FadingScreams schrieb:Warum besprichst du es dann nicht dort wo du es besprechen möchtest?
Verstehe ich auch nicht. Hier im Thread ging es um die Frage, ob die strafprozessuale Neuregelung etwas für den Fall Peggy Knobloch bringt, einmal rechtlich (zu erwartende Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Grundgesetz? Rückwirkende Anwendung?) und einmal faktisch (ausreichende dringende Gründe im Sinne der Neuregelung?).
Und da kann man eben schon bei der Rechtsfrage haltmachen, wie das hier einige tun und vertreten, dass die Neuregelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Oder dass sie, wenn sie verfassungsgemäß ist, jedenfalls nicht auf rechtskräftige Freisprüche angewendet werden kann, die VOR Inkrafttreten der Neuregelung ergangen sind.
Oder man kann der Meinung sein, dass das neue Gesetz sowohl verfassungsgemäß ist wie auch rückwirkend angewendet werden kann, dass aber im Fall Peggy Knobloch nicht genug Futter für einen Wiederaufnahmeantrag vorhanden ist.
Persönlich habe ich zunächst mit einer Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zuungunsten des Verurteilten gefremdelt. Der Wortlaut der Neufassung, der eben den Katalog der Wiederaufnahmegründe auf nur 4 dezidiert genannte unverjährbare Verbrechen beschränkt, dazu noch DRINGENDE Wiederaufnahmegründe fordert, hat mich aber überzeugt. Insofern teile ich voll und ganz die überzeugenden Ausführungen von Prof. Eisele.
Es handelt sich hier eben gerade NICHT um die generelle Öffnung von Schleusen oder eine „Erlaubnis“ für die StA, dass sie es nun noch mal mit der Anklage versuchen kann, sobald sie irgendwas Neues hat, so dass jetzt etwa jeder freigesprochene Betrüger, Körperverletzer oder Steuerhinterzieher ständig zittern müsste, dass ihm ein Wiederaufnahmeantrag der StA ins Haus flattert. das Gegenteil ist der Fall.
Aber im Fall Peggy Knobloch sind halt die Voraussetzungen der Neuregelung nicht erfüllt. Das sehen die Diskutanten, die sich für den Fall interessieren, wohl durchgehend auch so.