Peggy Knobloch
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
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Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:16https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169480
Also bitte. Auf den Seiten der BI war noch bis vor Kurzem zu lesen, UK habe kein Kind missbraucht. Mittlerweile scheint man den Begriff des Missbrauchs wenigstens verstanden zu haben, immerhin.
Ansonsten war lediglich von "Hose herunterlassen" und "selbstbefriedigenden Handlungen" die Rede, konkrete Übergriffe hat man damit abgetan, UK wäre mit den Jungen befreundet gewesen und man habe sich "gegenseitig befriedigt". Noch heute spricht GR davon, die Kinder hätten "Spaß" gehabt. Wenn das keine krasse Verharmlosung ist, dann weiß ich auch nicht...
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169485Ich sagte ja auch nicht, dass G.R. diese Handlungen nicht anders bewertet. Sondern, dass sie die Vorfälle an sich nicht abstreitet. Ich verstehe wirklich nicht, wie man das immer wieder durcheinanderwerfen kann. So entstehen dann eben ggf. auch Behauptungen, Diskussionsteilnehmer hätten hier komplett negiert, dass es Missbrauch gegeben habe…
Da glaube ich, muss ich nochmal ein Video rauskramen, in dem sich G.R. und Saschenbrecker, so wie es auch @Mao1974 anspricht, doch eher verharmlosend ausdrücken, wenn ich mich recht erinnere.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169691„Man“ vielleicht. Aber Hörteissenior ist nicht man…
Man klickt den Meldebutton und macht keinen screenshot.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2638#id14169691Eine PN tät’s ja auch.
Ausserdem dürfte man solche shots hier gar nicht einstellen, da es sich um bereits gelöschte Beiträge handelt.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14169718„Der Fall“ ist das Verschwinden bzw. der vermeintliche Mord an P.K.. Dass U.K. damit nichts zu tun hat, wurde gerichtlich festgestellt. Möchtest du jetzt behaupten, die Strafkammer, die ihn freigesprochen hat, „negiere“ die Missbräuche ebenfalls???
Ich muss in keinem "Archiv" nachgucken, wenn auf Seite 2517 noch nachlesbar ist, dass nach Meinung "Kältezeit" der Bub nix mehr mit dem Fall zu tun hat. Was wohl eine Negation bedeutet.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14169718Der Missbrauch „explizit an P.“ ist ja schon wieder was ganz anderes. Klar sind U.K.s Unterstützer davon überzeugt, dass der nicht stattgefunden hat. Schließlich streben sie diesbezüglich eine Wiederaufnahme an.
Im Übrigen wird, wie von weiteren Usern bestätigt, der Missbrauch AN Kindern und explizit an Peggy sehr wohl bestritten.
Da es hierfür keine weiteren Zeugen gibt (dass E.K. bei einem der Geständnisse dabei war, ist natürlich völlig irrelevant, da man nach heutigem Wissensstand einfach den Wahrheitsgehalt des Geständnisses an sich stark bezweifeln muss), kann man darüber eben tatsächlich verschiedener Meinung sein… daran ist nichts Verwerfliches. Urteile können eben auch falsch sein – wie sich am Mordvorwurf gegen U.K. eindrucksvoll gezeigt hat.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170210Gegenfrage: Sind denn alle – 10 oder mehr – Versionen zutreffend? Nein – denn das geht faktisch nun mal nicht. Demnach MUSS ein Großteil davon reine Phantasie sein.
Gegenfrage: Wem wollte er etwas recht machen mit den unterschiedlichen Aussagen?
1. Protokoll: Peggy war sehr oft bei ihm in der Wohnung ("spielen" etc.)
2. Interview: er hat Peggy gar nicht gekannt.
3. and. Int.: Peggy hat er schon gekannt.
4. Müller: Gesprochen hab ich mit ihr.
5. Prot.: Ich wollte mit ihr f...., sie hat nicht gewußt was das ist....
Es gibt eine zweistellige Zahl an Versionen.
