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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.12.2018 um 10:30
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Du beziehst nicht in Deine Überlegungen ein, dass diese Behauptung eine Lüge sein soll. Das ist hier einfach offenbar bei einigen das Problem diese Möglichkeit einzubeziehen.
Ich gehe durchaus davon aus, dass es, so wie von der Staatsanwaltschaft ausgeführt, keine Übergabe der toten Peggy im Bushäuschen an MS gab.

Es geht um den Begriff Mittäter, also jemanden, mit dem zusammen er eine Tat verübt hat. Hier unterscheide ich zwischen der Verbringung und der Tötung als zwei verschiedene Taten. An der Tötung will er nicht beteiligt gewesen sein, also kann er keinen Mittäter angegeben haben und die Verbringung will er alleine gemacht haben.

Also hat MS bei dem nunmehr widerlegten Geständnis den Überbringer benannt aber keinen Mittäter.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 10:50
Zitat von emzemz schrieb:Also hat MS bei dem nunmehr widerlegten Geständnis den Überbringer benannt aber keinen Mittäter.
Naja, aus dem behaupteten Überbringer dürfte sich u.U. auch der Täter oder Mittäter ergeben. Schließlich hat nach der PK im September MS nicht nur einen Namen behauptet sondern auch die angeblichen Gründe.

Aber dann kannst Du mir sicherlich auch genau erklären, warum die genannte Person überhaupt in irgend einer Form an der Tat beteiligt sein soll, als Überbringer oder Mittäter o.ä.. Genau das ist das Problem, wir kennen in keiner Weise den Wahrheitsgehalt des ursprünglichen Geständnisses. Was wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nur annehmen können, ist, dass es nicht ganz oder überhaupt nicht der Wahrheit entspricht.

Daher muss man eben Überlegungen anstellen, warum MS in dieser Form ein Geständnis versucht abzulegen. Ob überhaupt ein Mittäter dabei war, wissen wir ebenfalls nicht.

Wie gesagt, ich habe weiter oben MEINE Gedanken zu den 3 Möglichkeiten genannt und die möglichen Gründe der Benennung für diese Person im "Geständnis" genannt.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 11:06
@JosefK1914-2

Ich weiß nicht, worauf du hinauswillst. Dass MS Täter oder Mittäter des Mordes an Peggy ist, ist ein dringender Verdacht, den die Polizei/die StA geäußert hat.

MS selbst hat bisher weder eine Täter- oder Mittäterschaft an dem Mord eingeräumt. Er hat also daher logischerweise auch keinen Mittäter genannt und versucht also auf diese Weise nicht, auf Kosten von jemand anders seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.

Was er eingeräumt, hatte, war bekanntlich lediglich das Verbringen von Peggy, und (nur) im Zusammenhang damit hat er jemanden genannt, von dem er die Tote erhalten haben will. Wir wissen nicht, ob er hierbei gesagt hat, dass der jemand Peggy auch getötet oder ob der jemand sie nur übergeben hat.

Da das Verbringegeständnis aber widerrufen wurde, ist auch der Name des angeblichen Übergebenden zur Zeit relativ unwichtig.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 11:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da das Verbringegeständnis aber widerrufen wurde, ist auch der Name des angeblichen Übergebenden zur Zeit relativ unwichtig.
Da gebe ich Dir recht, aber da bin ich der falsche Ansprechpartner, für z.B. @jaska und andere scheint das noch sehr entscheidend zu sein, das war auch der Ursprung des Beitragsstranges.


Man kann aber trotzdem wegen dieses Versuchs einen Überbringer zu benennen und dem nun erfolgten Widderruf bzgl. der Gründe Überlegungen anzustellen.

Die Gründe, welche der Anwalt für dieses Geständnis angibt, werden es kaum sein, denn er hat in früherer Zeit deutlich mehr Standfestigkeit bewiesen und dürfte auch aus der damaligen Zeit von sich aus seinen rechtlichen Möglichkeiten kennen, ganz unabhängig davon, dass die von den Ermittlern höchstwahrscheinlich genannt wurden und wohl kaum daran gehindert wurde, diese zu nutzen.

So das dürfte der letzte Beitrag für Heute und die nächsten Tage sein.

