@emz emz schrieb:Haben wir das mit dem Missbrauch nicht erst vor ein paar Tagen durchgekaut? Kam da nicht von jemandem die geniale Argumentation, das könne nicht stimmen, weil ja MS älter sei?
Fast.
Etwas in der Art kam von mir hier. Was ich schrieb war, dass ein
strafbarer sexueller Missbrauch
an Kindern gem.
§ 176 StGB an MS durch UK nicht vorgelegen haben kann, weil das zwingend voraussetzt, dass UK strafmündig war, dh mindestens 14 Jahre alt. Da laut zB
dieser Quelle MS aber am 21.09.2018 bereits 41 Jahre alt war, UK aber
laut Wikipedia erst am 13.12.1977 geboren wurde, ist er eben mindestens ein paar Monate älter als UK. Dh es kann nie einen Zeitpunkt gegeben haben, an dem UK 14 Jahre alt war (und damit strafmündig) und MS 13 Jahre alt war (und damit ein Kind im Sinne des § 176 StGB). Wenn, wie in dem von
@Blaubeeren hier zitierten Artikel die beiden zum Zeitpunkt dieses sexuellen Kontaktes 13 Jahre alt waren, lag zumindest diesbezgl. ein Prozesshindernis vor. Eine Verurteilung ist damit ausgeschlossen. In Betracht kommen Maßnahmen nach dem SGB VIII (und nicht Maßnahmen der Besserung und Sicherung, wie fälschlich im Ausgangsbeitrag schrieb). Im Übrigen sind solche Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Kinder gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, sollte die StA keine Ahnung davon haben, dass der Beschuldigte noch nicht 14 Jahre alt ist (oder auf die bescheuerte Idee kommen, dennoch Anklage zu erheben), hat das Gericht nach §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO einzustellen, weil die absolute Schuldunfähigkeit ein Prozesshindernis darstellt.
Das gleiche gilt im Übrigen für die sexuelle Nötigung gem. § 177 StGB, sofern beide zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt waren. Hier könnte aber UK eine strafbare Handlung auch im Alter von 14 Jahren an einem 14jährigen MS begangen haben, weil der Tatbestand des § 177 StGB kein Kind als Opfer voraussetzt. Hier wäre theoretisch dann auch ein Strafverfahren mgl., wenn auch wenig wahrscheinlich.
emz schrieb:MS war von UK missbraucht worden.
Hast Du dafür einen Beleg? Ich habe dafür keinerlei Quelle finden können. Die Tatsache, dass die Mutter UK anzeigte und dass die Polizei daraufhin Ermittlungen deswegen aufgenommen hat, ist kein Beleg dafür, dass dieser vorgebliche sexuelle Missbrauch auch stattgefunden hat, wobei ein
strafbarer sexueller Missbrauch hier wie oben bereits dargelegt, überhaupt nicht vorgelegen haben kann. Die Polizei muss natürlich Ermittlungen aufnehmen, wenn da jemand angezeigt wird, insbesondere wenn sie nicht weiß, dass der Beschuldigte erst 13 Jahre alt ist. Wie bereits dargestellt, wird dann halt nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
emz schrieb:Das liest sich nur nach ersten sexuellen Erfahrungen.
Welches Ergebnis die Anzeige der Mutter von MS ergab, das wissen wir nicht.
Eben! Warum behauptest Du dann hier
emz schrieb:MS war von UK missbraucht worden.
und hier,
emz schrieb:Den auch.
Also Ulvi hat MS und dessen kleinen Bruder missbraucht.
dass der sexuelle Missbrauch stattgefunden hat? Immer noch ohne Beleg.
Im Übrigen legen die meisten Artikel nahe, dass die sexuellen Handlungen in der Tat "einvernehmlich" erfolgt sind. Ich setze hier "einvernehmlich" in Anführungszeichen, weil das Gesetz eben grds. bei Kindern unter 14 Jahren davon ausgeht, dass diese noch nicht zur sexuellen Selbstbestimmung fähig sind. Das gilt dann aber halt auch in beide Richtungen.
emz schrieb:Müssen wir uns jetzt zum xten Male über die sexuellen Spielereien zwischen Jugendlichen unterhalten?
Im Übrigen hatte ich nur auf
eine Frage von
@jaska geantwortet, die ein paar Punkte zum Verhältnis zwischen MS und UK in Erinnerung hatte, sich diesbezgl. aber nicht mehr sicher war. Ich habe ihr dann erklärt, dass auch wenn das Ergebnis nicht bekannt ist, ein Strafverfahren eben aus nun schon mehrfach dargelegten Gründen ausgeschlossen ist.
@metalbabe Man muss nicht homosexuell sein, um mal als Kind unter 14 Jahren mit einem anderen Kind unter 14 Jahren des gleichen Geschlechts "sexuelle Erfahrungen" gemacht zu haben. Dazu kann zB das gleichzeitige Onanieren gehören ohne dass man sich auch nur irgendwie berührt oder auch nur dass das eine Kind dem anderen dabei zusieht. Deswegen ist man nicht homosexuell.
@margaretha Genau so kenne ich das auch! Wenigstens ein Mensch liest, was ich schreibe. Danke!