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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:31
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ermittlungsakten der Polizei müssen nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn sie keine Relevanz in der Sache besitzen.
Da wäre ich wieder bei der Spurenakte, die schon mehrere Anwälte (Saschenbrecker, Henning) von der Staatsanwaltschaft Bayreuth ausgehändigt haben wollten. (angestrebtes WAV)
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Folgender Gedanke. Der "Tatverdächtige" war zum Zeitpunkt der Vernehmung noch gar nicht Beschuldigter. Insofern wäre er als Zeuge vernommen worden, dazu bedarf es keinen Anwalt.
Möglicherweise hat sich MS in der Zeugenvernehmung tatsächlich selber in den Fokus gerückt.
Es wäre dahingehend also zu prüfen, ab wann eine Beschuldigung formal bestand und ob ab diesem Zeitpunkt die Rechte des Beschuldigten verlesen wurden.
Der Hof von Manuel S. war in der Frühe durchsucht worden. Er war mitgenommen und bis zum späten Abend verhört worden. Man hatte also, so würde ich vermuten, noch keine wirklichen Ergebnisse.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:32
Ich kann mir nach dem Fall Georgine Krüger auch nicht vorstellen, daß der hier Beschuldigte seine Finger bei sich halten konnte in all den Jahren nach der Tat, wo ihm auf jeden Fall eine Mittäterschaft eingeräumt wird. Das es eine familiäre Fassade gibt, aber solche Täter eine hidden agenda verfolgen ist mir nach dem Fall Georgine noch mal klarer geworden.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:40
Diese ganze Übergabesituation, wie er sie geschildert hat, inklusive... und das möchte ich hervorheben... der Überprüfung seinerseits, ob sie tot ist, sagt, nachdem man ihm wohl nachweisen konnte, dass das alles so nicht stimmt, eine Menge über ihn aus. Ich habe mich immer gewundert, warum die BILD seinen Undertakerjob so in den Fokus rückt und die oberflächlich abgestellten Schuhe haben mich immer irritiert.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:56
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Folgender Gedanke. Der "Tatverdächtige" war zum Zeitpunkt der Vernehmung noch gar nicht Beschuldigter.
Halte ich für ausgeschlossen!

Die Vernehmung war nach Beginn der Durchsuchung. Einen Durchsuchungsbefehl "nur" bei einem Zeugen wird nicht einmnal ein bayrischer Richter unterschreiben. Nicht in diesem Fall.

Auch alle Personen, deren Anwesen 2013 durchsucht wurden, waren damals Verdächtige/Beschuldigte, gegen die Ermittlungsverfahren geführt wurden.

@emz die Spuren bzw. Ergebnisse der Ermittlungen seit 2016 kennt noch kein Anwalt und auch kein Externer. Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens muss der StA auch nur bei Festnahme Akteneinsicht gewähren und auch dann nur über die "für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise" (§ 147 StPO), damit er seine Haftbeschwerde begründen kann.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:56
Zitat von emzemz schrieb:Da wäre ich wieder bei der Spurenakte, die schon mehrere Anwälte (Saschenbrecker, Henning) von der Staatsanwaltschaft Bayreuth ausgehändigt haben wollten. (angestrebtes WAV)
Ja, das ist lustig.
Die glauben wahrscheinlich, in den Spurenakten mögliche Hinweise auf den Täter zu finden.
Motto: Ihr hab nach Tschechien ermittelt...der Täter muss in Tschechien sein...wir fahren nach
Tschechien...ihr hab nur nicht lange genug gesucht.

Unser Mandant ist unschuldig, weil ihr Spur xyz nicht genug nachgegangen seid.

Mal vereinfacht, wie sich Hobbyermittler gerne die Realität vorstellen. ;)
Zitat von emzemz schrieb:Der Hof von Manuel S. war in der Frühe durchsucht worden. Er war mitgenommen und bis zum späten Abend verhört worden. Man hatte also, so würde ich vermuten, noch keine wirklichen Ergebnisse.
Irgendwelche Ergebnisse muss man vorher gehabt haben, sonst wäre man nicht am Hof von MS angerückt und hätte durchsuchen dürfen.
Hier wäre es interessant, was ermittlungstechnisch vorher gewusst wurde und was belegbar ist.

