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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.10.2018 um 18:06
@Valentino
Aus Datenschutzgründen wird solch eine Information nicht veröffentlicht. Nicht dass da irgend welche Leute hinfahren und anfangen komische Sachen zu machen. Die armen Nachmieter.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 18:24
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Aus Datenschutzgründen wird solch eine Information nicht veröffentlicht. Nicht dass da irgend welche Leute hinfahren und anfangen komische Sachen zu machen. Die armen Nachmieter.
OK.. aber das Haus von Peggy wurde tausendmal gefilmt, aber ist jetzt auch egal..Poststraße über Landsat 8
poststrasse


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 18:43
@Blaubeeren
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Von Fall B, so wie @Andante das aufgeführt hat, wird die Polizei nicht ausgehen. Sonst dürfte sie nicht M. S. des Mordes beschuldigen.
Dir ist schon klar, dass die Polizei ermittelt und nicht beschuldigt?


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 18:59
Es ist nicht Aufgabe der Polizei, Schuld oder Unschuld einer Person im strafrechtlichen Sinne festzustellen. Es ist Aufgabe der Polizei, beim Verdacht einer Straftat zu ermitteln, und zwar Belastendes wie Entlastendes.

So lange in Bezug auf eine Person solche Ermittlungen durch Polizei/StA laufen, heißt die Person halt Beschuldigter. Nach Anklageerhebung durch die StA bei Gericht, aber bis zur Entscheidung des Gerichts, dass die Anklage zugelassen ist, heißt der Beschuldigte dann Angeschuldigter. Ab Zulassung der Anklage wird der Angeschuldigte zum Angeklagten:


„Strafprozeßordnung (StPO)
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter

Im Sinne dieses Gesetzes ist
Angeschuldigter der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben ist,
Angeklagter der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist.“


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 19:14
@Andante
@jaska
Ihr habt vielleicht recht in Euren Definitionen. In der Pressekonferenz hat der Staatsanwalt jedoch wörtlich gesagt: "da seh ich keinen Unterschied.. Ein Beschuldigter ist auch ein Tatverdächtiger. Das Verfahren läuft unter dem Vorwurf Mord gegen den Beschuldigten Manuel S." Er antwortete auf eine Frage eines Journalisten.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 19:21
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:In der Pressekonferenz hat der Staatsanwalt jedoch wörtlich gesagt: "da seh ich keinen Unterschied.. Ein Beschuldigter ist auch ein Tatverdächtiger. Das Verfahren läuft unter dem Vorwurf Mord gegen den Beschuldigten Manuel S."
Natürlich, ohne einen Anfangstatverdacht in Bezug auf eine Straftat gibt es keine Ermittlungen. Entweder hat man dann noch keinen Tatverdächtigen, weil man noch nicht weiß, wer als Täter dieser Straftat in Frage kommt. Dann wird zunächst gegen Unbekannt ermittelt.

Oder man hat bereits einen konkreten Tatverdächtigen, wie hier. Deshalb hat der Staatsanwalt ja ganz richtig gesagt, dass gegen Beschuldigten MS (als den hier insoweit einzigen Anfangstatverdächtigen) ein Ermittlungsverfahren läuft.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 19:55
@Blaubeeren
Du sprachst zuerst von der Polizei, nicht von der Staatsanwaltschaft. Vielleicht formulierst Du bewusster, dann ist es nicht so ein ständiges hin und her.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 20:21
Herrin des Ermittlungsverfahrens nach der StPO ist die StA. Nur die StA kann zB ein Ermittlungsverfahren einstellen, und nur sie entscheidet, ob eine Anklageschrift ans Gericht geschickt wird und welchen Inhalt die Anklageschrift hat.

Bei den Ermittlungen bedient sich die StA aber sog. Hilfspersonen wie der Polizei. Bis 2004 hießen Polizisten übrigens ganz offiziell „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“.

Heute heißen sie qua neuer gesetzlicher Definition eben Hilfspersonen. Zu den Hilfspersonen der StA gehören aber nicht nur Polizisten, sondern zB auch Mitarbeiter der Finanzkontrolle der Finanzämter (bei Steuerdelikten) oder Angehörige des Zolls (bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit) und noch viele andere:


„Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 152

(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, auf die diese Vorschrift anzuwenden ist. Die Angestellten müssen im öffentlichen Dienst stehen, das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei Jahre in den bezeichneten Beamten- oder Angestelltengruppen tätig gewesen sein. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.“


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 21:15
Naja, wenn man erst mal anfängt sich ins haargenaue Detail einzulassen, legt man sich unnötig viele Steine in die Diskussion. Der andere muss einen auch verstehen wollen. Ich kenne die juristischen Vorgehensweisen (welche Instanz hat hier welchen Schritt als erstes usw getan) nicht.

