Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 16:25
Es ist anhand der Zeiten natürlich nicht auszuschließen, dass sich die Wege der drei um die Mittagszeit kreuzten, bewiesen ist das halt aber nicht.
Wir wissen, dass Peggy mit dem Schulranzen auf dem Rücken um 13.24 wenige Meter vor ihrer Haustüre gesehen wurde, und kurz vorher sah sie die Zeugin Birgit R. ebenfalls mit Schulranzen auf dem Rücken die Nailaer Strasse vor sich herlaufen und in den Marktplatz abbiegen.

Ulvi K. wartete lt. seinem Geständnis auf einer Bank am Gebäude Henri-Marteau-Platz 6 auf Peggy, (die lt Geständnis mit dem Schulranzen i. Hand auf ihn aus Rtg. des Friedhofs /Nailaer Str. kam) das scheint genau die Ecke zu sein, wo sie die Zeugin Birgit R. in den Marktplatz abbiegen sah.
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 02.12.2024:Sie ist zügig vor mir hergelaufen, ich habe sie nicht eingeholt. Sie war ein paar Schritte vor mir. Sie hat nicht angehalten und auf Grund ihrer Haare erkannte ich sie als Peggy. Zu diesem Zeitpunkt waren keine anderen Schüler mehr unterwegs. Peggy hatte ihren Schulranzen auf dem Rücken. An ihm war oben ein Plüschtier angehängt und dieses baumelte nach unten. Was es für ein Tier gewesen ist, weiß ich nicht. Zu ihrer Bekleidung kann ich wirklich keine Angaben machen. Ich habe nicht darauf geachtet. Ich bin dann zu mir in die Wohnung gelaufen und Peggy lief in Richtung Marktplatz hoch.“
Dort wurde sie dann kurz darauf um 13.24 Uhr noch von Helen C. gesehen:
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 02.12.2024:„Am 7.5.01 fuhr ich, wie gesagt, mit dem Bus. Wo ich damals saß, kann ich nicht mehr sagen. Ich kann auch die genaue Uhrzeit, zu der wir in Lichtenberg angekommen sind, nicht angeben. Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank. Ich sah Peggy von hinten, d.h. ich sah ihren Schulranzen. Er war rosa und es waren Figuren darauf gemalt. Außerdem sah ich ihre langen blonden Haare. Ich weiß auch noch, dass sie eine Jacke an hatte und eine olivgrüne Hose“.
Peggy wäre dann also nicht wie von Ulvi behauptet bei ihm mit dem Schulranzen in der Hand stehen geblieben und vor ihm in Richtung Herrmansruh geflohen, sondern hätte kurz vor ihrer Haustüre kehrt gemacht und wäre mit dem Schulranzen in der Hand zu dem der sie wenige Tage zuvor schwerst missbraucht hatte (zurück) gelaufen. Das fällt mir nicht leicht anzunehmen, zudem wir gar nicht wissen, ob er sich um diese Zeit noch immer am H-M-P aufgehalten hatte. Die einzige Zeugin die ihn dort gesehen haben will war Elke S. und die sah ihn (angeblich) um 12.55 und um 13.10.




Ausgehend von Peggys letzter Sichtung und dem Eintreffen bei Dieter T. spätestens um 14.00 Uhr (ich glaube ihm das er dort war, aber leg lieber mal noch 15 Minuten auf seine Alibizeit drauf) blieben UK für den Mord 36 Minuten, bzw. nicht mal voll (denn Peggy musste ja erstmal zu ihm zurücklaufen). Und die knappe Zeit zur Tatausführung ist lt. polizeil. Berechnungen bereits ausgeschlossen.
Nach (lückenhaften) Berechnungen der Polizei und seinem "Geständnis" hätte Ulvi KULAC für die Tatausführung tatsächlich folgenden Zeitrahmen benötigt:

Ausgangspunkt Raiffeisenbank - Hermannsruh (lt. Polizei) 7:12 Minuten

Hermannsruh - Schlossplatz (lt. Polizei) 3:20 Minuten

Mund und Nase zudrücken, bis Peggy tot war (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Wiederbelebungsversuche (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Eine Zigarette bei der Leiche rauchen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

Peggy hinter die Schlossmauer tragen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

In der Schloßklause den Vater holen und mit diesem hinter die Schloßmauer laufen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

Peggy hinaus zum Schlossplatz ins Auto bringen (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Weg Hermannsruh - Anwesen des Zeugen Vo. (lt. Polizei) 9.29 Minuten

Gesamt: 1 Stunde 5 Minuten
Quelle:
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Nur mit den von der Polizei rekonstruierten Zeiten ist man bereits bei knapp 20 Minuten, wenn man die mit der Tatausübung verbundene Lauferei betrachtet, ist es irgendwie schwer vorstellbar, dass UK dann noch genug (Rest-) Energie für den Holzplatz hatte. Zumal er dann nicht spätestens um 14 Uhr bei Teichmann hätte sein können, wenn man alle Angaben von ihm, E. S. und Teichmann für glaubhaft hält und die sicher unstrittigen Aussagen der anderen Zeuginnen miteinrechnet


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 17:22
@margaretha

danke bzgl. der zeitlichen geschätzten Laufzeiten und den Hinweis auf die unterschiedlichen Darstellungen.

Hier die eine zusammengefasste mündlcihe Begründung des Urteils:

https://www.kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html

Hier wird auch über dei Diskrepanz mit dem Schulranzen und anderen geschrieben.

Etwas verwundert hat mich in diesem Urteil die Begründung Kröbers bzgl. seiner Einschätzung:
Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
Wenn man an einen vermeintlichen Tatort gebracht wird und ich soll das am Ort vorführen, dann ist die räumliche Strecke schonmal vorgegeben. Genauso sieht es auch mit der zeitlichen Strecke aus, wenn man dies vermeintliche Tat nachstellen soll. So etwas kann dann auch ein Mensch mit niedrigem IQ, der räumliche Ablauf gibt der Weg vor und der zeitliche Ablauf bestimmt die eigenen körperlichen Fähigkeiten. Und kontinuierlich ist der dann auch, weil der komplette Weg auch gelaufen wurde. Allein ein gutes Gedächtnis ist dann später bzgl. den Nacherzählungen nur noch erforderlich.

Das ihm das Gericht bei dieser Einschätzung nicht gefolgt ist und daher UK freigesprochen musste, liegt auf der Hand.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 18:14
Zitat von LentoLento schrieb:Etwas verwundert hat mich in diesem Urteil die Begründung Kröbers bzgl. seiner Einschätzung:

Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
Kröber, ist kein Experte für Aussagepsychologie
Im Fall des Ulvi K. war es der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber, Doyen seines Fachs, wenngleich kein Experte für Aussagepsychologie, der das Geständnis des Angeklagten für echt hielt. Erlebnisbasiert, wie man sich auszudrücken pflegt. Im Wiederaufnahmeverfahren präsentierte derselbe Kröber im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnis nun Zweifel.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/meinung/schuld-ist-unberechenbar-3562636.html


