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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

06.01.2019 um 18:40
@MrSpocks

Billigst du moralisch ein derartiges Verhalten?

http://www.br.de/nachrichten/oberfranken/peggy-lichtenberg-prozess-104.html
Fakt ist, dass der Angeklagte vor kleinen Jungen onanierte", führt die Staatsanwältin aus. "Fakt ist auch, dass es dabei nicht blieb. Er manipulierte an Kindern. Zur Durchsetzung seiner Ziele wendete er auch Gewalt an." "Es geht um die Würde der Opfer", stellt die Staatsanwältin fest. "Es ist für ein kleines Kind völlig irrelevant, ob der Angeklagte geistig zurückgeblieben ist oder nicht." K. sei wiederholt durch sexuellen Missbrauch aufgefallen,



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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 20:34
Ende 2016 wurde ja schon einmal Anlauf genommen, um richtig hohe Entschädigungen zu fordern.
Was da im Einzelnen draus wurde weiß man nicht, wird sicher Thema der PK sein.

Auf die Schnelle finden sich folgende geplanten oder schon formulierten Ansprüche (Stand 2016):

  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung in Höhe von 600.000 Euro gegen Prof Dr. Kröber wegen falschem/n Gutachten
  • Schadensersatzansprüche von Ulvi K. wegen der Fehlverurteilung über 750.000 Euro (Anwaltskosten, Verdienstausfall, Vermögensentschädigung etc.)
  • Schadensersatzansprüche für die Existenzgefährdung der Eltern von mindestens 1.000.000 Euro
  • Schadensersatzansprüche gegen Dr. Norbert Nedopil
  • Amtshaftungsklagen gegen Ermittler und Richter wegen grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsätzlichkeit, was zur Verurteilung führte



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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 20:41
https://www.crew-united.com/de/Hoellental__228938.html#!&tabctl_15249142_activeTab=2789375848
Höllental

Dokuserie | Folgen 1-6 | 2018-2019 | ZDF [de] | Crime-Doku | Deutschland

Das Projekt "Höllental" ist redaktionell abgenommen, wird aber weiterhin von unserer Redaktion regelmäßig überprüft, vervollständigt und bis zur Veröffentlichung begleitet. Bitte melden Sie uns fehlende, falsche bzw. nicht mehr aktuelle Daten.

Drehdaten

Drehbeginn 24.04.2018
Drehende 15.12.2018
Drehorte Lichtenberg und Umgebung

Was geschah wirklich mit Peggy Knobloch? Die sechsteilige True-Crime-Dokuserie "Höllental" erzählt von einem der mysteriösesten Kriminalfälle der deutschen Geschichte und begleitet die laufenden Ermittlungen, die seit dem Fund von DNA-Spuren im letzten Jahr eine neue Wendung genommen haben. Mit kinematographischen Mitteln und ohne Kommentar rekonstruieren die Berliner Produzenten von Kundschafter Film den Fall.
Bemerkenswert erscheint mir, dass die Dreharbeiten Seitens der einschlägigen Medien totgeschwiegen wurden. Lediglich wurde ein zu Beginn der Dreharbeiten verteiltes Merkblatt veröffentlicht. Mit umso größerer Anspannung dürfen wir die Doku erwarten.
https://www.insuedthueringen.de/region/Doku-Hoellental-Das-Raetsel-um-Peggy-als-TV-Serie;art662625,5516763
Es werde keine Kommentare während der Sendungen geben, nur "eine Präsentation des Falles". Die Macher wollen "nur mit Original-Interviews" arbeiten, also nur mit Dokumenten der Zeit- und Fallgeschichte.



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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 21:05
@jaska

Nach meiner bescheidenen Meinung dürfte alles verjährt sein. Selbst wenn man den für UK allergünstigsten Fall annehmen würde, würde die dreijährige Verjährungsfrist hier nicht bereits mit dem ersten Urteil in 2004, sondern spätestens Ende 2014 begonnen haben, da der Freispruch in 2014 erfolgte. Mit dem 31.12.2017 war mithin spätestens Verjährung eingetreten, sofern bis dahin nicht ein Umstand eingetreten wäre, der die Verjährung gehemmt hätte, also bis 31.12.2017 Klage auf Schadensersatz erhoben worden wäre.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:03
@Andante
Ich hatte mich man vor langer Zeit mit der Frage der Verjährungsfrist für diese speziellen Fälle beschäftigt. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, beginnt die Frist erst, wenn der Geschädigte in die Lage versetzt wurde, überhaupt gegen ein Gutachten zu klagen. Im vorliegenden Fall dürfte das letztlich das Datum sein, an dem Kröber sein Gutachten ändern musste. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen.

Es gibt ja zumindest einen erfolgreichen Prozess in dieser Richtung, wo jemand durch ein grob fahrlässiges Gutachten jahrelang eingesperrt war. Nachdem der wahre Täter gefunden wurde, erhob der Geschädigte eine Klage. Es ging da - soviel ich noch weiß - um ein Gutachten über einen Ohrformvergleich.