Grundsätzlich kann die Polizei jemanden einer Sache beschuldigen. Sie kann ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das darf sie tun wie auch andere Strafverfolgungsbehörden.
Aber das ist alles viel zu viel. M. S. wird des Mordes beschuldigt. Nicht beschuldigt ist der, der namentlich von ihm genannt wurde. Und dieser Punkt ist interessant. Punkt. 🙂


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 21:42
@Blaubeeren
Es geht hier nicht ums Verstehenwollen. Es geht um eine einigermaßen korrekte Darstellung.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Nicht beschuldigt ist der, der namentlich von ihm genannt wurde.
Noch mehr: gegen den namentlich genannten Mann finden noch nicht mal Ermittlungen statt und der, gegen den wegen Mord ermittelt wird, ist frei. Eine wohl einmalige juristische Konstellation.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 21:53
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:M. S. wird des Mordes beschuldigt. Nicht beschuldigt ist der, der namentlich von ihm genannt wurde.
Dass gegen den, der von ihm genannt wurde, trotz möglicherweise ausreichenden Tatverdachts für den Mord an Peggy keine Ermittlungen laufen, kann verschiedene Gründe haben, zB tatsächliche Gründe (die Person ist zwischenzeitlich verstorben) oder Rechtsgründe (gegen die Person darf nicht ermittelt werden).

Wenn also gegen den von MS Benannten aus solchen Gründen nicht mit ermittelt werden kann oder darf und MS damit derzeit der einzige Beschuldigte ist bzw. bleibt, heißt das noch nicht, dass er auch zwangsläufig der Mörder ist.


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 22:04
Ich bin mir nicht sicher ob Ähnliches hier schon Verlinkt wurde. Im Hinblick auf den Fall Peggy scheint es mir interessant:
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dürfen Mordfälle künftig neu aufgerollt werden, wenn es neue Beweise gibt. Selbst dann, wenn die Verdächtigen freigesprochen wurden. Einige Täter bleiben trotzdem frei.

Dürfen einmal freigesprochene Täter erneut angeklagt werden, wenn gegen sie neue belastende Beweise auftauchen? Die Bundesregierung prüft derzeit eine Verschärfung der Strafprozessordnung. Weil es im Grundgesetz aber ein "Rückwirkungsverbot" gibt, können bei sehr lange zurückliegenden Straftaten Mörder ungeschoren davonkommen, selbst wenn sie durch eindeutige DNA-Spuren überführt sind.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84664738/bundesregierung-will-wiederaufnahme-von-mordprozessen-ermoeglichen.html


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 22:19
@DoroBe

Rückwirkend wohl eher nicht.. im nächsten Abschnitt heißt es:
Wiederaufnahmen sollen aber auf keinen Fall rückwirkend auf rechtskräftig abgeschlossene Verfahren angewendet werden, wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums gegenüber t-online.de sagte: "Eine rückwirkende Geltung für solche Strafverfahren, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung rechtskräftig abgeschlossen waren, wäre aufgrund des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots grundsätzlich nicht möglich."
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84664738/bundesregierung-will-wiederaufnahme-von-mordprozessen-ermoeglichen.html


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Peggy Knobloch

28.10.2018 um 23:08
@jaska

was meinst du wie es weitergeht?

was wird passieren?

kannst du mir diese einmalige juristische Konstellation erklären...gern mit deinen Worten:)


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 00:17
@Ventil
Wie es weitergeht weiß ich nicht.

