Peggy Knobloch
28.10.2018 um 08:47Irgendwie bekomme ich diese beiden Aussagen nicht auf eine Reihe
Während bei den Bekanntmachungen der Ermittler enge Maßstäbe angelegt werden
Während bei den Bekanntmachungen der Ermittler enge Maßstäbe angelegt werden
Dwarf schrieb:Am Anfang steht der Anfangsverdacht. Dieser Verdacht muss doch, bevor man überhaupt an öffentliche Zeugenaufrufe denken kann, von den Ermittlern gut durchdacht und (intern) auf Bestand überprüft worden sein. Und erst nachdem die Ermittler festgestellt haben, dass sich dieser Verdacht erhärten könnte, kann daran gedacht werden die Öffentlichkeit darüber zu informieren.werden Mord-Verdächtigungen im Forum als legitim angesehen.
Die Ermittler können doch nicht mit jeder unausgegorenen Vermutung an die Öffentlichkeit gehen. Da müssen z.b. auch die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten bedacht werden. Auch ein Beschuldigter hat Persönlichkeitsrechte.
Dwarf schrieb:Hier schrieben einige User, unter anderem auch ich, dass sie sich vorstellen könnten das M.S. der Mörder von Peggy wäre. Daran kann ich nichts falsches erkennen. Denn es ist nur eine Vermutung, eine Meinungsäußerung.
Und da die Polizei gegen M.S. wegen Mord an Peggy ermittelt, ist diese Vermutung auch zulässig und nachvollziehbar.
Von einer Verurteilung sind wir aber noch weit entfernt. Denn dafür müsste ja erst mal ein Verfahren eröffnet werden.