Nur Phantasie?
Also... wirklich interessant, dass du ausgerechnet den ultimativen Beweis dafür, dass U.K. jede Menge unzutreffende Angaben gemacht hat, als Bestätigung für die Glaubhaftigkeit einer bestimmten dieser vielen sich gegenseitig widersprechenden Versionen ansiehst… ^^
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170210Das ist falsch:
Dein Beitrag bezieht sich auf laufende Verfahren nicht auf rechtssicher abgeschlossene Prozesse.
„Frage 6:
Die Einstellung eines Verfahrens ändert nichts an der Zweckbestimmung der Akteneinsicht. Es dürfen daher von Ihnen keine weiteren Informationen verbreitet/veröffentlicht werden. Auch bei den eingestellten oder abgeschlossenen Verfahren dürfen Sie nur die Informationen weitergeben, die ohnehin schon öffentlich sind. Das Aktengeheimnis gilt - nicht zuletzt zum Schutz der Verfahrensbeteiligten - auch nach einer Einstellung unverändert fort.“
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welche-Informationen-koennen-aus-einem-Verfahren-veroeffentlicht-werden---f75416.html
https://www.allmystery.de/themen/km79175-2639#id14170271Wenn man gleich zum Einstieg so viel Unzutreffendes, Unlogisches und falsch Interpretiertes von sich gibt, braucht man sich über deutliche Kritik nicht zu wundern…
Lasst @Hörteissenior doch erstmal schreiben bevor ihr ihn angreift.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:17@Erdmännchen
Kritik ist nicht verkehrt, aber es kommt immer auf die Art und Weise an.
So ist es einfach nur unangebracht und wirkt kindisch.
Kritik ist nicht verkehrt, aber es kommt immer auf die Art und Weise an.
So ist es einfach nur unangebracht und wirkt kindisch.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:18@Blondi23
@Erdmännchen
Blondi23 schrieb:Oh Mann :DGab es denn schon konkrete Fragen? :D
Ich bin immer noch gespannt auf deine Darlegungen.
@Erdmännchen
„Man“ vielleicht. Aber Hörteissenior ist nicht man…Auch Herr Hörteis unterliegt den Forenregeln. Jetzt tu nicht so als wüsstest Du das nicht .
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:19@Frau.N.Zimmer
Er wollte einige Aspekte korrigieren.
Vielleicht hat er ja schon einige Punkte, die er von sich aus ansprechen möchte.
Er wollte einige Aspekte korrigieren.
Vielleicht hat er ja schon einige Punkte, die er von sich aus ansprechen möchte.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:19Gegen die Mär vom Nichtwissen und nichts damit zu tun haben:
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:23@Erdmännchen
Siehste, da ist auch gleich der " Puff" dabei ;) Wolltest Du ja nicht glauben.. Sogar vor der Polizei! Puff!
Siehste, da ist auch gleich der " Puff" dabei ;) Wolltest Du ja nicht glauben.. Sogar vor der Polizei! Puff!
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:27@Erdmännchen
Doktorspielchen unter Kindern sind nun mal nicht strafbar, das ist es, worauf sie abzielt.
Ich sagte ja auch nicht, dass G.R. diese Handlungen nicht anders bewertet. Sondern, dass sie die Vorfälle an sich nicht abstreitet. Ich verstehe wirklich nicht, wie man das immer wieder durcheinanderwerfen kann. So entstehen dann eben ggf. auch Behauptungen, Diskussionsteilnehmer hätten hier komplett negiert, dass es Missbrauch gegeben habe…Da hast du noch nicht mal völlig Unrecht. Denn wenn wir uns http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html ansehen, dann wissen wir, dass
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, werNur diesen Missbrauchsvorwurf versucht G.R. damit auszuhebeln, dass sie immer wieder von dem 8- bis 10-Jährigen spricht.
