emz schrieb:ach wie vor steht im Raum, dass von MS eine weitere Person benannt wurde. So wie anzunehmen ist, handelt es sich hierbei um UK. UK nun hat umgekehrt MS als Täter benannte. Damit ist UK nicht raus aus dem Spiel, wo sich eben MS und UK gegenseitig beschuldigen.
Vorsicht, man sollte hier nicht zu sehr pauschalisieren. Die Grundlage von UKs Beschuldigung ist schon eine etwas anderer. Nur zur Erinnerung: Die Beschuldigung UKs MS gegenüber kam nicht von so ganz ungefähr, MS hatte diese in der feuchtfröhlichen Runde behauptet, es gibt hier klare Gründe, warum UK das behauptet haben könnte, ohne dass er an der Tat beteiligt war.
Bei MS ist die Nennung der Verbringung zugegeben, ein Geständnis, was mittlerweile zwar widerrufen wurde, aber doch mit recht abenteuerlichen Begründungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ermittler erneut solche schweren Fehler begangen haben sollen, ähnlich wie bei Kulac, das wäre ein Super-Gau für die bayrischen Ermittler insgesamt, dann könnte man dieses wirklich nichts mehr zutrauen. Denn zu verhindern, dass man sich anwaltlich nicht vertreten lassen kann, würde ein Beweisverwertungsverbot für die Aussagen bedeuten, die er bei der damaligen Vernehmung gemacht hat. Eine Ausnahme dafür würde für die Dinge gelten, die er den Ermittlern gezeigt hat, wenn sie im Rahmen von Hausdurchsuchungen o.ä. von sich aus diese Bedeutung hätte feststellen können.
Außerdem wiegt eine Verbringung bei einer solchen Frage sehr viel, eine solche zeigt mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest eine starke Beteiligung an der eigentlichen Tat, falls er Kulac angegeben haben sollte. Eine Leiche so mir nichts dir nichts zu verbringen, wäre unter diese Konstellation schon äußerst selten.
Zum anderen müsste man - wenn man nach wie vor an der Beteiligung UKs festhalten will, sich an die Aussage Kröbers erinnern, nach dem es für Kulac am einfachsten gewesen wäre, die Wahrheit zu sagen.
Wenn man hier nach wie vor solche eine Behauptung in den Raum stellt, sollte man m.E. schon der Beantwortung der Frage zumindest grob skizzieren können, wie es Kulac geschafft haben könnte, so lange die Tötung abzustreiten, trotz einem hohen Druck und dann plötzlich darüber übergegangen war, eine Geschichte ohne wirklichem Wahrheitsgehalt zu erzählen, allenfalls ein Potpourri aus erlebten zusammen zu stellen. Warum hat er MS bei diesem Geständnis nicht in die Täterschaft einbezogen?
Dieser Punkt wird sicherlich die Verteidigung nutzen, um den Tatanteil von MS möglichst als nicht beweisbar darzustellen, was auch klares Recht des aktuell dringend Verdächtigten ist. Es werden sicherlich im Verfahren erneut sich Psychologen/Psychiater mit dieser Frage auseinander setzen müssen, wie wahrscheinlich das wäre, um der Verteidigung auch ausreichend rechtliches Gehör zu schenken. Ohne Gutachten wird das kaum gehen. Vielleicht kann aber vorab hier
@traces oder
@LivingElvis hierzu ihre unverbindliche Einschätzung geben.
Dieser Beantwortung dieser Frage kann natürlich dazu führen, dass in einem Verfahren ein Freispruch wegen Zweifel an der Schuld ergeht. Da kommt es drauf an, wie schwerwiegend das Gericht die übrigen Indizien ansieht. Es kann durchaus sein, dass es ähnlich ausgeht wie im Fall Andrea Wörz. das muss man in einem Rechtsstaat hinnehmen, obgleich es nicht wirklich befriedigend ist und ich mir natürlich etwas anderes wünsche.