LivingElvis schrieb:Was wird ihm das Gericht wohl vorgehalten haben?Natürlich, dass Kröber in seinem Gutachten ausdrücklich ausführt, dass es keine Tathergangshypothese gegeben habe, die als Vorlage einer Suggestion gedient haben könnte.
Woher nimmst Du diese Sicherheit, denn das geht nicht aus Kröbers gerichtliche Aussage hervor. Vorhaltungen hätten das von Seiten des Gerichts auch gar nicht sein könnnen, denn die Tathergangshypothese lag Kröber im ersten Verfahren auch überhaupt nicht vor. Seine Aufgabe vor dem 2. Verfahren war es, die Tathergangshypothese in seinem Gutachten zu berücksichtigen, Vorhaltungen des Gerichts bzgl. der Hypothese waren nie erforderlich, die Einbeziehung war selbstverständlich.
LivingElvis schrieb:Oder meinst du ernsthaft, dass ein Jurist dem Fachmann dann mal eben erklärt wie es richtig geht. Wenns so einfach wäre, bräuchte mein einen Kröber überhaupt nicht, weil das Gericht das von Anfang an dann im eigenen Saft erledigen würde.
Du vergisst, dass in Sachen Zeugenbefragung, Reaktionen von Zeugen, wie sollte man einen Befragung durchführen, was ist zu vermeiden etc. ein Richter DER Fachmann ist. Ihm wird tagtäglich genau DAS zugetraut. Er dürfte im Gegensatz zu Kröber eine weitaus höhere praktische Erfahrung besitzen. Und er dürfte daher eher besser beurteilen können, ob die Ermittler sinnvoll vorgegangen waren, als Kröber, Kröber konnte niemals diese praktische Erfahrung aufweisen.
Und genau an diesem Punkt, wo Eckstein eine höhere praktische Erfahrung besaß, hat dann Kröber nachgegeben, er konnte die Beeinflussung der Ermittler nicht mehr ausreichend ausschließen.
In dieser Richtung war es eher ein Gespräch zwischen Fachleuten, ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe. Und man selbst weiß auch aus eigener Erfahrung, dass solche Gespräche einen in der Regel schneller und auch fehlerfreier zum Ziel führen. Solche Gespräche sind daher ganz klar zu befürworten, gerade wenn die Diskutanten auf einer ähnlichen Augenhöhe befinden, wie es auch im normalen leben häufig der Fall ist. Erfolgreiche Einzelkämpfer gibt es, sie sind aber eher selten.
Ich gebe Dir recht, dass ein Richter so nicht agieren darf, wenn er zu dem Thema keine Expertise besitzt, aber diese hatte er offensichtlich im vorliegenden Fall.