Ich glaube er sprach viermal mit UK über dessen Geständniss, inwieweit er die einzelnen "Geständnisse" mit den Tatrekonstruktionen verglich weiß ich ebensowenig wie/ ob und inwieweit er die Geständnisse mit den vorher durchgeführten Vernehmungen bzgl. Parallelerlebnissen /Suggestibilität berücksichtigte. Fakt ist, dass er das originäre Geständnis in welchem der nun wirklich äußerst langsam sprechende U.K. in nur 40 Minuten ein "umfangreiches" Geständnis abgelegt haben soll. 🤔 nicht sah.
In den folgenden 40 Minuten gesteht Ulvi, er habe Peggy Knobloch getötet. "Henning hat ihn befragt, ich war im Nebenraum und habe das Wesentliche mitgeschrieben", sagt Gröger aus. Ungeklärt bleibt, warum während der Vernehmung das Tonband nicht lief, obwohl es bei der vorausgegangenen Vernehmung benutzt worden war.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538

Weiterer Fakt ist auch, dass U.K. bei den beiden Tatortbegehungen unterschiedliche Versionen erzählte. Das sind zwar nur Details die da anders sind, aber sie sind nunmal vorhanden.
… Bereits im Video vom 2.7.2002 ist auch auf Vorhalt der begleitenden Polizeibeamten kein Festhalten von Peggy nach dem ersten Sturz und kein Tritt in die Genitalien zu sehen.
Die Drohung durch den Verrat des Angeklagten durch Peggy wird genauso wie ein zweiter Sturz an der Treppe ebenfalls nicht geschildert.
Das Video vom 30.7.2001 weist wiederum Divergenzen auf. Nach dem Sturz über den Stein schildert der Angeklagte kein Festhalten von Peggy und keine Drohung, dass Peggy ihn verrate. Allerdings schildert er jetzt wieder den Tritt in die Genitalien. Im Bereich der Treppe schildert der Angeklagte keinen zweiten Sturz und auch keine Ohrfeige. Demgegenüber schildert er ein Umbringen der Peggy. Vor dem Stoß. Er habe Peggy zuvor überholt gehabt. Auch auf konkrete Vorhalte konnte sich der Angeklagte, dass Peggy ihn verraten werde, nicht erinnern.
[…]
Hinsichtlich der Leichenbeseitigung gibt es verschiede Versionen des Angeklagten.
[…]
Das Wetter bei der Tatrekonstruktion am 30.7.2002 war ein sonniger Tag, wir haben das selbst gesehen auf dem Video. Auf die Frage, wie das Wetter am 7.5.2001, dem Tag des Verschwindens von Peggy, war, hat der Angeklagte gesagt: Genau so schön wie heute, 30.7.2002. Aufgrund der einvernommenen Zeugen steht jedoch fest, dass das Wetter am 7.5.2001 kalt war.
Quelle: https://www.kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html

Bei so vielen Abweichungen und Fragezeichen hätte sich neben Dr. Kröber vielleicht noch ein Experte für Aussagepsychologie mit den Aussagen befassen müssen.

By the way: Rechtsanwalt Strate schreibt über ihn in seinem 2014 erschienenen Buch Der Fall Mollath –– Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie: „Grundsätzlich fällt auf, dass sich die Arbeitsergebnisse des Hans-Ludwig Kröber mit den mutmaßlichen Wünschen seiner Auftraggeber nicht nur in diesem Falle decken. Die von Wilfried Rasch kritisierte Anpassungsbereitschaft der forensischen Psychiatrie an die politisch jeweils vorherrschende Meinung zeigt sich auch im Kleinen, nämlich in dem sicheren Gespür des beauftragten Psychiaters für die Erwartungen des Auftraggebers.“

Quelle: Wikipedia: Hans-Ludwig Kröber


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 18:40
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Bei so vielen Abweichungen und Fragezeichen hätte sich neben Dr. Kröber vielleicht noch ein Experte für Aussagepsychologie mit den Aussagen befassen müssen.
Das wäre sicher die bessere Option gewesen und ist ja dann einige Jahre später durch die Soko 3 erfolgt, mit einem diametralen Ergebnis.


Trotzdem verstehe ich es nicht, wenn man die Historie dieser Geständnisse betrachtet. Im Fall Pascal Zimmer war es doch ähnlich, da hat man die Tosa-Klause nachgebaut und die Beschuldigten hatten dann brav etwas vorgeführt, was man von ihnen erwartet hatte. Und dass UK den Weg auch physisch gelaufen war, während ihm das Geständnis abgerungen wurde, ist doch kein vernachlässigbarer Fakt und vor diesem Hintergrund ist die Aussage auch für einen Nichtpsychologen nicht mehr verständlich. Mir fällt da nur eine Ursache ein: Confirmation-Bias

Ich vermute mal das hat das Gericht damals auch erkannt hat und es hätte durch einen Aussagepsychologen Kröber möglicherweise bloßgestellt. Das war nicht mehr notwendig, denn es reichte schon so durch die neuen Aussagen von Kröber für einen Freispruch. Kann ich auch grundsätzlich verstehen, Gutachter dürfen auch mal Fehler unterlaufen.

Interessant fand ich auch, dass Kröber selber zugab, dass er hauptsächlich auf Vorhaltungen des Gerichts seine Sichtweise geändert hat.
Er betonte, dass es vor allem Vorhalte des Gerichts gewesen seien, die ihn dazu gebracht hätten, seine ursprüngliche Haltung – Kröber hatte das Kulac-Geständnis bislang stets als glaubwürdig bezeichnet – zu überdenken.
https://www.kurier.de/inhalt.gutachter-korrigiert-sich-ueberraschend-ulvi-kulac-kann-tat-in-der-fantasie-entworfen-haben-falsches-gestaendnis-moeglich.ef8bd3d0-0163-4412-ae7e-ff3744e38314.html


Aber ich denke, das ist Schnee von gestern, nun haben wir seit der PK bzgl. der Einstellung eine diametral unterschiedliche Bewertung, die wirklich die Historie der Entstehung berücksichtigt hat, die man eben nicht vernachlässigen darf.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 18:53
Zitat von LentoLento schrieb:, nun haben wir seit der PK bzgl. der Einstellung eine diametral unterschiedliche Bewertung, die wirklich die Historie der Entstehung berücksichtigt hat, die man eben nicht vernachlässigen darf.
Nur der Vollständigkeit wegen, und weil sie nur noch übers Archiv zu finden ist:



https://web.archive.org/web/20230209163800/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php
Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.12.2024 um 19:58
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
Dazu kommt, dass nichtmal mehr die Todesursache ermittelt werden konnte und somit ein Ersticken durch Zuhalten von Mund und Nase ebenso lediglich eine reine, auf U. K. nicht glaubhaften Aussagen basierende, Annahme sind, wie ein Ersticken innerhalb der aufgefundenen Folie.
Aufgrund des Zustandes der sterblichen Überreste des Mädchens nach einer Liegezeit 15 Jahren, in dessen Folge bereits viele Spuren unwiederbringlich verloren gegangen waren, ließ sich die Todesursache nicht mehr feststellen.
Quelle: https://web.archive.org/web/20230209163800/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.12.2024 um 12:14
Zitat von margarethamargaretha schrieb:das scheint genau die Ecke zu sein, wo sie die Zeugin Birgit R. in den Marktplatz abbiegen sah.
Bitte, wann sagte die Zeugin Birgit R. aus, sie hätte Peggy in den Marktplatz abbiegen sehen?
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 02.12.2024:Ich bin dann zu mir in die Wohnung gelaufen und Peggy lief in Richtung Marktplatz hoch.“
Die Zeugin bringt hier lediglich Peggys Laufrichtung zum Ausdruck.
Zitat von ramisharamisha schrieb am 22.09.2013:13.15 Uhr: Frau Claudia G. sieht Peggy und Daniela K. im Grundstück K (Nailaer Straße 3).