Ich wünsche allen hier ein frohes Weihnachtsfest.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 11:29
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Lass deine Provokationen wenigstens an Heiligabend. Niemand darf und wird hier Verdächtige benennen, die die Staatsanwaltschaft noch nicht benannt hat, was dann zum Löschen des Posts und möglicherweise zur Sperrung des Users führen würde.
Ich könnte meine Frage natürlich auch nochmal im neuen Jahr stellen :D

Da @JosefK1914-2 davon sprach, es kämen "sehr viele Leute aus Lichtenberg und Umgebung" in Frage, habe ich nach dem Personenkreis gefragt. Von den Lichtenbergern wurde so gut wie jeder im passenden Alter durchleuchtet und was die Umgebung anbelangt, dazu fehlen mir die Hinweise.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Naja, aus dem behaupteten Überbringer dürfte sich u.U. auch der Täter oder Mittäter ergeben. Schließlich hat nach der PK im September MS nicht nur einen Namen behauptet sondern auch die angeblichen Gründe.
Ich habe mich an die Fakten gehalten, da hat er den Überbringer beim Verhör benannt. Was sich daraus unter Umständen ergeben könnte, das mag eine andere Sache sein.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Genau das ist das Problem, wir kennen in keiner Weise den Wahrheitsgehalt des ursprünglichen Geständnisses. Was wir mit hoher Wahrscheinlichkeit nur annehmen können, ist, dass es nicht ganz oder überhaupt nicht der Wahrheit entspricht.
Wir kennen das ursprüngliche Geständnis nur in Fragmenten. Inzwischen wissen wir, dass keine Übergabe am Bushäuschen stattgefunden hat. Ob während des Geständnisses auch Fakten benannt wurden, die der Wahrheit entsprechen, wissen wir nicht.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Daher muss man eben Überlegungen anstellen, warum MS in dieser Form ein Geständnis versucht abzulegen.
Weil er das für eine überzeugende Erklärung hielt? Man weiß es nicht.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 11:30
@JosefK1914-2

Ich denke, wir können den weiteren Gang der Dinge getrost den Ermittlern überlassen. Wenn diese derzeit den Mord an Peggy durch 2 Mittäter für möglich halten, haben sie die zwei auch schon auf dem Schirm. Einen der TV kennen wir.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 12:00
Nur noch kurz:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, wir können den weiteren Gang der Dinge getrost den Ermittlern überlassen. Wenn diese derzeit den Mord an Peggy durch 2 Mittäter für möglich halten, haben sie die zwei auch schon auf dem Schirm. Einen der TV kennen wir.
Mein Reden, wie man folgendem Beitrag auch deutlich entnehmen kann:

Beitrag von JosefK1914-2 (Seite 4.063)

Nur ob die Ermittler als Mittäter eine ganz bestimmte Person vor Augen haben oder ein Mittäter bisher nur nicht ausschließen können, ist wieder mal reine Spekulation. Da muss man abwarten.
Zitat von emzemz schrieb:Da @JosefK1914-2 davon sprach, es kämen "sehr viele Leute aus Lichtenberg und Umgebung" in Frage, habe ich nach dem Personenkreis gefragt. Von den Lichtenbergern wurde so gut wie jeder im passenden Alter durchleuchtet und was die Umgebung anbelangt, dazu fehlen mir die Hinweise.
Uns fehlen die Hinweise, aber die Möglichkeiten sind groß. Und ich denke, ganz so Unrecht hat @Misetra, denn Du solltest die Regeln des Forums kennen und auch die Beiträge in den roten Kästen. Dass Du mich zu etwas provozieren willst, ist zumindest möglich.

Nur zu Deine Info, der Personenkreis, den R da wohl in Betracht zieht, sehe ich als fernliegend an.

So das war's jetzt, schönes Weihnachtsfest.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 12:23
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Uns fehlen die Hinweise, aber die Möglichkeiten sind groß. Und ich denke, ganz so Unrecht hat @Misetra, denn Du solltest die Regeln des Forums kennen und auch die Beiträge in den roten Kästen. Dass Du mich zu etwas provozieren willst, ist zumindest möglich.

Nur zu Deine Info, der Personenkreis, den R da wohl in Betracht zieht, sehe ich als fernliegend an.
Dass du die von GR immer wieder anvisierte Richtung meinst, das hatte ich nie Erwägung gezogen.

Ich kenne die Regeln und frage deshalb nach dem Personenkreis. Du sprichst von vielen möglichen Tätern und auch aus der Umgebung. Dass in den meisten Köpfen eigentlich nur für einen bestimmten Täter Platz ist, muss ich nicht eigens hervorheben. Umso mehr verwundert mich, dass du hier viele infragekommende Täter siehst. So war auch noch nie angenommen worden, der Täter könne nicht aus Lichtenberg kommen sondern aus der Umgebung.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 12:28
Jetzt ist @JosefK1914-2
Zwar weg, aber ich frag einfach mal in die Menge
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nur ob die Ermittler als Mittäter eine ganz bestimmte Person vor Augen haben oder ein Mittäter bisher nur nicht ausschließen können, ist wieder mal reine Spekulation. Da muss man abwarten.
Müsste es eigentlich keine weitere Ermittlung geben gegen Unbekannt, wenn Mittäter bislang lediglich nicht ausgeschlossen werden können?


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 12:58
@Blaubeeren

Ermittelt wird erst mal gegen den dringend tatverdächtigen MS.
Dabei wird sich dann schon herausstellen, war er es allein oder gab's noch einen weiteren Täter.
War er es nicht allein, dann haben die den Zweiten entweder schon auf dem Schirm oder sie suchen den.
Das geht Schritt für Schritt.

Dass die jetzt wieder in alle Richtungen tätig zu werden, das kann man ausschließen. Es sei denn, es würde sich herausstellen, MS kann es nicht gewesen sein und sonst haben sie auch keinen Verdächtigen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 13:20
@Blaubeeren
Genau so hab ich das verstanden. Da hilft auch keine wilde Auflistung aller theoretisch denkbaren Möglichkeiten.
Es gibt eben bei den öffentlich verfügbaren Informationen nur eine Variante, die schlüssig ist. Jemand ist tatverdächtig, er benennt namentlich einen vermeintlichen Täter und die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen den Benannten...


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 13:51
Für das offenhalten der Möglichkeit Täter oder Mittäter muss es ja einen Grund geben. Denn wenn andere beschuldigte in ähnlichen Fällen genannt werden, liest man ja nicht generell Täter oder Mittäter.
Somit muss es entweder Hinweise darauf geben, oder man konnte die Behauptung von MS noch nicht ausschließen da man nicht weiterkommt. Dünne Zeugen- und Spurenlage und dazu jemanden gegen den man nicht ermitteln darf... Das ist ne Sackgasse...

Natürlich wird ms sich selbst nur als Verbringer dargestellt haben, denn die einfachste Lüge ist ja immer die mit Wahrheitsgehalt, weil man dann Punkte zum erinnern, oder anknüpfen leichter findet. Er kann natürlich auch wirklich "nur" der Verbringer gewesen sein, was allerdings wenn es so war, nicht ohne Grund erfolgte.

Wäre MS in irgend einer Richtung (Gewalt, Kinderpornos, Missbrauch oder ähnliches) im Vorfeld, oder danach auffällig gewesen, dann hätte die Presse das schon rausgeplauzt. Bzw. die Ermittler selbst hätten dies bekannt gegeben. Es hieß hier nicht jeder wird ein Serientäter, weil ich behauptete das so ein Mörder IRGENDWIE nochmal in Erscheinung getreten wäre... Das ist natürlich korrekt, dass nicht immer mehr Morde dazu kommen. Aber wenn ein sonst so unauffälliger Mann ANSCHEINEND sonst kein Interesse an Kindern zeigt, nicht durch Gewalttaten auf sich aufmerksam macht und sich anscheinend auch nicht in illegalen Kreisen bewegt, dann macht es schon in meinen Augen ehr Sinn von einer Mittäterschaft auszugehen. Denn dies lässt die Möglichkeit offen, dass er es so nicht wollte, es eskaliert ist und/oder er zur falschen Zeit am falschen Ort war (sich aber mit irgendeiner illegalen Handlung selbst in Bedrängnis brachte) und dann die Leiche verbrachte um sich selbst zu schützen. Vielleicht war es ja etwas sexuelles, das will ich nicht ausschließen. Auch das er selbst der ausführende Part war ist selbstverständlich möglich und sehr wahrscheinlich. Aber er ist da meiner Meinung nach reingeraten und in einer Ausnahmesituation überfordert gewesen. (schreiende oder verletzte Peggy als Möglichkeit)

Kurzgefasst: MS scheint eiskalt zu sein, aber er scheint keine Triebe in Richtung eines Mörders, oder Kinderschänders zu haben, dies wäre irgendwie nochmal aufgefallen. Oder wurde uns nicht mitgeteilt (unwahrscheinlich)


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:10
@Alex9247
Er kann natürlich auch wirklich "nur" der Verbringer gewesen sein, was allerdings wenn es so war, nicht ohne Grund erfolgte.
Nur der Verbringer der Leiche kann er nicht gewesen sein, da in diesem Fall ein vollumfängliches Geständnis sinnvoll gewesen wäre und das ihn unmittelbar auf freien Fuß gebracht hätte.
Da er dieses vollumfängliche Geständnis nicht abgelegt hat, steckt er in jedem Fall tiefer mit drin als 'nur' der Verbringer der Leiche zu sein. Ich halte es aber durchaus für möglich (50/50), dass nicht er den eigentlichen Mord begangen hat sondern der 'Mittäter'. Da der Tatort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sein Haus war, hatte er aber damals natürlich ein sehr grosses Problem und verfiel möglicherweise auch in eine gewisse Panik.
Bei einem gemeinschaftlich begangenen Mord zur Verdeckung einer anderen Straftat dürfte allerdings der Unterschied in der Bestrafung zwischen Täter und Mittäter nur marginal sein, es wird ihm also nicht allzu viel helfen möglicherweise eines Tages nur als Mittäter vor dem Richter zu stehen.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:19
ich hoffe zumindest, dass das Vorhaben ihn VOR Weihnachten per Haftbeschwerde aus dem Knast zu bekommen, gescheitert sein dürfte? - oder kann da noch was kommen?


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:31
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Manuel S. hätte aber wenn er Ulvi K. genannt hat eigentlich bereits 2014 "auspacken" können,
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:War er nicht zum WAV zur Befragung geladen worden
Er stand zwar wie seine Mutter auf der Liste der Zeugen im WAV, aber nachdem die Falschaussage des V-Mannes als Beweis eingeführt war und der "Gutachter" von seiner Einschätzung abrückte, das widerrufene Geständnis von UK würde auf "tatsächlichem Erleben" basieren, waren die einzigen "Beweise" weggefallen, die überhaupt zu einem Tatnachweis hätten führen können. Weitere Aussagen waren somit irrelvant und es wurde auf sie verzichtet.

