Peggy Knobloch
13.12.2018 um 11:17@FadingScreamsFadingScreams schrieb:der Rödel-Club äußert sich ähnlich..
Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?
@FadingScreamsFadingScreams schrieb:der Rödel-Club äußert sich ähnlich..
Als Anwalt kann er zum jetzigen Zeitpunkt schlecht sagen, dass er seinen Mandanten für einen Mörder hält.FadingScreams schrieb: Sein Anwalt hält ihn für absolut unschuldig.
der Rödel-Club äußert sich ähnlich..
mir wachsen gerade viele Fragezeichen über dem Kopf.. ich kann es einfach nicht verstehen, warum man der Aufklärung des Mordes an einem unschuldigen Kind so derart im Wege steht..
Da musst du dich selbst auf die Suche im Netz machen. Es geht um Facebook und um eine Seite, die hier unerwünscht ist und deshalb nicht verlinkt werden darf.Blaubeeren schrieb:Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?
Ein Widerruf schafft das Geständnis aber nicht aus der Welt, DoroBe hat das hier gut erklärt Beitrag von DoroBe (Seite 4.017)Andante schrieb:So eine Geständnis oder Teilgeständnis ist für Ermittler ja auch nie eine sichere Bank, es nicht selten, dass die widerrufen werden.
Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.emz schrieb: Zwei Jahre lang haben Forensiker die Partikel analysiert und nun wirft ein Anwalt einen Blick drauf und sagt, nö, keine Beweiskraft.
dazuDoroBe schrieb:War Ulvi K. eigentlich je in Untersuchungshaft oder einer seiner Behinderung entsprechenden Einrichtung die der U-Haft gleichgesetzt werden kann?
Der 24-Jährige war bereits im August 2001 festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. ... Damals hatte er sexuelle Übergriffe auf vier Kinder zugegeben.
Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?Mozarts_Killer schrieb:Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.
Das ist soweit richtig.zlatka1788 schrieb:Die neuesten Ermittlungen konnten ja nicht mit der Aussage von MS aus September in Einklang gebracht werden richtig?
Die Wahrscheinlichkeit dafür halte ich für 0%. Als Beschuldigter überhaupt auszusagen ist ja schon eine zweifelhafte intellektuelle Leistung, aber sich dabei noch mit einem Geständnis einer verjährten Straftat falsch bezichtigen? Im Leben nicht.zlatka1788 schrieb:Evtl konnte festgestellt werden, dass MS die Leiche tatsächlich nicht verbracht hat sondern ein anderer.
Halte ich für völlig ausgeschlossen: 1. Wann? Bei der Anhörung vor dem Haftrichter? Da ist so etwas überhaupt nicht Thema. 2. wäre das der Fall, hätte der Anwalt das höchstwahrscheinlich hinausposaunt.zlatka1788 schrieb:MS wurde damit konfrontiert die Leiche gar nicht weggefahren zu haben
Das stimmt so nicht.Mozarts_Killer schrieb:Erst dach dessen Einstellung und den Aussagen der Mutter von S. wurde gegen UK auch wegen Mordes an PK ermittelt, währenddessen saß er im BKH Bayreuth.
Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hieremz schrieb:Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
Gegen den damals 24-Jährigen läuft zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs in 22 Fällen an 15 Lichtenberger Kindern.https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-3
Ein HB wird nur ausgestellt, wenn es wirklich was Handfestes gibt. Insbesondere wenn jemand schon monatelang als Beschuldigter geführt wird und dann erst später ein HB dazukommt.thecrew schrieb:Aber ohne was Handfestes wird da nix passieren.
Grottenfalsch, er hat es nur bei dem "Geständnis" gesagt. jeder, der die Videos von der "Tatortbegehung" gesehen hat, kann erkennen, was das wert ist.thecrew schrieb:U.K. ist ja auch nur verurteilt worden weil er immer wieder gesagt hat, dass er es war
Das gilt nur vor Gericht und nur wenn berechtigte Zweifel bestehen, 100%ige Gewissheit ist nicht erfoderlich für eine Verurteilung!thecrew schrieb:Im Zweifel für den Angeklagten
Wenigstens ein Satz, dem man 100% beipflichten kann.thecrew schrieb:Wenn jemand sagt, er war es nicht muss man ihm nun mal das Gegenteil beweisen.
Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen". Was versteht man da überhaupt darunter.Mozarts_Killer schrieb: emz schrieb:
Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hier
Beitrag von margaretha, Seite 4.018
Einzelne Sachbeweise muss ein HB gar nicht anführen, siehe die Antworten auf den verlinkten Beitrag
Das sollten wir bei all dem nicht aus den Augen verlieren.Andante schrieb:Er hat lediglich eine bereits verjährte Tat eingeräumt und das diesbezügliche Geständnis widerrufen, mehr bisher nicht.
das war meine Umformulierung vonemz schrieb:Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen".
Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S.da ich unterstellte, dass der Anwalt alle Zeugenaussagen für subjektiv hält (was ja auch stimmt).
Richtig, das Teilgeständnis hatte von Anfang an die Bedeutung, dass er auf irgendeine Weise - aber eben nicht als Täter - mit dem Mord zu tun gehabt hat.DoroBe schrieb:Dennoch denke ich, dass das Teilgeständnis ihn zumindest bedeutend mit dem vorangegangenen Tötungsdelikt in Verbindung bringt.