margaretha schrieb:Manuel S. hätte aber wenn er Ulvi K. genannt hat eigentlich bereits 2014 "auspacken" können,
MrSpocks schrieb:War er nicht zum WAV zur Befragung geladen worden
Er stand zwar wie seine Mutter auf der Liste der Zeugen im WAV, aber nachdem die Falschaussage des V-Mannes als Beweis eingeführt war und der "Gutachter" von seiner Einschätzung abrückte, das widerrufene Geständnis von UK würde auf "tatsächlichem Erleben" basieren, waren die einzigen "Beweise" weggefallen, die überhaupt zu einem Tatnachweis hätten führen können. Weitere Aussagen waren somit irrelvant und es wurde auf sie verzichtet.
Wenn man
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.gegenseitige-beschuldigung-der-fall-peggy-weit-jenseits-der-ermittlungsroutine.30623b15-85df-4f2c-a4c5-31281cd38e40.html glauben will, dann gab es
schon 2002 massive Widersprüche zwischen den Aussagen von Manuel S. und seiner Mutter:
Manuel S. hatte damals angegeben, morgens auf dem Amt gewesen zu sein, gegen Mittag mit einer Nachbarin über den Kauf eines Grundstückes geredet zu haben. Dort habe er Ulvi K. gesehen, wie er in Richtung Raiffeisenbank abbog. Dann habe er Blumen umgetopft und mit seiner Mutter Kaffee getrunken. Die wiederum sagte, er sei den ganzen Tag da gewesen.
Das zu unterdrücken, um die Glaubwürdigkeit zweier wichtiger Belastungszeugen gegen einen Dritten nicht zu gefährden, kann man durchaus als kriminell ansehen (Verstoß gegen § 160 (2) StPO).
gast99 schrieb:da es ja laut den Experten hier im Forum keinen Leichengeruch im Kofferraum geben durfte,da sonst die Hunde angeschlagen hätten,soll ein 24 jähriger junger Mann der bis dato nicht vorbestraft ist,sofort zum Entschluss kommen, die Leiche ins 15km entfernte Rodacherbrunn zu fahren und dort in einem jungen Fichtenwald zu vergraben
Hatten wir oben schon: laut einem Hundeführer muss eine verwesende Leiche mindestens 4 Stunden irgendwo liegen, damit entsprechend trainierte Spürhunde eine Chance haben. Und die Verwesung setzt nicht sofort ein (ausgetretenes Blut ausgenommen).
Andante schrieb: Gegen Freigesprochene zB darf nicht wegen Verdachts derselben Tat noch einmal ermittelt werden
Das ist falsch. Eine Doppel
bestrafung ist verboten, Ermittlungen sind sehr wohl zulässig (
"Art. 103 Abs. 3 GrundG muss also dahin ausgelegt werden, dass er nicht nur zweimalige Strafe für eine Tat verbieten, sondern schon einer Wiederholung des Strafverfahrens entgegenstellen soll, nur mit den Ausnahmen, wie sie ebenfalls seit langem hergebracht sind." https://www.jurion.de/urteile/bgh/1953-12-09/gs-st-2_53/). Eine
erneute Anklage gegen einen Freigesprochenen ist verboten, wenn die Voraussetzungen eines WAV nicht vorliegen (und die Führung als Beschuldigter ebenfalls, siehe den Fall Frederike von Möhlmann, wo der Verdächtige nicht zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden kann). Wären Ermittlungen "gegen" Personen, die bereits eine Strafe absitzen, unzulässig, dann würde das deren Rechte und Möglichkeiten für ein Wiederaufnahmeverfahren unzulässig einschränken. Die Staatsanwaltschaft muss nämich auch Entlastendes ermitteln (§ 160 (2) StPO). Das gilt auch für den Beschuldigten Manuel S.. Macht er Angaben, die UK beschuldigen oder als Mittäter hinstellen, muss die StA
selbstverständlich ermitteln, was an diesen Angaben dran ist! Auch MS hat ein Recht, dass die StA die für ihn entlastenden Tatswachen ermittelt! Ob dann UK deswegen noch angeklagt oder bestraft werden kann, das ist eine anderes Thema, schränkt aber
Ermittlungen nicht ein.
FadingScreams schrieb: Peggy hat gelebt als die Pollen eingeatmet wurden
Wie oben schon erwähnt und auch vor ein paar Tagen diskutiert: das könnte man nur sicher sagen, wenn Pollen in Bronchien gefunden worden wären. Hier war es aber laut Anwalt (von dem der Roprter die Info hat) die Nasenhöhle, das kann genauso gut während des Transports hineingerieselt sein.
emz schrieb:Die Staatsanwaltschaft spricht zwar bei MS von Täter oder Mittäter, setzt das jedoch nicht in Zusammenhang mit dem widerrufenen Teilgeständnis.
Gewagte Behauptung, die durch nichts, aber auch gar nichts gestützt wird. Es ist im Gegenteil hoch wahrscheinlich, dass die StA das Teilgeständnis sehr wohl in Zusammenhang mit der angenommenen Täterschaft des MS sieht, egal ob es mittlerweile widerrufen wurde oder nicht.
emz schrieb:MS bei dem nunmehr widerlegten Geständnis den Überbringer benannt
Ich nehme zu deinen Gunsten an, dass du hier schlicht widerlegt mit widerrufen verwechselt hast. Eiferst du Otto Lapp nach?