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
Doktorspielchen unter Kindern sind nun mal nicht strafbar, das ist es, worauf sie abzielt.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:39@Erdmännchen
Hier wurde der Missbrauch eindeutig negiert.
Von welchen Usern dies gemacht wurde, ist irrelevant.
Diese User wurden verwarnt, ihre Beiträge gelöscht und da sie die Missbräuche weiterhin leugneten, wurden sie endgültig gesperrt.
Hier wurde der Missbrauch eindeutig negiert.
Von welchen Usern dies gemacht wurde, ist irrelevant.
Diese User wurden verwarnt, ihre Beiträge gelöscht und da sie die Missbräuche weiterhin leugneten, wurden sie endgültig gesperrt.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:53@all
Nach langer Zeit des Stillens mitlesens möchte ich mich heute mal zu Wort melden.
Ich finde es stark, das siech Herr hoerteis sich hier zu Wort meldet.
Nach langer Zeit des Stillens mitlesens möchte ich mich heute mal zu Wort melden.
Ich finde es stark, das siech Herr hoerteis sich hier zu Wort meldet.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 12:56@Erdmännchen
Ich frage jetzt mal nicht, wie von dir vorgeschlagen, einen Anwalt, sondern halte mich schlicht vertrauensvoll an das StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Es gab keinen Ausschluss der Öffentlichkeit und das Verfahren wurde abgeschlossen.
Was also spricht gegen eine Veröffentlichung?
Erkläre das doch bitte mal anhand des Gesetzestextes.
Ich frage jetzt mal nicht, wie von dir vorgeschlagen, einen Anwalt, sondern halte mich schlicht vertrauensvoll an das StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Es gab keinen Ausschluss der Öffentlichkeit und das Verfahren wurde abgeschlossen.
Was also spricht gegen eine Veröffentlichung?
Erkläre das doch bitte mal anhand des Gesetzestextes.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:00@Erdmännchen
Warum verlangst du Beweise, zeige doch mal die Richtigkeit deiner Argumente her.
Das wird wohl nicht wirklich gelingen.
Warum verlangst du Beweise, zeige doch mal die Richtigkeit deiner Argumente her.
Das wird wohl nicht wirklich gelingen.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:11Das Tagebuch geht weiter, Folge 29 mit der Sichtung eines Mädchens in Pforzheim und mit 6 Ausrufungszeichen:
Behördenstress, 21. April 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/04/20/das-juristische-tagebuch-folge-1-bis-29-der-ulvi-unterstutzergruppe-im-fall-ulvi-kulac-peggy-knobloch/ (Archiv-Version vom 31.05.2015)
Ich würde gerne mehrere Dinge wissen und freue mich, dass Du das mal aus einer informierteren Sicht schildern kannst.
Zum Beispiel steht ja immer der Vorwurf im Raum, Ulvi K. sei schon zeitnah zu Peggys Verschwinden Hauptverdächtiger gewesen und die Polizei habe alles dafür getan, ihn zu überführen.
Dem widersprechen mehrere Dinge:
- mehr als 100 überprüfte Menschen trotz raschem Geständnis einer Vergewaltigung
- das beschwichtigende und relativierende Befragen seitens der Polizei a la "jetzt lügst Du aber" oder "das kann ja gar nicht sein"
- die öffentlich geäußerte Einschätzung der Polizei, er könne nichts mit dem Verschwinden zu tun haben
- das lange als glaubhaft eingestufte Alibi durch Eltern, Schwester, Nachbarn
- die lange Freiheit, die trotz dem Vergewaltigungsgeständnis und einem ungelösten Vermisstenfall bis zum nächsten Vorfall andauerte
- die Verfolgung jeglicher Spuren und Hinweisen, die auch in andere Richtungen zeigten
Zu diesem frühen Zeitpunkt wie die von Dir eingestellte Aussage vom 23. Mai 2001 spricht meiner Meinung nach gar nichts für eine Suggestion oder für Scheuklappen der Ermittler.
