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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

100 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ne bis in Idem, Strafklageverbrauch, Verfahrensrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

06.06.2021 um 04:45
Zitat von TripaneTripane schrieb:Allerdnings fände ich es dann logisch, bei neuer Beweis/Indizienlage auch Wiederaufnahmeverfahren für bereits Verurteilte bzw. Einsitzende zu erleichtern.
Das ist ja mitunter eine zähe Angelegenheit. Ich hatte vor 1 oder 2 Jahren ?, hier bei Allmy die "Hängepartie" des vom Verurteilten im Doppelmordfall in Babenhausen, angestrebten Wiederaufnahmeverfahrens verfolgt. Welches dann abgelehnt wurde.

Ich denke das die jeweilige Staatsanwaltschaft ihr Begehren, wenn die Gesetzesänderung kommen sollte, durch das selbe Verfahren schleusen muss, damit es dann zu einer Wiederaufnahme kommen könnte. Vor der Neuverhandlung, stände dann ebenso die Hürde des richterlichen Vorbehalts.


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06.06.2021 um 06:04
Zitat von emzemz schrieb:Immerhin hatte man nach 30 Jahren ihre Leiche auf einer Müllkippe, verpackt in einen Müllsack mit einer Drahtschlinge um den Hals gefunden, ganz abgesehen von dem Geständnis eines Zeugen, der die Leiche dort mit abgelegt hatte.
Und? Wann wurde der Täter in erster Instanz freigesprochen? Ich dachte, es gab vorher gar keine Verhandlung und man konnte ihm den Mord nicht mehr nachweisen und Totschlag war verjährt. Keine Ahnung was der Fall hier soll?
Im Übrigen war doch Lolitas Familie trotzdem froh, dass die Sache überhaupt einen Abschluss gefunden hat und sie Gewissheit hatten, wenn ich mich richtig erinnere.
Zitat von emzemz schrieb:Dann gehen wir doch den Schritt einmal weiter.
Hier könnte man nämlich ganz vortrefflich damit argumentieren, dass beim Auftauchen neuer Beweise auch die Verjährung neu zu laufen beginnen müsste.
Ich wüsste auch nicht, dass Mord verjährt, um etwas anderes geht es hier nicht. Wozu also die Fantasie überstrapazieren? Was hat das mit der angestrebten Gesetzesänderung zu tun? Nichts.

Den Angehörigen, geht es doch meist nicht um Rache oder Vergeltung, sondern sie wollen wissen, was sich zugetragen hat um irgendwie "abschließen" zu können. Und eigentlich müsste uns alle interessieren, ob da noch ein Mörder frei rumläuft, der weitere Taten begehen könnte. Zumindest fällt mir nichts ein, was man dagegen haben könnte, wenn man sich damit auseinandersetzt, dass zwar das Opfer nichts mehr mitbekommt, dessen Familie aber sehr wohl.


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06.06.2021 um 18:09
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Und eigentlich müsste uns alle interessieren, ob da noch ein Mörder frei rumläuft, der weitere Taten begehen könnte.
So lange es sich nicht abzeichnet, dass sich der Täter zum Serienkiller entwickelt, berührt mich das nicht allzu sehr.
Dass man deshalb am Grundgesetzt rumbastelt, halte ich für völlig unangemessen.


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06.06.2021 um 18:27
Ich wäre gegen eine solche Änderung. Wenn gegen jemanden aufgrund eines Mordverdachts ermittelt wird muss klar sein dass man nur eine Chance hat. Das bedeutet dass die Anklage auch erst geschieht wenn die Staatsanwaltschaft sicher ist dass es zu einer Verurteilung reicht, wenn ich richtig informiert bin. Besteht die Möglichkeit aber dass nach 20 Jahren ein bereits freigesprochener wieder aufgrund einer damaligen Tat vor Gericht gestellt werden kann ist dieser eine spezielle Fall juristisch nie beendet sondern befindet sich in einer Art Schwebe. Der Freigesprochene ist nach dem das Urteil rechtskräftig geworden ist nicht wirklich frei da aufgrund neuer Beweise gegen diese eine bestimmte Tat ein erneutes Gerichtsverfahren stattfinden könnte. So könnte es die Regel werden dass Anklagen bereits erhoben werden auch wenn die Beweislast dünn ist, man kann es ja in Zukunft noch einmal probieren. Ein rechtskräftiges Urteil sollte nur einmal gesprochen werden. Ausnahmen nach § 359 StPO sind klar. StPO


