Peggy Knobloch
29.10.2018 um 08:46Ich habe mich nach längerer Zeit entschlossen mich wieder anzumelden.
@jaska
Deinem Beitrag stimme ich im Großen und Ganzen zu, was die emotionale Seite der Sache angeht.
Die eigentlichen juristischen wesentlichen Dinge, kommen in Deinem Beitrag aber zu kurz.
Es spielt keine Rolle, dass der Wiederaufnahmeantrag des damaligen Anwalts fehlerhaft eingereicht waren etc.. Auch, dass das ärztliche Schweigeverbot nicht aufgehoben wurde, ist nicht geeignet, der Wahrheit näher zu kommen, dass sind für den Angeklagten verbriefte Rechte, aus denen man nichts entnehmen darf. Auch die Angriffe der Mutter gegenüber spielt im juristischen keine Rolle. Das sind alles Nebenschauplätze, die an der Sache vorbeigehen.
Wesentliche Punkte des damaligen Wiederaufnahmeverfahrens waren:
- Das vom 1. Gericht nicht berücksichtigte Tathergangshypothese
- Der Widerruf der Aussagen des Zeugen in der Forensik vor einem Richter
Im Laufe den 2. Verfahrens hatte dann Kröber sein Gutachten geändert. Wie aus seiner Gutachteraussage hervorgeht nicht wegen der Tahergangshypothese, sonder auf die Vorhaltungen ihm gegenüber des Richters Eckstein. Dieser hatte - offenbar durch jahrelange Erfahrung durch Zeugenbefragungen - einen ganz anderen Eindruck von Kulacs Befragungen erhalten,als der Gutachter Kröber. Offenbar in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Gutachter und dem Vorsitzenden musste Kröber dann die Ansicht von Ecksten durchaus als berechtigt ansehen und hat dann sein Gutachten entsprechend geändert.
Die Zeugenaussagen spielten im ersten als auch zweiten Verfahren eher eine untergeordnete Rolle. Es gab in beiden Verfahren widersprüchliche Aussagen und im zweiten Verfahren wurde auch thematisiert, dass die Mutter von MS ihre Zeugenaussage sehr spät gebracht hatte, erst nach der Erstellung der Tathergangshypothese.
Eckstein wies in seinem Urteil auch noch extra auf die Zeugenaussage hin, die das Opfer noch vom Bus aus gesehen hatte, wonach Peggy schon an der Bank vorbei gelaufen sein soll. Eigentlich eine Zeugenaussage, welche heute deutlich brisanter ist, als damals, weil sie eine Verbindung zum Haus des Verbringers herstellt
Wenn man jetzt die neuen Erkenntnisse betrachtet und die Aussagen MKs glaubt, dann ist die Tatschilderung von Kulac schon schwer damit vereinbar, die große Frage, welche hier entstanden ist und man kaum ohne große Verrenkungen beantworten kann, wie ist das Opfer zur Bushaltestelle gekommen und zwar in der Form, dass überhaupt noch eine Reanimation sinnvoll erschien?
Sollte Kulac doch mit dem Tötungsdelikt etwas zu tun haben, ist seine damalige Geschichte mit dem heutigen Wissen schwer in Einklang zu bringen, ich persönlich sehe da, dass sich die Einschätzung von Eckstein aus heutiger Sicht eher erhärtet hat. Kulacs Geschichte taugte nichts für einen Verurteilung.
Und Deine Behauptung, dass nicht weiter in Richtung Kulac ermittelt werden darf, ist so nicht ganz richtig. MS Darstellung steht nun auf dem Prüfstand und in diesem Rahmen wird - sollte er überhaupt Kulac genannt haben - auch diese Option betrachtet werden.
Das läuft dann so ähnlich wie im Fall Wörz. Da hatte das freisprechende Gericht dann den Polizeibeamten als Täter für wahrscheinlicher gehalten (es war kein Freispruch aus erwiesener Unschuld).
Aber man muss bedenken, dass diese Betrachtung nur soweit erfolgen, dass durch diese andere Hypothese nur ausreichend Zweifel erweckt werden müssen. Dass diese Zweifel dann überhaupt reichen, den anderen zu verurteilen, ist sehr die Frage, das reichte jedenfalls im Fall Harry Wörz nicht aus, ein ausreichender Tatverdacht für einen Anklage gegen den Polizeibeamten war nicht gegeben.
Und wenn das stimmt, was @3THINKER schrieb, kann es durchaus sein, dass MS eine ganz andere Person benannt hat. Würde das zutreffen, würde MS Darstellung zumindest was das Motiv der Verbringung betrifft, für mich deutlich glaubwürdiger.
