Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 17:09
Irgendwie hängt er mit drin, soviel ist klar. Wie ist das jetzt mit den Indizien, die ja mehr oder weniger Beweise sind?

Während er bei der Vernehmung saß fanden die Razzien statt
1. In einem der Lichtenberger Anwesen wurden u. a. Bodenproben entnommen
2. Irgendwo wurden (auf seinen Hinweis hin) Beweise eingesammelt und zur KTU gebracht

Mir geht es jetzt auch um folgendes: Er gab in seiner nicht mehr verwendet werden dürfenden Aussage „Täterwissen“ preis, daß er Peggys Jacke und Schulranzen einige Tage später daheim verbrannte.

Die Auswertung der Beweise unter 1. könn(t)en theoretisch ja nicht nur irgendwelche Pollentreffer belegen, sondern im absolut äußersten Glücksfall auch Rückstände enthalten die belegen das es einmal zu einem Schulranzen gehörende Kunststoffe waren. (vlt. verstreute er die Asche im Garten, oder so)
=> Wäre das denn dann aufgrund der gemachten Aussage das er den Schulranzen verbrannte als Beweis noch zulässig? Ich meine ein Kriminaltechniker könnte das ja vermutlich auch ohne seine Hilfe aufdröseln was das einst war.

Die Beweise unter 2. nannte er in seiner Vernehmung, sind die zulässig? Immerhin hätte man die möglicherweise auch so gefunden?


Nur mal rein theoretisch in den Raum geworfen:

Der nächste prüfende Richter sieht das wieder anders und hebt die Aussetzung des HB auf, was passiert mit dem Widerruf? Kommt da der Kröber oder einer seiner Kollegen?


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 17:40
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn wirklich 10:50 der entscheidende Zeitpunkt
wenn er da schon derart an der Wand stand.. folgten da nicht noch mehr als sieben Stunden? ich meine 10:50 kann doch nicht der einzige Moment gewesen sein in dem man ihm trotz mehrfacher Nachfrage, ob er nicht einen Anwalt hinzuziehen will, nur auf den Staatsanwalt verwiesen hat..


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 17:55
Sorry, war noch am formatieren, daher hier neu:

1. das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden können (eben, weil es widerrufen wurde)

2. das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe (das reicht wohl offenkundig auch schon nicht für eine U-Haft)

und

3. weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy begründe.

Damit ist der Grund (Verbringung der Leiche) für die U-Haft nicht ausreichend und begründet auch keinen ausreichenden Straftatverdacht, da es hier noch an Beweisen fehlt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 17:59
@FadingScreams

Sollte es so gewesen sein, wie der Anwalt es behauptet hat, kann er direkt nach dieser Verweigerung Wissen den Ermittlern preisgegeben haben, das die Ermittler weiter für ihre Befragung verwendet haben könnten. In einem solchen Fall kann ein Zeitraum von wenigen Minuten dazu führen, bei denen er - trotz Verlangen eines Anwalts keinen erhalten hat, dass das komplette Verhör danach das Beweisverwertungsverbot unterliegt.

Ermittler sollten eben ihr Handwerk auch verstehen. So etwas kann zum Super-GAU für einen Fall werden.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:00
@Tunstall

Grund für die U-Haft war nicht die Verbringung der Leiche da diese Tat verjährt ist und somit straffrei sondern Mordverdacht wegen Verdeckung einer anderen Straftat.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:02
@FadingScreams
Ich glaube das ehrlich gesagt nicht was sein Anwalt (auch über die BILD) verlauten lässt.

Die kamen ihm anhand der Spuren am Ablageort und seiner 01/02 gemachten Aussagen auf die Schliche!

In der Vernehmung -die derzeit nicht verwendet werden darf- bestätigte er das was die Ermittler recherchiert hatten
Die von Manuel S. gemachten Angaben bestätigen damit die ermittelten Grundlagen, welche den Anlass für die umfangreichen Maßnahmen gegen den 41-Jährigen gegeben hatten.
@all: Wie ist das? Er gestand damit ja daß was den Ermittlern mehr oder weniger bekannt war. Hat der Widerruf dann darauf Auswirkung?

Sein Anwalt sagt ja auch das er mit der Verbringung nichts zu tun hat und nur anhand von Druck diese "unsägliche Aussage" gemacht hat.
https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-manuel-s-zieht-sein-teilgestaendnis-zurueck/
Schon klar, smilie frech 033 Pollen, Renovierungsmüll, ein falsches Alibi 01/02 das mittels Band der Sparkasse nun platzte aber er ist soooo ehrlich, echt rührend!