Da man hier überhaupt nicht weiß, wann diese Klage auf Schmerzensgeld/Schadensersatz erhoben wurde, kann man hier keine solchen Aussagen treffen. Da die Frage der Verjährung zum Einmal-Eins eines jeden Anwalts zählt, dürfte die vermutlich rechtzeitig eingereicht worden sein. Es war jedenfalls schon 2016 von der Absicht die Rede. Der späteste Zeitpunkt der Erhebung der Klage dürfte der 31.12.2017 gewesen sein. In der PK werden wir vielleicht einen aktuellen Stand erfahren.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:18
@JosefK1914-2
Erst mal muss doch der Entschädigungsanspruch bejaht werden, richtig?

Tenor der damaligen 2014er Berichterstattung und auch der Angaben der Staatsanwaltschaft war damals, dass aufgrund der nie angetretenen Haftstrafe auch keine Entschädigungsansprüche bestehen. Andere Quellen nennen als Schwierigkeit, dass Ulvi K. durch sein Geständnis mitverantwortlich für den für ihn negativen Verlauf war.

Am deutlichsten steht das prozessbegleitend hier:


Spiegel, 14. Mai 2014
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ulvi-k-freispruch-im-fall-peggy-fragen-und-antworten-zum-fall-a-969362.html
Steht ihm eine Entschädigung zu?
Nein. Zwar ist Ulvi K. vor zehn Jahren wegen des Mordes an Peggy zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Von der Gefängnisstrafe habe er aber bislang keinen einzigen Tag absitzen müssen, weil er eben in der psychiatrischen Klinik untergebracht war, sagte der Pressesprecher des Landgerichts Bayreuth, Thomas Goger. "Da er also keinen Tag unschuldig eingesessen hat, steht ihm auch keine Entschädigung zu."
Entscheidend für die Fristen einer Anfechtung bzw. der Anmeldung von Ansprüchen dürfte das damalige Urteil gewesen sein, also eben jener 14. Mai 2014.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:30
Zitat von jaskajaska schrieb:Erst mal muss doch der Entschädigungsanspruch bejaht werden, richtig?
Nein, wenn der Anspruch, selbst wenn er überhaupt nach Grund und Höhe entstanden sein sollte (was hier äußerst zweifelhaft ist), ohnehin verjährt ist, schreibt das Gericht das auch so, dann ist es ein kurzes Urteil ohne Beweisaufnahme etc. Ein Zivilgericht hat ja, anders als ein Strafgericht, keinen Amtsermittlungsgrundsatz. Scheitert der Klageanspruch schon an der Verjährung, läßt das Gericht den Rest offen und klärt ihn nicht mehr, wieso auch. Kostet bloß Zeit und Geld für nichts und wieder nichts.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:42
@Andante
Verjährung im Sinne von „Frist verstrichen“?


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:50
Zitat von jaskajaska schrieb:Verjährung im Sinne von „Frist verstrichen“?
„Verjährung“ heißt einfach, dass der mit der mit der Klage verfolgte, aber nach dem BGB verjährte Anspruch im Klagewege nicht mehr durchsetzbar ist, die entsprechende Klage würde vom Gericht abgewiesen.

@JosefK1914-2

Man könnte hier aber den Beginn der Verjährung auch schon mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens annehmen, denn der Antrag wurde ja u.a. mit der angeblichen Fehlerhaftigkeit des Gutachtens begründet. Also hatte man damals schon Kenntnis davon, und es begann damit die Verjährungsfrist schon sehr viel früher.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 22:57
@Andante
Danke!
Ist es eigentlich üblich, ohne Verfahren vom Gutachter (privat?) direkt 600.000€ zu fordern und im Fall der Nichtzahlung mit dem Verfahren zu drohen?


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:04
Zitat von emzemz schrieb:Was geschah wirklich mit Peggy Knobloch? Die sechsteilige True-Crime-Dokuserie "Höllental" erzählt von einem der mysteriösesten Kriminalfälle der deutschen Geschichte und begleitet die laufenden Ermittlungen, die seit dem Fund von DNA-Spuren im letzten Jahr eine neue Wendung genommen haben.
DNA? Von wem und wo wurde sie gefunden? Wurde das auf der Pressekonferenz mitgeteilt oder ist das eine neue Information? Ich dachte die Wendung kam durch Pollen und Farbpartikel?


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:09
Zitat von jaskajaska schrieb:Ist es eigentlich üblich, ohne Verfahren vom Gutachter (privat?) direkt 600.000€ zu fordern und im Fall der Nichtzahlung mit dem Verfahren zu drohen?
Man muss sagen, dass in diesem Land jeden Tag unendlich viele Leute andere zu einer Zahlung auffordern, ihnen also eine Mahnung schicken, und für den Fall der Nichtzahlung mit Klage drohen.

