CrimeHunter schrieb:Wie ich schon geschriebe habe hoffe ich inständigst das die Forensik genug eindeutiges Material hat um MS Schachmat zu setzen.
Muss man hier den Begriff "Schachmatt" nutzen? Ich kann ja verstehen, dass Emotionen hochkochen, weil ein Verdächtiger präsentiert und auch verhaftet wurde.
Ich hoffe, MS bekommt ein rechtstaatliches Verfahren ohne Emotionen und ggf eine Verurteilung, wenn er der Täter war.
Allerdings hat er den Mord nie eingeräumt und jetzt sogar die Verbringung abgestritten.
emz schrieb:Dem Tatverdächtigen wurde bei seiner Vernehmung im September der anwaltschaftliche Beistand verwehrt.
Folgender Gedanke. Der "Tatverdächtige" war zum Zeitpunkt der Vernehmung noch gar nicht Beschuldigter. Insofern wäre er als Zeuge vernommen worden, dazu bedarf es keinen Anwalt.
Möglicherweise hat sich MS in der Zeugenvernehmung tatsächlich selber in den Fokus gerückt.
Es wäre dahingehend also zu prüfen, ab wann eine Beschuldigung formal bestand und ob ab diesem Zeitpunkt die Rechte des Beschuldigten verlesen wurden.
Eine beliebte Strategie, Verdächtige als Zeugen zu laden, in der Hoffnung diese geben ausreichend Auskunft?
Vor dem Verdacht der "Leichenverbringung" wäre er wegen Verjährung schon kein Verdächtiger gewesen.
Andante schrieb:GR hatte zu der Zeit, als die Verfahren gegen UK liefen, über dessen Anwalt Einblick in die UK betreffenden Akten, soweit das Akteneinsichtsrecht ging.
Die Akten aus dem Strafverfahren wird sie sicher gesehen haben. Nicht allerdings die Ermittlungsakten der Soko. Sie kennt also nur jene Akten, die im damaligen Strafverfahren relevant waren.
Wenn die Soko darüber hinaus in Tschechien oder der Türkei ermittelt hat, und diese Akten nie in den Prozess gegen UK eingeführt wurden, hatte sie nie davon Kenntnis.
Ermittlungsakten der Polizei müssen nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn sie keine Relevanz in der Sache besitzen.