Peggy Knobloch
24.12.2018 um 15:00@jaska
Noch dazu wissen wir nichts über die Persönlichkeit des Tatverdächtigen, seine Kenntnisse seiner rechtlichen Situation oder welche weiteren Aspekte er berücksichtigt (Familie, Freundschaften, Job...).Ich denke soviel können wir ihm zutrauen, daß er weiss, daß man ihm eine wahre Aussage nicht widerlegen kann. Dass das Verbringen der Leiche verjährt war dürfte auch nicht allzu schwer in Erfahrung zu bringen sein.