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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:09
Zitat von TunstallTunstall schrieb:1. das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden können (eben, weil es widerrufen wurde)
Nur weil ein Geständnis widerrufen wird heißt das noch lange nicht, dass es grundsätzlich "nicht mehr verwendet werden kann". Das wird letztendlich vom Gericht mittels freier Beweiswürdigung entschieden. Wie zB beim Mord an Roland Adolph und Frau.
Da müssen andere Faktoren eine Rolle spielen.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:15
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Es gibt drei möglichen Gründe für fehlerhafte Geständnisse:
Du gehst offenbar wie selbstverständlich davon aus, dass das Verbringungsgeständnis von MS samt Bushäuschenstory fehlerhaft ist. Vielleicht ist es das aber gar nicht.

Zumindest der Verbringungsteil scheint, und das hält ja auch laut PM der Polizei/StA der Haftrichter für möglich (aber für einen Haftbefehl nicht ausreichend), wahr zu sein, was Pollen und Renovierungsmüllreste belegen.

Es könnte also sein, dass auch der Rest des Geständnisses, also die Bushäuschenstory wahr ist.

Dann hätte MS gelogen, als er sein Teilgeständnis widerrief (um aus der U-Haft zu kommen), und er hätte NICHT gelogen, als er es ablegte.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das mehr bedeutet durch die neuen Erkenntnisse gilt nun ein Verwertungsverbot. Wie gesagt, genau die Gründe nennt es nicht, aber aus der Gesetzeslage kann man auf die Gründe schließen und es ist eigentlich genau das, was der Anwalt behauptet hatte.
Aus einem Verwendungsverbot wird nun mal kein Verwertungsverbot, auch wenn du es immer wieder unrichtig darstellst. Nicht mal der Anwalt hat behauptet, dass laut Begründung des Haftrichters die Aufhebung des Haftbefehls auf verbotenen Vernehmungsmethoden beruht.

Im übrigen hat der Haftrichter laut PM der Polizei/StA die Aufhebung des Haftbefehls noch auf weitere Gründe als das widerrufene Geständnis gestützt: es fehlt auch an dringendem Tatverdacht in Bezug auf Mord, weil es keine Anzeichen für eine dafür erforderliche Verdeckungstat, also eine Sexualstraftat, wie von der StA angenommen, gibt.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:20
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Da müssen andere Faktoren eine Rolle spielen.
Natürlich. Deshalb dieses:
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Im Übrigen ist die PM total verwirrend aufgrund 2 Wörter: "mehr" und "auch".
Warum verlautbart ein RA öffentlich, „Der 18-seitige Haftbefehl ist eine Aneinanderreihung von Mutmaßungen und Spekulatio­nen“?

Welche Indizien hat die StA in den 3 Monaten seit September 2018 in Beweise überführen können?

Was ist mit der Auswertung der in der Durchsuchung gewonnenen Beweismittel?


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:22
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du gehst offenbar wie selbstverständlich davon aus, dass das Verbringungsgeständnis von MS samt Bushäuschenstory fehlerhaft ist. Vielleicht ist es das aber gar nicht.
Ich sprach nicht von einer nicht erfolgten Verbringung, sondern insgesamt von einem fehlerhaften Geständnis, und das sage ICH nicht, dass hat die StA behauptet. Du solltest meine Beitrage genauer lesen.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:24
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Warum verlautbart ein RA öffentlich, „Der 18-seitige Haftbefehl ist eine Aneinanderreihung von Mutmaßungen und Spekulatio­nen“?
Weil das heutzutage zur Öffentlichkeitsarbeit eines Verteidigers gehört. Da wird getrommelt, dass die Schwarte kracht. Es kann ja sowieso niemand nachprüfen, ob es stimmt :-)


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 19:40
@JosefK1914-2

Hier mal auf die Schnelle, da können gerne die Experten weitermachen.


https://www.anwalt24.de/lexikon/gestaendnis
2. Im Strafprozess

Im Strafprozess ist das Geständnis das Zugestehen der Tat oder einzelner Tatsachen.
...
Wird das Geständnis widerrufen, so ist es nicht mehr verwertbar. Der Widerruf des Geständnisses unterliegt aber der freien Beweiswürdigung des Gerichts.

