EDGARallanPOE
Diskussionsleiter
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Bundestag strebt Verfahrensänderung bei Kapitalverbrechen an
01.06.2021 um 08:19Als ich gerade, die Newsflashs auf meiner Startseite überflogen habe, blieb mein Blick auf einer signalrot unterlegten Meldung hängen.
Dort wurde getitelt:
Regierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen
Im Kern geht es darin, um das bisherige Verbot der Doppelbestrafung.
Dieser Grundsatz, ist bislang fundamentaler Bestandteil unseres Rechtssystems, mit Verfassungsrang. (Artikel 103 GG, Absatz 3)
Dieser Grundsatz, verhindert bisher, dass eine einmal vor Gericht freigesprochene Person, wegen des selben Sachverhaltes, auch bei Vorliegen neuer Beweise nicht noch einmal angeklagt werden darf.
Wikipedia-Artikel zum Thema Doppelbestrafung:
Lateinischer Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem" ( nicht zweimal in derselben Sache)
Wikipedia: Ne bis in idem#:~:text=Im Strafrecht ist ne bis in idem als,unterschiedlichen Gestaltungen in allen modernen (Straf-) Rechtsordnungen wieder.
Dieser Sachverhalt, wird sehr vielen Mitschreiber/innen, die schon länger dabei sind, schon des Öfteren in den Threads der Kriminalrubrik begegnet sein.
Stichwort: Strafklageverbrauch
Deshalb habe ich mich auch spontan entschlossen, diesen Thread zu eröffnen.
Aktuell stellt sich die Lage wie folgt dar:
Die Bild-Zeitung berichtet, dass seitens der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Formulierungshilfe erstellt worden ist, die noch in der kommenden Woche in erster Lesung, im Bundestag behandelt werden soll.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner bringt die Motivation dieses Gesetzesvorhabens, auf den Punkt:
Quellartikel
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/regierung-will-erneute-anklage-mordverd%C3%A4chtiger-erm%C3%B6glichen/ar-AAKzNxF?ocid=msedgntp
In einem weiteren Artikel berichtet der Spiegel, über einen gescheiterten Vorstoß in der selben Sache im Jahre 2019.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizministerium-prueft-nachtraegliche-verurteilung-freigesprochener-moerder-a-1296693.html
Der Spiegel hebt zudem, ein relativ klares Meinungsbild der Bevölkerung, zu diesem Vorhaben heraus.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gesetzesaenderung-regierung-will-erneute-anklage-gegen-mordverdaechtige-ermoeglichen-a-2857d1d1-e705-40cf-8c07-bd79a4cb5db2
Ich gehe davon aus, unter der Voraussetzung, dass es zu einer Gesetzesänderung kommt, alle Taten die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verübt wurden, nach dem bisherigen Recht behandelt werden.
Ein möglicher Kritikpunkt für mich wäre, dass eine neue Regelung, eine Vielzahl von Fällen vor Gericht bringen dürfte, die nach dem alten Verfahrensrecht "auf die lange Bank geschoben wurden".
Eben begründet mit der Unsicherheit der Staatsanwaltschaft, eine Niederlage vor Gericht zu erleiden und bei dem Auftauchen von neuen Beweisen, dann mit einem Strafklageverbrauch, nicht mehr handlungsfähig zu sein.
Mit dem neuen Gesetz, hätte man dann quasi eine "Freifahrt". Um es salopp auszudrücken: Wenn es klappt ist es gut...Wenn nicht können wir bei passender Gelegenheit, noch einmal nachlegen.
Was denkt ihr darüber ?
Dort wurde getitelt:
Regierung will erneute Anklage Mordverdächtiger ermöglichen
Im Kern geht es darin, um das bisherige Verbot der Doppelbestrafung.
Dieser Grundsatz, ist bislang fundamentaler Bestandteil unseres Rechtssystems, mit Verfassungsrang. (Artikel 103 GG, Absatz 3)
Dieser Grundsatz, verhindert bisher, dass eine einmal vor Gericht freigesprochene Person, wegen des selben Sachverhaltes, auch bei Vorliegen neuer Beweise nicht noch einmal angeklagt werden darf.
