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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:17
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:der Rödel-Club äußert sich ähnlich..
@FadingScreams

Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:25
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb: Sein Anwalt hält ihn für absolut unschuldig.
der Rödel-Club äußert sich ähnlich..

mir wachsen gerade viele Fragezeichen über dem Kopf.. ich kann es einfach nicht verstehen, warum man der Aufklärung des Mordes an einem unschuldigen Kind so derart im Wege steht..
Als Anwalt kann er zum jetzigen Zeitpunkt schlecht sagen, dass er seinen Mandanten für einen Mörder hält.
Was den "Rödel-Club" anbelangt, da könnte ich mir so einige Gründe vorstellen, warum die Aufklärung nicht unbedingt erwünscht ist. Fängt schon damit an, dass man es immer noch nicht für bewiesen erachtet, die sterblichen Überreste stammten von Peggy und dann hat man eigentlich eine ganz andere Verdächtige im Blick.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?
Da musst du dich selbst auf die Suche im Netz machen. Es geht um Facebook und um eine Seite, die hier unerwünscht ist und deshalb nicht verlinkt werden darf.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:So eine Geständnis oder Teilgeständnis ist für Ermittler ja auch nie eine sichere Bank, es nicht selten, dass die widerrufen werden.
Ein Widerruf schafft das Geständnis aber nicht aus der Welt, DoroBe hat das hier gut erklärt Beitrag von DoroBe (Seite 4.017)
Zitat von emzemz schrieb: Zwei Jahre lang haben Forensiker die Partikel analysiert und nun wirft ein Anwalt einen Blick drauf und sagt, nö, keine Beweiskraft.
Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:38
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:War Ulvi K. eigentlich je in Untersuchungshaft oder einer seiner Behinderung entsprechenden Einrichtung die der U-Haft gleichgesetzt werden kann?
dazu
Der 24-Jährige war bereits im August 2001 festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. ... Damals hatte er sexuelle Übergriffe auf vier Kinder zugegeben.
http://archiv.rhein-zeitung.de/on/02/10/21/topnews/w/peggy.html

UK wurde wegen der sexuellen Übergriffe festgenommen (und nur deswegen), als das Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. noch lief. Erst dach dessen Einstellung und den Aussagen der Mutter von S. wurde gegen UK auch wegen Mordes an PK ermittelt, währenddessen saß er im BKH Bayreuth. Dort fanden auch die ersten Vernehmungen statt (Allerdings so übergriffig, dass die Pfleger eine Wache an die Tür stellten und eingriffen, wenn die Gewaltdrohungen bzw. "bad cop"-Aufführungen zu sehr ins Illegale abglitten. Darauf hin verlegte man die Vernehmungen ins PP Bayreuth und hatte prompt "Erfolg").


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:46
Die neuesten Ermittlungen konnten ja nicht mit der Aussage von MS aus September in Einklang gebracht werden richtig?
Evtl konnte festgestellt werden, dass MS die Leiche tatsächlich nicht verbracht hat sondern ein anderer.
Die Spuren an der Leiche von MS wurden ja aber nachgewiesen. Wenn die nun aber nicht beim Verschaffen der Leiche entstanden sein können müssen sie ja vorher entstanden sein. Also bei der Tat. Beim Missbrauch oder bei der Tötung von Peggy.
MS wurde damit konfrontiert die Leiche gar nicht weggefahren zu haben und jetzt widerruft er, da er weiß der Polizei ist eh bekannt, dass er es nicht war und der Mord kann nicht zweifelsfrei ihm nachgewiesen werden.
In der Vernehmung im September war es eben das geringere Übel die Verbringung zu gestehen statt einen Mord oder Missbrauch.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:57
Ich denke, der Widerruf dieses Teilgeständnisses spielt keine so bedeutende Rolle.

Er hat ja, anders als UK, nicht gestanden, Peggy getötet zu haben, und hat also kein derartiges Geständnis widerrufen.

