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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:31
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Damit sehe ich schwarz, dass der Fall jemals rechtlich gelöst werden kann.
Ich auch. Ich schließe mich auch sonst komplett deinen Worten an. Dass hier WIEDER EINMAL sowas verbockt wurde, dafür finde ich gar keine Worte... das arme Kind, die arme Mutter. Ich denke nicht dass ich mich strafbar mache oder Regeln breche wenn ich sage, dass ich gerade Hass in mir auf diese Ermittler habe. Sie hatten eine Chance. Sie haben sie erneut verbockt. Mir ist richtig schlecht.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:32
Zudem müssen sie ja mehr in der Hand gehabt haben als das Verbringungsgeständnis, da dies ja verjährt war, hätte er deswegen nicht in U-Haft gemusst. Ne ey.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:34
Und die Mutter!!! Die muss nicht nur zum 17. Mal ohne ihre Tochter Weihnachten feiern (falls sie das überhaupt noch kann), nein sie muss auch heute mit so einer Nachricht konfrontiert werden.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:36
@Winterella
Findest Du nicht, Du solltest mit Deinem Hass warten, bis wirklich alle Infos vorliegen? Nur weil ein allmyuser sich was zusammenreimt muss das noch lange nicht die Wahrheit sein.

Das 18. Weihnachtsfest ohne Peggy ist das bereits...


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 21:53
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das deutet darauf hin, dass hier ein Verwertungsverbot vorliegt und zwar vermutlich in der Art, wie es der Anwalt öffentlich behauptet hat, sprich die Ermittler haben doch dem Verdächtigten den Zugang zu einem Anwalt in irgendeiner Form und Weise verwehrt
Nein. Ich denke eher, das Verbringungsgeständnis darf schlicht wegen des Widerrufs nicht gegen den Beschuldigten als Begründung für einen dringenden Tatverdacht wegen Mordes verwertet werden.

Jetzt wird auch klarer, warum der Widerruf nicht eher kam, sondern erst, als der Haftbefel erging.....


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:03
Ergänzung: Ein Verbringungsgeständnis, das in der Weise zustandegekommen wäre, dass ihm rechtswirdrig ein Anwalt verwehrt worden wäre, hätte er gar nicht zu widerrufen brauchen. Es wäre auch ohne Widerruf wegen Rechtsverstoßes nicht verwertbar gewesen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:26
Zitat von jaskajaska schrieb:Findest Du nicht, Du solltest mit Deinem Hass warten, bis wirklich alle Infos vorliegen? Nur weil ein allmyuser sich was zusammenreimt muss das noch lange nicht die Wahrheit sein.

Das 18. Weihnachtsfest ohne Peggy ist das bereits...
Wie meinst du das? M.S. ist frei, darum geht es mir. Was die Polizei vielversprechend angekündigt hat, konnte wieder nicht gehalten werden... ja der 18. :( die Zeit rast...