Diese Aussage wurde in den letzten Jahren kaum beachtet, evtl. weil sie von Peggys Freundin Daniela K. glaubhaft bestätigt wurde.

13.15 Uhr: Birgit R. verlässt das Haus ihrer Eltern und sieht Peggy mit dem Schulranzen auf dem Rücken und einem Stofftier alleine in Höhe Friedhof laufen. "Die Zeugin Birgit R. gab an, sie sei an diesem Tag mittags bei ihren Eltern in der Nailaer Straße zum Essen gewesen. Sie habe das Haus um 13.15 Uhr verlassen und habe Peggy auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Richtung Henri-Marteau-Platz gehen sehen. Der Vater der Zeugin bestätigte das: Er habe aus dem Fenster im ersten Stock seiner Tochter nachgeschaut, und habe ebenfalls Peggy gesehen, die an der Friedhofsmauer entlangging."
Schon alleine die Zeitangabe 13.15 Uhr müsste doch eigentlich reichen, um Peggy in diesem Moment eben nicht beim Abbiegen in den Marktplatz gesehen haben zu können.

Die nächste Sichtung wird dann, nach Auswertung des Fahrtenschreibers, auf 13.24 Uhr festgesetzt - 9 Minuten zwischen den beiden letzten Sichtungen und 9 Minuten für eine Wegstrecke von ca. 120 m, nämlich Nailaer Str. 3 bis Höhe Raiffeisenbank..

Wenn man nun bedenkt, dass Peggy und Daniela vom Verlassen des Schulgebäudes bis zur Nailaer Str. 3 lediglich 10 Min. unterwegs waren, obwohl "getrödelt" und noch an einem Automaten stehengeblieben wurde
Zitat von ramisharamisha schrieb am 22.09.2013:Ein Schüler überholt die beiden auf dem Nachhauseweg, beide trödeln und bleiben noch an einem Automaten stehen.
dann wirft das automatisch die Frage auf: Was hat Peggy in den 9 Minuten ihrer letzten Wegstrecke gemacht? Zumal die Zeugin Birgit R. berichtet, Peggy sei zügig gelaufen..
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 02.12.2024:Wir sind auf jeden Fall am Marteau-Platz um die Kurve gefahren und ich sah Peggy auf der Höhe der Raiffeisenbank.
Auch die Schülerin Helen hat genau genommen, Peggy lediglich in Höhe der Raiffeisenbank gesehen - selbst da hatte sie den Marktplatz noch nicht erreicht. Es handelt sich zwar nur um ein paar Meter, mit denen allerdings dann auch die ca. 50m erreicht werden, die sie von ihrem Wohnhaus entfernt das letzte Mal gesehen wurde.

Man muss doch nun wirklich nicht, auf Biegen und Brechen, Peggy in den näheren Bereich ihrer Wohnung verorten! Mit den, in einigen Artikeln erwähnten 50 m, ist lediglich die Entfernung zwischen der Wohnung, Marktplatz 8 und der letzten Sichtung Höhe Raiffeisenbank erklärt, was definitv korrekt ist.


4x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.12.2024 um 17:01
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb: Bitte, wann sagte die Zeugin Birgit R. aus, sie hätte Peggy in den Marktplatz abbiegen sehen?
Das steht auf der ehemaligen Peggy Webseite, da wird die Zeit auch mit 13.15/13.20 angegeben
13.15/13.20 Uhr wird Peggy von Frau R. und Helen C. im Bereich der Friedhofsmauer/Henri-Marteau-Platz gesehen.
„Ich bin mir absolut sicher, dass ich Peggy am Montag etwa gegen 13.15 Uhr zuletzt gesehen habe. Sie lief von der Nailaer Straße kommend vor mir her, und zwar auf der Höhe des Friedhofes. Sie ist zügig vor mir hergelaufen, ich habe sie nicht eingeholt. Sie war ein paar Schritte vor mir. Sie hat nicht angehalten und auf Grund ihrer Haare erkannte ich sie als Peggy. Zu diesem Zeitpunkt waren keine anderen Schüler mehr unterwegs. Peggy hatte ihren Schulranzen auf dem Rücken. An ihm war oben ein Plüschtier angehängt und dieses baumelte nach unten. Was es für ein Tier gewesen ist, weiß ich nicht. Zu ihrer Bekleidung kann ich wirklich keine Angaben machen. Ich habe nicht darauf geachtet. Ich bin dann zu mir in die Wohnung gelaufen und Peggy lief in Richtung Marktplatz hoch.“

Dies bestätigt der Vater der Frau R.:
Zum 7.5.01 gaben die R's an, dass ihre Tochter wie jeden Montag bei ihnen in der Wohnung zu Mittag aß. Gegen 13.15 Uhr verließ sie die elterliche Wohnung, um in Richtung Marteau-Platz in ihre eigene Wohnung zu gehen.
Quelle: http://web.archive.org/web/20081224215547/http://www.peggy-knobloch.de/zeugen.html

Claudia G. gab an Peggy um 13.15 gesehen zu haben

Quelle: https://web.archive.org/web/20140209122827if_/http://www.ulvi-kulac.de/assets/images/autogen/a_anklage-grunert.jpg
Quelle: https://web.archive.org/web/20130409162339if_/http://www.ulvi-kulac.de/assets/images/autogen/a_grunert.jpg
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb: Die Zeugin bringt hier lediglich Peggys Laufrichtung zum Ausdruck.
Wenn Birgit R. hinter Peggy herläuft und Peggy noch in den Marktplatz hochlaufen sah, dann kann sie eben eher nicht an dieser Bank von UK angesprochen worden sein.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb: Schon alleine die Zeitangabe 13.15 Uhr müsste doch eigentlich reichen, um Peggy in diesem Moment eben nicht beim Abbiegen in den Marktplatz gesehen haben zu können.
S. o.! Die Zeit wurde 13.15/13.20 angegeben. „Gegen 13.15 Uhr verließ sie die elterliche Wohnung, um in Richtung Marteau-Platz in ihre eigene Wohnung zu gehen.“
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb: Auch die Schülerin Helen hat genau genommen, Peggy lediglich in Höhe der Raiffeisenbank gesehen - selbst da hatte sie den Marktplatz noch nicht erreicht. Es handelt sich zwar nur um ein paar Meter, mit denen allerdings dann auch die ca. 50m erreicht werden, die sie von ihrem Wohnhaus entfernt das letzte Mal gesehen wurde.
Ach ja?
Die Schülerin Helen C., die Peggy aus der ersten Grundschulklasse kannte, sagte aus, sie sei mit dem Schulbus von Naila gekommen und habe aus dem Bus heraus Peggy gesehen. Sie habe sie an ihren blonden Haaren und ihrem auffallenden Schulranzen erkannt. Der Fahrer des Schulbusses erklärte vor Gericht, der Bus sei, je nach Verkehrslage, zwischen 13.15 und 13.20 Uhr am Henri-Marteau-Platz gewesen. Allerdings gab Helen C. an, Peggy habe sich zu diesem Zeitpunkt am Marktplatz in der Höhe Kirchgasse befunden. Das würde bedeuten, dass Peggy den Henri-Marteau-Platz, auf dem sie angeblich auf Ulvi Kulac getroffen sein soll, schon überquert hatte. Das Gericht geht in der Urteilsbegründung über diese Diskrepanz großzügig hinweg, indem es feststellt, Helen C. habe Peggy "in diesem Bereich" gesehen.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb: Man muss doch nun wirklich nicht, auf Biegen und Brechen, Peggy in den näheren Bereich ihrer Wohnung verorten! Mit den, in einigen Artikeln erwähnten 50 m, ist lediglich die Entfernung zwischen der Wohnung, Marktplatz 8 und der letzten Sichtung Höhe Raiffeisenbank erklärt, was definitv korrekt ist.
Wer will auf Biegen und Brechen Peggy in den näheren Bereich ihrer Wohnung verorten? 50 Meter vor der Haustüre sind ja nun doch nahe, und dass Peggy da dann einfällt den Schulranzen in die Hand zu nehmen und zu dem Mann zurückzulaufen, der sie wenige Tage vorher vergewaltigt haben soll ist doch hanebüchend, zumal der bei der Ortsbegehung angegeben hatte sie sei aus Richtung des Friedhofs mit dem Schulranzen in der Hand auf ihn zugelaufen, was der Aussage von Birgit R ja nun völlig widerspricht!


