Andante schrieb:@Watt
Das ist eben auch ein Punkt. Wieso sollten bei einer Tat, die max. als Totschlag nachweisbar wäre, die aber zwischenzeitlich, egal wer der Täter ist, verjährt wäre, noch meterweise Akten einschließlich sämtlicher polizeilichen Spurenakten aufbewahrt werden? Juristisch wäre die Sache durch, da kann nichts mehr kommen, und ob sich das bayrische Staatsarchiv für die Fallakten interessiert, ist sehr die Frage. Warum sollte es?
Andante schrieb:AlteTante schrieb:@Andante
Es ist aber nach wie vor alles offen. Bei anderen Mordfällen, wo die Tat viel länger zurückliegt, sind die Akten auch noch vorhanden. Es kann doch nicht sein, dass irgendwann solche Akten vernichtet werden, nur um Platz in den Regalen zu schaffen!
Doch.
https://www.focus.de/politik/deutschland/raf/bka-vernichtete-spurenakten-buback-mord_id_1764281.html
Wir stellst du dir denn das vor? Das man ständig neue Archive baut?
Was wirklich "maximal nachweißbar" sein wird, kann man nie wissen. Man kann nicht in die Zukunft sehen. Es kann auch sein, dass sich irgendjemand mal verplappert.
Wenn man Totschlag wirklich nachweisen kann, wird man auch Mord nachweisen können. Das Opfer war ein kleines Kind! Wie soll da Totschlag möglich sein?
Derzeit fehlt ein Beweis. Aber das kann sich immer ändern.
Außerdem "Mord verjährt nie". Wenn das wirklich ernst genommen wird, so muss man bei ungeklärten Fällen die Akten bis zum wahrscheinlichen Tod des Täters aufheben, ich schätze da so etwa 75 Jahre. Und das gilt natürlich auch für Spurenakten , die Vergangenheit hat gezeigt, dass die auch mal wichtig sind.
Der Vergleich mit dem Buback-Mord ist interessant. Selbst dort wurde erst nach 36 Jahren Spurenakten "für das Ermittlungsverfahren ohne jede Relevanz" aus den Akten entfernt.
Gilt das auch für die protokollierten Zeugenaussagen des weiter oben genannten Kinderzeugen? Die Relevanz kann man erst bestimmen, wenn man den Tatablauf (hier insgesamt der Verbringung) rekonstruieren konnte. Das konnte man im Fall Buback zum größten Teil.
Stradivari schrieb:Dabei handelt es sich um um Jahrhundertalte u erhaltenswerte Aservate . Da ist man aber noch nicht weit gekommen bei der Fülle.
Natürlich würde man sich das bei alten Kriminalfällen auch wünschen .
Der Fall ist noch nicht so alt und ich glaube nicht, dass man im Jahr 2000 noch auf einer mechanischen Schreibmaschine in den Amtsstuben die Protokolle geschrieben hat. Ein Scannen ist hier für die meisten Dokumente nicht notwendig. Selbst wenn man ganz wenige Sachen doch noch Scannen muss, so ist das das eher einfach, im Gegensatz zu dem digitale Erfassen alter Schriften, welche wirklich ein sehr schwieriges Thema und zeitraubend ist und man hier verschiedenste Verfahren anwendet, um das Original zu schonen. Soweit ich das mal gesehen habe, da wird ein Buch nur ganz wenig geöffnet und man nimmt das Bild von der Seite auf und die geometrischen Verzerrungen werden rechnerisch korrigiert.
Die wenigen Dinge, welche man in diesem Fall wirklich als Original noch aufheben muss, wird sich stark in Grenzen halten.
Die Gebeine des Opfers sollen noch gar nicht beerdigt sein? Ich glaube nicht, dass da irgend etwas inzwischen vernichtet wurde.