Andante schrieb:Ich finde aber schon, dass das Bedürfnis, den Fall Peggy endlich aufgeklärt haben zu wollen, jetzt nicht dazu führen darf, dass man sich auf einen gerade verfügbaren Beschuldigten auf Biegen und Brechen einschießt, nur weil man endlich einen Täter haben will.
Dito! Eine zweifelhafte Aufklärung wie mit U. K. soll sich auf keinen Fall wiederholen!
Trotz der aktuellen Situation, die U-Haft erfolgte laut PM:
Die Ermittlungserkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy Knobloch sowie die Neubewertung bereits bestehender Feststellungen ließen den 41-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel wieder in den Mittelpunkt der Ermittlungen rücken.
In diesem Zusammenhang erfolgte Mitte September neben Durchsuchungsmaßnahmen auch eine Vernehmung des Mannes. Hierbei sagte er unter anderem aus, am 7. Mai 2001 die offenbar leblose Peggy Knobloch in Lichtenberg von einem Mann übernommen und in einem Wald bei Rodacherbrunn abgelegt zu haben. Mit dem vorangegangenen Tatgeschehen habe er jedoch nichts zu tun gehabt.
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen. Vielmehr ergab sich aus den nunmehrigen Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, wonach der Mann selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals 9-jährigen Peggy Knobloch war und anschließend den leblosen Körper in einem Wald bei Rodacherbrunn ablegte. Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/289680Jetzt hat er zwar das Geständnis mit der Verbringung widerrufen, dennoch liest man in der PM vom 24.12.:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344Irgendwie ist er also involviert, möglicherweise wirklich nur als Verbringer, wobei der Verbringerjob in den Ermittlungen nach seiner Vernehmung ja falsifiziert werden konnte und mind. die Soko und ein Ermittlungsrichter einen dringenden Tatverdacht sahen.
Ich verstehe folgendes nicht, vielleicht kann da ein Jurist helfen: in der [autourl (https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/290344[/autourl]]PM vom 24.12.18) steht:
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth wird die Begründung des Beschlusses und die Rechtslage eingehend überprüfen und entscheiden, ob eine Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen sein wird. Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Die Vernehmung wurde auf Band aufgezeichnet, Manuel S. wurde über seine Rechte umfassend belehrt und er hat auf einen Verteidiger verzichtet.
Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.
Hat er dann nicht einfach „Pech gehabt“ wenn er auf das Recht eines rechtl. Beistands verzichtet und dennoch aussagt?
Trotz des Widerrufs lässt sich aber eine Verstrickung mit der Tat nachweisen.
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort generierter Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den 41-jährigen Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte. Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs. Die Ermittler konnten den goldfarbenen Audi 80 mittlerweile trotz der langen Zeit ausfindig machen und kriminaltechnisch untersuchen.
Pollen an den sterblichen Überresten
Farbreste/Renovierungsmüll am Ablageort
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen.
Unabhängig davon was er im September erzählte und was -Stand jetzt- nicht verwendet werden kann/darf es erfolgten weitere Ermittlungen die mglw. auch zu ihm führten und eben mind. die Soko und den Ermittlungsrichter überzeugten.
Mglw.
- Spuren im Audi
- die Summe an Erkenntnissen aus weiteren Vernehmungen (die der Amtsrichter an Weihnachten anders bewertete)
- Treffer bei den Bodenproben
- Erkenntnisse bei den von ihm gen. Beweismitteln
Ein 17-oder 18 seitiger Haftbefehl dürfte doch schon so Einiges enthalten