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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.01.2019 um 23:25
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:und darüber hinaus auch als Spekulation sich in einem strafrechtlich problematischen Bereich zu bewegen.
Da habe ich hier schon ganz andere „Spekulationen“ gelesen, zB im Hinblick auf erpresste Geständnisse durch namentlich benannte Polizisten ;-)


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Peggy Knobloch

04.01.2019 um 23:28
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Kleine Korrektur: UK ist kein verurteilter Sexualverbrecher. UK wurde vom Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs wegen vorliegender Schuldunfähigkeit freigesprochen. Es wurde im Urteil allerdings festgestellt, dass er die ihm vorgeworfenen Sexualstraftaten begangen hat und deswegen eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn verhängt.
Dennoch ist aber beabsichtigt, wegen dieser Sexualtaten ein WAV anzuleiern lt. seiner Anwältin Henning. Damit er nicht länger als "Kinderschänder" (wörtlich) gilt.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 10:42
Diskussionen rund um die Regeln des Forums und warum die Verwaltung etwas zulässt, oder auch nicht zulässt, haben im Thread nichts verloren! Wer diesbezüglich Fragen hat, kann sie gerne dort stellen, wo sie angebracht sind - bei der Verwaltung!


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 11:02
Nachdem ich auf einer hier nicht als Quelle erlaubten Webseite auf einen Hinweis des BI-Pressesprechers gestossen bin, dass auf der geplanten Pressekonferenz auch mittlerweile erfolgte juristische Schritte gegen Prof. Dr. Kröber Thema sein sollen, konnte ich auf der Seite der Anwältin das bestätigt finden, hier allerdings ohne Nennung des Namens.



https://www.rechtsanwältin-hanna-henning.de/
Im Rahmen der Pressekonferenz werden die nun erfolgten weiteren juristischen Schritte, insbesondere bezüglich des seinerzeitigen Sachverständigen vorgestellt werden.
Zur Erinnerung: man wollte den Gutachter zur Rechenschaft ziehen wegen seines "falschen" Gutachtens.
Insofern könnte hierin der eigentliche Anlass zur Pressekonferenz liegen. Denn dass ein solcher vehementer Schritt ohne Öffentlichkeit stattfinden könnte ist undenkbar.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 12:03
https://www.zeit.de/2015/03/forensische-psychiatrie-gericht-gutachten-hans-ludwig-kroeber/komplettansicht
29. Januar 2015

Zur Erinnerung und zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem Artikel, UK betreffend.
Wie im erwähnten Fall des Ulvi Kulaç. Der geistig zurückgebliebene Mann wurde 2004 vom Landgericht Hof wegen eines Mordes verurteilt, den er zunächst gestanden und später widerrufen hatte. Einen Sachbeweis gegen ihn, Fingerabdrücke oder DNA-Spuren gab es nicht. Ebenso wenig Tatzeugen. Es gab vor allem: das aussagepsychologische Gutachten des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber. Der hielt es für hochwahrscheinlich, dass Kulaçs Angaben "erlebnisbegründet" seien. In der Wiederaufnahme 2014 hat Kröber sein Gutachten modifiziert. Im Lichte neuer Forschung und nun bekannt gewordener Fakten (dem Verdächtigen war von der Polizei ein möglicher Tatablauf vorgehalten worden) sei es "nicht mehr ausschließbar, dass Herr K. ein aussagepsychologisch recht gutes, aber falsches Geständnis vorzubringen imstande war".

Kröber ist Psychiater, also kein Experte auf dem Gebiet der Aussagepsychologie, und "bei alldem, was da auf mich eingeprasselt ist, würde ich diesen Auftrag heute auch nicht mehr annehmen". Er war zunächst vom Gericht gebeten worden, die Aussagetüchtigkeit des minderbegabten Kulaç einzuschätzen. Doch als er ihn traf, hatte der Verdächtige gerade widerrufen, und Kröber übernahm auf Bitten des Gerichts auch den Auftrag, die Glaubhaftigkeit des Widerrufs zu prüfen. Nicht wenige werfen ihm seither vor, sich fahrlässig überschätzt zu haben. "Er war einfach zu arrogant, zuzugeben, dass er damit überfordert ist", sagt ein Strafverteidiger, der ungenannt bleiben will. Er gibt Kröber die Schuld an dem Fehlurteil. Kann ein Gutachter schuld sein am Urteil einer unabhängigen Strafkammer? Kröber sagt: "Die Qualität der Aussage war hoch. Ulvi Kulaç zu verurteilen war ein juristischer Fehler. Ein aussagepsychologisches Gutachten allein darf einem Gericht bei Mordverdacht nicht ausreichen." Doch er halte es bis heute für "die wahrscheinlichste aller Varianten", dass Kulaç Peggy getötet habe.