Im vorliegenden Fall hilft nur abwarten.
@jaska
Deinem Beitrag stimme ich im Großen und Ganzen zu, was die emotionale Seite der Sache angeht.
Die eigentlichen juristischen wesentlichen Dinge, kommen in Deinem Beitrag aber zu kurz.
Es spielt keine Rolle, dass der Wiederaufnahmeantrag des damaligen Anwalts fehlerhaft eingereicht waren etc.. Auch, dass das ärztliche Schweigeverbot nicht aufgehoben wurde, ist nicht geeignet, der Wahrheit näher zu kommen, dass sind für den Angeklagten verbriefte Rechte, aus denen man nichts entnehmen darf. Auch die Angriffe der Mutter gegenüber spielt im juristischen keine Rolle. Das sind alles Nebenschauplätze, die an der Sache vorbeigehen.
Wesentliche Punkte des damaligen Wiederaufnahmeverfahrens waren:
- Das vom 1. Gericht nicht berücksichtigte Tathergangshypothese
- Der Widerruf der Aussagen des Zeugen in der Forensik vor einem Richter
Im Laufe den 2. Verfahrens hatte dann Kröber sein Gutachten geändert. Wie aus seiner Gutachteraussage hervorgeht nicht wegen der Tahergangshypothese, sonder auf die Vorhaltungen ihm gegenüber des Richters Eckstein. Dieser hatte - offenbar durch jahrelange Erfahrung durch Zeugenbefragungen - einen ganz anderen Eindruck von Kulacs Befragungen erhalten,als der Gutachter Kröber. Offenbar in einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Gutachter und dem Vorsitzenden musste Kröber dann die Ansicht von Ecksten durchaus als berechtigt ansehen und hat dann sein Gutachten entsprechend geändert.
Die Zeugenaussagen spielten im ersten als auch zweiten Verfahren eher eine untergeordnete Rolle. Es gab in beiden Verfahren widersprüchliche Aussagen und im zweiten Verfahren wurde auch thematisiert, dass die Mutter von MS ihre Zeugenaussage sehr spät gebracht hatte, erst nach der Erstellung der Tathergangshypothese.
Eckstein wies in seinem Urteil auch noch extra auf die Zeugenaussage hin, die das Opfer noch vom Bus aus gesehen hatte, wonach Peggy schon an der Bank vorbei gelaufen sein soll. Eigentlich eine Zeugenaussage, welche heute deutlich brisanter ist, als damals, weil sie eine Verbindung zum Haus des Verbringers herstellt
Wenn man jetzt die neuen Erkenntnisse betrachtet und die Aussagen MKs glaubt, dann ist die Tatschilderung von Kulac schon schwer damit vereinbar, die große Frage, welche hier entstanden ist und man kaum ohne große Verrenkungen beantworten kann, wie ist das Opfer zur Bushaltestelle gekommen und zwar in der Form, dass überhaupt noch eine Reanimation sinnvoll erschien?
Sollte Kulac doch mit dem Tötungsdelikt etwas zu tun haben, ist seine damalige Geschichte mit dem heutigen Wissen schwer in Einklang zu bringen, ich persönlich sehe da, dass sich die Einschätzung von Eckstein aus heutiger Sicht eher erhärtet hat. Kulacs Geschichte taugte nichts für einen Verurteilung.
Und Deine Behauptung, dass nicht weiter in Richtung Kulac ermittelt werden darf, ist so nicht ganz richtig. MS Darstellung steht nun auf dem Prüfstand und in diesem Rahmen wird - sollte er überhaupt Kulac genannt haben - auch diese Option betrachtet werden.
Das läuft dann so ähnlich wie im Fall Wörz. Da hatte das freisprechende Gericht dann den Polizeibeamten als Täter für wahrscheinlicher gehalten (es war kein Freispruch aus erwiesener Unschuld).
Aber man muss bedenken, dass diese Betrachtung nur soweit erfolgen, dass durch diese andere Hypothese nur ausreichend Zweifel erweckt werden müssen. Dass diese Zweifel dann überhaupt reichen, den anderen zu verurteilen, ist sehr die Frage, das reichte jedenfalls im Fall Harry Wörz nicht aus, ein ausreichender Tatverdacht für einen Anklage gegen den Polizeibeamten war nicht gegeben.
Und wenn das stimmt, was @3THINKER schrieb, kann es durchaus sein, dass MS eine ganz andere Person benannt hat. Würde das zutreffen, würde MS Darstellung zumindest was das Motiv der Verbringung betrifft, für mich deutlich glaubwürdiger.
Im vorliegenden Fall hilft nur abwarten.