Mauser schrieb:Bleibt nur zu hoffen das die Klage endgültig und vollständig abgewiesen wird weil mit der Geschichte versuchen sie auf Biegen und Brechen ein totes Pferd zu satteln, das wurde schon durch diverse Aussagen in der sehenswerten ZDF Dokumentation "Höllental" deutlich:
Du solltest dich nicht zu sehr auf die von Manuel S. vorgetragene Geschichte, mit der er die Leichenverbringung „rechtfertigen“ wollte, versteifen. Nicht nur die von dir genannten Personen zweifelten an der Wahrheit dieser grotesken Bushäuschengeschichte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es hier auch nur einen einzigen User gibt, der diesem Schmarrn Glauben schenken konnte.
Den Kern seiner Aussage sehe ich deshalb rein im Geständnis der eigentlichen Verbringung.
Wie
@Laufa25 hier schon erwähnte, gab die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth in der Pressemitteilung vom 13.02.2019 diesbezüglich folgendes bekannt: (Hervorhebung durch mich)
Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden
und
Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
Quelle:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2020/24.php (Archiv-Version vom 09.02.2023)Mauser schrieb:Jörg Meringer, Anwalt von Manuel S., weist die Klage dagegen zurück. Das Geständnis vom September 2018 sei unter massiven Druck entstanden, seinem Mandanten sei ein Rechtsbeistand verwehrt worden,
Auch hierzu äußerst sich die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth (selbe Quelle)
Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.
Was stimmt denn nun? RA Meringer hatte ja vor Jahren angekündigt, das Vernehmungsvideo zur Verfügung zu stellen, damit sich ein jeder (sinngemäß) ein eigenes Bild von den "Zuständen" bei der Vernehmung machen könne. Ich würde es gerne sehen, damit endlich Klarheit herrscht, wer hier die Wahrheit spricht. Und ehrlich gesagt, vertraue ich zunächst mehr den Aussagen der 3. Strafkammer des LG Bayreuth.
Photographer73 schrieb:Für mich persönlich ist er geklärt. Nur leider nicht gerichtsfest.
Für mich auch und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass der Fall doch noch gerichtsfest geklärt wird und zwar so rechtzeitig, dass die ehemalige Betreuerin das Ganze noch verfolgen kann..