Peggy Knobloch
13.12.2018 um 11:17FadingScreams schrieb:der Rödel-Club äußert sich ähnlich..@FadingScreams
Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?
FadingScreams schrieb:der Rödel-Club äußert sich ähnlich..@FadingScreams
FadingScreams schrieb: Sein Anwalt hält ihn für absolut unschuldig.Als Anwalt kann er zum jetzigen Zeitpunkt schlecht sagen, dass er seinen Mandanten für einen Mörder hält.
der Rödel-Club äußert sich ähnlich..
mir wachsen gerade viele Fragezeichen über dem Kopf.. ich kann es einfach nicht verstehen, warum man der Aufklärung des Mordes an einem unschuldigen Kind so derart im Wege steht..
Blaubeeren schrieb:Ich konnte in deinem Link nichts zum "Rödelschen Club" finden. Wo steht das?Da musst du dich selbst auf die Suche im Netz machen. Es geht um Facebook und um eine Seite, die hier unerwünscht ist und deshalb nicht verlinkt werden darf.
Andante schrieb:So eine Geständnis oder Teilgeständnis ist für Ermittler ja auch nie eine sichere Bank, es nicht selten, dass die widerrufen werden.Ein Widerruf schafft das Geständnis aber nicht aus der Welt, DoroBe hat das hier gut erklärt Beitrag von DoroBe (Seite 4.017)
emz schrieb: Zwei Jahre lang haben Forensiker die Partikel analysiert und nun wirft ein Anwalt einen Blick drauf und sagt, nö, keine Beweiskraft.Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.
DoroBe schrieb:War Ulvi K. eigentlich je in Untersuchungshaft oder einer seiner Behinderung entsprechenden Einrichtung die der U-Haft gleichgesetzt werden kann?dazu
Der 24-Jährige war bereits im August 2001 festgenommen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. ... Damals hatte er sexuelle Übergriffe auf vier Kinder zugegeben.
Mozarts_Killer schrieb:Ob der Anwalt überhaupt schon Akteneinsicht hatte? Seine Äußerung, "im HB stehen keine neutralen Schachbeweise", lässt mich das Gegenteil vermuten: dass er eben noch keinen Blick darauf werfen konnte.Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
zlatka1788 schrieb:Die neuesten Ermittlungen konnten ja nicht mit der Aussage von MS aus September in Einklang gebracht werden richtig?Das ist soweit richtig.
zlatka1788 schrieb:Evtl konnte festgestellt werden, dass MS die Leiche tatsächlich nicht verbracht hat sondern ein anderer.Die Wahrscheinlichkeit dafür halte ich für 0%. Als Beschuldigter überhaupt auszusagen ist ja schon eine zweifelhafte intellektuelle Leistung, aber sich dabei noch mit einem Geständnis einer verjährten Straftat falsch bezichtigen? Im Leben nicht.
zlatka1788 schrieb:MS wurde damit konfrontiert die Leiche gar nicht weggefahren zu habenHalte ich für völlig ausgeschlossen: 1. Wann? Bei der Anhörung vor dem Haftrichter? Da ist so etwas überhaupt nicht Thema. 2. wäre das der Fall, hätte der Anwalt das höchstwahrscheinlich hinausposaunt.
Mozarts_Killer schrieb:Erst dach dessen Einstellung und den Aussagen der Mutter von S. wurde gegen UK auch wegen Mordes an PK ermittelt, währenddessen saß er im BKH Bayreuth.Das stimmt so nicht.
emz schrieb:Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hier
Gegen den damals 24-Jährigen läuft zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs in 22 Fällen an 15 Lichtenberger Kindern.https://www.zeit.de/2017/12/mord-peggy-maedchen-spurensuche-uwe-boehnhardt/seite-3
thecrew schrieb:Aber ohne was Handfestes wird da nix passieren.Ein HB wird nur ausgestellt, wenn es wirklich was Handfestes gibt. Insbesondere wenn jemand schon monatelang als Beschuldigter geführt wird und dann erst später ein HB dazukommt.
thecrew schrieb:U.K. ist ja auch nur verurteilt worden weil er immer wieder gesagt hat, dass er es warGrottenfalsch, er hat es nur bei dem "Geständnis" gesagt. jeder, der die Videos von der "Tatortbegehung" gesehen hat, kann erkennen, was das wert ist.
thecrew schrieb:Im Zweifel für den AngeklagtenDas gilt nur vor Gericht und nur wenn berechtigte Zweifel bestehen, 100%ige Gewissheit ist nicht erfoderlich für eine Verurteilung!
thecrew schrieb:Wenn jemand sagt, er war es nicht muss man ihm nun mal das Gegenteil beweisen.Wenigstens ein Satz, dem man 100% beipflichten kann.
Mozarts_Killer schrieb: emz schrieb:Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen". Was versteht man da überhaupt darunter.
Weiß jetzt nicht, welche "neutalen Sachbeweise" der Haftbefehl vermissen lässt. Wo steht das?
Diskussion mit Quelle (Münchner Merkur) beginnt hier
Beitrag von margaretha, Seite 4.018
Einzelne Sachbeweise muss ein HB gar nicht anführen, siehe die Antworten auf den verlinkten Beitrag
Andante schrieb:Er hat lediglich eine bereits verjährte Tat eingeräumt und das diesbezügliche Geständnis widerrufen, mehr bisher nicht.Das sollten wir bei all dem nicht aus den Augen verlieren.
emz schrieb:Da steht nichts von "neutralen Sachbeweisen".das war meine Umformulierung von
Es gebe in dem 18-seitigen Haftbefehl kein einziges objektives Beweismittel gegen S.da ich unterstellte, dass der Anwalt alle Zeugenaussagen für subjektiv hält (was ja auch stimmt).
DoroBe schrieb:Dennoch denke ich, dass das Teilgeständnis ihn zumindest bedeutend mit dem vorangegangenen Tötungsdelikt in Verbindung bringt.Richtig, das Teilgeständnis hatte von Anfang an die Bedeutung, dass er auf irgendeine Weise - aber eben nicht als Täter - mit dem Mord zu tun gehabt hat.