JoniBoni schrieb:Familie S. hatte damals mehere Anwesen in Lichtenberg. Ich denke schon alleine deshalb untersuchte die Polizei neulichst mehrere Anwesen in Lichtenberg. Evtl. ging / geht es der Polizei auch um etwaige Verwandtschaft?
Und natürlich suchten sie auch auf den Anwesen um den derzeitigen Tatverdächtigen MS in - und um dessen Wohnraum herum.
Die Ermittler wollen bestimmt einiges Ein- bzw. Ausschliessen.
Ich habe auch schon überlegt um wieviele anwesen es sich handeln mag die im Bsitz der Familie Sch. waren und sind und wie diese bewirtschaftet werden. Ob sie z.B. vermietet werden o. a.
Laut Wikipedia wurden 2 Anwesen durchsucht.
Am 12. September 2018 wurden zwei Anwesen eines Mannes durchsucht,
Wikipedia: Fall Peggy Knobloch#Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen im September 2018Hecast schrieb:Vielleicht sucht die Polizei nach Personen, die bezeugen können, dass in dem von ihm renovierten Haus, Marktplatz 2, diese Farben ursprünglich an den Wänden vorhanden waren. Personen, die ihm evtl. beim Renovieren geholfen haben, oder frühere Bewohner des Hauses. Weiß jemand, wie M.S. in den Besitz des Hauses kam? Hat er das Haus käuflich erworben, der Vorbesitzer könnte sich daran erinnern. Sollte er das Haus geerbt haben, dürfte – muss aber nicht - es eher unwahrscheinlich sein, dass der Erblasser, der ein naher Verwandter sein dürfte, dazu etwas aussagen würde.
Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Auch nach dem was Manuel S. entlasten könnte.
Wenn die Farbpartikel nicht zweifelsfrei den von Manuel S. durchgeführten Renovierungsarbeiten zugeordnet werden können, können sie vielleicht Hinweise auf den Überbringer der Leiche sein.
Ob der tatsächliche Überbringer (wenn es ihn gegeben hat) mit dem von Manuel S. genannten übereinstimmt gilt es auch auf diesem Wege zu ermitteln. Vielleicht hat auch Manuel S. jemandem beim Streichen geholfen in einem Objekt, das uns bisher nicht bekannt ist.
Möglich ist vieles im Moment.
Laut mehreren Zeitungsberichten soll das Vermögen der Familie S. aus einem Erbe stammen.
GeorgeThorne schrieb:Der "dringende" Tatverdacht ist lediglich für die Untersuchungshaft relevant, für die Durchsuchung reicht der "Anfangsverdacht". Was dann im Rahmen des Beschlusses alles passieren kann, hängt davon ab, was der Staatsanwalt beantragt und der Richter dann anordnet.
"Bei anderen Personen sind Durchsuchungen ... zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte ... Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet." (§ 103 I 1 StPO).
Das heißt, dass man konkret nach bestimmten Spuren oder Sachen gesucht haben muss und dann logischerweise nur dort suchen durfte, wo man diese Spuren oder Sachen vernünftigerweise vermuten durfte, auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit finden zu können.
Tatsächlich hat man ja anscheinend die Torfspuren ausfindig machen können, vermutlich auch noch andere Dinge.
So gesehen könnte es durchaus sein, dass das Haus am Marktplatz 2 nicht zu den Anwesen gehörte die von den Durchsuchungen betroffen waren.
Schließlich wissen wir nicht wer zur Zeit das Haus bewohnt. Und die Polizei nicht eben alle Wände nach kleinsten Farbresten durchsuchen kann ohne zu wissen an welcher Wand sich diese tatsächlich befinden. Diese können auch von einer bestimmten Teilfläche sein.
Das würde auch die Frage nach den Renovierungsarbeiten an die Bevölkerung erklären. Denn wenn sich jemand finden würde, der bezeugen kann, dass diese Farben im Raum x an Stelle y im besagten Haus zu finden sind, könnte ein entsprechend begründeter Dursuchungsbeschluss für das Haus am Markt 2 beantragt werden.