LimonBal schrieb:Das wußte ich nicht! Gibt es dazu einen Link oder woher weißt du das?
Ich bin (Hilfs-)Schöffe
Wikipedia: Schöffe (ehrenamtlicher Richter) und unlängst wurde vor "meinem" Gericht ein Fall verhandelt, in dem eine junge Frau in einer Anzeige bei der Polizei und nochmals in einer späteren Zeugenvernehmung schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben hatte. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht wollte sie davon dann nichts mehr wissen, sagte, sie sei nur "sauer auf den Angeklagten" gewesen und habe sich das alles ausgedacht und wäre keinesfalls bereit, ihre Aussage zu wiederholen.
Wir haben dann die Polizeibeamtin als Zeugin vernommen, die wiederum die Zeugin ursprünglich vernommen hatte, wodurch die polizeiliche Aussage der jungen Frau dann eben indirekt doch Eingang in die Verhandlung gefunden hat. Und da es einiges an Indizien gab, dass sie sich das ganze eben nicht nur ausgedacht hatte, weil sie sauer war, haben wir ihrer Aussage vor der Polizei mehr geglaubt, als ihrer Aussage vor Gericht. Warum sie vor Gericht nicht mehr aussagen wollte, darüber kann man nur spekulieren, und das haben wir im Urteil tunlichst gelassen. Mein persönlicher Eindruck war, dass der Angeklagte über seine weitläufige Verwandtschaft dem Mädel heftig gedroht hat.
FadingScreams schrieb:ist es dann so zu verstehen, dass eine Mutter, die bei den Vernehmungen des Kindes meist oder immer zugegen war, ersatzweise vernommen werden könnte? - auch wenn das Kind heute erwachsen ist?
Ja, schon. Gerade weil das Kind jetzt erwachsen ist und sich daher an Dinge aus der Kindeheit viellicht kaum noch erinnern kann, kann die Mutter sehr wohl und gut als Zeugin dafür dienen, was das Kind damals zeitnah ihr erzählt hat.