Wikipedia-Artikel zum Thema Doppelbestrafung:
Lateinischer Rechtsgrundsatz "Ne bis in idem" ( nicht zweimal in derselben Sache)
Wikipedia: Ne bis in idem#:~:text=Im Strafrecht ist ne bis in idem als,unterschiedlichen Gestaltungen in allen modernen (Straf-) Rechtsordnungen wieder.
Dieser Sachverhalt, wird sehr vielen Mitschreiber/innen, die schon länger dabei sind, schon des Öfteren in den Threads der Kriminalrubrik begegnet sein.
Stichwort: Strafklageverbrauch
Deshalb habe ich mich auch spontan entschlossen, diesen Thread zu eröffnen.
Aktuell stellt sich die Lage wie folgt dar:
Die Bild-Zeitung berichtet, dass seitens der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Formulierungshilfe erstellt worden ist, die noch in der kommenden Woche in erster Lesung, im Bundestag behandelt werden soll.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner bringt die Motivation dieses Gesetzesvorhabens, auf den Punkt:
Bei unverjährbaren Taten wie Mord darf sich kein Täter sicher sein, auch nach einem Freispruch nicht doch noch verurteilt zu werden, wenn ihn neue Beweise überführen.Zudem bringt er auch das subjektiv empfundene "Rechtsgefühl", mit in die Diskussion ein:
Es ist schreiendes Unrecht, wenn ein vormals freigesprochener Mörder nicht verurteilt werden kann, obwohl neue Beweise seine Tat belegen.Auch gibt er zu bedenken, dass viele andere EU-Staaten bereits die Wiederaufnahmegründe für ein Strafverfahren, längst erweitert haben und Deutschland in Bezug auf die Rechtsangleichung innerhalb der EU, quasi ein "Nachzügler" wäre.
Quellartikel
In einem weiteren Artikel berichtet der Spiegel, über einen gescheiterten Vorstoß in der selben Sache im Jahre 2019.
Neu ist das Thema keineswegs, einen vergleichbaren Vorstoß hatte es unter anderem bereits Ende 2019 gegeben.Verlinkung zum Artikel vom 15.November 2019
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizministerium-prueft-nachtraegliche-verurteilung-freigesprochener-moerder-a-1296693.html
Der Spiegel hebt zudem, ein relativ klares Meinungsbild der Bevölkerung, zu diesem Vorhaben heraus.
Eine Umfrage von Infratest dimap aus dem Jahr 2016 hatte zudem ein klares Stimmungsbild in der Bevölkerung ergeben: 91 Prozent der BefragtenLink zum Spiegel Artikel
sprachen sich für die Möglichkeit eines neuen Prozesses aus. Nur sechs Prozent lehnten eine solche Möglichkeit ab. Keine Meinung zu dem Problem hatten
zwei Prozent der Befragten.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gesetzesaenderung-regierung-will-erneute-anklage-gegen-mordverdaechtige-ermoeglichen-a-2857d1d1-e705-40cf-8c07-bd79a4cb5db2
Ich gehe davon aus, unter der Voraussetzung, dass es zu einer Gesetzesänderung kommt, alle Taten die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes verübt wurden, nach dem bisherigen Recht behandelt werden.
Ein möglicher Kritikpunkt für mich wäre, dass eine neue Regelung, eine Vielzahl von Fällen vor Gericht bringen dürfte, die nach dem alten Verfahrensrecht "auf die lange Bank geschoben wurden".
Eben begründet mit der Unsicherheit der Staatsanwaltschaft, eine Niederlage vor Gericht zu erleiden und bei dem Auftauchen von neuen Beweisen, dann mit einem Strafklageverbrauch, nicht mehr handlungsfähig zu sein.
Mit dem neuen Gesetz, hätte man dann quasi eine "Freifahrt". Um es salopp auszudrücken: Wenn es klappt ist es gut...Wenn nicht können wir bei passender Gelegenheit, noch einmal nachlegen.
Was denkt ihr darüber ?