Der ganze Fall ist (aus meiner laienhaften und persönlichen Sicht) juristisch gesehen einzigartig. Ein Indizenprozess, bei dem ein Geistig Behinderter angeklagt ist. Ein Schuldspruch, dem das Gericht und viele Ermittler, auch unbeteiligte folgen können. Aber es bildet sich ein Unterstützerkreis für den Verurteilten und obwohl es außer einem Mordurteil noch einen weiteren Urteilsbestand gibt (sexueller Missbrauch an Kindern), der festgestellt aber wegen Schuldunfähigkeit in einen Freispruch mündet, ist die Sympathie auf Seiten des damals verurteilten Täters. Die Mutter des getöteten Kindes erntet kein Mitleid, bei ihr bleiben keine Sympathien hängen. Opfer des sexuellen Missbrauchs werden verspottet, Zeugen verhöhnt, private Details per Facebook verbreitet. Das kleine Städchen ringt um eine Lösung des Falles, die außerhalb des Ortes zu suchen ist.
Dann nach irre viel Pressearbeit und mind. einem Anwaltswechsel, die den Weg vorbereitet hat, ein Wiederaufnahmeverfahren, das sehr holprig beginnt. Einmal wird der Antrag verschoben, weil eine Liveübertragung im TV wichtiger ist und der Anwalt wohl den Antrag lieber mit Presse einreicht als ohne. Es dauert 13 Monate noch bis wirklich der Antrag eingereicht wird, mit Pannen, zwei der Ordner beinhalteten nicht die endgültige Fassung und mussten ausgetauscht werden. Ein Wiederaufnahmeverfahren zu einem Zeitpunkt, als ganz aktuell Ermittlungen gegen 3 weitere Verdächtige stattfanden. Das abgekürzte Verfahren, in dem Zeugen nur noch rudimentäre Erinnerungen hatten und in dem die behandelnden Ärtze nicht von der Schweigepflicht entbunden wurden, wo der Verteidiger zum Publikum hin statt zu den Richtern plädoyierte und durch mangelnde Aktenkenntnis negativ auffiel, wo der ehemalige Leitende Ermittler die einzigen forensichen Spuren (grüne Fasern) nicht mehr erinnerte, wo die Mutter des getöteten Mädchens trotz vorzeitig beendeter Beweisaufnahme und klarem Signal eines Freispruches von der Verteidigung noch in den Zeugenstand gerufen wird, quasi als Showdown weil sie sie für tatverdächtig hält und das alles am schwer zu ertragenden Jahrestag des Verschwindens... es endet mit einem Freispruch, weil es mit 3 anderen Tatverdächtigen und einer so unklaren Situation nur so enden kann.
Dann ein Jahr später der Leichenfund, nach 15 Jahren, von dem die Unterstützer nicht glauben, dass eine korrekte Identifizierung erfolgt wäre. Dieser Leichenfund hätte 1 Jahr eher sicher Auswirkungen auf die Ermittlungen und sicher auch auf das Verfahren gehabt.
Die durchgesickerte Identifizierung von Böhnhardts DNA, die die Öffentlichkeit zu unglaublichen Verschwörungstheorien hinreissen liess, weil eine Verunreinigung wohl als Erklärung zu popelig war.
Ein Bürgermeister und 10 andere Gemeindemitglieder engagieren sich in einer Unterschriftenaktion samt "Brandbrief" gegen die Mutter des verschwundenen Kindes und gegen die Behörden.
Und dann nun die forensichen Ermittungsergebnisse, die wir nur zum Teil kennen, die aber 1 wichtigen Bestandteils des Verschwindens von Peggy löst: das Mädchen wurde ermordet und ihre Leiche verscharrt; zu diesem Teil der Tat bekennt sich Manuel S. Deshalb wird gegen ihn wegen Mordes ermittelt.
Auch diesmal Ungläubigkeit in Lichtenberg, eine große Verschwörung der Behörden scheint in Interviews wahrscheinlicher als eine ortsinterne Lösung.
Er benennt namentlich eine Person, die ihm die Leiche übergeben haben soll. Gegen diese Person wird aber trotz dieses konkreten Hinweises nicht ermittelt, was eigentlich nur durch Tod oder Strafklageverbrauch dieser Person erklärt werden kann. Wäre diese Person z.B. zum Zeitpunkt der Tat minderjährig oder aus anderen Gründen schuldunfähig gewesen, hätten dennoch Ermittlungen zu erfolgen, die nach Abschluss eingestellt werden müssten.
Sollte es so sein, dass Manuel S. tatsächlich Ulvi K. benannt hat, dann wäre das juristisch gesehen ein mehrfach schwieriges Unterfangen. Mit einem Geistig Behinderten, der nach der langen Zeit sicher noch weniger Glaubhaftes beizutragen hat als beispielsweise die Zeugen aus dem Wiederaufnahmeverfahren wäre das schon schwierig genug. Aber durch den rechtskräftigen Freispruch von 2014 kann nicht mehr ermittelt werden. Was der Lösung des Falles hinderlich ist. Also müsste ein Schlupfloch gefunden werden, wie man den Fall wenigstens aufklären kann offiziell, auch wenn eine Strafverfolgung nimmer möglich ist. All dies gilt unabhängig davon, ob Manuel S. lügt oder die Wahrheit sagt. Diese Angaben müssen wie auf der Pressekonferenz richtig beschrieben, erst mal bestätigt oder widerlegt werden durch Indizen oder noch besser durch Beweise.
Ich persönlich hoffe auf diese Beweise und auf die Aufklärung des Falles. Und auf eine Lösung, die gerecht ist. Auch eine Entlastung der Familie Peggys und der zu Unrecht belasteten Tatverdächtigen wäre wichtig.


