@MrSpocks Das stimmt nicht. Die erste Einweisung in die forensische Psychiatrie erfolgte im Sommer 2001, als nach und nach immer mehr Missbrauchsfälle bekannt geworden waren. Da lag das Vergewaltigungsgeständnis von Ulvi K. schon lange Zeit auf dem Tisch.
Er verblieb dort grob mehrere Monate, ganz ohne Tatverdacht des Mordes an Peggy.
Als dieser dann bejaht wurde (ab Januar/Februar 2002) lag die Fortsetzung der Unterbringung nahe. Überhaupt als dann Anklage erhoben und der Fall dann über mehrere Monate verhandelt wurde.
Jetzt kann man darüber spekulieren, ob ohne die Verurteilung im April 2004 eine Fortsetzung der Unterbringung angeordnet worden wäre und wenn ja, in welcher Form. Und nur damit könnten sich ja Schadensersatzansprüche bemessen, oder?
Das, was von dem Therapieständen bekannt wurde, spricht jedenfalls eher für eine Unterbringung als dagegen. Ob es in der Geschlossenen gewesen wäre oder nicht, das weiß Keiner. Dazu müssten die Beurteilungen und Beobachtungen des medizinischen Personals auf den Tisch, die bisher ausdrücklich von Frau Rödel nicht von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden.
Bliebe zu wünschen, dass bei einer Detailbetrachtung hier endlich wirklich offen alle Seiten zu Wort kommen.