Lento schrieb:Der Befragte antworte dann, dass man die Zahl nicht wissen könne, angeblich wird nach einem Freispruch nicht mehr ermittelt. Das entspricht in meinen Augen nicht der Wahrheit, natürlich wird weiter ermittelt und der Beweis dafür ist der Fall Frederike. Hier wurde natürlich auch (gegen Unbekannt) weiter ermittelt
Natürlich wird gegen einen Freigesprochenen nicht mehr ermittelt, wieso auch, er ist ja freigesprochen. Damit besteht in Bezug auf ihn eingesetzliches Vergolgungshindernis, gegen ihn dürfen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr richten.
Aber das heißt eben auch, dass in so einem Fall einMörder noch frei herumläuft, und da ist es eine logische Konsequenz, dass man weiter nach diesem unbekannten Mörder sucht, also gegen Unbekannt ermittelt. So war es auch im Fall Frederike. Mord verjährt bekanntlich nie, und deshalb verschwinden solche Fälle auch nicht im Archiv, sondern werden immer wieder angeschaut.
Ich wüsste nicht, was daran auszusetzen bzw. unrechtmäßig wäre. Und im Rahmen dieser Ermittlungen gegen Unbekannt hat man dann, was damals kurz nach der Tat noch nicht möglich war, auch im Fall Frederike die Asservate mittels DNA-Analyse nochmals untersucht und fand dann die DNA eines Bekannten, nämlich des Freigesprochenen. Aus Rechtsgründen (eben wegen des Freispruchs) konnte man mit diesem Zufallsfund aber nichts anfangen und musste die Akten, was den Freigesprochenen betraf, wieder schließen.
Es war Frederikes Vater, der dann, weil eine strafrechtliche Verfolgung des Freigesprochenen nicht mehr möglich war, später mittels einer Schmerzensgeldklage versuchte, doch noch wenigstens eine zivilgerichtliche Klärung des Tatherganges zu erreichen. Das Ergebnis ist bekannt: Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der strafrechtlich Freigesprochene Frederike getötet hatte, dass aber der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt war.
Frederikes Vater wollte sich mit diesen Ergebnissen und damit, dass der Tod seiner Tochter ungesühnt bleiben sollte, nicht abfinden und kämpfte jahrelang für eine Änderung der Rechtslage gerade in strafrechtlicher Hinsicht. Um Schmerzensgeld ging es ihm weniger.
DoctorWho schrieb:ja, da ist letztlich gut lobbyiert worden ...
Mit Verlaub, jemanden wie Vater Möhlmann als „Lobbyisten“ zu bezeichnen, geht am Leid dieses Menschen und seiner Verzweiflung am Rechtsstaat, so wie dieser sich für ihn darstellte - und nicht nur für ihn -, ja wohl ziemlich vorbei.