Peggy Knobloch
12.12.2018 um 23:42desmodium schrieb:Nein. Seit gestern ist der Status Täter im Mordfall. Auch nur deshalb gibt es die U-Haft.Nein, @Mozarts_Killer hat völlig recht. MS war Beschuldigter wg. Mordverdachts. Wegen der Verbringung der Leiche konnte er gar nicht Beschuldigter sein, weil die nämlich schon verjährt ist. Er war nur deshalb nicht in Untersuchungshaft gekommen, weil zum damaligen Zeitpunkt diese nicht von der StA beantragt worden war. Nach deren Verlautbarung mangels dringendem Tatverdacht zum damaligen Zeitpunkt. Nachdem nunmehr seine Aussagen und die im Rahmen der Durchsuchungen neu gewonnenen Beweismittel ausgewertet werden konnten, war nunmehr ein dringender Tatverdacht zu bejahen, daher jetzt auch der Antrag auf und die Bewilligung der U-Haft. Auch jetzt ist MS immer noch nur Beschuldigter. "Täter" ist er erst nach Verurteilung.
Vorher war er Beschuldigter zur Verbringung der Leiche...was er sogar eingeräumte.
Und nochmal zur Verdeutlichung: das "oder Mittäter" ist nicht grotesk und auch nicht ungewöhnlich. Es heißt lediglich, dass im konkreten Fall die Tatbeteiligung einer weiteren Person nicht ausgeschlossen werden kann.
EDIT: Da war der Kollege @Andante etwas schneller.