Wurde das widerrufene Geständnis in einem richterlichen Protokoll niedergelegt, kann das Geständnis als Urkundenbeweis durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingebracht werden. Geständnisse, die in einem polizeilichen Protokoll niedergelegt sind, dürfen zum Zwecke der Beweisaufnahme nicht verlesen werden. Zulässig ist hier nur der Vorhalt des Inhalts. Zum Zwecke des Vorhalts darf das Protokoll auch wörtlich verlesen werden. Beweismittel ist aber nur die Aussage des Angeklagten, die dieser auf den Vorhalt hin tätigt. Auch kann der damalige Polizeibeamte als Zeuge über das damalige Geständnis vernommen werden.
...



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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 20:09
Könnte es außerdem sein, dass die Ermittler eine der ersten Opfer des "Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts v. 27.8.2017“ (BGBl I, S. 3295)" wurden?
In § 136 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO ist jetzt eine Verpflichtung des Vernehmenden normiert, den Beschuldigten, der vor der Befragung einen Verteidiger befragen möchte, bei der Herstellung des Kontakts zu einem Verteidiger durch die Zurverfügungstellung allgemeiner Informationen zu unterstützen. Danach sind dem Beschuldigten, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es ihm erleichtern, einen Verteidiger zu kontaktieren, auf bestehende anwaltliche Notdienste ist er hinzuweisen.

Für die mitlesesenden potentiellen Vernehmenden: Erforderlich ist nach der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 18/9534, s. 22) das ernsthafte Bemühen, den Beschuldigten bei der Kontaktaufnahme etwa durch die Übergabe von Anwaltsverzeichnissen bzw. Strafverteidigerlisten oder insbesondere durch den Hinweis auf Verteidigernotdienste zu unterstützen. Also keine “Pseudo-Hilfe”
Selbiges gilt auch für polizeiliche Vernehmungen. Keine "Pseudo-Hilfe" heißt a fortiori dass ein komplettes Unterlassen entsprechende Rechtsfolgen nach sich zieht.

Möglicherweise haben Journalisten das zu "Verteidiger verweigert" simplifiziert?

Quelle: https://blog.burhoff.de/2017/09/verteidiger-aufgepasst-wichtige-aenderungen-bei-den-anwesenheitsrechten/

Die Pflicht, zu kontrollieren, ob der Beschuldigte selbständig seine Unterwäsche wechselt kommt erst im Zuge der nächsten Novellierung.

Wenn er allerdings explizit gesagt haben sollte, er wolle keinen Anwalt und das protokolliert wurde, ist diese Vorschrift nicht anwendbar.


Gruß EK


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 20:13
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Widerruf des Geständnisses unterliegt aber der freien Beweiswürdigung des Gerichts.
§ 261StPO
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:§ 120 StPO.

Alles andere hat der Haftrichter entschieden. Wenn dieser laut Pressemitteilung von Polizei und StA meint, dass nunmehr nach dem Widerruf die diesbezüglichen Teile der Aussage von MS nicht mehr zur Begründung der Fortdauer des Haftbefehl taugen, ist das halt seine Meinung.
Also ist es doch nach wie vor sehr möglich, dass die Nichtverwendbarkeit des Geständnisses nicht auf einem Verwertungsverbot wegen diesem "Anwalt nicht verwehrt" beruht, sondern auf dem Widerruf. Vielleicht hat die Anwalt-Verwehrt-Geschichte die Überzeugung des Amtsrichters zudem beeinflusst, den Widerruf des Geständnisses besser anzuerkennen und ihn als Nichtverwendbar zu deklarieren.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Welche Indizien hat die StA in den 3 Monaten seit September 2018 in Beweise überführen können?
Anscheind keine. Aber wie ich es nun verstehe, sind auch Indizien, wenn sie in ihrer Gesamtheit den Richter entsprechend überzeugen können, verwertbar. Wozu gibts denn sonst den Indizienprozess, wenn immer Beweise da sein müssen.
Nützt alles nichts, wenn die Indizien anscheinend lt Amtsrichter nicht ausreichen, um einen dringenden Tatverdacht auf Mord aufrechtzuerhalten.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 20:46
Man kann es wohl auch so sehen, dass der dringende Tatverdacht nun wieder zu einem hinreichenden Tatverdacht wurde. Ruhig schlafen wird MS trotzdem nicht können, die Polizei könnte ja quasi jeden Moment wieder vor seiner Tür stehen und ihn erneut verhaften falls eine mögliche Beschwerde gegen die Freilassung Erfolg hat. Die Frist bis zu der diese Beschwerde einzureichen ist kenne ich allerdings nicht, dürfte sich aber im Bereich von zwei bis maximal vier Wochen bewegen.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 20:59
@Hercule-Poirot

