Peggy Knobloch
24.10.2018 um 13:05@Frau.N.Zimmer
ich sehe es so:
aus rechtl Gründen darf gegen UK in der Sache "Todesfall Peggy Knobloch" nicht mehr ermittelt werden, da er in einem WAV freigesprochen wurde. Strafklageverbrauch dient der REchtssicherheit, auch wenn man das angesichts enormer Fortschritte in der Kriminalistik kaum glauben mag. Es schützt Menschen davor, alle paar Jahre durch Anschuldigungen, erneute Indizien oder neue Zeugenaussagen in die Mühlen der Justiz zu geraten.
Wenn der Staat einem Tatverdächtigen eine Tat nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dann gilt dieser Mensch zu Recht als unschuldig.
theoretisch könnte diese Situation eintreten:
*sämtliche Ermittlungen seit dem Auffinden der sterbl Überreste Peggys und des Teilgeständnisses des MS, die übergebenen Beweise und zukünftigen, belegbaren Aussagen usw führen dazu, dass MS die Tötung des Kindes NICHT nachgewiesen werden kann
*sämtliche Ermittlungsergebnisse belegen zweifelsfrei, dass der von MS benannte Übergeber (dessen Namen wir nicht wissen!!) des toten Kindes den Tod des Kindes verursacht hat (alte Spurenakten, alte Aussagen, Zeugen, Beweise).
das würde dann zweifelsfrei zu Ermittlungen gg diese Person und Haftbefehl führen. Außer: die Person ist bereits verstorben oder es liegt ein Ermittlungshindernis (zB in Form von Strafklageverbrauch) vor.
Ich sehe kein rechtliches Hindernis, dass gegen eine , auch namentliche, Veröffentlichung dieses abschließenden Ergebnisses durch Staatsanwaltschaft/Polizei steht.
@DoctorWho möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege
ich sehe es so:
aus rechtl Gründen darf gegen UK in der Sache "Todesfall Peggy Knobloch" nicht mehr ermittelt werden, da er in einem WAV freigesprochen wurde. Strafklageverbrauch dient der REchtssicherheit, auch wenn man das angesichts enormer Fortschritte in der Kriminalistik kaum glauben mag. Es schützt Menschen davor, alle paar Jahre durch Anschuldigungen, erneute Indizien oder neue Zeugenaussagen in die Mühlen der Justiz zu geraten.
Wenn der Staat einem Tatverdächtigen eine Tat nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dann gilt dieser Mensch zu Recht als unschuldig.
theoretisch könnte diese Situation eintreten:
*sämtliche Ermittlungen seit dem Auffinden der sterbl Überreste Peggys und des Teilgeständnisses des MS, die übergebenen Beweise und zukünftigen, belegbaren Aussagen usw führen dazu, dass MS die Tötung des Kindes NICHT nachgewiesen werden kann
*sämtliche Ermittlungsergebnisse belegen zweifelsfrei, dass der von MS benannte Übergeber (dessen Namen wir nicht wissen!!) des toten Kindes den Tod des Kindes verursacht hat (alte Spurenakten, alte Aussagen, Zeugen, Beweise).
das würde dann zweifelsfrei zu Ermittlungen gg diese Person und Haftbefehl führen. Außer: die Person ist bereits verstorben oder es liegt ein Ermittlungshindernis (zB in Form von Strafklageverbrauch) vor.
Ich sehe kein rechtliches Hindernis, dass gegen eine , auch namentliche, Veröffentlichung dieses abschließenden Ergebnisses durch Staatsanwaltschaft/Polizei steht.
@DoctorWho möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege