Mozarts_Killer schrieb:1. bei Mord braucht man keine Fluchtgefahr als Haftgrund, da reicht der Tatvorwurf alleine und ein dringender Tatverdacht.
2. Ein Geständnis ist nicht so schnell aus der Welt, nur weil es der Beschuldigte widerruft. Es wird sehr wohl geprüft wie es zustandekam und welche Beweise oder Aussagen es stützen. Das sollte man zumindest aus dem ersten Prozess gegen UK gelernt haben.
Zu 1) Ohne feststellbare Tötungsart gebe mir bitte das Mordmotiv an!
Zu 2) Selbstverständlich nicht. Aber zur Haftprüfung zählen andere Dinge...nämlich im Wesentlichen, ob der Beschuldigte sich einer möglichen Haftstrafe entzieht. Richtig, bei manchen Straftaten wird man dies generell vermuten...zB Mord.
Bisher ist MS immer treu an seinem Standort geblieben und seine Angaben gemacht. Obwohl er ja angeblich ohne Anwalt gestanden hat.
Daher Fluchtgefahr verneint, Mordmotiv nicht ersichtlich, uns nicht mal ein Obduktionsergebnis bekannt.