Peggy Knobloch
22.12.2018 um 22:46@jaska Danke, sehr interessant. Dann verwundert es mich doch, dass 1. das Teilgeständnis nicht schon früher zurückgezogen wurde bzw. die gesamte Aussage vom September nicht widerrufen wurde und 2. der Anwalt sich so überrascht über die Festnahme äußerte.
Enweder die Ermittler haben ziemlich viel in der Hinterhand, was der Anwalt noch nicht weiß, weil er es noch nicht einsehen konnte, aber den dringenden Tatverdacht begründet oder Anwalt und Haftrichter haben extrem unterschiedlich Auffassungen davon, was einen dringenden Tatverdacht begründen kann.
Mal sehen, was aus der Haftbeschwerde wird.
Enweder die Ermittler haben ziemlich viel in der Hinterhand, was der Anwalt noch nicht weiß, weil er es noch nicht einsehen konnte, aber den dringenden Tatverdacht begründet oder Anwalt und Haftrichter haben extrem unterschiedlich Auffassungen davon, was einen dringenden Tatverdacht begründen kann.
Mal sehen, was aus der Haftbeschwerde wird.