Cyenita schrieb:Sollte sie wirklich mit einer Falschaussage entscheident zur Verurteilung von UK beigetragen haben dann liegt eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft vor und die verjährt erst 10 Jahr nach Ende der Tat also mit der Aufhebung des Haftbefehls gegen UK im Jahr 2015.
So weit kann man mit dem heutigen Kenntnisstand wohl nicht gehen. Sie hat ja nicht gesagt, dass sie gesehen hat, wie UK Peggy umgebracht hat. Sie hat gesagt, dass sie UK um eine bestimmte Zeit an einer bestimmten Stelle gesehen hat. Daraus läßt sich noch nicht schließen, dass sie UK ins Gefängnis bringen wollte (anders als die von dir zitierte Lehrerin, die fälschlich angab, Opfer ihres Kollegen geworden zu sein). Sie konnte ja vorher auch nicht wissen, wie das Gericht ihre Aussage werten würde.
Und wenn nun die bisherigen Zeitangaben sowieso revidiert werden müssen, kann es durchaus sein, dass UK zu der von ihr behaupteten Zeit an dieser Stelle war, ohne dass man daraus Folgerungen ableiten kann.