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

07.06.2021 um 05:41
Zitat von emzemz schrieb:So lange es sich nicht abzeichnet, dass sich der Täter zum Serienkiller entwickelt, berührt mich das nicht allzu sehr.
Klar, kann man ja auf Kosten von potenziellen Opfern ausprobieren.
Zitat von emzemz schrieb:Dass man deshalb am Grundgesetzt rumbastelt, halte ich für völlig unangemessen.
Das ist deine Meinung und die soll dir bleiben.
Zitat von Nachtfuchs89Nachtfuchs89 schrieb:. Ein rechtskräftiges Urteil sollte nur einmal gesprochen werden.
Na dann ohne Ausnahme, schließlich wollen wir doch den Rechtsfrieden :)


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07.06.2021 um 18:48
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Ach die Liste der Fehlurteile auch hier in Deutschland wird sehr lang sein.

Dabei warnen selbst hohe Richter vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die "Lebenslüge" der Justiz, so der BGH-Richter Ralf Eschelbach, dass es "kaum falsche Strafurteile" gebe. Nach Eschelbachs Schätzung ist jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil.

Wenn der erfahrene Richter recht hat, werden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen in Deutschland zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine - wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Richter, "deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind".
Könnte man ja auch so lesen, dass zu viele Schuldige in Deutschland freigesprochen werden….

Mit allem Respekt vor Herrn Eschelbach, der von Kollegen aus guten Gründen nicht viel Beifall für seine missverständliche Äußerung bekam: Erstens bearbeitet als BGH-Richter nur Revisionen, und da wird auf Rechts- und Verfahrensfehler geprüft und, anders als in einer Tatsacheninstanz, keine Beweisaufnahme und - würdigung betrieben. Die Fehlerhaftigkeit eines Urteils, die Herr Eschelbach meint, bezieht sich also von Anfang an NICHT auf Tatsachenfeststellung, sondern allein auf Fehler in der Rechtsanwendung, besonders des Prozessrechts. Mit materieller Schuld oder Unschuld hat das wenig zu tun.

Klar, ein Urteil, das auf fehlerhafter Rechtsanwendung fußt, zB die entgegen der StPO erfolgte Ablehnung von Beweisanträgen des Verteidigers oder der StA durch die Tatsacheninstanz, muss in der Revision aufgehoben und zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Tatsacheninstanz zurückverwiesen werden. DAS meint Herr Eschelbach, aber sicher nicht, dass hunderte von Leuten hierzulande unschuldig Freiheitsstrafen verbüßen.

Zweitens landen die meisten Strafsachen da, wo Herr Eschelbach sie gar nicht zu sehen bekommt: Bei den Amtsgerichten und, in zweiter Instanz, bei den Landgerichten. Daher kann er sich über diese Verfahren kein Urteil erlauben.

Interessant wäre die Statistik seines BGH-Senats. Wird da wirklich jeder vierten Revision stattgegeben? Oder woher hat er seine Weisheiten eigentlich?