=================================


=================================


Ich gebe auch noch zu bedenken, dass die Polizei die Zeit für die Tatausführung und anschließendes Laufen zum Holz schichten mit 1 Std. und 7 Minuten berechnet hat.

Peggy wurde um 13.24 zuletzt gesehen, 50 m vor ihrem Wohnhaus.
Für U. K. Anwesenheit bei Dieter T. gibt’s ja diverse Zeiten:

Dieter T.T.hat angegeben, dass er die Uhrzeit zu der er mit dem Holzmachen begonnen habe daran festmache, dass er regelmäßig seine Mutter bis 13 Uhr versorgt habe. Daraus schlussfolgere er, dass er am 7. Mai 2001 gegen 13 Uhr mit dem Holzmachen begonnen habe, er sei sich hinsichtlich der Zeit daher so sicher sei, da er bereits ohne Ulvi angefangen und bereits 4 Fuhren gemacht habe, als Ulvi bei ihm erschienen sei. Für jede Fuhre benötige er 10 Minuten, daher könne er genau sagen, dass Ulvi zwischen 13:30 Uhr und 13:40 Uhr bei ihm eingetroffen sei.
Ulvi K. Es habe 2 geläutet, als er zum Vo. gegangen sei Quelle


Dieser Quelle, einem Schreiben von RA Euler an Dr. Kröber kann man dann noch entnehmen, dass der Enkel von Dieter T. bis 14.15 beim Opa war, und irgendwann auch angegeben haben muss den Ulvi K. dort gesehen zu haben.
Nach Angaben von Frau KULAC wurde Ulvi KULAC nach dem gemeinsamen Mittagessen von der Schlossklause aus mit Essgeschirr zur Adresse des Kr. und anschließendem Holzmachen bei Vo. gegen 13.30 Uhr entsandt. Möglicherweise existieren hierzu weitere TÜ-Protokolle. Nach Aussage des Zeugen Vo. traf Ulvi KULAC bei ihm gegen 13.45 Uhr ein, wobei sich der Zeuge
Vo. auf keine genaue Zeit festlegen konnte und auch ein etwas früheres oder späteres Erscheinen einräumte. Gegenüber Prof. Dr. NEDOPIL gibt Ulvi KULAC sein Eintreffen bei Vo. mit 14.00 Uhr an. Es habe 2 geläutet, als er zum Vo. gegangen sei (Band sexueller Missbrauch II, Bl. 0709) ULVI KULAC sah dort dessen Enkel Do. und dessen Freund auf dem Grundstück des Zeugen Vo.
Do. bestätigt, dass er gegen 13.15 Uhr bei seinem Opa Vo. eintraf und sich dort bis gegen "viertel 3" Uhr aufhielt, bis er von seinem Freund Me. dort abgeholt wurde. Zusammenfassend ist festzustellen, dass Ulvi KULAC spätestens gegen 14.00 Uhr mit dem Holzmachen begann und die annähernden, jedoch von der Kammer als nicht der Wahrheit entsprechenden Zeitangaben des Zeugen Vo. sehr wohl zutreffen, zumal die Aussage Vo. mit den Erhebungen Herrn Prof. Dr. NEDOPIL und zusätzlich mit den {u]übereinstimmenden Einlassungen des Do.[/u] korrespondieren.
Die Namen sind dort leider anonymisiert. Vo= Dieter T.; Do= Enkel

Das heißt der Enkel der gegen 14.15 beim Opa abgeholt wurde, konnte bestätigen, dass U.K. dort war und dass wiederum bedeutet, dass dies der Zeit widerspricht die von der Polizei für die Tatausübung und dem Weg zu DT errechnet wurde.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.12.2024 um 20:47
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Bitte, wann sagte die Zeugin Birgit R. aus, sie hätte Peggy in den Marktplatz abbiegen sehen
Oh, Du möchtest I-Tüpfelchen? Du bekommst I-Tüpfelchen.

Die Zeugin B. R. sagte :
Zitat von margarethamargaretha schrieb:13.15/13.20 Uhr wird Peggy von Frau R. und Helen C. im Bereich der Friedhofsmauer/Henri-Marteau-Platz gesehen.
„Ich bin mir absolut sicher, dass ich Peggy am Montag etwa gegen 13.15 Uhr zuletzt gesehen habe. Sie lief von der Nailaer Straße kommend vor mir her, und zwar auf der Höhe des Friedhofes. Sie ist zügig vor mir hergelaufen, ich habe sie nicht eingeholt. Sie war ein paar Schritte vor mir. Sie hat nicht angehalten und auf Grund ihrer Haare erkannte ich sie als Peggy. Zu diesem Zeitpunkt waren keine anderen Schüler mehr unterwegs. Peggy hatte ihren Schulranzen auf dem Rücken. An ihm war oben ein Plüschtier angehängt und dieses baumelte nach unten. Was es für ein Tier gewesen ist, weiß ich nicht. Zu ihrer Bekleidung kann ich wirklich keine Angaben machen. Ich habe nicht darauf geachtet. Ich bin dann zu mir in die Wohnung gelaufen und Peggy lief in Richtung Marktplatz hoch.“
Betrachten wir uns die Örtlichkeiten ab Höhe Friedhof genau und bedenken, dass Peggy vor der Zeugin herlief, wo diese dann Peggy in Richtung Marktplatz hoch laufen sah, dann ist es zwangsläufig, dass B. R. Peggy ab - oder einbiegen sah.

Peggy hätte ab Höhe Friedhof 3 Möglichkeiten für einen weiteren Weg vor B. R. gehabt.

1. Der Biegung der Nailaerstrasse folgend
2. Geradeaus in die Torstrasse laufend
oder 3. rechts abbiegend in Richtung Marktplatz.
Letzteres sah die Zeugin und wenn sie sagte, Peggy lief Richtung Marktplatz hoch, muss Peggy bereits ein Stück
an der kurzen Front (wo auch die vorgeblich "Abfangbank" steht) der Raiffeisen vorbei gewesen sein, den plan zu dieser Front hätte sie noch immer weiter geradeaus in die Torstrasse laufen können.
Somit war Peggy laut der Beobachtung von B. R. bereits auf einem Stück der langen Seite der Raiffeisen und damit auch an der Bank vorbei.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Auch die Schülerin Helen hat genau genommen, Peggy lediglich in Höhe der Raiffeisenbank gesehen - selbst da hatte sie den Marktplatz noch nicht erreicht
Niemand hat gesagt oder geschrieben , Peggy hätte den Marktplatz bereits erreicht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.12.2024 um 21:50
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Die nächste Sichtung wird dann, nach Auswertung des Fahrtenschreibers, auf 13.24 Uhr festgesetzt - 9 Minuten zwischen den beiden letzten Sichtungen und 9 Minuten für eine Wegstrecke von ca. 120 m, nämlich Nailaer Str. 3 bis Höhe Raiffeisenbank..

