Peggy Knobloch
25.12.2018 um 17:09Irgendwie hängt er mit drin, soviel ist klar. Wie ist das jetzt mit den Indizien, die ja mehr oder weniger Beweise sind?
Während er bei der Vernehmung saß fanden die Razzien statt
1. In einem der Lichtenberger Anwesen wurden u. a. Bodenproben entnommen
2. Irgendwo wurden (auf seinen Hinweis hin) Beweise eingesammelt und zur KTU gebracht
Mir geht es jetzt auch um folgendes: Er gab in seiner nicht mehr verwendet werden dürfenden Aussage „Täterwissen“ preis, daß er Peggys Jacke und Schulranzen einige Tage später daheim verbrannte.
Die Auswertung der Beweise unter 1. könn(t)en theoretisch ja nicht nur irgendwelche Pollentreffer belegen, sondern im absolut äußersten Glücksfall auch Rückstände enthalten die belegen das es einmal zu einem Schulranzen gehörende Kunststoffe waren. (vlt. verstreute er die Asche im Garten, oder so)
=> Wäre das denn dann aufgrund der gemachten Aussage das er den Schulranzen verbrannte als Beweis noch zulässig? Ich meine ein Kriminaltechniker könnte das ja vermutlich auch ohne seine Hilfe aufdröseln was das einst war.
Die Beweise unter 2. nannte er in seiner Vernehmung, sind die zulässig? Immerhin hätte man die möglicherweise auch so gefunden?
Nur mal rein theoretisch in den Raum geworfen:
Der nächste prüfende Richter sieht das wieder anders und hebt die Aussetzung des HB auf, was passiert mit dem Widerruf? Kommt da der Kröber oder einer seiner Kollegen?
Während er bei der Vernehmung saß fanden die Razzien statt
1. In einem der Lichtenberger Anwesen wurden u. a. Bodenproben entnommen
2. Irgendwo wurden (auf seinen Hinweis hin) Beweise eingesammelt und zur KTU gebracht
Mir geht es jetzt auch um folgendes: Er gab in seiner nicht mehr verwendet werden dürfenden Aussage „Täterwissen“ preis, daß er Peggys Jacke und Schulranzen einige Tage später daheim verbrannte.
Die Auswertung der Beweise unter 1. könn(t)en theoretisch ja nicht nur irgendwelche Pollentreffer belegen, sondern im absolut äußersten Glücksfall auch Rückstände enthalten die belegen das es einmal zu einem Schulranzen gehörende Kunststoffe waren. (vlt. verstreute er die Asche im Garten, oder so)
=> Wäre das denn dann aufgrund der gemachten Aussage das er den Schulranzen verbrannte als Beweis noch zulässig? Ich meine ein Kriminaltechniker könnte das ja vermutlich auch ohne seine Hilfe aufdröseln was das einst war.
Die Beweise unter 2. nannte er in seiner Vernehmung, sind die zulässig? Immerhin hätte man die möglicherweise auch so gefunden?
Nur mal rein theoretisch in den Raum geworfen:
Der nächste prüfende Richter sieht das wieder anders und hebt die Aussetzung des HB auf, was passiert mit dem Widerruf? Kommt da der Kröber oder einer seiner Kollegen?