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07.06.2021 um 19:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Könnte man ja auch so lesen, dass zu viele Schuldige in Deutschland freigesprochen werden….
Den Fall erwähnte ich ja auch schon als Fehlurteil.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Wen er tatsächlich schuldig ist und freigesprochen wird ist es offensichtlich ein Fehlurteil.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zweitens landen die meisten Strafsachen da, wo Herr Eschelbach sie gar nicht zu sehen bekommt: Bei den Amtsgerichten und, in zweiter Instanz, bei den Landgerichten. Daher kann er sich über diese Verfahren kein Urteil erlauben.
Da er ja auch dort schon tätig war denke ich schon das er sich da einigermaßen auskennt. Und das bei 800.000 Veruteilungen im Jahr nur 90 Wiederaufnehmen gegenüberstehen kann schon rein statistisch praktisch nicht stimmen, so wenig Fehler machen Menschen nicht.


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07.06.2021 um 19:46
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Und das bei 800.000 Veruteilungen im Jahr nur 90 Wiederaufnehmen gegenüberstehen kann schon rein statistisch praktisch nicht stimmen, so wenig Fehler machen Menschen nicht.
Eine Wiederaufnahme ist aber auch nicht das Gleiche wie eine Berufung oder Revision, sondern unterliegt sehr speziellen Vorraussetzungen.


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07.06.2021 um 19:50
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Eine Wiederaufnahme ist aber auch nicht das Gleiche wie eine Berufung oder Revision, sondern unterliegt sehr speziellen Vorraussetzungen.
Gerade diese Voraussetzungen kritisiere ich ja, denn es bedeutet das wahrscheinlich tausende jedes Jahr zu Unrecht verurteilt sind.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

07.06.2021 um 20:03
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Gerade diese Voraussetzungen kritisiere ich ja, denn es bedeutet das wahrscheinlich tausende jedes Jahr zu Unrecht verurteilt sind.
Du verstehst mich falsch: vor jeder (möglichen) Wiederaufnahme kommen erst noch Berufung und Revision, die Fehler auffangen. Wiederaufnahmen greifen frühestens, wenn 2 Kontrollmechanismen (Hauptverhandlung und Berufung oder Revision) bereits versagt haben.


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07.06.2021 um 20:10
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Du verstehst mich falsch: vor jeder (möglichen) Wiederaufnahme kommen erst noch Berufung und Revision, die Fehler auffangen. Wiederaufnahmen greifen frühestens, wenn 2 Kontrollmechanismen (Hauptverhandlung und Berufung oder Revision) bereits versagt haben.
Das stimmt nicht, wenn ein Urteil wegen Mordes defacto falsch ist aber es keine formalen Fehler gibt, denn nur die werden da in der zweitinstantlich nochmal geprüft, dann war's das.


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09.06.2021 um 04:03
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Da er ja auch dort schon tätig war denke ich schon das er sich da einigermaßen auskennt.
Das muss nicht so sein. Hat er als Amtsrichter Recht gesprochen, wird er der Meinung gewesen sein, dass er es schon richtig gemacht hat. Bis er von den (in seinen Augen) doofen Kollegen des Landgerichts aufgehoben wurde.

Und so ist es halt. Unter ihresgleichen kursiert nicht umsonst der Spruch „So viele Juristen, so viele Meinungen“. Daher ist die Anzahl der Instanzenzüge auch begrenzt. Denn 50 Instanzen können 24 zu 29 Meinungen ergeben. Irgendwer muss das letzte Wort, genannt Rechtsfrieden, haben. Letztes Wort zB in 50. Instanz wäre aber schlecht, da erstens für den Steuerzahlet exorbitant teuer, und zweitens sinnlos, da alle Prozessbeteiligten längst seit Jahrzehnten tot wären, bis endlich mal Rechtskraft bzw. Rechtfrieden eingetreten wäre. Schnelles Recht ist gutes Recht, heißt es deshalb nicht von ungefähr.

Also hat man sich seitens des Gesetzgebers auf im Regelfall max. 3 Instanzüge sowohl in Straf- wie in Zivilsachen festgelegt. Wobei die 3. Instanz keineswegs immer „besser“ ist als die 1. oder 2. Instanz. Aber die nach der jeweiligen gesetzlichen Verfahrensordnung letzte Instanz hat nun mal das letzte Wort und stellt insofern den für alle verbindlichen Rechtsfrieden her. Inhaltliche Richtigkeitsgarantie ist damit nicht automatisch verbunden, wie auch nicht jeder Chefarzt automatisch schlauer ist als sein tüchtiger Oberarzt. Aber einer muss nun mal das abschließende Sagen haben nach dem Motto „Klappe zu, Affe tot“ Nur so funktioniert Rechtsstaat realistischerweise.


