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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.12.2018 um 16:34
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Wieso sollte ein Mittäter nicht gegen einenanderen Mittäter aussagen dürfen? Das kommt öfters vor, dass Kriminelle von ihren Mittätern verpfiffen werden und kein Anwalt kann was dagegen machen.
Wenn gegen mehrere Täter in einem Prozess verhandelt wird, kann nicht der eine Täter gleichzeitig Zeuge gegen die anderen Täter sein. Das ergibt sich aus der formalen Prozessstellung der Beteiligen. Entweder ist man Angeklagter oder Zeuge, beides zuammen geht nicht. Natürlich können, um so eine Kollision zu vermeiden, die Prozesse gegen die einzelnen Täter zur gespnderten Verhandlung und Entscheidung abgetrennt werden, vgl. §§ 2 Abs. 2 4 StPO. Ist aber bei Verteidigern aus nachvollziehbaren Gründen manchmal nicht sonderlich beliebt.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 16:39
@Andante
@Mozarts_Killer

Besten Dank für die Aufklärung, der Fall bleibt also in jeder Hinsicht spannend und betritt evtl. in gewisser Weise sogar juristisches Neuland.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 16:51
@Andante du wirfst jetzt wieder alles durcheinander und zitierst Paragraphen, die mit der Sahe überhaupt nichts zu tun haben. Deine Bezeichnung "Täter" ist unjuristisch und hilft nicht, die Rollen in einem Strafprozess auseinanderzuhalten.

UK würde nicht als Angeklagter vor Gericht stehen, sondern als Zeuge (dass er nicht angeklagt werden kann, darüber waren wir uns doch bisher einig). Er könnte sich allerdings auf die Aussagen beschränken, die ihn nicht selbst belasten (sonst droht § 362 StPO). Und selbstverständlich könnte er auch dann gegen einen Mittäter aussagen, wenn er Angeklagter wäre! Jeder Angeklagte hat das Recht, vor Gericht auszusagen! Das sagt schon Art. 103 (1) GG, konkretisiert in § 33 StPO.

Hast du für deine herbeiphantasierte "Prozesstellung des Beteiligten", die angeblich Aussagen von Angeklagten gegen im selben Prozess mit Angeklagte verbietet, irgendeine Art der Rechtsgrundlage?

In § 2 StPO geht es um Verfahren vor Gerichten verschiedener Ordnung. Das bedeutet z.B., wenn dem Angeklagten ein Ladendiebstahl vorgeworfen wird und er auf der Flucht einen Menschen tötet, wird der Diebstahl, der sonst nur vor einem Amtsgericht verhandelt würde, auch "zusammen" mit dem Strafprozess wegen Mordes vor dem höheren Landgericht verhandelt.

Warst du jemals Zuschauer in einem Mordprozess oder auch nur in einer Strafgerichtsverhandlung? Es macht nicht den Eindruck.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:13
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Besten Dank für die Aufklärung, der Fall bleibt also in jeder Hinsicht spannend und betritt evtl. in gewisser Weise sogar juristisches Neuland.
Es ist nur schade, das UK als glaubwürdiger Zeuge kaum in Betracht kommt. Wäre er zu zumindest als aussagetüchtig einzustufen, fände ich es schon interessant, ob er - als potentieller, aber rechtskräftig freigesprochener Mittäter - als Zeuge im Prozess gegen den anderen Mittäter in Frage kommt.

Ein Aussagverweigerungsrecht, weil er sich selbst belasten würde, hätte er ja nicht, weil er freigesprochen ist. Andererseits bestünde halt immer noch die abstrakte Gefahr eines WAV zu seinen Ungunsten. Also vielleicht dann doch Aussageverweigerungsrecht...

Ob das jetzt komplett prozessuales Neuland ist oder ob es schon mal Präzedenzfälle gegeben hat, müsste man halt mal nachsehen.
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Warst du jemals Zuschauer in einem Mordprozess oder auch nur in einer Strafgerichtsverhandlung? Es macht nicht den Eindruck.
Och, ich war schon mehr als Zuschauer in einer Gerichtsverhandlung. Und du machst nicht im entferntesten den Eindruck als hättest du jemals wenigstens ein Urteil geschrieben, eine Verhandlung geleitet, eine Anklageschrift verfasst, polizeiliche Ermittlungen geleitet o.ä. Ein paar Paragraphen herunterbeten, ohne sie zu verstehen, kann jeder.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:21
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:@emz Was genau an dem Geständnis von MS bezüglich der Verbringung ist widerlegt und wer sagt das? Quelle?
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-peggy-haftbefehl-gegen-41-jaehrigen-erlassen-a-1243193.html
Wesentliche Angaben des Mannes seien "nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen", erklärte die Polizei. Daher erfolgte die Festnahme.



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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:33
@MrSpocks
Oje, dann dürften die Ermittler wohl momentan doch nicht soviel Handfestes gegen ihn haben.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:34
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Oje, dann dürften die Ermittler wohl momentan doch nicht soviel Handfestes gegen ihn haben.
So sieht es aus. Die Schmierenkomödie geht in den nächsten Akt.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also vielleicht dann doch Aussageverweigerungsrecht
Nicht nur vielleicht!

Das Auskunftsverweigerungsrecht – so heißt es korrekt, denn es geht nicht um die Verweigerung des Aussage generell – nach § 5 StPO gilt uneingeschränkt für alle Zeugen.