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:08
Zitat von margarethamargaretha schrieb:@all: Wie ist das? Er gestand damit ja daß was den Ermittlern mehr oder weniger bekannt war. Hat der Widerruf dann darauf Auswirkung?
Jedenfalls war es zunächst schön für die StA, im Haftbefehlsantrag aufzuschreiben, was ihr bekannt war (Pollen etc.), und dann hinzuzufügen, dass MS die Verbringung ja überdies selbst gestanden habe, womit ein dringender Tatverdacht wegen Mordes anzunehmen sei.

Diese Hinzufügung (es gibt nicht nur Verbringungsspuren, Beschuldigter hat auch brav gestanden) ist durch den Widerruf nun weg.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:24
Zitat von margarethamargaretha schrieb:@all: Wie ist das? Er gestand damit ja daß was den Ermittlern mehr oder weniger bekannt war. Hat der Widerruf dann darauf Auswirkung?
Er gestand ja noch mehr, er hatte eine Person benannt, welche ihm die Leiche übergeben haben soll und ein Bushäuschen, in dem die Übergabe stattgefunden haben soll und angeblich das Motiv, das diese Person hatte. Nach ursprüngliche Aussage der StA war diese zusätzliche Information zumindest zum Teil nicht wahrheitsgemäß und diese unrichtigen Behauptungen des Verdächtigen begründete dann erst den dringenden Mordverdacht.

Man muss sich erinnern, zur 1. PK im September, wo er die Verbringung gestanden hatte, galt er als noch nicht als dringend tatverdächtig.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:30
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nach ursprüngliche Aussage der StA war diese zusätzliche Information zumindest zum Teil nicht wahrheitsgemäß und diese unrichtigen Behauptungen des Verdächtigen begründete dann erst den dringenden Mordverdacht.
Wenn er diese (allein) den dringenden Tatverdacht begründenden Behauptungen nun aber allesamt widerrufen hat in dem Sinne, dass er nun sagt, es habe nie Übergabe am Bushäuschen gegeben und keine Person, die ihm dabei irgendein Motiv genannt hat, ist logischerweise die Grundlage für den dringenden Tatverdacht entfallen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn er diese (allein) den dringenden Tatverdacht begründenden Behauptungen nun aber allesamt widerrufen hat in dem Sinne, dass er nun sagt, es habe nie Übergabe am Bushäuschen gegeben und keine Person, die ihm dabei irgendein Motiv genannt hat, ist logischerweise die Grundlage für den dringenden Tatverdacht entfallen.
Nein, das ist nur Deine Annahme, wofür bisher noch nicht die rechtliche Grundlage geliefert hast.

Bitte hole das mal endlich nach.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:35
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:@all: Wie ist das? Er gestand damit ja daß was den Ermittlern mehr oder weniger bekannt war. Hat der Widerruf dann darauf Auswirkung?
Zitat von jaskajaska schrieb:das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche,..... begründen würden.
Trotz des Widerrufs bleibt dieser Tatverdacht des Verbringens zumindest bestehen.
Auch das hätte durchaus wegfallen können.

Im Übrigen ist die PM total verwirrend aufgrund 2 Wörter: "mehr" und "auch".
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne,
.
.
.
Hierbei wird auch die Frage, ob die Befragung des Beschuldigten entgegen der Rechtsmeinung des Ermittlungsrichters im Beschluss vom 24.12.2018 angesichts des Verlaufs der Vernehmung im September 2018 ohne Verteidiger erfolgen durfte, von Bedeutung sein.
Wären beide Wörter einfach mal weggelassen worden, wäre es verständlicher. Einfach mal weglassen beim Lesen dann wird deutlich was ich meine.

Das Geständnis darf nicht mehr verwendet werden. Warum mehr? Wann durfte es denn überhaupt im Nachinein betrachtet verwendet werden.?

Und wenn im zweiten Part "auch" steht, dann wirkt das auf mich so, als wäre das zwar bedeutend aber nicht Priorität Nummer 1.

Nach den letzten Einträgen hier, ist das Dreh und Angelpunkt, diese Geschichte vom verwehrten Anwalt.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:35
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nein, das ist nur Deine Annahme, wofür bisher noch nicht die rechtliche Grundlage geliefert hast.
Es geht nicht um Recht, sondern um Logik. Ich habe mich auf deine Aussage bezogen, wonach der dringende Tatverdacht wegen Mordes angeblich auf die (unwahre) Bushäuschenstory gestützt worden sein soll.

Und ich habe angemerkt, dass der Widerruf der (unwahren) Bushäuschenstory dann denknotwendig den dringenden Tatverdacht hat entfallen lassen müssen.