Für mich ein belastbares Indiz für die Freiwilligkeit seiner Aussage und für den Wahrheitsgehalt.
Die Frage an Dich jetzt:
Was die Missbräuche angeht, die wurden ja mit den Aussagen der weiteren Opfer abgeglichen und vom Gericht später als übereinstimmend und deshalb als wahr erachtet. Das nicht nur bezogen auf die einzelnen Opfer sondern auf die geschilderten Vorgänge, Methoden, Orte. Und in diese Serie von Übergriffen reiht sich dann die gestandene Vergewaltigung ein, auch weil die Übergriffe stetig an Heftigkeit zunahmen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Vergewaltigung an Peggy nochmal Gegenstand einer Verhandlung wird? Sind die damaligen Opfer bereit, auszusagen? Sind die wirklich alle der Ansicht, das hätte Spaß gemacht und sei nicht schlimm? Bekommt Ulvi K. aus dieser Ecke eher Unterstützung?
Und noch spekulativ: warum fährt die BI jetzt schon die Geschütze hoch in Sachen Aktenzeichen XY? Angst? Wichtigtuerei?
Danke schon mal
Behördenstress, 21. April 2015
http://behoerdenstress13.com/2015/04/20/das-juristische-tagebuch-folge-1-bis-29-der-ulvi-unterstutzergruppe-im-fall-ulvi-kulac-peggy-knobloch/ (Archiv-Version vom 31.05.2015)
Folge 29:@Hörteissenior
Wussten Sie, dass wenige Tage nach Peggys Verschwinden ein Mädchen in Pforzheim gesehen wurde, das nach Aussagen der Zeugin eindeutig Peggy gewesen sei; die Zeugin hatte das Mädchen sogar noch ein zweites Mal gesehen. Ein von ihr erstelltes Phantombild hatte eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Schwägerin von Peggys Stiefvater !!!!!!
Ich würde gerne mehrere Dinge wissen und freue mich, dass Du das mal aus einer informierteren Sicht schildern kannst.
Zum Beispiel steht ja immer der Vorwurf im Raum, Ulvi K. sei schon zeitnah zu Peggys Verschwinden Hauptverdächtiger gewesen und die Polizei habe alles dafür getan, ihn zu überführen.
Dem widersprechen mehrere Dinge:
- mehr als 100 überprüfte Menschen trotz raschem Geständnis einer Vergewaltigung
- das beschwichtigende und relativierende Befragen seitens der Polizei a la "jetzt lügst Du aber" oder "das kann ja gar nicht sein"
- die öffentlich geäußerte Einschätzung der Polizei, er könne nichts mit dem Verschwinden zu tun haben
- das lange als glaubhaft eingestufte Alibi durch Eltern, Schwester, Nachbarn
- die lange Freiheit, die trotz dem Vergewaltigungsgeständnis und einem ungelösten Vermisstenfall bis zum nächsten Vorfall andauerte
- die Verfolgung jeglicher Spuren und Hinweisen, die auch in andere Richtungen zeigten
Zu diesem frühen Zeitpunkt wie die von Dir eingestellte Aussage vom 23. Mai 2001 spricht meiner Meinung nach gar nichts für eine Suggestion oder für Scheuklappen der Ermittler.
Für mich ein belastbares Indiz für die Freiwilligkeit seiner Aussage und für den Wahrheitsgehalt.
Die Frage an Dich jetzt:
Was die Missbräuche angeht, die wurden ja mit den Aussagen der weiteren Opfer abgeglichen und vom Gericht später als übereinstimmend und deshalb als wahr erachtet. Das nicht nur bezogen auf die einzelnen Opfer sondern auf die geschilderten Vorgänge, Methoden, Orte. Und in diese Serie von Übergriffen reiht sich dann die gestandene Vergewaltigung ein, auch weil die Übergriffe stetig an Heftigkeit zunahmen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Vergewaltigung an Peggy nochmal Gegenstand einer Verhandlung wird? Sind die damaligen Opfer bereit, auszusagen? Sind die wirklich alle der Ansicht, das hätte Spaß gemacht und sei nicht schlimm? Bekommt Ulvi K. aus dieser Ecke eher Unterstützung?
