Andante schrieb:Aber wie soll die Polizei ausreichend klären, ob der, gegen den sie wegen eines Anfangsverdachts ermittelt, auch wirklich der Täter sein kann, wenn sie weitere Indizien oder Beweise erst durch Mithilfe der Bevölkerung beschaffen kann?
Du bist gedanklich einen Schritt zu weit voraus. Am Anfang steht der Anfangsverdacht. Dieser Verdacht muss doch, bevor man überhaupt an öffentliche Zeugenaufrufe denken kann, von den Ermittlern gut durchdacht und (intern) auf Bestand überprüft worden sein. Und erst nachdem die Ermittler festgestellt haben, dass sich dieser Verdacht erhärten könnte, kann daran gedacht werden die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
Die Ermittler können doch nicht mit jeder unausgegorenen Vermutung an die Öffentlichkeit gehen. Da müssen z.b. auch die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten bedacht werden. Auch ein Beschuldigter hat Persönlichkeitsrechte.
Stell dir doch mal vor, du würdest im Rahmen einer Straftat in die Ermittlungen der Polizei geraten und es würde der Öffentlichkeit verkündet werden, dass gegen dich (setze hier deinen richtigen Namen und Wohnort ein) wegen Mord ermittelt wird. Später stellt sich dann heraus, dass du unschuldig bist. Die Polizei sagt dann als Begründung warum gegen dich ermittelt wurde lapidar, och das war ja nur so eine Idee aus ermittlungstaktischen Gründen das Andante der Mörder sein könnte. Nö, Beweise hatten wir nicht dafür. Wir wollten einfach mal die Öffentlichkeit fragen ob sich Zeugen finden, die uns vielleicht in der Sache weiterhelfen könnte.
Inzwischenzeit haben alle Menschen die du kennst und dein Arbeitgeber davon erfahren, dass gegen dich wegen Mord ermittelt wird. Macht auch sicher einen tollen Eindruck, wenn du dich in Zukunft irgendwo bewirbst und dein potenzieller neuer Arbeitgeber googelt dich.
Und irgendwas bleibt bei solchen Anschuldigungen immer hängen. In 15 Jahren würden die Leute wahrscheinlich immer noch hinter deinem Rücken tuscheln "hey schau mal, das ist doch die/der, der mal wegen Mord angeklagt war". Gut im Fall von M.S. kann man nun dagegen halten, dass er (soweit wir derzeit wissen) die Leiche von Peggy vergraben hat und somit keine völlig unbeteiligte und unschuldige Person ist. Aber es geht hier ja um etwas Grundsätzliches. Bevor man solche erheblichen Nachteile für das weitere Leben eines Beschuldigten in Kauf nimmt, muss etwas handfestes gegen ihn vorliegen. Alles andere wäre grob fahrlässig.
Mich wundert auch das du so ein Verhalten der Polizei akzeptabel finden würdest, es aber kritisierst wenn M.S. vorverurteilt wird.
Andante schrieb:Richtig ist leider und kann hier auch im Thread beobachtet werden, dass Leute eine Mitteilung der Polizei, dass gegen jemanden ermittelt werde, faktisch schon als Verurteilung des Betreffenden ansehen nach dem Motto „Wenn gegen den ermittelt wird, glauben die Polizisten dem nicht“.
Hier schrieben einige User, unter anderem auch ich, dass sie sich vorstellen könnten das M.S. der Mörder von Peggy wäre. Daran kann ich nichts falsches erkennen. Denn es ist nur eine Vermutung, eine Meinungsäußerung.
Und da die Polizei gegen M.S. wegen Mord an Peggy ermittelt, ist diese Vermutung auch zulässig und nachvollziehbar.
Von einer Verurteilung sind wir aber noch weit entfernt. Denn dafür müsste ja erst mal ein Verfahren eröffnet werden.