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:29
Auch wenn das jetzt echt zum kotzen ist, vom Schirm ist der ja deswegen nicht gänzlich. Ich meine es gab bzw. gibt doch Hinweise die ein Richter so ausgelegt hat, das er einen Haftbefehl ausgestellt hat. Die Ermittler bleiben deswegen doch da dran und legen den nicht zu den Akten.
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
Das ist qasi der Stand vom September wenn man den Widerruf mal außen vor läßt.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
"safe" ist das ja noch nicht, so wie ich das verstehe kann da durchaus noch was seitens der Staatsanwaltschaft Bayreuth folgen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:30
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Damit sehe ich schwarz, dass der Fall jemals rechtlich gelöst werden kann.
Denke auch das der Fall sich jetzt wohl bald erledigt hat , das Ende naht :( .
Hätte nun wirklich nicht gedacht das eine User Prophezeiung derartig exakt eintrifft , ich wundere mich aber überhaupt nicht das der Fall sich nun so entwickelt , fragt mich nicht warum aber ich ahnte das das nicht so über die Bühne gehen wird.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:34
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Was die Polizei vielversprechend angekündigt hat, konnte wieder nicht gehalten werden.
Die Polizei hat doch nicht garantiert, dass MS in U-Haft kommt. Sie garantiert auch nicht für eine spätere Verurteilung von MS.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:safe" ist das ja noch nicht, so wie ich das verstehe kann da durchaus noch was seitens der Staatsanwaltschaft Bayreuth folgen.
Sicher, der Haftbefehl kann durchaus wiederhergestellt werden, wenn sich die StA gegen den Beschluss des Amtsgerichts wendet und damit Erfolg hat. Kann ja sein, dass andere Richter die Sache anders sehen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:46
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne
Das deutet darauf hin, dass hier ein Verwertungsverbot vorliegt und zwar vermutlich in der Art, wie es der Anwalt öffentlich behauptet hat, sprich die Ermittler haben doch dem Verdächtigten den Zugang zu einem Anwalt in irgendeiner Form und Weise verwehrt.
Ich schließe mich hier @Andante an:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein. Ich denke eher, das Verbringungsgeständnis darf schlicht wegen des Widerrufs nicht gegen den Beschuldigten als Begründung für einen dringenden Tatverdacht wegen Mordes verwertet werden.
Ich denke es lag an der Kombi aus dem "Verlauf der Vernehmung" und der Abwesenheit des Anwalts.
Zitat von jaskajaska schrieb:Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Zudem empfinde ich die Situation nicht so auswegslos eher sogar ganz gut, da
Zitat von jaskajaska schrieb:, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe.
Es müsste noch weiter ermittelt werden, und so ist es auch nicht weiter schlimm, da es bekannt war, dass die Ermittlungen noch laufen.

Weiterhin ist nun klar, es meldeten sich Zeugen, deren Aussagen aber nicht zu einer Bestätigung einer Sexualstraftat oder Tötung führten.
Zitat von jaskajaska schrieb:aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
Auf mich wirkt das hier zumindest dem Zweifel entgegen, dass MS nicht an der Verbringung beteiligt war. Sein Widerruf des Geständnisses implizierte ja auch den Widerruf der Verbringung.

Es muss halt noch weiter ermittelt werden.
Außerdem kann der Staatsanwalt sich gegen diese Aufhebung ja wehren.

Einfach abwarten.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 22:52
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Sein Widerruf des Geständnisses implizierte ja auch den Widerruf der Verbringung.
Darf ich fragen, was du mit „auch“ meinst? Er hat doch nur die Verbringung gestanden und auch nur dieses Geständnis widerrufen, auch wenn manche hier mittlerweile offenbar glauben, er habe den Mord gestanden und widerrufen. Letzteres ist und bleibt aber falsch.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 23:16
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Darf ich fragen, was du mit „auch“ meinst? Er hat doch nur die Verbringung gestanden und auch nur dieses Geständnis widerrufen, auch wenn manche hier mittlerweile offenbar glauben, er habe den Mord gestanden und widerrufen. Letzteres ist und bleibt aber falsch.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Auf mich wirkt das hier zumindest dem Zweifel entgegen, dass MS nicht an der Verbringung beteiligt war. Sein Widerruf des Geständnisses implizierte ja auch den Widerruf der Verbringung.
Der dringende Tatverdacht ergab sich aus seinem Zusammenhang mit den Spuren, seinem Geständnis und den weiteren Ermittlungen, die den Inhalt des Geständnisses bzgl behaupteten Anlass zur Übergabe der Leiche sowie des Ablaufs des Geschehens nicht bestätigen konnten.

Nun ist das Geständnis widerrufen worden.
Trotzdessen, dass es widerrufen wurde, und die Zeugenaussagen den Tatverdacht der Tötung nicht begründen können, begründet die Spurenlage nach wie vor den Tatverdacht der Verbringung der Leiche.
Sein Geständnis wurde widerrufen aber die Spurenlage ist anscheinend stark genug für die Begründung des Verdachts der Verbringung.
Das bestärkt mich darin, dass nach wie vor, davon ausgegangen wird dass er Verbringer war.

