F.Abberline schrieb:Deswegen ja auch die Ansage seines Anwaltes ,diese Aussage zu widerrufen. Sein sogenanntes "Teilgeständnis" gab er ja anscheinend ab, BEVOR er einen Anwalt an der Seite hatte.
Und eben dieses "warum" und "weshalb" hätte er sich sparen sollen bis er mit dem Fall ausreichen vertraut ist. Dieses gibt schon eine wage Richtung vor wie die Verteidigung unter anderen vorgehen will. Und das nachdem man wenige Tage das Mandat hat? Ich bezweifel, dass man mit so einem komplexen Fall, in so kurzer Zeit schon ausreichend vertraut ist.
Ich kann mir vorstellen, dass diese Vorgehensweise seinem Mandanten sogar mehr schaden als nutzen wird.
Ohne entsprechende Akteneinsicht weiß er doch nicht, wie die Beweise bewertet wurden die Manuel S. in seinem Teilgeständnis den Beamten genannt hatte.
Geständnis widerrufen, kann ich total nachvollziehen. Ist auch wie du sagst, gängige Praxis. Aber dies bereist zu begründen und dann so? Zumindest für mich bleibt dieser Schritt unverständlich.
Ich kann mir das nur damit erklären, dass Manuel S. von sich aus auf diese Äußerungen bestanden hat. Das kann dann auch der beste Anwalt nicht ändern.