Bitte denk endlich mal drüber nach.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:44
Also keine rechtliche Grundlage, gut, ich weiß Bescheid.

Logisch ist das im übrigen nicht.

Es gibt drei möglichen Gründe für fehlerhafte Geständnisse:

1. Lüge des Tatverdächtigen

2. das Verhör erfolgte nicht rechtsfehlerfrei

3. Andere Gründe z.B. er wollte ursprünglich eine Person schützen o.ä.

Im Raum steht aktuelle 1 oder 2.

Die StA hat jedenfalls Hinweise, dass das Geständnis nicht zutrifft. Der Fall 1 ist klares Täterverhalten und nun erkläre mal, warum in diesem Fall dem Beweisverwertungsverbot unterliegt und warum das angeblich logisch sei, dass ein Widerruf gebnügt, das alles ungeschejhen zu machen.

Im Fall 2 wäre ein Verwertungsverbot gesetzlich die Folge.

3 behauptet der Verdächtige auch nicht, kann es also nicht sein, er behauptet nur 2.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:44
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das Geständnis darf nicht mehr verwendet werden. Warum mehr? Wann durfte es denn überhaupt im Nachinein betrachtet verwendet werden.?
Damit ist gemeint, dass das Geständnis darf nicht mehr FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DES HAFTBEFEHLS verwendet werden darf.

Verwendung ist etwas anderes als Verwertung, und damit geht das ganze Gerede um ein Verwertungsverbot wegen des angeblich verwehrten Anwalts an der Sache vorbei. Es ging und geht nicht um ein Verwertungsverbot wegen verbotener Vernehmungsmethoden.

Es geht schlicht darum, dass die widerrufenen Teile des Aussage von MS nicht mehr als Begründung für den Haftbefehl verwendet werden dürfen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:46
Frohe Weihnachten.

Warum so kompliziert? Es gibt und es gab einfach nie Belastendes.

Das ist ein nettes Konstrukt der StA und Ermittler, von Pollenfunden über Umtopfarbeiten auf eine Person zu schließen. Bei dieser Person die notwendigen Abgleichsmaterialen und parallel ein Geständnis zu "gewinnen".
Wenn das falsche "Geständnis" nun überprüft wird, ergeben sich zwangsläufig Unregelmäßigkeiten. Das wird dann so konstruiert: Das falsche "Geständnis" wäre "falsch", weshalb sich der Tatverdacht nurmehr erhärtet. Haftbefehl.

Die Chance, dass man wirklich auf den Täter stößt, war da. MS war es wohl eher nicht.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Damit ist gemeint, dass das Geständnis darf nicht mehr FÜR DIE AUFRECHTERHALTUNG DES HAFTBEFEHLS verwendet werden darf.
Bitte nenne mir dazu die Rechtsgrundlage, Beispielsfälle o.Ä. wo genau das erfolgt sein soll. Bisher ist das eine reine Behauptung von Dir, zu der Du bisher keinerlei Nachweise - auch nach mehrfacher Aufforderung - gebracht hast. Eben sagtest Du noch es sei nur logisch.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 18:53
§ 120 StPO.

Alles andere hat der Haftrichter entschieden. Wenn dieser laut Pressemitteilung von Polizei und StA meint, dass nunmehr nach dem Widerruf die diesbezüglichen Teile der Aussage von MS nicht mehr zur Begründung der Fortdauer des Haftbefehl taugen, ist das halt seine Meinung.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:03
@JosefK1914-2
Warum steht da in der PM
Zitat von jaskajaska schrieb:Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne,
?

Warum steht da nicht:
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden könne

Haben die sich nur unglücklich ausgedrückt?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:03
Zitat von AndanteAndante schrieb:Alles andere hat der Haftrichter entschieden. Wenn dieser laut Pressemitteilung von Polizei und StA meint, dass nunmehr nach dem Widerruf die diesbezüglichen Teile der Aussage von MS nicht mehr zur Begründung der Fortdauer des Haftbefehl taugen, ist das halt seine Meinung.
Also nicht wirklich etwas, was Deine Behauptung trägt, dass allein ein Widerruf ausreichend wäre für das Verwertungsverbot. Gut lassen wir es nun darauf bewenden.


melden

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:06
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden könne
Das mehr bedeutet durch die neuen Erkenntnisse gilt nun ein Verwertungsverbot. Wie gesagt, genau die Gründe nennt es nicht, aber aus der Gesetzeslage kann man auf die Gründe schließen und es ist eigentlich genau das, was der Anwalt behauptet hatte.


1x zitiertmelden