Da hast Du vollkommen recht. Ich schreibe das erste Mal hier mit und habe mich bei der Betragskorrektur vertan, einen Teil meines eigentlichen Betrags versehentlich unterschlagen und den Schlusssatz dann nicht mehr überlegt. In der Klammer sollte (Spurenbild am Ablageort) stehen. Auf diesen Aspekt wollte ich hinaus. Entschuldigung.

@ErwinKöster

Auch Du hast vollkommen recht. Leider fehlte versehentlich ein Teil meines Posts. Ich wollte alleine auf
die drei Aspekte der Abhilfeentscheidung des AG Bayreuth hinaus, in der es alleine um die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Haftbefehl ging. In einem möglichen Hauptverfahren sieht das ganze wieder anders aus.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 21:15
@ErwinKöster

Ich darf noch das neu eingeführte Anwesenheitsrecht des Verteidigers auch bei einer polizeilichen Vernehmung anfügen, §§ 163 a Abs. 4 und 168 c Abs. 1 und Abs. 5 StPO.

Nur weil der Verteidiger von MS es so sagt, bin ich aber noch nicht überzeugt davon, dass diese Rechte hier verletzt wurden. Da es heute zur Öffentlichkeitsarbeit vieler Verteidiger gehört, den Mandenten mindestens in Justizopfernähe zu rücken, muss man da kritisch sein.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 21:18
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:irgendwo sagt der Ra auch, er kenne MS besser (oder länger) als die Ermittler.. und dass er ihn für völlig unschuldig hält..
die Quelle für länger (oder besser) finde ich leider nicht mehr..
Das äußerte der RA in seinem Video, in dem er sich darauf bezog, dass ihn MS häufiger in seiner Kanzlei besucht habe.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun ja, ich hoffe, es bricht keine Welt zusammen, aber vielleicht muss man sich doch mal langsam dem Gedanken annähern, dass MS vielleicht doch kein Mörder ist. Fällt natürlich einigen bestimmt ganz arg schwer .....Aber wenn es ums Verrecken nun mal keine ausreichenden Spuren gibt? Hat dann die Polizei versagt oder war er es eben doch nicht?
Ein Gedanke, dem ich mich durchaus anschließen möchte.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Oder um es ganz ketzerisch zu formulieren: Man nutzt die Ermittlungen gegen MS, um näher an den/die heranzukommen, den/die man für den eigentlichen Täter hält.
Sehe ich auch so.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aus einem Verwendungsverbot wird nun mal kein Verwertungsverbot,
Also wenn jetzt womöglich manche befürchten, die Ermittler müssten nun den Mülleimer öffnen und alles, was bereits an Indizien zusammengetragen wurde, entsorgen, dem ist nicht so.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 21:32
@Blaubeeren

Ich denke, dass die Anforderungen an Indizien und sogar an konkrete Beweismittel in Strafprozessen dieser Art, mittlerer weile sehr hoch sind. Im vorliegenden Fall wäre in einer Hauptverhandlung durch die Anklagebehörde der Nachweis zu erbringen, dass der Tatverdächtige die Tat auch nachweislich begangen hat. Indizien reichen in diesem Fall meines Erachtens eher nicht. Auch die Spurenlage am Ablageort nicht. Die eigentliche Tat ist zudem noch nicht gestanden worden.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 21:39
Zitat von TunstallTunstall schrieb:Ich denke, dass die Anforderungen an Indizien und sogar an konkrete Beweismittel in Strafprozessen dieser Art, mittlerer weile sehr hoch sind.
Das soll auch so sein. Herbeifantasieren ist wohl nicht gerade das was man unter Ermittlungsarbeit von qualifizierten Polizisten und Juristen erwarten darf.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 21:55
@MrSpocks