Wenn man nun bedenkt, dass Peggy und Daniela vom Verlassen des Schulgebäudes bis zur Nailaer Str. 3 lediglich 10 Min. unterwegs waren, obwohl "getrödelt" und noch an einem Automaten stehengeblieben wurde
Man muss immer aufpassen, wenn man versucht Zeitdifferenzen zwischen von Menschen geschätzten Zeiten und durch Uhren ermittelte versucht zu berechnen. Menschliche Schätzungen sind in der Regel ungenau, niemand schaut ständig auf die Uhr. Damit kann man mit dieser Differenz von 9 Minuten nicht viel anfangen, wahrscheinlich hat sich die Zeugin bei der Zeitrekonstruktion verschätzt.


melden

Peggy Knobloch

07.12.2024 um 22:38
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:ramisha schrieb am 22.09.2013:
13.15 Uhr: Frau Claudia G. sieht Peggy und Daniela K. im Grundstück K (Nailaer Straße 3).
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:enn man nun bedenkt, dass Peggy und Daniela vom Verlassen des Schulgebäudes bis zur Nailaer Str. 3 lediglich 10 Min. unterwegs waren, obwohl "getrödelt" und noch an einem Automaten stehengeblieben wurde
Und die Hausnummer stimmt so?


melden

Peggy Knobloch

08.12.2024 um 11:20
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Peggy hätte ab Höhe Friedhof 3 Möglichkeiten für einen weiteren Weg vor B. R. gehabt.

1. Der Biegung der Nailaerstrasse folgend
2. Geradeaus in die Torstrasse laufend
oder 3. rechts abbiegend in Richtung Marktplatz.
Letzteres sah die Zeugin und wenn sie sagte, Peggy lief Richtung Marktplatz hoch, muss Peggy bereits ein Stück
an der kurzen Front (wo auch die vorgeblich "Abfangbank" steht) der Raiffeisen vorbei gewesen sein, den plan zu dieser Front hätte sie noch immer weiter geradeaus in die Torstrasse laufen können.
Somit war Peggy laut der Beobachtung von B. R. bereits auf einem Stück der langen Seite der Raiffeisen und damit auch an der Bank vorbei.
Also so:

Screenshot 20241208 110823 AllmysteryOriginal anzeigen (1,6 MB)


Man kann mit Google Streetview von der Nailaer Str./ Höhe Friedhof in Richtung
Marteauplatz schauen und sieht wie einsehbar das für derartige Beobachtungen ist :


https://maps.app.goo.gl/ZCdRJkpm8A1Zoqy16?g_st=ac


melden

Peggy Knobloch

08.12.2024 um 14:55
Ja, genau so. Vielen Dank für die graphische Verdeutlichung.
Jetzt müsste wirklich jedem klar sein, dass Peggy Richtung Marktplatz abgebogen /eingebogen sein muss, wenn man der Aussage der Zeugin B. R. wörtlich folgt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 09:25
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 05.12.2024:Es ist anhand der Zeiten natürlich nicht auszuschließen, dass sich die Wege der drei um die Mittagszeit kreuzten, bewiesen ist das halt aber nicht.
Nein, bewiesen ist da gar nichts.
Aber wir haben die Aussagen von Ulvi K., von Manuel S. und von Elke S. Alle 3 berichten von Begegnungen zwischen Ulvi K., Manuel S. und Peggy (in unterschiedlichen Kombinationen). Warum sollten alle das Aussagen, wenn in Wahrheit nie eine Begegnung stattgefunden hätte?
Alle 3 Protagonisten sind im ähnlichen Zeitfenster in einem engen Bereich zu verorten.
Alle 3 bewegten sich, Ulvi K. "lungerte" dort herum, könnte auch gut nochmal woanders gewesen sein (hochgelaufen zum oberen Marktplatz, um Manuel S. nochmal zu suchen, um die Ecke gelaufen, den Topf zwischenzeitlich zu K. gebracht etc.). Er muss nicht konstant dort auf der Bank gesessen haben.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es dort zu einem Aufeinandertreffen kam ist hoch.

Was ist denn ein mögliches Alternativszenario?


@BigMäc
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:wenn man der Aussage der Zeugin B. R. wörtlich folgt.
Das genau ist doch das Problem. Die Frau kannte Peggy, wusste, wo sie wohnte. Nahm vielleicht nur an, das Mädchen wäre nach oben gelaufen, während sie selbst in ihrer Tasche nach dem Schlüssel suchte oder so.
Oder aber wie oben schon vorgeschlagen, Peggys Weg wurde abgeschnitten durch Manuel S. und/oder Ulvi K., die sich ihr und ihrem Haus befanden.
Denkbar sind da mehrere Möglichkeiten.
Dass das Mädchen freiwillig zurückgegangen sein konnte, um mit Ulvi K. zu plaudern, schliesse ich ebenfalls aus.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb am 05.12.2024:Dazu kommt, dass nichtmal mehr die Todesursache ermittelt werden konnte und somit ein Ersticken durch Zuhalten von Mund und Nase ebenso lediglich eine reine, auf U. K. nicht glaubhaften Aussagen basierende, Annahme sind, wie ein Ersticken innerhalb der aufgefundenen Folie.
Der Profiler Horn hatte mit den damals bekannten Fakten (Ulvi K.s Übergriffe auf viele Kinder u.a. auch auf Peggy samt dem zeitlich erst kurz vor Peggys Verschwinden zurückliegenden massiven Missbrauch, dem Bewegungsmuster, dem Muster der anderen Übergriffe, Peggys Verhaltensänderungen etc.) eine Tathergangshypothese erstellt. Dabei spielen Erfahrungswerte eine Rolle und Horn sagte dazu:

e110, 03. Januar 2004
https://web.archive.org/web/20041103142957/https://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=59185
Der Fall passe in das Raster für einen sexuell motivierten Mord, sagte Alexander Horn vor dem Landgericht Hof. 75 Prozent der aus sexuellen Motiven entführten Kinder müssten in den ersten vier Stunden nach ihrem Verschwinden sterben.
Nordbayerischer Kurier, 12. April 2014
https://www.kurier.de/inhalt.der-muenchner-fall-analytiker-alexander-horn-ist-zeuge-im-ulvi-prozess-fall-peggy-so-ging-der-profiler-vor.5ca3fd5e-4737-4810-b9ab-a3770d0d8b6c.html
Für den erfahrenen Profiler gab es zunächst vier Möglichkeiten: War Peggy weggelaufen? „Eher unwahrscheinlich bei dem Alter“, sagt Horn heute. Auch einen Unfall schloss er aus, weil mit zehn Tagen zu viel Zeit vergangen war. Ebensowenig kam eine Entführung oder eine Erpressung infrage. Einfach deswegen, weil es dafür keine Anzeichen gab. Weder ein Schreiben noch einen Anruf. Die letzte und traurigste Möglichkeit: „Ein Tötungsdelikt.“

Horn selbst war nicht an den Ermittlungen im Fall Peggy dabei. „Nur als Berater.“ In etwa 30 bis 50 Fällen pro Jahr berät er die Polizisten, gibt ihnen ein Schema an die Hand, das sie abarbeiten können. Seine wichtigste Hausaufgabe an die Ermittler der Sonderkommission: das Bewegungsbild zu klären. Was genau hat Peggy am Montag ihres Verschwindens gemacht? Welchen Personen ist sie begegnet? Was haben diese Personen gemacht? Welche Fahrzeuge sind wann und wo hingefahren?