Über alles, was UK als Geständnis einer Straftat ausgelegt werden und damit ein WAV zu seinen Lasten auslösen könnte, hat er selbstverständlich ein Auskunftsverweigerungsrecht!

@MrSpocks Das kommt wirklich überraschend, denn dass das gleiche Gericht (AG Bayreuth), das den HB nach der Festnahme bei der Anhörung noch bestätigt hat, ihn wenige Tage später wieder aufhebt, ist schon ungewöhnlich.

Es wurde auch nicht über die Haftbeschwerde entschieden oder über eine Haftprüfung, sondern im Wege der Abhilfe. D.h. die Entscheidung über den Haftbefehl wurde schlicht zurückgenommen, nur deswegen ging es so schnell.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:39
+++ 17.02 Uhr: Tatverdächtiger im Fall Peggy wieder auf freiem Fuß +++

Im Mordfall Peggy ist der Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten, hat das Amtsgericht Bayreuth den vor zwei Wochen gegen den 41-Jährigen erlassenen Haftbefehl aufgehoben. Der Mann wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.
"Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne", teilt das Polizeipräsidium Oberfranken mit. "Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird."
Die neunjährige Peggy war 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. ....
https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/news--tatverdaechtiger-im-fall-peggy-wieder-auf-freiem-fuss-8504864.html



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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:40
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Wer hat doch gesagt, M.S. ist am 24.12 frei?
Es war der User @desmodium.
Respekt für die Vorhersage.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ich sage: spätestens am 24.12. ist MS nach Haftprüfung frei. Verhaftet am 12.12.



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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 17:45
Korrektur
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Auskunftsverweigerungsrecht – so heißt es korrekt, denn es geht nicht um die Verweigerung des Aussage generell – nach § 55 StPO



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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 18:01
Zitat von KodamaKodama schrieb:desmodium schrieb:
Ich sage: spätestens am 24.12. ist MS nach Haftprüfung frei. Verhaftet am 12.12.
War trotzdem nicht richtig. MS kam nicht nach Haftprüfung frei, sondern schlicht durch Rücknahme des HB ("Abhilfeentscheidung").

Dass ein Richter am gleichen Gericht keinen dringenden Tatverdacht sieht wo ein anderer dies zuvor auf 18 Seiten begründet hat, das ist allerdings bemerkenswert und nicht alltäglich.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 18:37
https://www.welt.de/vermischtes/article186066556/Bayreuth-Tatverdaechtiger-im-Fall-Peggy-wieder-auf-freiem-Fuss.html

Welt berichtet auch über die Freilassung.


Frohe Weihnachten Euch


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 18:37
Zitat von KodamaKodama schrieb:Es war der User @desmodium.
Respekt für die Vorhersage.
Respekt.... er kann nun gefeiert werden!


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 20:26
Es tut mir leid wenn ich das so direkt sagen muss, aber ich könnte kotzen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 20:57
Die Bild schreibt noch:
Grund für die Aufhebung des Haftbefehls nach nur zwei Wochen: Manuel S. hatte sein Teilgeständnis, wonach er Peggys Leiche an einer Bushaltestelle entgegenge­nommen und im Thüringer Wald verscharrt habe, wider­rufen.
https://www.bild.de/news/inland/news-inland/an-heiligabend-tatverdaechtiger-im-mordfall-peggy-aus-u-haft-entlassen-59210782.bild.html


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:06
Ich ergänze mal mit der aktuellen Pressemitteilung:

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken, 24. Dezember 2018
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344
24.12.2018, PP Oberfranken
Ermittlungen im Fall Peggy - Tatverdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen

BAYREUTH. Das Amtsgericht Bayreuth hat heute im Wege der Abhilfeentscheidung auf die Beschwerde des Beschuldigten hin den Haftbefehl gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen, der vom Ermittlungsrichter am 10.12.2018 erlassen worden war, aufgehoben und den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.

Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.

Weitergehende Auskünfte können im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren derzeit nicht erteilt werden.



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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:07
Wer weiß, vielleicht war das Verbringungsgeständnis doch richtig, aber er hat es widerrufen, damit der Haftbefehl aufgehoben wird.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:26
Bin's doch nochmal kurz wegen den Neuigkeiten.

Der eigentliche Grund der Freilassung wird hierin liegen:
Zitat von jaskajaska schrieb:da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne
Das deutet darauf hin, dass hier ein Verwertungsverbot vorliegt und zwar vermutlich in der Art, wie es der Anwalt öffentlich behauptet hat, sprich die Ermittler haben doch dem Verdächtigten den Zugang zu einem Anwalt in irgendeiner Form und Weise verwehrt. Offenbar wurden hier mal wieder von den Ermittlern Basics nicht eingehalten, obgleich ich bei der Vorgeschichte gedacht hatte, dass die Ermittler doch etwas dazu gelernt hätten, aber wohl Fehlanzeige, eine Blamage nun für die neue SoKo.

Traurig, ein Verwertungsverbot für das Geständnis ist dann aber die rechtsstaatliche Konsequenz, von der offenbar nun das Gericht ausgegangen ist. Die Aufhebung des Haftbefehls ist dann natürlich die Folge.

Damit sehe ich schwarz, dass der Fall jemals rechtlich gelöst werden kann.

Schöne Tage noch.


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