Peggy Knobloch
22.12.2018 um 00:18Hätte denn eine Prüfung in diesem Fall überhaupt einen Vorteil ggü der Beschwerde?Mozarts_Killer schrieb:Es ist übrigens keine Haftprüfung, sondern Haftbeschwerde
Hätte denn eine Prüfung in diesem Fall überhaupt einen Vorteil ggü der Beschwerde?Mozarts_Killer schrieb:Es ist übrigens keine Haftprüfung, sondern Haftbeschwerde
Man muss bedenken, die Vernehmung dauerte 10 Stunden. Die wollten schließlich irgendwann mal nachhause.CrimeHunter schrieb:Hier habe ich ein wenig die Zuversicht das das nix wird mit zu Weihnachten aus dem Knast.
Es soll ja alles aufgezeichnet worden sein , Druck ist Relativ , da kann man schon sagen das ein lauterer Tonfall eines Ermittlers Druck ist , aber das sind immerhin Mordermittlungen , was sollen die Ermittler den machen :ask: einen bequemen Sessel im Hintergrund leise laufende beruhigende Musik und Vanilleduft in die Luft sprühen zusätzlich ganz zaghaft sprechend die Vernehmung durchführen .
Also sorry, aber das scheint Methode zu sein.Mozarts_Killer schrieb:Die habe ich auch, denn 2014 wurde der zuständige Staatsanwalt abberufen weil bei einer Vernehmung genau das passiert ist. https://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-peggy-staatsanwalt-legt-mandat-nieder-1.1927817
Seitdem wissen sie hoffentlich genau, wo die Grenzen sind und halten sie ein, alles andere wäre die Blamage des Jahres.
Du meinst, mit allen zur Verfügung stehenden legalen Mitteln.Mozarts_Killer schrieb:Ein Anwalt muss für seinen Mandanten rausholen was möglich ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln,
Haftrichter arbeiten 24/7.emz schrieb:Deine Zuversicht wird nicht enttäuscht werden. Nur weil die Bild mit der Idee von vor Weihnachten gerade um die Ecke gekommen ist, das Gericht dürfte Montag geschlossen bleiben. :D
Beitrag von Mozarts_Killer (Seite 4.022)desmodium schrieb: MS ist wirklich so klug
Als Beschuldigter überhaupt auszusagen ist ja schon eine zweifelhafte intellektuelle Leistung, aber sich dabei noch mit einem Geständnis einer verjährten Straftat falsch bezichtigen? Im Leben nicht.@Andante ich habe mir in der Tat überlegt, ob ich das explizit hinzuschreiben muss.
Ich meine gelesen zu haben, dass eine Haftprüfung sowieso nach 6 Monaten U-Haft erfolgt. Und dass bei der Prüfung eine Anhörung des TV erfolgt. Jetzt hauen mir das die Juristen hier bestimmt gleich um die Ohren ;-)SOAD schrieb:Hätte denn eine Prüfung in diesem Fall überhaupt einen Vorteil ggü der Beschwerde?
Das sind aber nicht die, die Haftprüfungen und -beschwerden bearbeiten, sondern die, die über die U-Haft nach einer Festnahme ohne HB entscheiden und somit die HB erstellen.desmodium schrieb:Haftrichter arbeiten 24/7.
Bei manchen, insbesondere schweren Delikten wird sich das Gericht jedoch auch durch einen guten Eindruck von der Person [bei einer Haftprüfung] nicht zur Entlassung aus der Haft entschließen. Hier führt eine Haftbeschwerde eher zum Erfolg, mit der insbesondere geltend gemacht werden kann, dass der entscheidende Richter bei dem Erlass des Haftbefehls die Rechtslage falsch eingeschätzt hat.
Heutzutage, wo überall die Meinung vorherrscht, dass man ausschließlich Rechte habe, nicht aber die Kehrseite davon, nämlich Pflichten, muss man so etwas IMMER hinzuschreiben. Das ist aber ein anderes Thema.....Mozarts_Killer schrieb:ich habe mir in der Tat überlegt, ob ich das explizit hinzuschreiben muss.
Hab hier schon etliche Tritte erhalten, weil ich Zweifel äußerte, ob MS als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen wurde und wann ggf der Wechsel Zeuge/Beschuldigter und die Belehrung stattfand.Mozarts_Killer schrieb: desmodium schrieb:
MS ist wirklich so klug
Beitrag von Mozarts_Killer, Seite 4.022
Als Beschuldigter überhaupt auszusagen ist ja schon eine zweifelhafte intellektuelle Leistung, aber sich dabei noch mit einem Geständnis einer verjährten Straftat falsch bezichtigen? Im Leben nicht.
Ein Wort: Doch!Mozarts_Killer schrieb:Das sind aber nicht die, die Haftprüfungen und -beschwerden bearbeiten, sondern die, die über die U-Haft nach einer Festnahme ohne HB entscheiden und somit die HB erstellen.
also muss da auch MS selbst mündlich Stellung nehmen?Mozarts_Killer schrieb: eine Haftprüfung geht schneller, sie muss in höchstens 2 Wochen verhandelt werden und zwar auch mündlich.
Es mögen die gleichen Personen sein, das stimmt. Aber in ihrem 24/7 Bereitschaftsdienst geht es um den Erlass von HB, da bearbeiten sie nicht Haftprüfungsanträge.desmodium schrieb:Ein Wort: Doch!
Ehrlich? Scheiß was drauf. Das Interessiert keine Sau.Mozarts_Killer schrieb:Es mögen die gleichen Personen sein, das stimmt. Aber in ihrem 24/7 Bereitschaftsdienst geht es um den Erlass von HB, da bearbeiten sie nicht Haftprüfungsanträge.
Ich sage: spätestens am 24.12. ist MS nach Haftprüfung frei. Verhaftet am 12.12.Mozarts_Killer schrieb:@ SOAD: eine Haftprüfung geht schneller, sie muss in höchstens 2 Wochen verhandelt werden und zwar auch mündlich.
nach der vorläufigen Festnahme, ja. Spätestens am Folgetag.desmodium schrieb:Ein Haftrichter entscheidet über die U-Haft.
Da ging es ja erst mal nur um die Vernehmung im September im Zusammenhang den Hausdurchsuchungen, da war bestimmt kein Haftrichter mit dabei.desmodium schrieb:Haftrichter arbeiten 24/7.
Für den Fall, du planst etwas. ;)