Auch der Name Ulvi Kulac war zu diesem frühen Zeitpunkt bereits gefallen. „Weil er eine Bezugsperson war“, sagt Horn. Es sei darum gegangen, das „Opferumfeld aufzuhellen“. Horn: „Deshalb fiel der Name.“ Wenn fünf- bis zwölfjährige Kinder verschwänden, läge meist ein Sexualdelikt vor, sagte Horn. Dies zeigten Studien aller Fälle der vergangenen 30 Jahre. Meist stammen die Täter aus dem „Umfeld“ des Opfers. „Dass der völlig Fremde in einer völlig fremden Örtlichkeit ein Opfer sucht, ist die Ausnahmesituation.“ Für ein Sexualdelikt sprach auch, dass Peggys Verhalten sich seit zweieinhalb Wochen verändert hatte.

Und auch das lehrte die Erfahrung: Wenn Kinder Opfer eines Verbrechens würden, gebe es meistens „den Griff zum Hals“. Wenn die Kinder schreien, drücke ihnen der Täter den Hals zu. „Sehr typisch.“ Mit diesem Stand der Kenntnis ging Sonderkommission II an die Arbeit. Auch deren Leiter, Wolfgang Geier (60) hatte sich Rat bei dem Münchner Profiler Horn geholt. „Herr Geier wollte von mir das hören, was ich der Soko I gesagt habe“, sagte Horn. Geier wollte sich einen Überblick verschaffen, welche Empfehlungen Horn der Soko I gegeben hat. Und die Soko II hatte sehr schnell Ulvi als Täter im Visier.

Er hatte bereits im Bezirkskrankenhaus, wo er wegen Kindesmissbrauchs untergebracht war, gegenüber einem Mitpatienten schon von Peggys Leiche gesprochen. Und zweitens hatte er kein Alibi, das war die Erkenntnis aus dem Bewegungsprofil: Zwei Zeugen hatten ihn mitten im Ort kurz nach Schulende gesehen.
Die Experten haben also ihre Arbeit anhand Fakten begründet. Ulvi K. konnte zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, welcher Tathergang für die Ermittler nahelag. Und dennoch erwähnte er in seinen Geständnissen die Gewalt gegen den Hals/Mund. Ob das Täterwissen war kann nicht mehr festgestellt werden.
Könnte sein, könnte nicht sein.

Die Alternative hier wäre die vielfach vorgeworfene Suggestion. Ja, eine Suggestion könnte passiert sein. Dabei gibt es aber für mich 2 große Haken:

1. Die Suggestion an sich
Einem Geistig Behinderten eine lange, detailreiche Geschichte zu suggerieren, kostet unglaublich viel Zeit. Man muss diese Geschichte über viele Male überzeugend wiederholen, damit der Suggerierte diese Variante verinnerlicht und seine eigenen Erinnerungen quasi überschreibt. Das ist nämlich das Ziel der Suggestion: neue Wahrheiten zu schaffen.
Nehmen wir also an, es habe zahlreiche "Gespräche" mit Ulvi K. gegeben, innerhalb denen ihm nach und nach die gewünschte Wahrheit suggeriert wurde (wer hätte das machen wollen und wer hätte davon profitiert?), dann bliebe Haken 2:

2. Der Widerruf
Der Widerruf seiner Geständnisse erfolgte überraschend gegenüber Prof. Dr. Kröber. 6 Wochen nach dem letzten Geständnis, soweit ich das sehe. Jetzt ist die Frage: wie kam dieser Widerruf zustande? Und welche Wahrheit hatte Ulvi K. danach für sich zur Verfügung? Die erste, ursprüngliche? Wohl eher nicht, die kannte ja nur er. Gab es eine weitere Suggestion (wer, wann, wie, warum?) oder war es ein schlichter "Befehl", ab nun alles abzustreiten?


Ich traue den Ermittlern nicht zu, ausgiebig und geplant eine Tatversion durchgeboxt zu haben mit dem Risiko, einen Unschuldigen zu verurteilen. Ebensowenig sehe ich die Möglichkeit, dass ihn Jemand in Untersuchungshaft erneut hätte in diesem Umfang suggerieren können. Da wäre ja dann auch die Frage, was das Ziel einer solchen 2. Suggestion gewesen wäre.

Mir ist durchaus bewußt, dass die Todesursache nimmer festgestellt werden konnte und dass es viele denkbare Szenarien gibt.
Aber einige Szenarien sind wahrscheinlicher.
Was die Ermittler in ihrer Pressekonferenz zur Einstellung der Ermittlungen durchklingen lassen ist, dass sie weiterhin eine präferierte Version haben.

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
https://web.archive.org/web/20210614144444/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen der am Fundort gesicherten Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den im Tatzusammenhang bereits früher einmal beschuldigten Manuel S., der zur Tatzeit im Alter von 24 Jahren in Lichtenberg gewohnt und gelebt hatte, erneut in den Fokus der Ermittlungen. So haben die Ermittlungen ergeben, dass sich der Beschuldigte zur tatkritischen Zeit ohne gesichertes Alibi in Lichtenberg aufhielt und Arbeiten durchführte, die mit den am Leichenablageort gefundenen Spuren korrelieren. Peggy Knobloch befand sich zum Zeitpunkt ihrer letzten Sichtung in unmittelbarer Nähe des Hauses des Beschuldigten.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten die Beamten der SOKO im September 2018 die Vernehmung des Beschuldigten S. durch. Hierbei gab er zu, am Tag des Verschwindens von Peggy mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein ihm namentlich bekannter Mann angehalten habe. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gab der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Er habe noch versucht, es zu beatmen. Weiter gab er an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen - dem späteren Fundort - abgelegt habe.
...
Die abschließende Bewertung der äußerst umfangreichen Ermittlungsergebnisse durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth führte zu dem Ergebnis, dass dem Beschuldigten Manuel S. eine Täterschaft oder Beteiligung an der Herbeiführung des Todes der Peggy Knobloch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.

Voraussetzung für die Erhebung der Anklage ist ein hinreichender Tatverdacht, auf dessen Grundlage die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein muss.

Es wurden zwar zahlreiche Indizien ermittelt, die auf eine Tatbeteiligung von Manuel S. hindeuten, weder die objektive Spurenlage noch die verwertbaren Angaben des Beschuldigten oder sonstige Beweismittel gestatten allerdings einen hinreichend sicheren Nachweis der Beteiligung an der Tötung von Peggy Knobloch.
...
Es liegen damit insgesamt keine hinreichenden Beweise dafür vor, dass Manuel S. allein oder zusammen mit einer anderen Person Peggy Knobloch sexuell missbraucht und anschließend getötet hat, um die Sexualstraftat zu verdecken.
...
(Hervorhebungen von mir)


Der Fokus dieser Pressemitteilung liegt nach meiner Interpretation auf der Verwertbarkeit und Beweiskraft der vorliegenden Erkenntnisse, auch in Bezug auf einen möglichen Prozess. Und da verbleibt leider nicht viel.
Übrigens sehe ich das Fazit des Gutachters, das hier zitiert wir mit "dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann." auch in diesem Sinne. Die Aussagen boten keine derartige Konstanz, die nötig gewesen wäre, zweifelsfrei glaubhaft zu sein.
Das heisst aber eben mitnichten, dass sich darin nicht doch die Wahrheit verbirgt, wovon die Ermittler offenbar ausgehen.


