Peggy Knobloch
02.11.2018 um 15:49@Blaubeeren
Was Du wissen magst ergibt sich durch § 362 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html
Blaubeeren schrieb:Das ist alles bestimmt sehr zutreffend beschrieben. Jedoch bringen mich diese differenzierten Ausformulierungen nicht der Erkenntnis näher, warum U. K. nicht mehr angeklagt werden könnteDas war auch gar nicht Thema. Du hattest falsch beschrieben, warum es 2014 zum Wiederaufnahmeverfahren gekommen ist.
Was Du wissen magst ergibt sich durch § 362 StGB:
https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html