Allerdings:
Es war PM der Polizei, MS habe umfangreiche Angaben gemacht und es seien Beweismittel sichergestellt worden.
In der letzten PM heißt es, Angaben des MS würden nicht zu den Beweismitteln passen.
Nur die Richtung wurde nicht angegeben.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 21:58
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Die Vernehmung war nach Beginn der Durchsuchung. Einen Durchsuchungsbefehl "nur" bei einem Zeugen wird nicht einmnal ein bayrischer Richter unterschreiben. Nicht in diesem Fall.
Zeugendurchsuchungen sind generell unter bestimmten Voraussetzungen möglich und auch sinnvoll.
Unter anderem, wenn sich Spuren und Beweise einer Straftat im Gebäude des Zeugen befinden könnten.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:03
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:@emz die Spuren bzw. Ergebnisse der Ermittlungen seit 2016 kennt noch kein Anwalt und auch kein Externer. Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens muss der StA auch nur bei Festnahme Akteneinsicht gewähren und auch dann nur über die "für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung wesentlichen Informationen in geeigneter Weise" (§ 147 StPO), damit er seine Haftbeschwerde begründen kann.
Spurenakten werden sowieso nie in ein Gerichtsverfahren eingeführt. Nur in besonderen Fällen.
Daher hat nie ein Anwalt Zugriff auf die Spurenakte der Polizei.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:04
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Irgendwelche Ergebnisse muss man vorher gehabt haben, sonst wäre man nicht am Hof von MS angerückt und hätte durchsuchen dürfen.
Die Aktion muss von der StA ausgegangen sein, sonst hätte MS mit den Ermittlern nicht einmal reden müssen. Trotz der Novellierung von § 163 StPO. Sollte das der Fall gewesen sein (wovon aufgrund der Durchsuchung auszugehen ist) hätte er sofort von sich aus einen Anwalt organisieren müssen. Wenn er unter diesen Voraussetzungen ohne anwaltlichen Beistand Aussagen gemacht hat kann ich ihm auch nicht helfen.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:09
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Folgender Gedanke. Der "Tatverdächtige" war zum Zeitpunkt der Vernehmung noch gar nicht Beschuldigter. Insofern wäre er als Zeuge vernommen worden, dazu bedarf es keinen Anwalt.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Irgendwelche Ergebnisse muss man vorher gehabt haben, sonst wäre man nicht am Hof von MS angerückt und hätte durchsuchen dürfen.
Hier wäre es interessant, was ermittlungstechnisch vorher gewusst wurde und was belegbar ist.
Die Razzien und seine Vernehmung fand doch statt, weil das Gutachten der Spurensicherung vorlag und dieses wohl klar belegt, daß am Ablageort diese Torfpartikel und Micropartikel von Renovierungsmüll gefunden wurden. Nach Abgleich mit den Akten konnte man das den damals gemachten Aussagen des MS zuordnen.
Hier ist die PK von nach den Razzien und da heißt es er sei Beschuldigter

Youtube: Pressekonferenz zum Fall Peggy Knobloch am 13. September 2018
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Zitat von emzemz schrieb:Der Hof von Manuel S. war in der Frühe durchsucht worden. Er war mitgenommen und bis zum späten Abend verhört worden. Man hatte also, so würde ich vermuten, noch keine wirklichen Ergebnisse.
Da nur den Anfangsverdacht weswegen auch die Razzien und die Vernehmung erfolgte. Und nach dieser Vernehmung und dem „Teil“-geständnis war man sich ja sicher, den Verbringer zu haben. Was m. E. bedeutet, daß er auf jeden Fall Täterwissen gehabt haben muß.


