Peggy Knobloch
23.12.2018 um 16:02@jaska niemand muss die Unschuld von irgendwem "zweifelsfrei erweisen".
Bitte Grundlagen des Rechtstaates lernen.
Abgesehen davon hat das erste Gericht daran gehindert, die Beweise genauso zu erheben und zu würdigen wie das im WAV. Es kamen keinerlei neue Erkenntnisse hinzu, auch die Unglaubwürdigkeit des V-Mannes war damals schon bekannt.
@Andante du verstehst es tatsächlich nicht. Es macht juristisch keinen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatnachweis einstellt oder ob sie es trotzdem mit einer Anklage versucht und krachend vor Gericht scheitert. Im letzteren Fall aber gibt es halt intellektuell einfach gestrickte Personen und Journalisten, die dem Angeklagten über das schwachsinnige "aus Mangel an Beweisen" trotzdem noch irgendeine Verwicklung in die Tat unterstellen.
Bitte Grundlagen des Rechtstaates lernen.
Abgesehen davon hat das erste Gericht daran gehindert, die Beweise genauso zu erheben und zu würdigen wie das im WAV. Es kamen keinerlei neue Erkenntnisse hinzu, auch die Unglaubwürdigkeit des V-Mannes war damals schon bekannt.
@Andante du verstehst es tatsächlich nicht. Es macht juristisch keinen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichendem Tatnachweis einstellt oder ob sie es trotzdem mit einer Anklage versucht und krachend vor Gericht scheitert. Im letzteren Fall aber gibt es halt intellektuell einfach gestrickte Personen und Journalisten, die dem Angeklagten über das schwachsinnige "aus Mangel an Beweisen" trotzdem noch irgendeine Verwicklung in die Tat unterstellen.