Er hat lediglich eine bereits verjährte Tat eingeräumt und das diesbezügliche Geständnis widerrufen, mehr bisher nicht.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 11:58
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.
Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
Ansonsten muss er sich halt die Zeit nehmen und in die Akten schaun. Ich verstehe das Problem nicht, denn es ist kaum anzunehmen, dass man ihm die Akteneinsicht verweigert.
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Die neuesten Ermittlungen konnten ja nicht mit der Aussage von MS aus September in Einklang gebracht werden richtig?
Das ist soweit richtig.
Alle weiteren Überlegungen sind völlig spekulativ, weil die Ermittler hierzu keine Informationen rauslassen.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:00
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:Evtl konnte festgestellt werden, dass MS die Leiche tatsächlich nicht verbracht hat sondern ein anderer.
Die Wahrscheinlichkeit dafür halte ich für 0%. Als Beschuldigter überhaupt auszusagen ist ja schon eine zweifelhafte intellektuelle Leistung, aber sich dabei noch mit einem Geständnis einer verjährten Straftat falsch bezichtigen? Im Leben nicht.
Wie außerdem sollte ausgeschlossen werden, dass MS die Leiche weggebracht hat? Das ginge nur durch verlässliche (!) Alibis und die gibt es außer für 15.17 an der Bank nicht.
Zitat von zlatka1788zlatka1788 schrieb:MS wurde damit konfrontiert die Leiche gar nicht weggefahren zu haben
Halte ich für völlig ausgeschlossen: 1. Wann? Bei der Anhörung vor dem Haftrichter? Da ist so etwas überhaupt nicht Thema. 2. wäre das der Fall, hätte der Anwalt das höchstwahrscheinlich hinausposaunt.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:01
@Mozarts_Killer
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb:Erst dach dessen Einstellung und den Aussagen der Mutter von S. wurde gegen UK auch wegen Mordes an PK ermittelt, währenddessen saß er im BKH Bayreuth.
Das stimmt so nicht.
Peggys Mutter hatte schon direkt nach dem Verschwinden den Polizisten den Hinweis auf Ulvi K. gegeben. Bereits am 10. Mai wurde das Wohnhaus das erste Mal durchsucht. Ulvi K. war Spur Nr. 2.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:03
Zitat von emzemz schrieb:Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hier
Beitrag von margaretha (Seite 4.018)
Einzelne Sachbeweise muss ein HB gar nicht anführen, siehe die Antworten auf den verlinkten Beitrag


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:04
Mit genau sowas hab ich aber schon gerechnet.... Ist doch klar das er erstmal sagt er war es nicht. Er hat ja vorher auch schon gesagt er hat sie nicht getötet nur "verbracht". Also gab es auch noch nie ein Eingeständnis von ihm.

Das müsste man aber auch bei der Polizei wissen und wenn die wirklich nur mit heißer Luft arbeiten, werden sie ihn auch nicht dran kriegen.
Da spielt es auch keine Rolle wenn jetzt 80% hier denken er hat definitiv was damit zu tun (das denke ich auch). Sonst wäre man gar nicht auf seine Spur gekommen und er hätte nicht damals schon im Focus gestanden.
Aber ohne was Handfestes wird da nix passieren.
U.K. ist ja auch nur verurteilt worden weil er immer wieder gesagt hat, dass er es war (und Aufgrund seiner Vorgeschichte mit den Sexualdelikten).

Klingt scheiße, aber ist erstmal so. Wenn jemand sagt, er war es nicht muss man ihm nun mal das Gegenteil beweisen.

Im Zweifel für den Angeklagten. So isses nun mal. Und ich hoffe das die Polizei diesmal noch wirklich was gegen ihn hat. DNA Spuren oder so.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:14
@jaska
Danke für die Berichtigung. Ich habe das falsch formuliert – richtig ist, dass UK erst mit der SOKO II ab 2002 als Beschuldigter um Mordfall geführt wurde. Zuvor was es "nur" sexueller Missbrauch:
Gegen den damals 24-Jährigen läuft zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs in 22 Fällen an 15 Lichtenberger Kindern.
https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-3


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:22
So viel Unsinn hann man nicht unkommentiert stehenlassen
Zitat von thecrewthecrew schrieb:Aber ohne was Handfestes wird da nix passieren.
Ein HB wird nur ausgestellt, wenn es wirklich was Handfestes gibt. Insbesondere wenn jemand schon monatelang als Beschuldigter geführt wird und dann erst später ein HB dazukommt.
Zitat von thecrewthecrew schrieb:U.K. ist ja auch nur verurteilt worden weil er immer wieder gesagt hat, dass er es war
Grottenfalsch, er hat es nur bei dem "Geständnis" gesagt. jeder, der die Videos von der "Tatortbegehung" gesehen hat, kann erkennen, was das wert ist.
Zitat von thecrewthecrew schrieb:Im Zweifel für den Angeklagten
Das gilt nur vor Gericht und nur wenn berechtigte Zweifel bestehen, 100%ige Gewissheit ist nicht erfoderlich für eine Verurteilung!
Zitat von thecrewthecrew schrieb:Wenn jemand sagt, er war es nicht muss man ihm nun mal das Gegenteil beweisen.
Wenigstens ein Satz, dem man 100% beipflichten kann.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:22
Zitat von Mozarts_KillerMozarts_Killer schrieb: emz schrieb:
Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?

Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hier
Beitrag von margaretha, Seite 4.018
Einzelne Sachbeweise muss ein HB gar nicht anführen, siehe die Antworten auf den verlinkten Beitrag
Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen". Was versteht man da überhaupt darunter.
https://www.merkur.de/bayern/mordfall-peggy-knobloch-tatverdaechtiger-widerruft-teilgestaendnis-zr-10235839.html


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:30
Vielleicht gibt es ja auch endlich mal gute Zeugenaussagen. Sein Cousin dürfte zum Ablauf des Tattages beitragen können. Die Menschen sind älter geworden und sagen sich vielleicht, dass sie nicht länger schweigen wollen. Ich vermute auch, dass sie verdeckte Ermittler bzw. engmaschig seine Telefongespräche etc. abgehört haben. Vielleicht hat er Kontakt zu jemandem aus der damaligen Zeit aufgenommen, sicher auch mit seiner Mutter gesprochen.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:31
@Mozarts_Killer

danke für deine Aufklärung
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hat lediglich eine bereits verjährte Tat eingeräumt und das diesbezügliche Geständnis widerrufen, mehr bisher nicht.
Das sollten wir bei all dem nicht aus den Augen verlieren.

Dennoch denke ich, dass das Teilgeständnis ihn zumindest bedeutend mit dem vorangegangenen Tötungsdelikt in Verbindung bringt.

Bei der Frage in welchem Umfang das Teilgeständnis von Bedeutung ist, hoffe ich nicht dass es eine stützende Säule bei dem Tatverdacht des Mordes ist. Besonders im Hinblick auf die Historie des Falls, gehe ich persönlich auch nicht von solcher Fahrlässigkeit der ermittelnden Behörden aus.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:36
Zitat von emzemz schrieb:Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen".
das war meine Umformulierung von
Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S.
da ich unterstellte, dass der Anwalt alle Zeugenaussagen für subjektiv hält (was ja auch stimmt).


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:48
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Dennoch denke ich, dass das Teilgeständnis ihn zumindest bedeutend mit dem vorangegangenen Tötungsdelikt in Verbindung bringt.
Richtig, das Teilgeständnis hatte von Anfang an die Bedeutung, dass er auf irgendeine Weise - aber eben nicht als Täter - mit dem Mord zu tun gehabt hat.

Auch wenn er dieses Teilgeständnis nicht widerrufen hätte, wäre die Aufgabe geblieben, ihm nachzuweisen, dass er den Mord begangen hat. Daran hat sich durch den Widerruf des Teilgeständnisses nichts geändert, wenngleich weiter der Verdacht besteht, dass er mit dem Mod zu tun hat.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:52
Ich glaube, dass im bzw. vor September bereits der Verdacht XY wegen des Mordes gegen ihn recherchiert wurde und die Razzien/Vernehmung im September diesen Anfangsverdacht XY nun stützte.


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Peggy Knobloch

13.12.2018 um 12:59
Ob mit ohne ohne Akteneinsicht;Der Verteidiger hat doch seinen Mandaten bestmöglich zu vertreten und ist doch nicht dazu da ,die Tat aufzuklären.
Dass man dann als Anwalt erstmal seinen Mandanten anrät,alles zu widerrufen und die Klappe zu halten ist doch absolut üblich.
Während der U-haft hat nun die Staatsanwaltschaft 6 Monate Zeit , beweiskräftige Dinge vorzulegen ,die eine Anklage rechtfertigen.
Kann die Staatsanwaltschaft dieses nicht, ist es wieder einmal " dumm gelaufen" und falls es zur Klageerhebung kommt, kann sich MS immernoch dazu äoßern ( oder auch nicht). Jedenfalls hat er nun erneut Zeit (diesmal mit der Hilfe eines Anwalts) sich für ihn bestmöglich zum Tatvorwurf zur äußern.
Aber wie bereits gesagt , ist es aus anwaltlicher Sicht absolut üblich ( oder bereits Akteneinsicht folgte oder auch nicht) , dem Mandaten erstmal einen " Maulkorb" zu verpassen und sämtliche (Ein-) Geständnisse zu widerrufen.Ich denke mal ,..und das ist nur meine persönliche Meinung , daß WENN es zu einer Verurteilung von MS kommen sollte , er trotzdem NICHT dazu aussagen wird.


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