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09.06.2021 um 06:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das muss nicht so sein.
Spricht aber vieles dafür, da er den ganzen Justizapparat ja durchlaufen hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Denn 50 Instanzen können 24 zu 29 Meinungen ergeben.
Es geht nicht um Meinungen sondern um das Wissen ob ein Urteil richtig oder falsch ist, nach Beweislage. Eine Meinung kannst du in einer Diskussion haben, vor Gericht braucht's da schon etwas mehr.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

09.06.2021 um 11:16
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Spricht aber vieles dafür, da er den ganzen Justizapparat ja durchlaufen hat.
Kennst du seinen Lebenslauf? Man wird BGH-Richter nämlich nicht unbedingt, weil man „den gesamten Justizapparat durchlaufen“ hat. Bei der Ernennung der obersten Bundesrichter geht es nach anderen Kriterien, zB noch Proporz (jedes Bundesland ist nach festgelegten Regeln mal dran, einen Richter aus dem betreffenden Land vorzuschlagen), nach Präferenz für eine politische Partei, danach, wie lange man in seiner Zeit als Richter an ein Ministerium oder an eine Staatskanzlei abgeordnet war, ob man als wissenschaftlicher Mitarbeiter an ein oberstes Bundesgericht abgeordnet war

Wenn man sich die beruflichen Werdegänge von Bundesrichtern ansieht, stellt man fest, dass sie zeitlich gesehen zum Teil erheblich weniger als Richter gearbeitet haben, dafür viel mehr in der Verwaltung tätig waren. Ein gestandener Richter mit 25 Jahren Erfahrung in der Tatsacheninstanz als Amtsrichter oder Richter am Landgericht hat oft sehr viel mehr richterliche Erfahrung als ein Bundesrichter, der wenig Zeit mit der eigentlichen richterlichen Tätigkeit verbracht hat. Ein Beispiel ist der langjährige saarländische Justizminister und Ministerpräsident Peter Müller, der nach Ende seiner politischen Karriere zum Richter am Bundesverfassungsgericht ernannt wurde.

Bundesrichter haben dafür allerdings, wie gesagt, Heerscharen an sog. wissenschaftlicher Mitarbeitern, also an abgeordneten Richtern aus den unteren Instanzen, die bei den Senatsberatungen dabei sein dürfen, ohne Stimmrecht zu haben, die den eigentlich entscheidungsbefugten Bundesrichtern zuarbeiten, Literaturrecherche betreiben, Entscheidungsvorschläge machen, Beschluss- und Urteilsentwürfe schreiben, so dass die eigentlichen Bundesrichter nicht ganz im luftleeren Raum arbeiten müssen und die Bodenhaftung behalten….