Wie lange dauert denn normalerweise so ungefähr eine Vorführung beim Haftrichter? M.S. soll laut Bild 2h drin gewesen sein, was wohl sehr lange ist (Quelle muß ich nochmal suchen)


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:14
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:und die oberflächlich abgestellten Schuhe haben mich immer irritiert.
Ohne dass ich es jetzt raussuchen werde, es gibt durchaus auch die Info, die Schuhe hätten sich unter der Wurzel befunden.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Irgendwelche Ergebnisse muss man vorher gehabt haben,
ich wollte geschrieben haben noch keine abgeglichenen Ergebnisse.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Spurenakten werden sowieso nie in ein Gerichtsverfahren eingeführt. Nur in besonderen Fällen.
Daher hat nie ein Anwalt Zugriff auf die Spurenakte der Polizei.
Da können sich also im Fall WAV UK noch weitere Generationen von Anwälten die Finger wund schreiben.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:14
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Zeugendurchsuchungen sind generell unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Mag sein, in der PM vom 13.9. (die erste nach der Durchsuchung) heißt es jedoch

"Durchsuchungsbeschlüsse gegen einen 41-jährigen Beschuldigten. [...] Verdachtsmomente gegen den Mann. Diese konnten durch weitere Ermittlungsschritte untermauert werden, so dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Objekte erlassen wurden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurde der Beschuldigte vernommen"

Eindeutiger geht es kaum: der wurde nicht zuerst als Zeuge vernommen, ganz sicher nicht.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:14
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wie lange dauert denn normalerweise so ungefähr eine Vorführung beim Haftrichter? M.S. soll laut Bild 2h drin gewesen sein, was wohl sehr lange ist (Quelle muß ich nochmal suchen)
et voila

Youtube: Verdächtiger im Fall Peggy festgenommen
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ca. ab Minute 05:50


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:24
@margaretha Der Haftbefehl umfasst alleine schon 18 Seiten. Das ist deutlich mehr als der durchschnittliche 2- oder 3-seitige HB. Es wird also wohl schon im HB selbst recht ausführlich auf die Ermittlungsergebnisse eingegangen worden sein, die den dringenden Tatverdacht begründen sollen. Und diese 18 Seiten müssen auch erst einmal zwischen Anwalt und Haftrichter ausdiskutiert werden.

Dass das länger dauert als bei einem notorischen Ladendieb, dürfte verständlich sein.

P.S.: "Bild Live" und dann zeigen sie Bilder vom Friedhof von 2014. Seriös und "faktentreu" wie immer. Wer denen was glaubt, der tut mir leid.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:27
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die Aktion muss von der StA ausgegangen sein, sonst hätte MS mit den Ermittlern nicht einmal reden müssen.
Natürlich, die StA ist Herrin des Verfahrens!
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die Razzien und seine Vernehmung fand doch statt, weil das Gutachten der Spurensicherung vorlag und dieses wohl klar belegt, daß am Ablageort diese Torfpartikel und Micropartikel von Renovierungsmüll gefunden wurden. Nach Abgleich mit den Akten konnte man das den damals gemachten Aussagen des MS zuordnen.
Ja. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Die Partikel und den Renovierungsmüll will man gefunden haben. Aber von wo er kam, dazu hatte man keine Vergleichsprobe.
Also suchte man die Vergeichsprobe bei jenem, der Blumen umtopfte und ein Haus renovierte. So weit, so logisch.
Nur: Zum Zeitpunkt der Durchsuchung galt MS - mit Partikeln und Torf - nun als Beschuldigter oder als Zeuge? Das wäre eine Frage zur Bewertung des Aussagewiderrufs.
Und: Könnte nach den vorliegenden Indizien MS tatsächlich als Zeuge befragt worden sein? Oder muss daraus eine Beteiligung - wie auch immer - geschlossen werden, die den MS als Täter oder Mittäter auszeichnet?

Im Kern hatte man faktisch "am Ablageort diese Torfpartikel und Micropartikel von Renovierungsmüll". Ob dieser mit den Funden bei MS korrespondiert und sogar gleichwertig ist, weiß noch niemand.

Lustigerweise schreibt die Polizei selber, die Angaben des MS und die Ermittlungsergebnisse würden sich nicht decken. Daher sei eine Verhaftung angezeigt.
Das kann bedeuten, was alle nach der Verhaftung vermuten. Oder aber genau das Gegenteil: Das MS Angaben machte, die forensisch nicht passen. Bspw: MS sagt für das Loch im Wald habe ich Schaufel XY genutzt. Schaufel XY hat aber keine Spuren vom Wald (Torf und Micopartikel).