Und noch spekulativ: warum fährt die BI jetzt schon die Geschütze hoch in Sachen Aktenzeichen XY? Angst? Wichtigtuerei?
Danke schon mal
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:17Blondi23 schrieb:Kritik ist nicht verkehrt, aber es kommt immer auf die Art und Weise an.Meine Kritik ist weder unangebracht noch kindisch.
So ist es einfach nur unangebracht und wirkt kindisch.
Frau.N.Zimmer schrieb:Auch Herr Hörteis unterliegt den Forenregeln. Jetzt tu nicht so als wüsstest Du das nicht .Wieder mal schneller geantwortet als nachgedacht, was :-) ? Lies mal nach, worauf sich das "man" bezog. Jedenfalls nicht auf die Forenregeln...
Frau.N.Zimmer schrieb:Siehste, da ist auch gleich der " Puff" dabei ;) Wolltest Du ja nicht glauben..Erstens - ich sagte nicht, dass ich das nicht glauben wolle... sondern, dass ich gerne Belege dafür hätte, wenn ich in der weiteren Diskussion zugrunde legen solle, dass das zutrifft. Denn du hattest ja mit der Behauptung argumentiert, dass dieses Angebot tatsächlich auch in die Tat umgesetzt wurde.... und zwar nicht nur einmal, sondern mehrfach.
Zweitens - dieses Dokument ist mir nicht neu... und es belegt gerade nur das Angebot an U.K., so etwas mal zu tun. Dass es dann tatsächlich stattfand, ist demnach sogar eher unwahrscheinlich... sonst hätte E.K. das in dieser Vernehmung ja wohl auch erwähnt.
Dass es bei dem Angebot blieb und solche Fahrten gar nicht zustande kamen, untermauert zudem auch dieser Artikel:
„Ich bot ihm bei Fahrten nach Tschechien sogar an, sich mit einem der Straßenmädchen zu vergnügen“, erzählt sie. Ulvi habe abgelehnt, „er hatte geradezu Angst“.Was ja übrigens schon vor Wochen hier durchdiskutiert und geklärt wurde...
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.html
Aber das ist mal wieder ein schönes Beispiel für die in diesem Thread oft zu beobachtende selektive Wahrnehmung und fehlerhafte Interpretation von Informationen.
emz schrieb:Nur diesen Missbrauchsvorwurf versucht G.R. damit auszuhebeln, dass sie immer wieder von dem 8- bis 10-Jährigen spricht.Ich bezweifle, dass sie darauf abzielt. Jedenfalls nicht im juristischen Kontext. Man kann einen noch so intelligenzgeminderten Menschen juristisch nicht zu einem "Kind" machen. Man kann nur feststellen, dass er aufgrund seiner Initelligenzminderung diesbezüglich schuldunfähig ist, und daher straffrei bleibt. Und das ist ja bereits geschehen. Die Entlassung aus der Forensik ist ebenfalls beschlossene Sache. Da gibt es also gar nichts mehr "auszuhebeln"...
Doktorspielchen unter Kindern sind nun mal nicht strafbar, das ist es, worauf sie abzielt.
emz schrieb:Ich frage jetzt mal nicht, wie von dir vorgeschlagen, einen Anwalt, sondern halte mich schlicht vertrauensvoll an das StGBIch habe nicht vorgeschlagen, "einen Anwalt zu fragen". Tussinelda hatte diesen Link gebracht, und Hörteissenior behauptete daraufhin, der Beitrag beziehe sich auf laufende Verfahren, nicht auf rechtssicher abgeschlossene Prozesse. Mit dem Zitat habe ich belegt, dass diese Behauptung nicht stimmt - der verlinkte Text bezieht sich sehr wohl auch auf abgeschlossene Verfahren.
http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Es gab keinen Ausschluss der Öffentlichkeit und das Verfahren wurde abgeschlossen.
