MrSpocks schrieb:Man kann jedem eine Verstrickung "nachweisen" wenn man nur genügend Fantasie aufbringt und irgendwelche Märchen zusammen schreibt. Manchmal denke ich, Juristen wären beim Spiegel als Märchenschreiber gut aufgehoben. Nur da kann man öffentlich nachlesen, welche Geschichten erfunden wurden.
Wie Du aus dem Beitrag von
@margaretha entnehmen konntest, ging es bei dem Haftbefehl nicht um irgendwelche Phantasien der Ermittler/StA sondern darum, dass der Tatverdächtige in seinem „Geständnis“ Falschbehauptungen aufgestellt hatte, welche offenbar die StA widerlegen konnte. Solche Falschbehauptungen sind aber in der Regel Anzeichen für einen Täter, der mehr zu verbergen hat, es gehört zum typischen Täterverhalten. Darin lag die Begründung für den dringenden Tatverdacht und das Gericht hatte ursprünglich der Begründung einen dringenden Verdacht gesehen. In "Geschichtchen" hatte sich die Sta nicht versucht. @ margaretha hatte mit ihrem Beitrag die wesentlichsten Punkte nochmals sehr gut zusammengefasst.
Nun sagt das Gericht – nach Beschwerde des Verteidigers des Tatverdächtigen, dass dieses Geständnis nicht mehr gegen den Verdächtigen verwendet werden kann. Die Gründe für diese Neubeurteilung nennt das Gericht nicht im Einzelnen.
Da es vorher ein Hickhack zwischen StA und Verteidigung in der Öffentlichkeit gegeben hat, sind die Gründe sicherlich dort zu suchen. Der Verdächtigte behauptet, das ihm der Anwalt verwehrt wurde, die StA das Gegenteil.
Die Bild schildert es wie folgt:
Sein Anwalt schilderte BILD die Verhörsituation so: „Um 10.50 Uhr an diesem Morgen sagte er: 'Ich überle¬ge die ganze Zeit, ob ich euch sage, dass ich sie ver¬schafft habe, bloß dass ich meine Ruhe habe.“ Anwaltli¬cher Beistand sei ihm ver¬wehrt worden: „Er sagte 'Ich glaube, ich muss mich jetzt doch mal mit einem Anwalt unterhalten, ich bin überfor¬dert mit dem ganzen.' Darauf entgegneten ihm die Verneh¬mer, für juristischen Rat hät¬ten sie doch einen Staatsan¬walt da.“
Laut diesem Wortlaut war – wie
@Mozarts_Killer es gesagt hatte, kein Verlangen wirklich erkennbar sondern es handelt sich nach dem Wortlaut der Bild eher um eine „Überlegung“ (Ich glaube …), aber vielleicht war es laut Videomitschnitt dann doch mehr als nur eine Überlegung, fraglich ist natürlich, ob die Bild das wirklich wörtlich und auch von der Bedeutung richtig wiedergegeben hatte.
Beitrag von Mozarts_Killer (Seite 4.056)Nun hat das Gericht der Beschwerde des Anwalts entsprochen.
Wenn es mehr als nur eine Überlegung sondern ein Verlangen war, unterläge das Geständnis wirklich einem Verwertungsverbot. Und genau das kann man laut der Mitteilung der DPA entnehmen, das Gericht habe gesagt, dass das Geständnis nicht mehr gegen den Verdächtigen verwendet werden kann. Das deutet recht deutlich darauf hin, dass das Gericht nach Sichtung dieser obigen Passage im Video/Verhörprotokoll doch mehr gesehen hat als nur eine Überlegung. Und in einem solchen Fall auf den StA als rechtlichen Beistand zu verweisen anstelle ihm zu ermöglichen den Anwalt nun zu kontaktieren, könnte die Ursache für das laut Wortlaut der Meldung der DPA erfolgte Verwertungsverbot sein.
Die StA will den Beschluss des Gerichts nun noch prüfen, vermutlich ob das Gericht die Forderungen an das Verhör überspannt haben könnte und zu Unrecht den Haftbefehl aufgehoben hat. Ob die StA wirklich gegen die Aufhebung vorgehen wird und ob das erfolgreich sein wird, werden wir sehen.
Sollte wirklich das Verwertungsverbot endgültig sein, dürfte der Fall nicht mehr aufklärbar sein, denn laut Gericht ließe sich ohne das Geständnis nur noch die Verbringung nachweisen.