Mein von Dir zitierte Satz ist mir in der Tat missglückt.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 23:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Polizei hat doch nicht garantiert, dass MS in U-Haft kommt. Sie garantiert auch nicht für eine spätere Verurteilung von MS.
Nein, das natürlich nicht. Aber vielversprechend klang dies alles eben trotzdem. Also nicht wie etwas das so leicht widerrufen werden kann und auch nicht so als hätten sie wieder Fehler gemacht, wie Anhörung ohne Anwalt etc. ..
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Einfach abwarten.
Wie lange noch :( wenn es selbst für Fremde quälend ist, was muss die Familie durchleiden?
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Hätte nun wirklich nicht gedacht das eine User Prophezeiung derartig exakt eintrifft
Bin da auch heftig geschockt... ist die Userin noch angemeldet?


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 23:28
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das bestärkt mich darin, dass nach wie vor, davon ausgegangen wird dass er Verbringer war.
Ja, ich denke, die Verbringung wird er angesichts der Pollen und des Renovierungsmülls nicht leugnen können Aber das ist nach Ansicht des Amtsgerichts eben nicht ausreichend, um ihn wegen Verdachts des Mordes an Peggy in U-Haft nehmen zu können.

Und damit ist im Grunde wieder alles auf Anfang. MS ist der Verbringer, aber welche Indizien gibt es, dass er der Mörder ist?
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Nein, das natürlich nicht. Aber vielversprechend klang dies alles eben trotzdem. Also nicht wie etwas das so leicht widerrufen werden kann und auch nicht so als hätten sie wieder Fehler gemacht, wie Anhörung ohne Anwalt etc. ..
Ich denke, sie haben keinen Fehler gemacht. MS hat halt von einem Recht Gebrauch gemacht, von dem ja auch UK Gebrauch gemacht hat: eine Aussage widerrufen. Na und? Das ist normal, dagegen ist der beste Ermittler nicht gefeit.

Der - völlig legale - Widerruf des Verbringungsgeständnisses hat nun eben dazu geführt, dass MS nicht in U-Haft muss. Sonst ist nichts Bemerkenswertes passiert. Die Ermittlungen gegen ihn laufen weiter.

Ich finde aber schon, dass das Bedürfnis, den Fall Peggy endlich aufgeklärt haben zu wollen, jetzt nicht dazu führen darf, dass man sich auf einen gerade verfügbaren Beschuldigten auf Biegen und Brechen einschießt, nur weil man endlich einen Täter haben will.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 00:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde aber schon, dass das Bedürfnis, den Fall Peggy endlich aufgeklärt haben zu wollen, jetzt nicht dazu führen darf, dass man sich auf einen gerade verfügbaren Beschuldigten auf Biegen und Brechen einschießt, nur weil man endlich einen Täter haben will.
Da stimme ich dir vollkommen zu. Das liegt auch mir absolut fern.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 01:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde aber schon, dass das Bedürfnis, den Fall Peggy endlich aufgeklärt haben zu wollen, jetzt nicht dazu führen darf, dass man sich auf einen gerade verfügbaren Beschuldigten auf Biegen und Brechen einschießt, nur weil man endlich einen Täter haben will.
Dito! Eine zweifelhafte Aufklärung wie mit U. K. soll sich auf keinen Fall wiederholen!

Trotz der aktuellen Situation, die U-Haft erfolgte laut PM:
Die Ermittlungserkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy Knobloch sowie die Neubewertung bereits bestehender Feststellungen ließen den 41-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel wieder in den Mittelpunkt der Ermittlungen rücken.