Dieses neunjährige Mädchen wurde zeitnah zu der letzten Sichtung ermordet. Die Notrufe des Florian deuten auf einen akuten Notfall/Vorfall, auf eine extreme Situation, die er beobachtet hatte. Der Leichnam des Mädchens wurde weggebracht aber in einem Radius, der eine Abwesenheit des Verbringers auf ein Zeitfenster reduzierte, das immer irgendwie noch argumentierbar wäre (40min-1h?). Der Verbringer fuhr bewußt nicht 2h oder mehr, um die Leiche wegzuschaffen sondern wählte sogar noch ein Gebiet aus, das für jeden Ortsfremden nicht nahelag. Als Ortsfremder wäre wahrscheinlich eine Fluchtrichtung gewählt worden, die sich an den großen Straßen orientierte, die weg von Lichtenberg führte.
Das Konkreteste, was noch für einen Fremden als Täter spricht, ist der rote Mercedes. Und da Peggy dort wieder ausgestiegen sein soll, erübrigt sich diese "Spur".

Was bleibt also?


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 12:36
Zitat von jaskajaska schrieb:Was ist denn ein mögliches Alternativszenario?
Das mögliche Alternativszenario wäre, dass U. K. nicht auf dieser Bank saß wo ihn ja ausschließlich E. S. nur sitzen sah, sondern das er -wie er selbst in einer seiner Vernehmungen angab- weiter zu Teichmann ging und auf einem Bänkchen das dann kommt noch rauchte. Also den Weg direkt weiter ging und nicht nach links zu der „Abfangbank“ ging um dort auf Peggy zu warten.
Manuel S. sah wie Ulvi den Schloßberg runter kam und dann den Marktplatz runter ging, d. h. der war ziemlich oben am Marktplatz und konnte von da nicht sehen wohin Ulvi unten an der Kreuzung H-M-P geht. Desweiteren hat er nicht den Essenstopf bestätigt den seine Mutter beim ein-/abfahren auf die Hauptstrasse im Nieselwetter gesehen haben will.
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 23.02.2019:Der Staatsanwaltschaft erscheint die Belastungszeugin "nicht unproblematisch". Die Frau sagte erst 2002 aus, sie habe "den Ulvi" mit einem Topf auf einer Bank gesehen. Hier soll er schließlich Peggy getroffen haben. 2001 hatte sie noch erklärt, ihr Sohn habe den Mann gesehen. Zudem ist nicht geklärt, wo der besagte Topf geblieben ist. Ihr Sohn, der selbst einmal als Verdächtiger galt, konnte sich an keinen Topf erinnern. "Das widerspricht sich ja im Ergebnis", sagt der Richter.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-peggy-chefermittler-will-tathergangszenario-nicht-gekannt-haben-1.1935903
Das Geständnis, das er ablegte und später wiederrief ist für die Tonne, weil:

In der Doku HÖLLENTAL TEIL 2 ab Min. 37.00 ist eine der Rekonstruktionen, und da hat er auf dieser „Abfangbank“ am Haus Marteauplatz 6 gewartet, als Peggy dann kam habe er sie gefragt, was sie macht, sie habe ihm noch gesagt sie geht heim bevor sie Richtung Schrebergärten u. Herrmannsruh wegrannte.
Das ist durch die Aussagen von Birgit R. und Helen C. wiederlegt. Frau R. wohnte in dem Haus und hätte dieses Gespräch inkl. des Wegrennens ja mitbekommen müssen, da sie einige Schritte hinter ihr war und Helen C sieht Peggy um 13.24 wie sie an der „Abfangbank“ vorbei war und Richtung Wohnhaus läuft.
Zitat von jaskajaska schrieb:Dieses neunjährige Mädchen wurde zeitnah zu der letzten Sichtung ermordet.
Peggy wurde um 13.24 zuletzt gesehen, und für eine Tötung durch Ulvi – der ja wiederum vom Teichmann Enkel während dessen Aufenthalts beim Opa von 13.15-14.15 dort gesehen wurde fehlt die Zeit, die u. a. von der Polizei rekonstruiert wurde.
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 05.12.2024:Nach (lückenhaften) Berechnungen der Polizei und seinem "Geständnis" hätte Ulvi KULAC für die Tatausführung tatsächlich folgenden Zeitrahmen benötigt:

Ausgangspunkt Raiffeisenbank - Hermannsruh (lt. Polizei) 7:12 Minuten

Hermannsruh - Schlossplatz (lt. Polizei) 3:20 Minuten

Mund und Nase zudrücken, bis Peggy tot war (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Wiederbelebungsversuche (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Eine Zigarette bei der Leiche rauchen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

Peggy hinter die Schlossmauer tragen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

In der Schloßklause den Vater holen und mit diesem hinter die Schloßmauer laufen (lt. Geständnis) 5:00 Minuten

Peggy hinaus zum Schlossplatz ins Auto bringen (lt. Geständnis) 10:00 Minuten

Weg Hermannsruh - Anwesen des Zeugen Vo. (lt. Polizei) 9.29 Minuten

Gesamt: 1 Stunde 5 Minuten
Ulvi K. hätte vor 14.30 niemals beim Holz schichten sein können, bzw. wenn man schaut, wie fertig der nach der Rekonstruktion ist, die ja ohne Sprints stattfand, dann bezweifle ich, dass der danach noch zu irgendwas in der Lage gewesen wäre. Er wurde aber irgendwann im Zeitraum 13.15-14.15 dort gesehen.


https://web.archive.org/web/20210614144444/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php
Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
Und bezüglich des Geständnisses von Manuel S. kam das Landgericht Hof zu einer völlig anderen Bewertung
Die Zivilkammer konnte sich unter Gesamtwürdigung aller Umstände und anerbotener Beweise keine sichere Überzeugung davon bilden, dass der Beklagte tatsächlich die Leiche von Peggy in das Waldstück in Thüringen verbracht hat. Es habe für die Kammer in mehreren Punkten Zweifel am Wahrheitsgehalt der polizeilichen Aussage des damaligen Beschuldigten und jetzigen Beklagten gegeben. So ergeben sich aus dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Beklagten einerseits schon Anhaltspunkte dafür, dass er sich das Gesagte ausgedacht habe. Zum anderen seien auch Widersprüche zwischen seiner polizeilichen Aussage zu den tatsächlichen Feststellungen gegeben, die dafür sprechen, dass Teile seiner polizeilichen Aussage nicht wahr sind.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/hof/presse/2024/6.php


melden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 13:06
@margaretha
Nur kurz zur letzten Sichtung. Im 1. Prozess 2003/2004 war die letzte Sichtung auf 13:14 Uhr festgelegt.
Dann kam die ZDF-Doku (2012?), wo Rödel den Fahrtenschreiber untersuchen liess.
2014 dann im Wiederaufnahmeverfahren wurde die letze Sichtung auf 13:24 Uhr terminiert. Wie diese 10minütige Verschiebung zustandekam war nie begründet worden, oder?