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:34
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb: Desmodium schrieb:
Zeugendurchsuchungen sind generell unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Mag sein, in der PM vom 13.9. (die erste nach der Durchsuchung) heißt es jedoch

"Durchsuchungsbeschlüsse gegen einen 41-jährigen Beschuldigten. [...] Verdachtsmomente gegen den Mann. Diese konnten durch weitere Ermittlungsschritte untermauert werden, so dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Objekte erlassen wurden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurde der Beschuldigte vernommen"

Eindeutiger geht es kaum: der wurde nicht zuerst als Zeuge vernommen, ganz sicher nicht.
Du meinst das ist eindeutig?
Dann schreib' mal, wessen MS beschuldigt wird. Anhand der PM.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:36
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb: wessen MS beschuldigt wird.
Nichts leichter als das:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den Mann Haftbefehl wegen Mordes
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/289680

In der PK hieß es, das qualifizierende Mordmerkmal sei die Verdeckung einer vorausgegangenen Straftat".

Auch in der PK vom 23.9., als über sein Teilgeständnis berichtet wurde, hieß es, es werde gegen ihn wegen Mordverdacht ermittelt.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:39
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:"Durchsuchungsbeschlüsse gegen einen 41-jährigen Beschuldigten. [...] Verdachtsmomente gegen den Mann. Diese konnten durch weitere Ermittlungsschritte untermauert werden, so dass auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Objekte erlassen wurden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurde der Beschuldigte vernommen"
Du hast deinen Text wohl selber nicht gelesen. Das war im Zusammenhang mit der Durchsuchung.
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Nichts leichter als das:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den Mann Haftbefehl wegen Mordes

https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/289680

In der PK hieß es, das qualifizierende Mordmerkmal sei die Verdeckung einer vorausgegangenen Straftat".
Mord? Das ich nicht lache.
Bisher ist nicht mal die Todesursache bekannt gegeben worden.
Geschweige denn der vorausgegangenene Straftat.

Sorry, aber ich möchte da schon etwas mehr sehen als dumpfe Verlautbarungen.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:45
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ja. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Die Partikel und den Renovierungsmüll will man gefunden haben. Aber von wo er kam, dazu hatte man keine Vergleichsprobe.
Also suchte man die Vergeichsprobe bei jenem, der Blumen umtopfte und ein Haus renovierte. So weit, so logisch.
Nur: Zum Zeitpunkt der Durchsuchung galt MS - mit Partikeln und Torf - nun als Beschuldigter oder als Zeuge? Das wäre eine Frage zur Bewertung des Aussagewiderrufs.
Und: Könnte nach den vorliegenden Indizien MS tatsächlich als Zeuge befragt worden sein? Oder muss daraus eine Beteiligung - wie auch immer - geschlossen werden, die den MS als Täter oder Mittäter auszeichnet?
Ja, verstehe ich aber der war wohl aufgrund der damals von ihm gemachten Angaben "greifbar", gleichzeitig muß dann wohl auch das Alibi geplatzt sein.
Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs.
https://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/285640

So wie das damals formuliert wurde auch auf der PK und PM war er Beschuldigter. Dieser ganze Tross an Einsatzkräften und Fahrzeugen an mehreren Anwesen zur Razzia wenn er "nur" Zeuge war? Ne!


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:45
@desmodium mir ist unklar, worauf du hinauswillst. Aus der PM vom 13.9. geht mMn eindeutig hervor, dass die Durchsuchungsmaßnahmen gegen ihn als Beschuldigter vom Ermittlungsrichter genehmigt wurden. Auch die Formulierung
Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurde der Beschuldigte vernommen und im Anschluss entlassen.
sollte keine Unklarheiten daran aufkommen lassen, dass er als Beschuldigter vernommen wurde.


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Peggy Knobloch

16.12.2018 um 22:48
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ja, verstehe ich aber der war wohl aufgrund der damals von ihm gemachten Angaben "greifbar", gleichzeitig muß dann wohl auch das Alibi geplatzt sein.
Ja. So sehe ich das auch.

Aber die Frage bleibt, war MS von Anfang an Beschuldigter oder Zeuge. Und wenn Beschuldigt des Mordes oder der Verbringung oder eines Totschlags?

Das zählt für mich, um zu bewerten, ob das Rückziehen des Geständnisses ein Spiel auf Zeit ist oder real legitim.


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