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

09.06.2021 um 11:27
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Es geht nicht um Meinungen sondern um das Wissen ob ein Urteil richtig oder falsch ist, nach Beweislage. Eine Meinung kannst du in einer Diskussion haben, vor Gericht braucht's da schon etwas mehr.
An den "Ecken" des gesetzgeberisch ausgestalteten Bereichs wird's aber schwierig. Viele Fälle sind "open and shut": wenn du in die Kasse gegriffen hast und das ist von der Überwachungskamera aufgezeichnet, dann ist das so, viel Glück beim wegdiskutieren, da geht es nur noch um den Strafrahmen. Wenn du vor Zeugen mit deinem Kollegen in Streit gerätst, ihr euch wechselseitig eine scheuert, du dann aber in Erregung mit der Weinflasche zuschlägst und ihm die halbe Brust aufschlitzt, danach aber sofort zur Besinnung kommst und ihm den RTW rufst und ihn versorgst, ist der Fall recht eindeutig... schwierig wird der "Mord ohne Leiche" oder Sachverhalte, die sich unter 2 Personen abspielen - hier müssen zwangsläufig materielle Indizien gegeneinander auf- und abgewogen werden, und das ist in der freien Beweiswürdigung eben tückisch. Was dem einen Richter reicht, um einen "vernünftigen Zweifel" auszuschließen ist für den nächsten aus seiner subjektiven Gesamtschau heraus nur ein schwerwiegendes, aber eben nicht entscheidendes Indiz und der Restzweifel bleibt. Da der einzelne Richter zu seiner Urteilsfindung ja gerade auch über "die Summe seiner Erkenntnisse und Erfahrungen" kommen soll, gibt es da auch nicht automatisch ein richtig und falsch.


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09.06.2021 um 19:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kennst du seinen Lebenslauf? Man wird BGH-Richter nämlich nicht unbedingt, weil man „den gesamten Justizapparat durchlaufen“ hat.
Hat er aber, kurze Recherche deinerseits bei Wiki hätte da schon weitergeholfen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:An den "Ecken" des gesetzgeberisch ausgestalteten Bereichs wird's aber schwierig.
Gerade weil es so schwierig ist müssen bessere Kontrollmechanismen eingezogen werden.


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27.06.2021 um 16:55
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause wurde u. a. die Reform des Paragrafen 362 der Strafprozessordnung beschlossen. Wenn der Bundesrat dem zustimmt, kann mutmaßlichen Mördern, Kriegsverbrechern und dem Völkermord Angeklagten zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen ein zweites Mal der Prozess gemacht werden.
Bei schwersten Straftaten wie Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen kann Verdächtigen künftig ein zweites Mal der Prozess gemacht werden, wenn neue Beweise auftauchen - eine Änderung der Strafprozessordnung ermöglicht dies. Wegen des Verbots der sogenannten Doppelbestrafung darf eigentlich niemand für dieselbe Tat mehrfach zur Verantwortung gezogen werden. Davon konnte bislang nur in eng begrenzten Ausnahmen abgewichen werden - etwa bei einem späteren Geständnis. Die Liste der Wiederaufnahmegründe in § 362 StPO wird nun um schwere Straftaten erweitert, die nicht verjähren: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen eine Person.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/marathonsitzung-im-bundestag-mietspiegel-militaereinsaetze-und-mord


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23.09.2021 um 09:37
Das die Diskussion im Fall Peggy Knobloch OT ist (meine Meinung), setze ich sie mal hier fort.

Inzwischen ist das Gesetz auch durch den Bundesrat durch.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie in solche Fällen üblichen wird Karlsruhe sicher auch nach der ratio legis fragen und untersuchen, wie sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes bei der Schaffung von Art. 103 Abs. 3 GG verhalten hätten, wenn sie damals bereits von Möglichkeiten der Beweisführung durch DNA und andere technische Möglichkeiten sowie damit verbunden um einen solchen Fall wie den der Frederike von Möhlmann gewusst hätten.
Das werden sich die Väter sicher gefragt haben. Denn es gab schon immer Fortschritte in der Beweisführung. Die Kriminalistik hatte damals schon gewaltige technischen Fortschritte gemacht. Nur als Beispiel der durch DNA fast schon etwas in Hintergrund getretene Fingerabdruck. Er hat nicht den Nachteil, der Kontamination und gibt mehr Aufschluss für den Ablauf der Tat selber. Es gibt Fälle wo die Ermittler selber eine Trugspur am Fundort bewirkt haben, wie im Fall Peggy Knobloch. Nur weil DNA soviel Jahre nicht im Wald "überlebt" hätte, konnte man diese Spur zu den Akten legen. Ab was wäre wenn es möglich gewesen wäre?