So ist es! Es gilt immer noch "im Zweifel für den Angeklagten". Darum verwundert der Haftbefehl schon ein wenig. Die Ermittlungsbehörden stehen in diesem Fall erheblich unter Druck. Man hat wohl gehofft, das der Tatverdächtige in der U-Haft weich wird, plaudert und sogar die eigentliche Tat gesteht. Vielleicht, sofern seine Geschichte stimmt, dass er zumindest denjenigen preisgibt, der ihm die Leiche übergeben haben will. Er nennt diese Person nicht und nimmt eine Menge in Kauf.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 22:00
@Tunstall
Zitat von TunstallTunstall schrieb:Vielleicht, sofern seine Geschichte stimmt, dass er zumindest denjenigen preisgibt, der ihm die Leiche übergeben haben will. Er nennt diese Person nicht und nimmt eine Menge in Kauf.
Ganz ehrlich: ein wenig einlesen würde nicht schaden. Manuel S. hat im September die Verbringung der Leiche gestanden und während der Befragung auch denjenigen persönlich benannt, von dem er die Leiche entgegengenommen haben will.
Dieses Geständnis hat er nun vor Kurzem widerrufen.


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 22:00
Zitat von TunstallTunstall schrieb:Vielleicht, sofern seine Geschichte stimmt, dass er zumindest denjenigen preisgibt, der ihm die Leiche übergeben haben will. Er nennt diese Person nicht und nimmt eine Menge in Kauf.
Ach was, woher stammt diese Annahme?
Ich will ja nicht kleinlich sein, da habe ich schon mal anderes gelesen :D


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 22:26
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Die Pflicht, zu kontrollieren, ob der Beschuldigte selbständig seine Unterwäsche wechselt kommt erst im Zuge der nächsten Novellierung.
:-))
Aber so ein Gesetz kommt bestimmt, weil die EU wieder mal beschlossen hat, alle mit weiteren Regulierungen zu beglücken und die Mitgliedstaaten dann gezwungen sind, die Fürsorge der EU in nationales Recht umzusetzen. Die Phantasie in Brüssel ist in diesem Punkt schon erstaunlich....


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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 22:44
Es ist doch nicht außergewöhnlich, daß zwei oder mehr Juristen den gleichen Sachverhalt anders bewerten, das ist doch Alltag in den Gerichten wenn die Anklage und die Verteidigung zusammenrasseln.

Wenn das jetzt geprüft wird, kann da doch wieder was ganz anderes rauskommen. Ich kann mir z. B. nach all den vorangegangen Pannen in dem Fall Peggy und der PM vom 21.12 nicht wirklich vorstellen, daß man die Vernehmung derart vermasselte und ihn weder aufgeklärt noch den Verteidiger verweigert hat. Dann bleibt „nur“ der Widerruf, und das ist praktisch wohl schwierig dieses einmal gemachte Geständnis der Verbringung völlig aus der Welt zu schaffen.

Auch wenn diese Tat verjährt ist und ihm nur deswegen ja nichts mehr passieren kann, so bleiben halt unterm Strich doch die folgenden Punkte zusätzlich zu den von ihm am Leichenfundort gefundenen Spuren:
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen. Vielmehr ergab sich aus den nunmehrigen Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, wonach der Mann selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals 9-jährigen Peggy Knobloch war und anschließend den leblosen Körper in einem Wald bei Rodacherbrunn ablegte. . Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte.



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Peggy Knobloch

25.12.2018 um 22:46
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich kann mir z. B. nach all den vorangegangen Pannen in dem Fall Peggy und der PM vom 21.12 nicht wirklich vorstellen, daß man die Vernehmung derart vermasselte und ihn weder aufgeklärt noch den Verteidiger verweigert hat.
Das dachte ich mir am Anfang auch. Mittlerweile scheint aber kaum etwas anderes in Betracht zu kommen. Und das was du zitierst scheint ja nicht zu reichen.


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