In sehr vielen Fällen sind solche Mahnungen berechtigt, es gibt ja viele Schuldner, die ihre Rechnungen nicht bezahlen. Sinn und Zweck einer Mahnung ist halt die Vermeidung eines teuren Prozesses, und wenn der Schuldner auf die außergerichtlichen Aufforderung hin endlich zahlt, ist ja das Ziel des Gläubigers erreicht.

Aber manchmal gibt es eben auch zweifelhafte oder unberechtigte Zahlungsaufforderungen, und wenn jemand außergerichtlich angemahnt wird, 600.000 € zu zahlen, wird er wahrscheinlich nicht gleich einknicken und das Geld brav überweisen.

Eine wichtige Funktion einer Mahnung ist allerdings, dass ab diesem Zeitpunkt Zinsen fällig werden, wenn der Anspruch berechtigt ist. Und Zinsen auf 600.000 € können über die Zeit bzw. während eines Prozesses zu einer netten Summe anwachsen.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:17
@Andante
Nun ja, aber bei einem Kauf ist man ja eine Verpflichtung eingegangen und es ist ein Vertrag zustande gekommen. Insofern ist da ja tatsächlich ein Mahngegenstand vorhanden.
Das liegt hier doch völlig anders. Der Angemahnte kann doch nicht aus Angst vor der Zinserhöhung der Forderung übervorteilt werden?
Naja, ich bin kein Jurist. Bezahlt hat er offenbar zumindest damals nicht.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:19
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:DNA? Von wem und wo wurde sie gefunden? Wurde das auf der Pressekonferenz mitgeteilt oder ist das eine neue Information? Ich dachte die Wendung kam durch Pollen und Farbpartikel?
Böhnhardt-dna


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Das liegt hier doch völlig anders. Der Angemahnte kann doch nicht aus Angst vor der Zinserhöhung der Forderung übervorteilt werden?
Naja, ich bin kein Jurist. Bezahlt hat er offenbar zumindest damals nicht.
Natürlich, dass und warum der Gutachter UK 600.000 € schulden soll, ist hier völlig offen. UK (bzw. Frau Rödel und/oder Anwältin) hat es halt mal mit der Mahnung versucht und wollte vielleicht Zinsen in Gang setzen. Verboten ist das ja nicht.

Ich gehe davon aus, dass den Beteiligten selbstverständlich bewusst ist, dass der Gutachter nicht freiwillig zahlt und dass es zu einem Prozess kommen muss, wenn man bei dem Sachverständigen was holen will.


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:47
@Andante
Warum versucht man das denn über Kröner direkt? Ist er selbstständig? Müsste man nicht über seinen Arbeitgeber gehen oder gleich an die verurteilenden Richter?


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Peggy Knobloch

06.01.2019 um 23:54
@jaska

An die Richter kann man nicht rangehen, das ist für Konstellationen, wie wir sie hier haben, längst vom Bundesgerichtshof entschieden. Man kann doch nicht ernsthaft glauben, etwa das Beratungsgeheimnis, dem Richter unterliegen, aushebeln zu können, und etwa auch Schöffen in Regress nehmen zu können?

Dass Kröber hier persönlich in Anspruch genommen werden soll und nicht sein Arbeitgeber, liegt daran, dass er den Gutachtenauftrag direkt vom Gericht bekommen hat und insofern als unabhängiger Gutachter tätig geworden ist. Falls er also nicht ohnehin selbstständig ist, sondern etwa als Universitätsprofessor arbeitet, hat die Universität mit dem Gutachtenauftrag nichts zu tun und haftet dafür auch nicht.


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Peggy Knobloch

07.01.2019 um 00:00
@Andante
Nochmal danke.
Dann müssen die wirklich über die Öffentlichkeit gehen :) wir werden es also erfahren...


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Peggy Knobloch

07.01.2019 um 00:06
Hier zum Beispiel etwas aus der Entscheidung des BGH vom 24.07. 2014 (III ZR 412/13):

a) Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 10. Oktober 2013 - III ZR 345/12, NJW-RR 2014, 90, 92 Rn. 27), kommt es für die Annahme grober Fahrlässigkeit des Sachverständigen nach § 839a BGB nicht darauf an, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, auch den entscheidenden Richtern, auf Grund nahe liegender Überlegungen hätte einleuchten müssen. Maßgebend ist insoweit vielmehr die Perspektive des Sachkundigen. Das Gericht bedient sich der Hilfe des Sachverständigen, weil es über die nötige eigene Sachkunde nicht verfügt. Es ist deshalb auch typischerweise nicht ohne weiteres in der Lage, fachliche Mängel des Gutachtens zu erkennen.


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Peggy Knobloch

07.01.2019 um 00:09
Zitat von emzemz schrieb:Böhnhardt-dna
Ach so :-) Danke. Ich dachte das im letzten Jahr bezieht sich auf 2018. Der Presseinformationstext ist also viel älter, von 2017!


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