JosefK1914-2 schrieb:Es gibt drei möglichen Gründe für fehlerhafte Geständnisse:
Du gehst offenbar wie selbstverständlich davon aus, dass das Verbringungsgeständnis von MS samt Bushäuschenstory fehlerhaft ist. Vielleicht ist es das aber gar nicht.
Zumindest der Verbringungsteil scheint, und das hält ja auch laut PM der Polizei/StA der Haftrichter für möglich (aber für einen Haftbefehl nicht ausreichend), wahr zu sein, was Pollen und Renovierungsmüllreste belegen.
Es könnte also sein, dass auch der Rest des Geständnisses, also die Bushäuschenstory wahr ist.
Dann hätte MS gelogen, als er sein Teilgeständnis widerrief (um aus der U-Haft zu kommen), und er hätte NICHT gelogen, als er es ablegte.
JosefK1914-2 schrieb:Das mehr bedeutet durch die neuen Erkenntnisse gilt nun ein Verwertungsverbot. Wie gesagt, genau die Gründe nennt es nicht, aber aus der Gesetzeslage kann man auf die Gründe schließen und es ist eigentlich genau das, was der Anwalt behauptet hatte.
Aus einem Verwendungsverbot wird nun mal kein Verwertungsverbot, auch wenn du es immer wieder unrichtig darstellst. Nicht mal der Anwalt hat behauptet, dass laut Begründung des Haftrichters die Aufhebung des Haftbefehls auf verbotenen Vernehmungsmethoden beruht.
Im übrigen hat der Haftrichter laut PM der Polizei/StA die Aufhebung des Haftbefehls noch auf weitere Gründe als das widerrufene Geständnis gestützt: es fehlt auch an dringendem Tatverdacht in Bezug auf Mord, weil es keine Anzeichen für eine dafür erforderliche Verdeckungstat, also eine Sexualstraftat, wie von der StA angenommen, gibt.