Wenn man https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.gegenseitige-beschuldigung-der-fall-peggy-weit-jenseits-der-ermittlungsroutine.30623b15-85df-4f2c-a4c5-31281cd38e40.html glauben will, dann gab es schon 2002 massive Widersprüche zwischen den Aussagen von Manuel S. und seiner Mutter:
Manuel S. hatte damals angegeben, morgens auf dem Amt gewesen zu sein, gegen Mittag mit einer Nachbarin über den Kauf eines Grundstückes geredet zu haben. Dort habe er Ulvi K. gesehen, wie er in Richtung Raiffeisenbank abbog. Dann habe er Blumen umgetopft und mit seiner Mutter Kaffee getrunken. Die wiederum sagte, er sei den ganzen Tag da gewesen.
Das zu unterdrücken, um die Glaubwürdigkeit zweier wichtiger Belastungszeugen gegen einen Dritten nicht zu gefährden, kann man durchaus als kriminell ansehen (Verstoß gegen § 160 (2) StPO).
Zitat von gast99gast99 schrieb:da es ja laut den Experten hier im Forum keinen Leichengeruch im Kofferraum geben durfte,da sonst die Hunde angeschlagen hätten,soll ein 24 jähriger junger Mann der bis dato nicht vorbestraft ist,sofort zum Entschluss kommen, die Leiche ins 15km entfernte Rodacherbrunn zu fahren und dort in einem jungen Fichtenwald zu vergraben
Hatten wir oben schon: laut einem Hundeführer muss eine verwesende Leiche mindestens 4 Stunden irgendwo liegen, damit entsprechend trainierte Spürhunde eine Chance haben. Und die Verwesung setzt nicht sofort ein (ausgetretenes Blut ausgenommen).
Zitat von AndanteAndante schrieb: Gegen Freigesprochene zB darf nicht wegen Verdachts derselben Tat noch einmal ermittelt werden
Das ist falsch. Eine Doppelbestrafung ist verboten, Ermittlungen sind sehr wohl zulässig ("Art. 103 Abs. 3 GrundG muss also dahin ausgelegt werden, dass er nicht nur zweimalige Strafe für eine Tat verbieten, sondern schon einer Wiederholung des Strafverfahrens entgegenstellen soll, nur mit den Ausnahmen, wie sie ebenfalls seit langem hergebracht sind." https://www.jurion.de/urteile/bgh/1953-12-09/gs-st-2_53/). Eine erneute Anklage gegen einen Freigesprochenen ist verboten, wenn die Voraussetzungen eines WAV nicht vorliegen (und die Führung als Beschuldigter ebenfalls, siehe den Fall Frederike von Möhlmann, wo der Verdächtige nicht zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden kann). Wären Ermittlungen "gegen" Personen, die bereits eine Strafe absitzen, unzulässig, dann würde das deren Rechte und Möglichkeiten für ein Wiederaufnahmeverfahren unzulässig einschränken. Die Staatsanwaltschaft muss nämich auch Entlastendes ermitteln (§ 160 (2) StPO). Das gilt auch für den Beschuldigten Manuel S.. Macht er Angaben, die UK beschuldigen oder als Mittäter hinstellen, muss die StA selbstverständlich ermitteln, was an diesen Angaben dran ist! Auch MS hat ein Recht, dass die StA die für ihn entlastenden Tatswachen ermittelt! Ob dann UK deswegen noch angeklagt oder bestraft werden kann, das ist eine anderes Thema, schränkt aber Ermittlungen nicht ein.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb: Peggy hat gelebt als die Pollen eingeatmet wurden
Wie oben schon erwähnt und auch vor ein paar Tagen diskutiert: das könnte man nur sicher sagen, wenn Pollen in Bronchien gefunden worden wären. Hier war es aber laut Anwalt (von dem der Roprter die Info hat) die Nasenhöhle, das kann genauso gut während des Transports hineingerieselt sein.
Zitat von emzemz schrieb:Die Staatsanwaltschaft spricht zwar bei MS von Täter oder Mittäter, setzt das jedoch nicht in Zusammenhang mit dem widerrufenen Teilgeständnis.
Gewagte Behauptung, die durch nichts, aber auch gar nichts gestützt wird. Es ist im Gegenteil hoch wahrscheinlich, dass die StA das Teilgeständnis sehr wohl in Zusammenhang mit der angenommenen Täterschaft des MS sieht, egal ob es mittlerweile widerrufen wurde oder nicht.
Zitat von emzemz schrieb:MS bei dem nunmehr widerlegten Geständnis den Überbringer benannt
Ich nehme zu deinen Gunsten an, dass du hier schlicht widerlegt mit widerrufen verwechselt hast. Eiferst du Otto Lapp nach?


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:39
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Nur der Verbringer der Leiche kann er nicht gewesen sein, da in diesem Fall ein vollumfängliches Geständnis sinnvoll gewesen wäre und das ihn unmittelbar auf freien Fuß gebracht hätte.
Was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "vollumfänglich"?

Er hat ja vollumfänglich gestanden, die Leiche weggebracht zu haben. Ein Teilgeständnis ist es nur, wenn man davon ausgeht, dass er Peggy auch umgebracht hat. Und für diese Tat hätte ihn ein vollumfängliches Geständnis im September sicher nicht auf freien Fuß gebracht, sondern direkt in U-Haft.

