@Ventil Wie es weitergeht weiß ich nicht.
Der ganze Fall ist (aus meiner laienhaften und persönlichen Sicht) juristisch gesehen einzigartig. Ein Indizenprozess, bei dem ein Geistig Behinderter angeklagt ist. Ein Schuldspruch, dem das Gericht und viele Ermittler, auch unbeteiligte folgen können. Aber es bildet sich ein Unterstützerkreis für den Verurteilten und obwohl es außer einem Mordurteil noch einen weiteren Urteilsbestand gibt (sexueller Missbrauch an Kindern), der festgestellt aber wegen Schuldunfähigkeit in einen Freispruch mündet, ist die Sympathie auf Seiten des damals verurteilten Täters. Die Mutter des getöteten Kindes erntet kein Mitleid, bei ihr bleiben keine Sympathien hängen. Opfer des sexuellen Missbrauchs werden verspottet, Zeugen verhöhnt, private Details per Facebook verbreitet. Das kleine Städchen ringt um eine Lösung des Falles, die außerhalb des Ortes zu suchen ist.
Dann nach irre viel Pressearbeit und mind. einem Anwaltswechsel, die den Weg vorbereitet hat, ein Wiederaufnahmeverfahren, das sehr holprig beginnt. Einmal wird der Antrag verschoben, weil eine Liveübertragung im TV wichtiger ist und der Anwalt wohl den Antrag lieber mit Presse einreicht als ohne. Es dauert 13 Monate noch bis wirklich der Antrag eingereicht wird, mit Pannen, zwei der Ordner beinhalteten nicht die endgültige Fassung und mussten ausgetauscht werden. Ein Wiederaufnahmeverfahren zu einem Zeitpunkt, als ganz aktuell Ermittlungen gegen 3 weitere Verdächtige stattfanden. Das abgekürzte Verfahren, in dem Zeugen nur noch rudimentäre Erinnerungen hatten und in dem die behandelnden Ärtze nicht von der Schweigepflicht entbunden wurden, wo der Verteidiger zum Publikum hin statt zu den Richtern plädoyierte und durch mangelnde Aktenkenntnis negativ auffiel, wo der ehemalige Leitende Ermittler die einzigen forensichen Spuren (grüne Fasern) nicht mehr erinnerte, wo die Mutter des getöteten Mädchens trotz vorzeitig beendeter Beweisaufnahme und klarem Signal eines Freispruches von der Verteidigung noch in den Zeugenstand gerufen wird, quasi als Showdown weil sie sie für tatverdächtig hält und das alles am schwer zu ertragenden Jahrestag des Verschwindens... es endet mit einem Freispruch, weil es mit 3 anderen Tatverdächtigen und einer so unklaren Situation nur so enden kann.
Dann ein Jahr später der Leichenfund, nach 15 Jahren, von dem die Unterstützer nicht glauben, dass eine korrekte Identifizierung erfolgt wäre. Dieser Leichenfund hätte 1 Jahr eher sicher Auswirkungen auf die Ermittlungen und sicher auch auf das Verfahren gehabt.
Die durchgesickerte Identifizierung von Böhnhardts DNA, die die Öffentlichkeit zu unglaublichen Verschwörungstheorien hinreissen liess, weil eine Verunreinigung wohl als Erklärung zu popelig war.
Ein Bürgermeister und 10 andere Gemeindemitglieder engagieren sich in einer Unterschriftenaktion samt "Brandbrief" gegen die Mutter des verschwundenen Kindes und gegen die Behörden.
Und dann nun die forensichen Ermittungsergebnisse, die wir nur zum Teil kennen, die aber 1 wichtigen Bestandteils des Verschwindens von Peggy löst: das Mädchen wurde ermordet und ihre Leiche verscharrt; zu diesem Teil der Tat bekennt sich Manuel S. Deshalb wird gegen ihn wegen Mordes ermittelt.
Auch diesmal Ungläubigkeit in Lichtenberg, eine große Verschwörung der Behörden scheint in Interviews wahrscheinlicher als eine ortsinterne Lösung.
Er benennt namentlich eine Person, die ihm die Leiche übergeben haben soll. Gegen diese Person wird aber trotz dieses konkreten Hinweises nicht ermittelt, was eigentlich nur durch Tod oder Strafklageverbrauch dieser Person erklärt werden kann. Wäre diese Person z.B. zum Zeitpunkt der Tat minderjährig oder aus anderen Gründen schuldunfähig gewesen, hätten dennoch Ermittlungen zu erfolgen, die nach Abschluss eingestellt werden müssten.
Sollte es so sein, dass Manuel S. tatsächlich Ulvi K. benannt hat, dann wäre das juristisch gesehen ein mehrfach schwieriges Unterfangen. Mit einem Geistig Behinderten, der nach der langen Zeit sicher noch weniger Glaubhaftes beizutragen hat als beispielsweise die Zeugen aus dem Wiederaufnahmeverfahren wäre das schon schwierig genug. Aber durch den rechtskräftigen Freispruch von 2014 kann nicht mehr ermittelt werden. Was der Lösung des Falles hinderlich ist. Also müsste ein Schlupfloch gefunden werden, wie man den Fall wenigstens aufklären kann offiziell, auch wenn eine Strafverfolgung nimmer möglich ist. All dies gilt unabhängig davon, ob Manuel S. lügt oder die Wahrheit sagt. Diese Angaben müssen wie auf der Pressekonferenz richtig beschrieben, erst mal bestätigt oder widerlegt werden durch Indizen oder noch besser durch Beweise.
Ich persönlich hoffe auf diese Beweise und auf die Aufklärung des Falles. Und auf eine Lösung, die gerecht ist. Auch eine Entlastung der Familie Peggys und der zu Unrecht belasteten Tatverdächtigen wäre wichtig.