otternase schrieb:Peggy war ein kleines neunjähriges Mädchen, das könnte ein kräftiger Mann auch einige hundert Meter tragen
aber doch nicht am Tage durch einen Ort, mit befahrenen Straßen, mit Fußgängern, mit Kindern, die in größerer Zahl durch den Ort stromerten....
otternase schrieb:1) wenn UK Tatzeuge war, musste der Täter befürchten, dass UK auf jeden Fall irgendwann plaudern wird, da wäre es quasi die einzig verbleibende Notlösung gewesen, dem UK einzureden, er sei selbst der Täter gewesen...
mit dieser Sichtweise, dass UK Zeuge eines Verbrechens war und daher sein "erlebnisbaisertes Wissen" gehabt haben soll, habe ich große Probleme. Ich sehe dies als unmöglich an.
Begründung:
Gudrun R. hat den einst wegen Mordes verurteilten UK zu ihrem Mündel gemacht (sorry, dass ich das so schreibe; ich weiß, dass es keine Entmündigung mehr gibt, dass GR seine Betreuerin ist)
neuerdings spricht man von Schützling (nie von Betreutem!)
GR weiß scheinbar alles aus dem Seelenleben des (nicht mehr ganz) jungen Mannes. Sie als eine der wichtigsten Bezugspersonen von UK soll davon nichts wissen, dass UK von einem "Freund" manipuliert wurde, das als Tat-Zeuge erlebte als seine eigene Tat auszugeben? Wenn dem so wäre, WELCHEN Grund sollte UK haben, die von ihm geliebte Betreuerin derart hinters Licht zu führen? ISt er dazu geistig überhaupt in der LAge? ich meine, nein.
Man bedenke, dass es GR sogar gelang, den Griff eines Ermittlers an die Schulter ihres Mündels der Öffentlichkeit als Folter zu verkaufen....
nein, hier gehe ich nicht mit.
Es gibt ein Geständnis von UK, das er vor mehrern Personen wiederholt hat bevor er es widerrief. Darin hat er Umstände der Tat benannt (Sturz und blutende Stirn - Riss im Schädel; separate Entsorgung des Ranzens - Peggys sterbl Überreste wurden ohne Ranzen gefunden; Ablage des toten Kindes unter einem Baum außerhalb Lichtenbergs - sie wurde in einer Dickung verscharrt außerhalb Lichtenbergs) die sich nach heutigem Wissensstand bestätigt haben.
diese Dinge hat MS nicht vorgebracht, um UK zu beschuldigen, dass sind objektive Ermittlungsergebnisse, die mit dem von Kröber als erlebnisbasierten Geständnis in Einklang stehen.
ein Schuldbeweis sind sie nicht.