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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 13:28
Wenn da gerichtliche Schritte gegen den Sachverständigen wegen Schmerzensgeld oder Schadensersatz beabsichtigt sind, müsste dem Gutachtet bei der Erstellung des Gutachtens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wie sich aus § 839a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt:


„§ 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.

(2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.“


Ob hier das Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig erstellt wurde, wird wohl durch andere Gutachter geklärt werden müssen. Es dürfte also zunächst mal auf einen Gutachterstreit hinauslaufen. Dann kommt die Frage der Kausalität des Gutachtens für die gerichtliche Entscheidung, dann kommt die Frage der wirklichen Schadenshöhe.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 14:07
Ich würde gerne wissen, welche Leute das sein sollen, die die Polizei/Behörden in dem Fall angeblich schützt. Das behauptet zumindest die BI.

Ist da was bekannt.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 14:23
Mal grundsätzlich zur Haftung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen (aus BGH vom 10.10.2013, Az. III ZR 345/12):


Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle.....). Die Beschränkung der Haftung des vom Gericht beauftragten Gutachters dient der inneren Freiheit, derer er bedarf, um sein Gutachten unabhängig und ohne Druck eines möglichen Rückgriffs erstatten zu können (s. Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/7752 S. 28; ....).


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 14:43
@DerLude
Was ich da mitnehme ist bis auf 1 Person sehr sehr unkonkret. Man scheint wie üblich bei Verschwörungen da „ganz hohe Kreise“ zu verdächtigen bis in die Politik.

Wer allerdings ganz konkret und ganz persönlich verdächtigt, und damit bisher von den Behörden angeblich zu lasch angefasst wurde, ist Peggys Mutter. Da wurden schon offene Briefe geschrieben, Journalisten für diese Schiene „sensibilisiert“ und ein Fragenkatalog erstellt. Alles, um möglichst viel Dreck zu werfen und die eigene Seite als ehrlich, unschuldig und Bauernopfer darzustellen.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 15:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn da gerichtliche Schritte gegen den Sachverständigen wegen Schmerzensgeld oder Schadensersatz beabsichtigt sind, müsste dem Gutachtet bei der Erstellung des Gutachtens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, wie sich aus § 839a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergibt:
DAS (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) wird denke ich schwer bis unmöglich ihm nachzuweisen.
Der Angeklagte widerrief in der Folgezeit im Jahre 2002 das Geständnis. Hinsichtlich der Wahrheit dieses Geständnisses wurde ein aussagepsychologisches Gutachten von Professor Dr. Kröber eingeholt.
In der Hauptverhandlung von dem Landgericht Hof 2003/2004 führt der Sachverständige aus, dass das geschilderte Geschehen auf tatsächlichem Erleben beruhe. Er schloss Suggestion und Parallel-Erlebnisse als mögliche Grundlage des Geständnisses aus.
- - -
In der aktuellen Hauptverhandlung führte der Sachverständige Professor Dr. Kröber am 6. Mai 2014 in Abweichung von seiner bisherigen Auffassung aus, dass es nicht ausschließbar sei, dass der Angeklagte ein falsches Geständnis abgelegt habe. Es sei denkbar, dass der Angeklagte Parallel-Erlebnisse und Vorhalte aus den Vernehmungen im Geständnis zusammengefügt habe.
Der Sachverständige geht jedoch weiterhin von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses aus, da die Schilderung des Angeklagten einen kontinuierlichen, lückenlosen Ablauf über eine längere räumliche und zeitliche Strecke darstellt.
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.richter-michael-ecksteins-begruendung-im-wortlaut-fall-peggy-das-urteil.20e359f8-b3fa-46bb-aaa0-31411e513ad6.html
Es gebe auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Vernehmungsbeamten Ulvi einen bestimmten Ablauf suggeriert hätten, stellt Kröber fest. Bis zum Beginn des Geständnisses am 2. Juli habe die Polizei noch kein Tatszenario gehabt, das sie Ulvi hätte suggerieren können. Kröber weiß offensichtlich nichts von der Existenz einer "Tathergangshypothese", die als Ergebnis einer Besprechung der Soko Peggy 2 am 30. April 2002 von dem Profiler Alexander Horn aufgestellt worden war.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-peggy-der-lange-schatten-der-ungewissheit-1.1443538-3