Was also spricht gegen eine Veröffentlichung?
Dazu, wie die Rechtslage tatsächlich ist, habe ich mich gar nicht geäußert. Das weiß ich schlichtweg nicht. Und es interessiert mich momentan auch nicht so sehr, dass ich mich da näher einlesen möchte. In der Anwaltsauskunft steht dazu jedenfalls Folgendes:
Die Vermeidung von Veröffentlichung unzulässiger Informationen ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen sowie deren Auslegung und Anwendung. Dass keine Akteninhalte und Aktenkenntnisse veröffentlicht werden dürfen, ergibt sich schon aus der Zweckbindung der Akteneinsicht, die sich wiederum u. a. aus dem Rechtsverständnis und den Auslegungen der §§ 147, 406 e, §§ 474 ff. StPO ergibt.
Daneben wird durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts normiert. Durch diese Schutzrechte soll gewährleistet werden, dass personenbezogene Daten und Informationen nicht ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen veröffentlich werden. Eine Akteneinsicht darf deshalb auch nur dann erteilt werden, wenn gewährleistet ist, dass diese Rechte der Beteiligten nicht (unzumutbar) beeinträchtigt werden. Dementsprechend ist es eben unzulässig, die gewonnenen Kenntnisse aus der Akteneinsicht für sachfremde Zwecke - wie für eine ungenehmigte Veröffentlichung "zu missbrauchen". Das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird auch durch § 823 BGB geschützt, in dem bei einer Rechtsverletzung Schadensersatz verlangt werden kann. Auch das Datenschutzrecht und das Urheberrecht könnten zur Anwendung kommen.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Welche-Informationen-koennen-aus-einem-Verfahren-veroeffentlicht-werden---f75416.html
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:24@meermin
Er war auch mit 27 Jahren kein Kind mehr. Fakt
Journalisten, Forenuser, Betreuerin u a. könnte zum Beispiel endlich!!! beginnen, ihn in der Öffentlich Herrn Kulac zu nennen. So wie man jeden normalbegabten Erwchsenen mit Familiennamen und nicht mit Vornamen anspricht.
Das scheint aber die wenigsten zu stören.
solang nicht mal das geschieht - und ich persönlich finde es eine Frechheit mit Behinderten dermaßen umzugehen!!! - muss man sich nicht wundern, dass vom Büble die Rede ist.
(Gibt da auch noch Bobbele in Deutschland, aber ot)
meermin schrieb:Wenn jemand sich in seiner Entwicklung diesbezüglich auf dem Stand eines 10jährigen Buben befindet, dann sagt das etwas über die Psyche etc. des Probanden aus, ihn dann aber als "Bubele" zu bezeichnen würde ich immer für zumindest sehr unglücklich halten. Es dient der VErunsachlichung und das im höchsten Masse , egal ob es nun positiv oder abwertend gemeint ist.tja, dann muss man sich halt mal dazu durchringen, in UK einen erwachsenen Mann zu sehen und nicht ständig betonen, dass er auf dem Stand eines acht-bis zehnjährigen Kindes sei (früher hießes noch zehn bis zwölf, aber geschenkt). Auf diesem niedrigen intellektuellem Entwicklungsstand ist er nämlich nur in Teilbereichen. Ansonsten verfügt er über den Körper eines Erwachsenen, Strategien eines Erwachsenen, Triebe eines Erwachsenen, Lebenserfahrungen eines Erwachsenen.
Er war auch mit 27 Jahren kein Kind mehr. Fakt
Journalisten, Forenuser, Betreuerin u a. könnte zum Beispiel endlich!!! beginnen, ihn in der Öffentlich Herrn Kulac zu nennen. So wie man jeden normalbegabten Erwchsenen mit Familiennamen und nicht mit Vornamen anspricht.