Was mich bei der Vortragenden im Bundestag gewundert hat, es konnten Opferanwälte der Eltern von Frederike zu sprechen, es konnte jemand anders sprechen, der als Klient eine Opferfamile hatte, bei der der Angeklagte freigesprochen wurde und schilderte reine was wäre wenn. Was fehlte, was bei der Frage, wie wichtig Rechtssicherheit gewesen wäre, auch mal einen Anwalt eines Freigesprochene oder einen Freigesprochene selber zu hören. Denn es gibt auch den Fall von berechtigten Freisprüchen, wo der Angeklagte nicht der Täter war, für ihn ist Rechtssicherheit immens wichtig. Da das so gut wie gar nicht zur Sprache kam - insbesondere von den Befürwortern, sehe ich das doch schon als sehr bedenklich. Denn dasa gehört mit zur Abwägung und daher zu einer ausgewogenen Auswahl der Redner.

Youtube: Expertenmehrheit für Entwurf zur Wieder­auf­nahme von Strafverfahren
Expertenmehrheit für Entwurf zur Wieder­auf­nahme von Strafverfahren
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23.09.2021 um 11:18
@Lento

ja, da ist letztlich gut lobbyiert worden ...

Auch wenn die Meinungen hier geteilt sind, @Andante teilt z.B. meine Bedenken nicht, ist es schon bemerkenswert, wie das Gesetz letztlich auch den Bundesrat passiert hat. Die Anregungen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wurden vom Rechtsausschuss nicht aufgegriffen und der Rechtsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung auch ausschließlich zum Wegfall der zivilrechtlichen
Verjährung von Ansprüchen aus nicht verjährbaren Verbrechen ausgeführt. Die strafrechtliche Problematik wurde vollständig ausgeblendet.


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Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an

23.09.2021 um 13:49
@DoctorWho

Für mich war die meisten Expertenmeinungen die sich Pro ausgesprichen haben, nicht nachvollziehbar. Ihnen ging es meist nur über die Frage der Verfassung, ob eine Anpassung des Paragraphen möglich wer. Ganz außer acht gelassen wurde von diesen die Gefahren, welche sich dahinter verbergen. das wurde von den Contra-Rednern schon thematisiert und zwar, dass die StA dann zu leicht unter Druck gesetzt werden könnten, eine zu frühe Anklage zu erheben, nach dem Motto "probieren wir es mal". Diese Gerfahr ist meiner Ansicht nach groß und wenn man überhaupt nicht den Aspekt eines mehrfach unschuldig Angeklagten nicht erörtert in eienem großen Maße einseitig.

Bezeichend war dann natürlich auch die ausweichende Antwort auf die Frage, wieviel derartige Fälle es überhaupt bisher gegeben habe.

Der Befragte antworte dann, dass man die Zahl nicht wissen könne, angeblich wird nach einem Freispruch nicht mehr ermittelt. Das entspricht in meinen Augen nicht der Wahrheit, natürlich wird weiter ermittelt und der Beweis dafür ist der Fall Frederike. Hier wurde natürlich auch (gegen Unbekannt) weiter ermittelt und so kann man auf einen nebei anfallendes Ergebnis, die DNA-Spur. Zur Info: Es handelt sich geade mal um 3 Fälle.

Nein, für mich war diese Debatte alles andere als ausgewogen, da sollte noch im letzten Moment ein populistisches Gesetz verabschiedet werden, um vermutlich im Wahlkampf nicht die Blöße zu geben, man habe eine "dringende (populistische)" Koalitionsvereinbarung nicht erfüllt.

Ich persönlich hoffe, dass das Gesetz vom BVerfG kassiert wird. Denn mit "dringend" darf man nicht die Rechtskraft durchbrechen. Die lag in den meisten Fällen vor der Verhandlung vor, es würde kaum eine höhere Hürde darstellen, wie beim normalen Verfahren.

Diese einseitige Behandlung einer so wichtigen Sache im Bundestags ist für mich jedenfalls mit nichts zu rechtfertigen.


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