Prof. Dr. Kröber mag da wenn er nichts von der Tathergangshypothese wusste ein ärztlicher Kunstfehler passiert sein als er das Geständnis für glaubwürdig befand. Wie beweist man ihm das? Der bekommt doch mit dem Auftrag der Begutachtung des Patienten nicht dessen komplette Akte (also auch mit dem Teil der „nur“ für die Ermittler ist). UK ist sicher schwer zu begutachten was die unterschiedlichen Ergebnisse der Gutachter zeigen, Kröber ist ebenfalls ein Mensch dem ein Fehler passieren kann (in seiner Position halt nicht sollte) –- Und angesichts der jüngsten „Meldungen“ seitens der BI bzw. der Betreuerin scheinen ja selbst diese mittlerweile nicht mehr zu einhundert Prozent von der Unschuld überzeugt zu sein, oder weshalb wurde im September unmittelbar an das erfolgte Teilgeständnis des Manuel S. sofort davon gesprochen das dies ausgeschlossen sei und Gegendarstellungen veröffentlicht in welchen sich U.K. für die damalige Äußerung (M.S. habe die Leiche verräumt) entschuldigt. Lustigerweise lief das ja alles fast in Echtzeit, GR veröffentlichte das „Hausverbot“ und die Rechtsanwältin stellte eine Pressemitteilung online.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 15:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle.....).
Der erste Teil dürfte vermutlich gegeben sein, denn Kröber selber sagte es vor Gericht. Selbst ein Laie (hier Richter Eckstein) konnte ihn auf das hinweisen, was er unbeachtet gelassen hatte und es hat ihn dann zur geänderten Sicht veranlasste. Wenn das einem Laien einleuchtet, hätte es erst recht einem Sachkundigen einleuchten müssen.

Die Frage ist aber natürlich, ob es unentschuldbar war, da Kröber hier nicht wirklich sich über die Vorhaltungen auslässt.


Aber unterm Strich wird da nichts rumkommen, da wird bisschen Schmerzensgeld geben, nichts großes. Das Problem, die Zeit, welche Kulac ohne den Schuldspruch früher entlassen worden wäre, ist nicht bezifferbar.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 15:18
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:ber unterm Strich wird da nichts rumkommen, da wird bisschen Schmerzensgeld geben, nichts großes.
600 tausend Euro hat man von Kröber gefordert, und wenn er die nicht bezahlt wird geklagt.
Ab Min. 03:43
Youtube: Pressekonferenz: Wiederaufnahmeverfahren Ulvi K. - Mordfall Peggy
Pressekonferenz: Wiederaufnahmeverfahren Ulvi K. - Mordfall Peggy
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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 15:42
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Aber unterm Strich wird da nichts rumkommen, da wird bisschen Schmerzensgeld geben, nichts großes.
Grnau, wenn überhaupt dem Grunde nach ein Anspruch bejaht wird, dann einer auf ein bisschen Schmerzensgeld. Schadensersatz wird es nicht geben, denn UK hatte ja keinen tatsächlichen Verdienstausfall (ein fiktiver reicht nicht).

Außerdem war er nicht wegen der Mordverurteilung in Haft, sondern saß wegen der Kindesmissbräuche im BKH. Da fehlt es dann schon an der Kausalität. Und die Frage ist überhaupt, ob nicht schon Verjährung eingetreten ist.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 15:52
@Andante
wie ist das denn: bei Mollath galt eine Halbjahresfrist zur Einreichung von Entschädigungsansprüchen. Seit dem WAV sind nun schon 4,5 Jahre vergangen, sind diese Bemühungen jetzt überhaupt noch fristgerecht möglich?


