Mozarts_Killer schrieb:Und was der Anwalt über das Septembergeständnis und die Tathergangshypothese gesagt hat – was soll er sonst sagen? Er muss das Bestmögliche für seinen Mandanten herausholen.
Aus meiner Sicht wäre Schweigen erstmal sinnvoller gewesen. Schon um sich Zeit zu verschaffen um sich ein umfassendes Bild über die Aktenlage zu machen. Ein zurückziehen des Geständnisses hätte ich ja noch verstanden aber jedes weitere Kommentar finde ich für seinen Mandanten eher schädlich.
Mozarts_Killer schrieb:Was ich dennoch nicht verstehe: MS wird als Beschuldigter geführt, sein Haus durchsucht und er macht ohne Anwalt und als Beschuldigter eine mehrstündige Aussage bei der Polizei und gesteht dabei eine Tatbeteiligung?
Und das nachdem er genau weiß, was das bei UK bedeutet hat? Um als Beschuldigter ohne Anwalt überhaupt irgendetwas zu sagen bei der Polizei muss man ja schon extrem naiv sein. Insbesondere wenn man schon einmal Beschuldigter war, wenn auch vor 16 Jahren.
Vielleicht fühlte er sich der Situation gewachsen, vielleicht auch überlegen. Immerhin hat er es geschafft über viele Jahre den Verdacht von sich abzuwenden bzw. sich unverdächtig zu verhalten. Aus so einem Erfolg kann es schon zu einer Überschätzung von sich selbst kommen.
Er hat für sich ja auch die Erfahrung gemacht, so lange Ulvi K. verdächtigt bleibt, wird gegen ihn nicht weiter ermittelt. Eine Schlussfolgerung kann gewesen sein: Wenn er nur zugibt was ihm zweifelsfrei nachgewiesen wurde und darüberhinaus weite Ulvi K. belastet, so wird auch nicht weiter gegen ihn ermittelt.
Meine Überlegung setzen voraus, dass er tatsächlich an der Tat iwi beteiligt ist. Was aber bis zur einer Verurteilung nicht gesichert ist.
Sollte er tatsächlich nur der Verbringer der Leiche sein, wäre ein Anwalt aus seiner Sicht vielleicht auch nicht nötig gewesen, denn er hätte ja kein Grund sich zu verteidigen. Die Verbringung war verjährt und er keiner anderen Tat schuldig.