melden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 14:14
Rödels Recherchen ergaben 13.34 Uhr für die Sichtung durch Helen.
Nach polizeilichem Schlussbericht passierte der Schulbus um 13.14 Uhr den Beobachtungspunkt, von dem die Schülerin Li. Peggy laufen sah.
Allerdings hatte der Busfahrer To. in seiner Vernehmung bereits darauf hingewiesen, dass der Bus nach seiner Erinnerung mehrere Minuten Verspätung gehabt habe.
Eine jetzt erfolgte vorläufige Auswertung einer Kopie der Fahrtenschreibers des Busses bei der Firma Wo. ergab durch hier geführte Ermittlungen, dass der Bus etwa 13.11 Uhr in Naila abgefahren und erst gegen 13.34 Uhr in Lichtenberg angekommen sein muss.
Ein genaues Ergebnis ist hier jedoch noch einer ausstehenden gutachterlichen Beurteilung des Fahrtenschreibers vorbehalten.
Die Schülerin Li. müsste nach jetziger Bewertung des Fahrtenschreibers Peggy somit erst um 13:34 Uhr vom Schulbus aus gesehen haben.
Quelle: http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html

Die genaue gutachterliche Beurteilung wird dann vermutlich 13.24 Uhr ausgelesen haben, die mittlerweile auch so von den Ermittlern übernommen ist.


melden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 15:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Nehmen wir also an, es habe zahlreiche "Gespräche" mit Ulvi K. gegeben
Es fanden doch bis zum „Geständnis“ am 02.07.2002 viele Vernehmungen statt, in der U. K.

1) mal diese mal jene Situation berichtete, (Bsp.: bei ihm in der Wohnung Play Station spielen, an der Telefonzelle getroffen und zur Hermannsruh gelaufen wo er dann onanierte, usw.)
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.840)
Beitrag von Hörteissenior (Seite 2.840)

2) die Missbräuche von Peggy und anderen Kindern einräumte
3) ab irgendwann immer permanent gefragt wurde, ob er die Peggy getötet habe

Dadurch das er minderbegabt ist, musste er sich vielleicht wirklich extrem konzentrieren die einzelnen Situationen jedes Mal nochmals in Gedanken abzurufen, und „vermischte“ das dann irgendwann mit der Tat, die ihm eingeredet wurde. Es gibt ja durchaus Anhaltspunkte für Parallelerlebnisse aus den Vernehmungen, die dann in das Geständnis einflossen.
"Peggy habe dann auch weiter geschrien und ihm in die Genitalien getreten, wodurch es ihr gelungen sei, sich los zu treten. Er habe dann Sterne
gesehen. (Band II, Bl. 522, 608/609, Band II c 1688/1696, 1731)
Ein genau gleicher Sachverhalt wird im Urteil bei einer früheren Tat festgestellt: "[xgeschwärztx] sei mit dem Rücken auf dem Bett gelegen, seine Beine seien nach unten gehangen, er habe ihn, 'den Angeklagten, getreten, in die Eier", da habe er Sterne gesehen." (Band VI, Seiten 21, 14)

Auch berichtete Herr KULAC, ebenso wie im Geständnis (Bl. 1687) in einer frühen Vernehmung (Band II a, Bl. 930-936), dass bei einem
exhibitionistischen Vorgang an der Hermannsruh bzw. später Peggy weggerannt, gestolpert und gestürzt sei und geblutet habe (Schramme am
Arm), wobei er sie verpflasterte.
http://web.archive.org/web/20111102154558/http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
Zwar entspricht grundsätzlich das Intelligenzniveau der verurteilten Straftäter dem der Allgemeinbevölkerung, dennoch bringt die Vernehmung der unterdurchschnittlich Intelligenten enorme Schwierigkeiten mit sich. Denn hier läuft die Gefahr, dass Geständnisse auf unwahren Tatsachen beruhen. Begründen kann man dieses Phänomen mit der beschränkten Wahrnehmungs-und Erinnerungsfähigkeit des Vernommenen und seiner Schwierigkeit, Dinge zu verarbeiten. Des Weiteren greift der Geständige auch dann zu Lügen, sobald Situationen kompliziert werden und er ihnen so einfach wie möglich entfliehen möchte. Zudem kann die Befragung von unterdurchschnittlich Intelligenten durchaus dann ein Problem darstellen, wenn diese Suggestivfragen ausgesetzt oder durch Dritte manipuliert werden, da dies in diesen Momenten zu ihrer Überforderung führen kann.
So erkennen sie den Sinn und die Relevanz von dem, was sie äußern nicht und legen so Falschgeständnisse ab
Quelle: https://www.anwaltsrecht.de/mediapool/138/1386140/data/Seminararbeit_Duran_ber.pdf (S. 18)


melden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 17:40
@margaretha
Hier nochmal einige Zeitangaben zur letzten Sichtung:




Aus dem Prozess 2003/2004: 13.14 Uhr

FAZ, 16. Oktober 2003
https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-ein-monument-der-teilnahmslosigkeit-1131829.html
Wenigstens war es möglich, den Tacho eines Schulbusses zu zerlegen. Somit steht fest, daß die von der Schule nach Hause gehende Peggy um 13.14 Uhr noch lebend gesehen wurde - auf menschenleerer Straße, bei leichtem Regen und vier Grad Temperatur.



2012 dann die Bürgerinitiative: 13.30 Uhr

BR online, 19. Juli 2012
https://web.archive.org/web/20120722073511/https://www.br.de/franken/inhalt/aktuelles-aus-franken/fall-peggy-ulvi100.html
Die ehemalige Rechtsanwaltsgehilfin ist der gerichtlich bestellte Vormund von Ulvi Kulac und von seiner Unschuld überzeugt.
Rödel beginnt zu recherchieren. Sie lässt die Tachoscheibe des Fahrtenschreibers analysieren. Ein Gutachter kommt zum Ergebnis: Die Zeitangaben in den Gerichtsunterlagen müssen falsch sein. Frühestens um 13.25 Uhr kann der Schulbus mit der Zeugin in Lichtenberg angekommen sein. Peggy wurde also später, als es im Urteil steht, zum letzten Mal lebend gesehen.
Für Gudrun Rödel sind das entscheidende Minuten für ihr Mündel.



2014ff: 13.24 Uhr
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
https://web.archive.org/web/20210614144444/https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php
Zuletzt wurde das Mädchen am Henri-Marteau-Platz in Lichtenberg von mehreren Zeugen gegen 13.24 Uhr lebend gesehen, von da an verlor sich ihre Spur.



melden

Peggy Knobloch

09.12.2024 um 18:59
@jaska

Ich verstehe jetzt nicht, was Du sagen willst. Ich glaube nicht, dass die Ermittler die Recherchen von Rödel ungeprüft übernahmen, und das taten sie ja auch nicht (13.30 Uhr) sondern dass die Zeit wann der Bus um diese Kurve fuhr von einem Gutachter festgestellt wurde.

Und wenn der Busfahrer in seiner Vernehmung bereits darauf hinwies, dass der Bus seiner Erinnerung nach mehrere Minuten Verspätung hatte, oder Rödel einfach nur eine Chance sah hier evtl. einige entscheidende Minuten rauszuholen, dann würde vermutlich jeder an ihrer Stelle den Fahrtenschreiber auslesen lassen, anstatt sich auf den (regulären) Fahrplan zu verlassen.


melden