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:13
Zitat von AndanteAndante schrieb:Außerdem war er nicht wegen der Mordverurteilung in Haft, sondern saß wegen der Kindesmissbräuche im BKH. Da fehlt es dann schon an der Kausalität. Und die Frage ist überhaupt, ob nicht schon Verjährung eingetreten ist.
Wenn man das Video ansieht, war U.K. NICHT wegen Missbräuchen in der Psychiatrie, sondern wegen dem Missbrauch an Peggy.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:26
@jaska

Wie es im Fall UK mit der Verjährung ist, kann ich nicht sagen, da kommt es auf viele Umstände an. Aber hier mal was aus einem OLG-Urteil (Quelle s. unten):

Die Ansprüche aus § 839a BGB unterliegen somit der regelmäßigen Verjährung des § 195 BGB (3 Jahre), die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Vorliegend entstand der streitgegenständliche Anspruch im Jahre 2004 (erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Saarbrücken 5. Strafkammer in Sachen 21 Js (09) 461/03 am 24.05.2004 und Verwerfung Revision durch den BGH [Bl. 432 d. Strafakte]). Für die Entstehung des Anspruchs sind die folgenden Wiederaufnahmeanträge unbeachtlich, da sie keine Rechtsmittel im Sinne des § 839 Abs. 3 BGB darstellen (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 2013, 72. Auflage § 839 Rdnr. 68 f.). Unerheblich sind insoweit auch zunächst der Verlust der Akte nach den Wiederaufnahmeanträgen vom 18.05.2005 und 15.12.2005, sowie die Stellung des 3. Wiederaufnahmeantrages erst am 05.09.2011 nach Wiederauffinden der Akte.

www.ra-kotz.de/gutachten-verurteilung.htm/



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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:28
@MrSpocks
Das stimmt nicht. Die erste Einweisung in die forensische Psychiatrie erfolgte im Sommer 2001, als nach und nach immer mehr Missbrauchsfälle bekannt geworden waren. Da lag das Vergewaltigungsgeständnis von Ulvi K. schon lange Zeit auf dem Tisch.

Er verblieb dort grob mehrere Monate, ganz ohne Tatverdacht des Mordes an Peggy.
Als dieser dann bejaht wurde (ab Januar/Februar 2002) lag die Fortsetzung der Unterbringung nahe. Überhaupt als dann Anklage erhoben und der Fall dann über mehrere Monate verhandelt wurde.

Jetzt kann man darüber spekulieren, ob ohne die Verurteilung im April 2004 eine Fortsetzung der Unterbringung angeordnet worden wäre und wenn ja, in welcher Form. Und nur damit könnten sich ja Schadensersatzansprüche bemessen, oder?
Das, was von dem Therapieständen bekannt wurde, spricht jedenfalls eher für eine Unterbringung als dagegen. Ob es in der Geschlossenen gewesen wäre oder nicht, das weiß Keiner. Dazu müssten die Beurteilungen und Beobachtungen des medizinischen Personals auf den Tisch, die bisher ausdrücklich von Frau Rödel nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden.
Bliebe zu wünschen, dass bei einer Detailbetrachtung hier endlich wirklich offen alle Seiten zu Wort kommen.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:30
Zitat von jaskajaska schrieb:Das stimmt nicht. Die erste Einweisung in die forensische Psychiatrie erfolgte im Sommer 2001, als nach und nach immer mehr Missbrauchsfälle bekannt geworden waren. Da lag das Vergewaltigungsgeständnis von Ulvi K. schon lange Zeit auf dem Tisch.
Nun ja, aber lt. Video sah die Soko 1 das aber als ein Märchen von U.K an.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:37
Und wenn, was bereits äußerst zweifelhaft ist, dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch in Form von Verdienstausfall (Schmerzensgeld ist was anderes!) gegeben wäre:

Ein Schadensersatzanspruch muss auch der Höhe nach gerechtfertigt sein. Das heißt: Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis dagestanden hätte (§ 249 ff. BGB). Es gilt dabei immer ein individueller, kein fiktiver/genereller Maßstab.

In Bezug auf Verdienstausfall wäre UK also so zu stellen, wie er einkommensmäßig gestanden hätte, wenn die Mordverurteilung nicht erfolgt wäre. Da er aber gar kein Einkommen hatte, hatte er insoweit auch keinen zu ersetzenden Verdienstausfall.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 16:38
@MrSpocks
Was willst Du damit sagen?


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