kätzchen4 schrieb:wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
Dafür gibt es aber nicht den geringsten Anhaltspunkt. Der einzige Sachverständige im WAV war Kröber, der ja sicherlich nicht vorsätzlich zugunsten von UK ausgesagt hat. Relevante Zeugenaussagen für das Urteil im WAV sind mir auch keine bekannt, schon gar keine, wo eine falsche Aussage im Raum stehen könnte.
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Ich habe im Anhang nochmal alle mir bekannten Aussagen von UK zusammengestellt. Nachgetragen ist jetzt die Aussage aus dem Tatrekonstruktionsvideo aus der Doku Höllental. Außerdem habe ich die ursprüngliche Aussage vom 02.07.2002 um Detailinformationen dazu aus einem Artikel der SZ ergänzt. Meine Informationen dazu stammten bisher aus dem Lemmerbuch. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mir keine der Aussagen im Originalwirtlaut vorliegt und daher alle Aussagen nur unvollständig und nur entsprechend der Darstellung Dritter (die auch Fehler enthalten können) wiedergegeben werden konnten.
Wenn man sich die Aussagen betrachtet, fällt auf, dass MS sehr früh genannt wird. Tatsächlich ist er die erste Person, die UK der Tat beschuldigt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt wird UK selbst zum Täter, wobei fraglich ist, wann genau das passiert ist. Unterstellt das
Richter Wiesneth die Aussage des Zeugen Peter H. richtig beurteilen konnte, dann wäre zumindest die von Peter H. kolportierte Selbstbezichtigung von UK als Täter erstmals im heimlichen Mitschnitt im Gespräch von Vater und Sohn im Februar 2002 aufgetaucht, wobei es interessant ist, dass UK hier auf Anweisung von MS gehandelt haben will. Bis einschließlich dieser Aussage wird auch durchgängig MS als Verbringer der Leiche bezeichnet, wobei zumindest die ersten Aussagen spezifisch die Geschichte wiedergeben, die MS auf dem Vatertagausflug unter Alkoholeinfluss zum Besten gab.
Bezeichnend ist, dass
Wiesneth bei der Beurteilung der Aussage von Peter H. davon ausgeht, dass Hoffmann „im Kern“ seiner Aussage die Wahrheit sagt, nämlich dass Ulvi nicht gesagt hat, Peggy ermordet zu haben. Das bedeutet aber auch, dass Peter H. durchaus die Wahrheit gesagt haben kann, dass UK ihm gegenüber MS des Mordes und der Verbringung bezichtigte.
Erstmals im heimlichen Mitschnitt taucht dann das Verfolgungsszenario auf. Erstmals wird auch die Ohrfeige (hier noch MS als Täter) erwähnt und ein Hinfallen von Peggy. Dieses wesentliche Element fehlt dann wieder in dem Tatrekonstruktionsvideo, obwohl die Polizei hier nochmal gezielt nachfragt („Haben Sie vorher noch etwas anderes gemacht?“ – „Ne.“).
Bei der Aussage vor der Polizei verschwindet dann MS aus der Tatschilderung. Nun gibt UK an die Tat ganz alleine begangen zu haben. Auch die Ohrfeige hat er ihr selber gegeben. Aus MS als Verbringer werden NS und US. In der Tatrekonstruktion wird dann dieser letzte Hinweis auf MS getilgt. Jetzt ist der Vater der Verbringer.
Ein weiteres frühes Element in den Aussagen ist das um Hilfe rufen von Peggy. In seiner allerersten Aussage vor der Polizei gibt UK dies Schreien bereits an, das er gehört haben will, als er an Peggys Haus vorbeiging.
Schließlich ist ein weiteres widerkehrendes Element der Tod von Peggy durch Ersticken, wobei die Methode variiert.
Ein Ausreißer ist die Aussage, wonach Peggy noch leben und nur entführt worden sein soll.
Was mir noch fehlt, ist die Tatortbegehung, die auch auf Video festgehalten wurde (UK im Ringelhemd), wovon ich nur einen sehr kurzen Ausschnitt habe. Ich hatte auch mal einen deutlich längeren Ausschnitt gesehen, finde den aber nicht mehr. Falls da noch jemand einen Link hat oder das Video selbst, wäre ich um jeden Hinweis bzw. Hilfe dankbar.
Generell halte ich es für schwierig, UKs Aussagen abschließend und mit hinreichender Sicherheit zu bewerten. Insgesamt sehe ich drei verschiedene Szenarien, wie die Aussagen zustande gekommen seien können.
UK war an der Tat beteiligt. Dann halte ich zumindest die drei regelmäßig wiederkehrenden Aussagen für wahr: das Schreien um Hilfe, den Erstickungstod von Peggy durch Erwürgen oder Mund und Nase zuhalten und das Verbringen der Leiche durch MS ohne UK.
UK war nicht an der Tat beteiligt. Er hat aber die Geschichte von MS am Vatertagausflug gehört. Unter dem Eindruck seines eigenen sexuellen Missbrauchs an Peggy und etwaigen bestehenden Schuldgefühlen deswegen hat er aus der von MS gehörten Geschichte ein Tötungsszenario über einen längeren Zeitraum durch regelmäßiges Erzählen entwickelt und dieses Stück für Stück mit anderem Erlebten oder gesehenen angereichert und ausgebaut. In dem Fall ist seine Aussage überhaupt nicht zu gebrauchen.
UK war nicht an der Tat beteiligt, war aber Zeuge oder zumindest Mitwisser. In diesem Fall hat UK mglw. Elemente der Geschichte tatsächlich beobachtet oder gehört. Mglw. hat der Täter ihm sogar angetragen, die Täterschaft zu gestehen, weil ihm ja nichts passieren könne, weil er ja geistig behindert sei oder der Täter hatte anderweitig Druck auf ihn ausgeübt. Dann wiederum würde ich die drei schon oben angeführten wiederkehrenden Elemente für wahr halten.
Eine abschließende Beurteilung erlaube ich mir hierzu nicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das in der letzten
Pressemitteilung der StA (Archiv-Version vom 03.05.2021) genannte Gutachten: „Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.“
Ich halte das Ergebnis dieses Gutachtens für absolut zutreffend. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Dateianhang: Aussagen UK zu Peggy.docx (20 KB)