Das scheint aber die wenigsten zu stören.
solang nicht mal das geschieht - und ich persönlich finde es eine Frechheit mit Behinderten dermaßen umzugehen!!! - muss man sich nicht wundern, dass vom Büble die Rede ist.
(Gibt da auch noch Bobbele in Deutschland, aber ot)
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:38@jaska
Das letzte zuerst. Meine Einschätzung - Angst.
Die Vernehmung am 23.5.01 war eine Zeugenvernehmung, in der der Bedarfsachtjährige aber bereits Missbräuche einräumte. Vorher gibt es lediglich einen Aktenvermerk v. 9.5.01, dass der "gute" Junge wegen Peggy befragt wurde. Hier räumt er allerdings bereits ein, dass Peggy bei ihm in der Wohnung war.
Bis August 2001 galt er lediglich als Zeuge. Am 29.8. war die erste Beschuldigtenvernehmung (SOKO I), wegen der Missbräuche, die er ja auch in der Zwischenzeit nicht unterließ.
Hier bringt er erstmals außer anderen Kids Peggy und den Missbrauch an ihr ins Spiel.
Mit Zustimmung seiner Mutter werden die Ärzte Ulvis von der Schweigepflicht entbunden.
Aufgrund dieser Aussage wird U.K. am 6.9. in der Wohnung festgenommen und in Bth. untergebracht.
Ab hier wird er offiziell als Beschuldigter geführt. Aber noch immer "nur" wegen der Missbräuche.
Bei der Vernehmung als Beschuldigter am 6.9. räumt er auch ein bei peggy "ein bisschen drin" gewesen zu sein.
Das letzte zuerst. Meine Einschätzung - Angst.
jaska schrieb:Zum Beispiel steht ja immer der Vorwurf im Raum, Ulvi K. sei schon zeitnah zu Peggys Verschwinden Hauptverdächtiger gewesen und die Polizei habe alles dafür getan, ihn zu überführen.Nach meiner Kenntnis Unsinn.
Die Vernehmung am 23.5.01 war eine Zeugenvernehmung, in der der Bedarfsachtjährige aber bereits Missbräuche einräumte. Vorher gibt es lediglich einen Aktenvermerk v. 9.5.01, dass der "gute" Junge wegen Peggy befragt wurde. Hier räumt er allerdings bereits ein, dass Peggy bei ihm in der Wohnung war.
Bis August 2001 galt er lediglich als Zeuge. Am 29.8. war die erste Beschuldigtenvernehmung (SOKO I), wegen der Missbräuche, die er ja auch in der Zwischenzeit nicht unterließ.
Hier bringt er erstmals außer anderen Kids Peggy und den Missbrauch an ihr ins Spiel.
Mit Zustimmung seiner Mutter werden die Ärzte Ulvis von der Schweigepflicht entbunden.
Aufgrund dieser Aussage wird U.K. am 6.9. in der Wohnung festgenommen und in Bth. untergebracht.
Ab hier wird er offiziell als Beschuldigter geführt. Aber noch immer "nur" wegen der Missbräuche.
Bei der Vernehmung als Beschuldigter am 6.9. räumt er auch ein bei peggy "ein bisschen drin" gewesen zu sein.
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:40@Hörteissenior
Also kann man sagen, dass die Schilderungen immer detaillierter und drastischer wurden und dies alles aus eigenem Antrieb geschah?
Also kann man sagen, dass die Schilderungen immer detaillierter und drastischer wurden und dies alles aus eigenem Antrieb geschah?
Peggy Knobloch
21.04.2015 um 13:42@Blondi23
Allerdings, sogar gegen die Einrede der vernehmenden Beamten.
Blondi23 schrieb:Also kann man sagen, dass die Schilderungen immer detaillierter und drastischer wurden und dies alles aus eigenem Antrieb geschah?
Allerdings, sogar gegen die Einrede der vernehmenden Beamten.