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 01:08
Zitat von jaskajaska schrieb:wo die Mutter des getöteten Mädchens trotz vorzeitig beendeter Beweisaufnahme und klarem Signal eines Freispruches von der Verteidigung noch in den Zeugenstand gerufen wird, quasi als Showdown weil sie sie für tatverdächtig hält und das alles am schwer zu ertragenden Jahrestag des Verschwindens...
Dieser Satz fasst sehr gut zusammen, was am Fall Peggy so außergewöhnlich deprimierend ist.


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 01:42
@jaska


vielen dank!

du hast dir solche mühe gegeben, ich habe es verstanden und sehe nun klarer...nochmal mein dank an dich.


@Noella

allein das Wort deprimierend fasst den fall sehr gut zusammen für mich...hier gibt es nur Verlierer...


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 08:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie es weitergeht weiß ich nicht.

Der ganze Fall ist (aus meiner laienhaften und persönlichen Sicht) juristisch gesehen einzigartig. Ein Indizenprozess, bei dem ein Geistig Behinderter angeklagt ist. Ein Schuldspruch, dem das Gericht und viele Ermittler, auch unbeteiligte folgen können.
"Es gibt eine Wahrheit, jenseits des Faktischen.", stellte Werner Herzog fest.
Das gilt aber auch für M.S. und seine Geschichte.
Zitat von jaskajaska schrieb:Ein Bürgermeister und 10 andere Gemeindemitglieder engagieren sich in einer Unterschriftenaktion samt "Brandbrief" gegen die Mutter des verschwundenen Kindes und gegen die Behörden.
Die Verfasser wissen möglicherweise weder um die Wahrheit, noch um die Fakten.
Zitat von jaskajaska schrieb:Und dann nun die forensichen Ermittungsergebnisse, die wir nur zum Teil kennen, die aber 1 wichtigen Bestandteils des Verschwindens von Peggy löst: das Mädchen wurde ermordet und ihre Leiche verscharrt; zu diesem Teil der Tat bekennt sich Manuel S. Deshalb wird gegen ihn wegen Mordes ermittelt.
Das forensische Spuren zu M.S. führen, kann man zu den Fakten rechnen.
Belegt wird damit aber nur der Tatbestand der Beseitigung einer Person.
Um an Erkenntnisse über das Vortatgeschehen zu gelangen, wird weiter ermittelt.
Möglicherweise belegen die forensischen Spuren auch nicht, ob P.K. tot oder lebend verbracht wurde.
Zitat von jaskajaska schrieb:Auch diesmal Ungläubigkeit in Lichtenberg, eine große Verschwörung der Behörden scheint in Interviews wahrscheinlicher als eine ortsinterne Lösung.
Möglicherweise ist es auch nicht schwierig, 11 Leute zu finden, die eine Verschwörung in Lichtenberg vermuten.
Zitat von jaskajaska schrieb:Gegen diese Person wird aber trotz dieses konkreten Hinweises nicht ermittelt, was eigentlich nur durch Tod oder Strafklageverbrauch dieser Person erklärt werden kann.
Dass diese Person bereits aus dem Leben schied, ist auch eine Möglichkeit.


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 08:22
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Dass diese Person bereits aus dem Leben schied, ist auch eine Möglichkeit.
Natürlich kann das eine Möglichkeit sein. Wer könnte d#der Unbekannte sein? Inwiefern stand er in Verbindung zu M.S.? Naheliegend ist doch eher, dass M.S. denjenigen Namen genannt hat, der schon verurteilte wurde und dennoch freigesprochen wurde.


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Peggy Knobloch

29.10.2018 um 08:30
Zitat von konradiekonradie schrieb:Natürlich kann das eine Möglichkeit sein. Wer könnte d#der Unbekannte sein? Inwiefern stand er in Verbindung zu M.S.?
Im Frühjahr 2017 verschied ein enger Familienangehöriger von M.S., wie meine Recherchen ergaben.
Im Widerspruch zu den Berichten der Medien, bewohnte dieser eines der durchsuchten Anwesen.


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