@Andante du wirfst jetzt wieder alles durcheinander und zitierst Paragraphen, die mit der Sahe überhaupt nichts zu tun haben. Deine Bezeichnung "Täter" ist unjuristisch und hilft nicht, die Rollen in einem Strafprozess auseinanderzuhalten.
UK würde nicht als Angeklagter vor Gericht stehen, sondern als Zeuge (dass er nicht angeklagt werden kann, darüber waren wir uns doch bisher einig). Er könnte sich allerdings auf die Aussagen beschränken, die ihn nicht selbst belasten (sonst droht § 362 StPO). Und selbstverständlich könnte er auch dann gegen einen Mittäter aussagen, wenn er Angeklagter wäre!
Jeder Angeklagte hat das Recht, vor Gericht auszusagen! Das sagt schon Art. 103 (1) GG, konkretisiert in § 33 StPO.
Hast du für deine herbeiphantasierte "Prozesstellung des Beteiligten", die angeblich Aussagen von Angeklagten gegen im selben Prozess mit Angeklagte verbietet, irgendeine Art der Rechtsgrundlage?
In § 2 StPO geht es um Verfahren vor Gerichten
verschiedener Ordnung. Das bedeutet z.B., wenn dem Angeklagten ein Ladendiebstahl vorgeworfen wird und er auf der Flucht einen Menschen tötet, wird der Diebstahl, der sonst nur vor einem Amtsgericht verhandelt würde, auch "zusammen" mit dem Strafprozess wegen Mordes vor dem höheren Landgericht verhandelt.
Warst du jemals Zuschauer in einem Mordprozess oder auch nur in einer Strafgerichtsverhandlung? Es macht nicht den Eindruck.