Andante schrieb:Deshalb stellt sich ja die Frage, ob damit das Aussagverweigerungsrecht der Familie K. „erloschen“ ist. Heute wird gegen jemand anderen als einen Angehörigen der Familie K., nämlich (nur) gegen MS, ermittelt, und in Bezug auf diesen Beschuldigten steht der Familie K. halt kein Aussageverweigerungsrecht als Angehörige zu.
Andante schrieb:Die Frage ist, ob sie ein lediglich eingeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO hätten. Der Wortlauf der Norm verlangt eine (noch) verfolgbare Straftat eines Angehörigen. Durch den rechtskräftigen Freispruch ist ein ggf. von UK begangener Mord an Peggy nicht mehr verfolgbar, könnte es im Falle eines erfolgreichen WAV aber theoretisch irgendwann natürlich wieder sein.
JosefK1914-2 schrieb:Ich frage mich, warum es hier schon wieder um das Zeugnisverweigerungsrecht geht. Das spielt doch aktuell keine Rolle, weil die Eltern von UK mitgeteilt haben, dass sie zur Aussagen bereit sind, aber nur mit einen rechtlichen Beistand, daher das Hausverbot
für mich hat das Hausverbot ein G'schmäckle. Aussagenur im Beisein eines Rechtsbeistandes machen zu wollen kann man auch ohne Hausverbot für ERmittler bewerkstelligen.
ich begründe auch gern das G'schmäckle:
es wird von den Ermittlern eine Örtlichkeit gesucht, zu der bei den sterbl Überresten von Peggy aufgefundene Farbreste passen. Für meinen Geschmack wären da ALLE Lichtenberger (und nahe ORte in der Umgebung) automatisch im Fokus, die ein Betreten ihrer Räumlichkeiten verhindern wollen.
MaryPoppins schrieb:In 14min kann UK leicht den Topf in die Kirchgasse gebracht haben und wieder auf dem Rückweg zu Teichmann gund wäre dann Peggy nicht vom Marteauplatz nachgelaufen, sondern wäre ihr entgegengekommen,
@jaskawo wohnte der Zeuge Teichmann?
Hercule-Poirot schrieb (Beitrag gelöscht):Ich glaube nicht, daß die Eltern von UK in irgendeiner Weise in das Verbrechen verstrickt sind, es könnte aber sein, daß ihr Sohn auf nachdrückliches Nachfragen ihnen so einiges gebeichtet hat.
otternase schrieb (Beitrag gelöscht):Wenn zB. UK seinen Eltern den Mord gestanden haben sollte, so hätten die Eltern etwas, was sie verbergen wollen, auch ohne selbst etwas ausgefressen zu haben
Hercule-Poirot schrieb (Beitrag gelöscht):Das Problem der Eltern besteht doch darin, dass sie aufgrund einer möglichen Beichte ihres Sohnes Wissen zum Tathergang erlangt haben könnten
UK soll neben dem Geständnis bei der Polizei das GEständnis wiederholt haben. U.A. gegenüber seinem Vater, seinem Rechtsanwalt, einem Pfleger....
emz schrieb (Beitrag gelöscht):Wenn man der Rödel glauben kann, habe die Polizei an UKs Eltern Fragen zu MS stellen wollen. Dass man zu einer Vernehmung einen Anwalt mitnimmt, warum nicht. Warum man sich bei Fragen zu MS aber meint mit einem Hausverbot schützen zu müssen, das ist schon bemerkenswert.
ich denke, ein Hausverbot gegenüber ERmittlern auszusprechen, kommt in der deutschen Rechtsgeschichte auch sehr selten vor.
DAss Zeugenaussagen nur im Beisein eines RA gemacht werden sollen/wollen, ist dagegen ein normaler Vorgang
MaryPoppins schrieb (Beitrag gelöscht):Selbst bei der BI, die damals ja jeden als Verdächtigen auf dem Schirm hatte, fiel MS ganz zufällig durch den Recherche-Rost.
das war nicht exotisch genug. Ein Verkauf des Mädchens in die Türkei zu Zwecken der Prostitution (und das Ganze noch böswillig der Mutter angelastet), damit feststeht: in Lichtenberg hat es keinen Mädchenmord gegeben, war da viel "näherliegend". Ironie.
ja klar ist auffallend, dass der von UK in einem Geständnis benannte Verbringer keinerlei Rolle für die BI spielte (spielen darf). Wie auch?
dann wäre doch ein Teil des "durch Folter und Druck und Suggestion" erzwungenen Geständnisses tatsächlich "erlebnisbasiert".
Rödel und Anhängerschaft werden einen Teufel tun MS als Tatverdächtigen anzusehen....