In diesem Zusammenhang erfolgte Mitte September neben Durchsuchungsmaßnahmen auch eine Vernehmung des Mannes. Hierbei sagte er unter anderem aus, am 7. Mai 2001 die offenbar leblose Peggy Knobloch in Lichtenberg von einem Mann übernommen und in einem Wald bei Rodacherbrunn abgelegt zu haben. Mit dem vorangegangenen Tatgeschehen habe er jedoch nichts zu tun gehabt.

Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen. Vielmehr ergab sich aus den nunmehrigen Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, wonach der Mann selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals 9-jährigen Peggy Knobloch war und anschließend den leblosen Körper in einem Wald bei Rodacherbrunn ablegte. Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/289680

Jetzt hat er zwar das Geständnis mit der Verbringung widerrufen, dennoch liest man in der PM vom 24.12.:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344

Irgendwie ist er also involviert, möglicherweise wirklich nur als Verbringer, wobei der Verbringerjob in den Ermittlungen nach seiner Vernehmung ja falsifiziert werden konnte und mind. die Soko und ein Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht sahen.

Ich verstehe folgendes nicht, vielleicht kann da ein Jurist helfen: in der [autourl (https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344[/autourl]]PM vom 24.12.18) steht:
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Die Vernehmung wurde auf Band aufgezeichnet, Manuel S. wurde über seine Rechte umfassend belehrt und er hat auf einen Verteidiger verzichtet.
Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.
Hat er dann nicht einfach „Pech gehabt“ wenn er auf das Recht eines rechtl. Beistands verzichtet und dennoch aussagt?

Trotz des Widerrufs lässt sich aber eine Verstrickung mit der Tat nachweisen.
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort generierter Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den 41-jährigen Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte. Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs. Die Ermittler konnten den goldfarbenen Audi 80 mittlerweile trotz der langen Zeit ausfindig machen und kriminaltechnisch untersuchen.
Pollen an den sterblichen Überresten
Farbreste/Renovierungsmüll am Ablageort
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen.
Unabhängig davon was er im September erzählte und was -Stand jetzt- nicht verwendet werden kann/darf es erfolgten weitere Ermittlungen die mglw. auch zu ihm führten und eben mind. die Soko und den Ermittlungsrichter überzeugten.
Mglw.
  • Spuren im Audi
  • die Summe an Erkenntnissen aus weiteren Vernehmungen (die der Amtsrichter an Weihnachten anders bewertete)
  • Treffer bei den Bodenproben
  • Erkenntnisse bei den von ihm gen. Beweismitteln

Ein 17-oder 18 seitiger Haftbefehl dürfte doch schon so Einiges enthalten


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 05:37
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Trotz des Widerrufs lässt sich aber eine Verstrickung mit der Tat nachweisen.
Man kann jedem eine Verstrickung "nachweisen" wenn man nur genügend Fantasie aufbringt und irgendwelche Märchen zusammen schreibt. Manchmal denke ich, Juristen wären beim Spiegel als Märchenschreiber gut aufgehoben. Nur da kann man öffentlich nachlesen, welche Geschichten erfunden wurden.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 05:42
Wenn man sich das WAV Marijan Sabolic von Strate durchliest, dann sieht man zu welchen Fantasien die Juristen neigen. Manche könnten echt Film- Regisseure toppen....aber für die Unschuldigen ist das nicht gerade spaßig.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 08:26
Die Ermittler prüfen nun, ob sie Beschwerde gegen die Freilassung einlegen.

https://www.google.com/url?sa=i&source=web&cd=&ved=2ahUKEwisj-qmubrfAhWNblAKHaAjC70QzPwBegQIARAC&url=https%3A%2F%2Fwww.zdf.de%2Fnachrichten%2Fheute%2Fnach-freilassung-im-fall-peggy-ermittler-pruefen-beschwerde-100.html&psig=AOvVaw3V2MgxCOnS9OOJj_vnx3zx&ust=1545808972483620

Irgendwie traue ich mich mittlerweile gar nicht mehr zu googeln, ob es Neuigkeiten in dem Fall gibt, da es immer komischer wird alles.
Ich hoffe die Ermittler verrennen sich da nicht in etwas.


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