@FadingScreams sicher nicht – es war aber von vornherein absehbar, dass eine Haftbeschwerde nicht in wenigen Tagen abgehandelt wird.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:40
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Wenn man diesem Artikel im NBK glauben will, dann gab es schon 2002 massive Widersprüche zwischen den Aussagen von Manuel S. und seiner Mutter:

Manuel S. hatte damals angegeben, morgens auf dem Amt gewesen zu sein, gegen Mittag mit einer Nachbarin über den Kauf eines Grundstückes geredet zu haben. Dort habe er Ulvi K. gesehen, wie er in Richtung Raiffeisenbank abbog. Dann habe er Blumen umgetopft und mit seiner Mutter Kaffee getrunken. Die wiederum sagte, er sei den ganzen Tag da gewesen.
Oh oh, das bekommt jetzt alles natürlich ein ganz anderes Gewicht und mindestens für 12.50-13.10 konnte sie ihm doch auch damals kein Alibi geben bzw. behaupten er wäre da gewesen -gut das ist irrelevant weil das nicht in einen Tatzeitraum fällt aber ganzer Tag ist bei mir eben ganzer Tag ;) -
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Wie oben schon erwähnt und auch vor ein paar Tagen diskutiert: das könnte man nur sicher sagen, wenn Pollen in Bronchien gefunden worden wären. Hier war es aber laut Anwalt (von dem der Roprter die Info hat) die Nasenhöhle, das kann genauso gut während des Transports hineingerieselt sein.
Fakt ist doch das das der Anwalt dem Reporter sagte es wären Pollen an Peggy gefunden worden und die Polizei teilte in ihrer PM 09/2018 mit:
So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte.
So entdeckte eine forensische Palynologin an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten.

Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen.

Das sind nach meinem Verständnis zweierlei Sachen die aber beide ihm zugeordnet werden konnten.

An den sterblichen Überresten, das heißt m. M. n. schon irgendwo an den Knochen, und mittels der Bodenproben die man im September im Garten der S.'s entnahm (oder der KTU des Audis) konnte man wohl mittlerweile eine Übereinstimmung verifizieren.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:41
@Hercule-Poirot
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Nur der Verbringer der Leiche kann er nicht gewesen sein, da in diesem Fall ein vollumfängliches Geständnis sinnvoll gewesen wäre und das ihn unmittelbar auf freien Fuß gebracht hätte.
Da er dieses vollumfängliche Geständnis nicht abgelegt hat, steckt er in jedem Fall tiefer mit drin als 'nur' der Verbringer der Leiche zu sein.
Diese Argumentation ist natürlich nicht stichhaltig. Was für Dich eine „sinnvolle“ Option gewesen wäre („vollumfängliches Geständnis“) ist durch das Ausbleiben ja nicht automatisch ein Beweis für eine wie auch immer geartete Tatbeteiligung.
Wie andere Menschen in Stresssituationen reagieren, noch dazu bei einer solch dramatischen Sache, ist schlicht nicht mit eigenen Maßstäben zu werten. Noch dazu wissen wir nichts über die Persönlichkeit des Tatverdächtigen, seine Kenntnisse seiner rechtlichen Situation oder welche weiteren Aspekte er berücksichtigt (Familie, Freundschaften, Job...).


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:49
@Mozarts_Killer

Mit vollumfänglich meine ich "die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit".

Rein fiktiv: MS kommt von seinen Besorgungen nach Hause (Marktplatz 2) und findet dort UK zusammen mit der bereits getöteten Peggy vor. In Panik verbringt er die Leiche in den Wald.
In diesem fiktiven Beispiel hätte er dies alles der Polizei genauso gestehen können und es wäre ihm nichts passiert. Die Wahrheit lässt sich bekanntlich nicht widerlegen.

Da er dies nicht getan hat sondern ganz offensichtlich einige Lügen in sein 'Geständnis' eingebaut hat sitzt er jetzt erstmal und voraussichtlich für lange Zeit hinter Gitter.


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Peggy Knobloch

24.12.2018 um 14:52
@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Ob dann UK deswegen noch angeklagt oder bestraft werden kann, das ist eine anderes Thema, schränkt aber Ermittlungen nicht ein.
Dann ist der Wikipedia-Artikel falsch?

Wikipedia: Ne bis in idem
Der Grundsatz ne bis in idem reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung. Denn der Betroffene soll durch ihn auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden.



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