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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.11.2018 um 18:17
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Sie ermitteln gegen Manuel S. wegen Mord an Peggy. Das wurde klar und deutlich auf der PK gesagt.
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Wenn sie nicht in Betracht ziehen würden, dass er auch der Mörder ist,
Ich habe jetzt hier mitgelesen ein Paar Tage .
Was @Dwarf geschrieben hat finde ich sehr plausibel.

MS, wenn es nach mir ginge (tut es ja nicht) Pech, tja !


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Peggy Knobloch

01.11.2018 um 20:28
Hinsichtlich der letzten hitzigen Beiträge, habe ich mir die Pressekonferenz nun in der letzten Stunde mehrmals angesehen. Habe ich zwar vorher schon, aber man muss ja genau sein. Zu finden ist sie oben im Thread unter dem Link Videos.

Wortgetreu gebe ich das nicht wieder, weil sonst säße ich wohl noch um Mitternacht hier. Also alles folgende sinngemäß.

Herr Götz von der StA:
MS gab an den leblosen Körper der Peggy K. zu einem Waldstück in Thüringen gebracht zu haben. Diese Angaben müssen überprüft werden. Es wird deshalb nach Zeugen gesucht.
Uwe Ebner:
Wir sind davon überzeugt, den Mann der das leblose Mädchen in den Wald gebracht hat identifiziert zu haben. Allerdings sind die Geschehnisse vor der Verbringung nicht endgültig geklärt und machen weitere Ermittlungen notwendig.
Auf die Frage von Herrn Lemmer wo sich MS derzeit befindet und wegen welchem Delikt ermittelt wird antwortet Herr Götz:
Der Beschuldigte wurde nach Hause entlassen und der Vorwurf lautet Mord.
Dann kommt wieder eine Frage, die Fragen der Journalisten sind leider sehr schwer zu verstehen, darauf gab es mehrere Antworten:
Ich sehe da keinen Unterschied. Ein Beschuldigter ist auch ein Tatverdächtiger. Das Verfahren läuft unter dem Vorwurf Mord gegen den Beschuldigten MS. Wir ermitteln wegen Verdacht des Mordes. Wir ermitteln derzeit gegen MS. Wir ermitteln gegen eine Person.
Soviel dazu. Wer meint sich hier nun ein persönliches Gefecht liefern zu müssen mache das bitte per PN. Zu den in diesem Fall völlig unangebrachten Smilies wie ( :D, :troll: ) sage ich lieber nichts, sonst müsste ich mich wohl selbst sperren.


Die Diskussion läuft in Zukunft bitte sachlich und faktenbasiert. Persönliche Animositäten haben hier nichts zu suchen. Wer meint hier so weiter machen zu können, kann mit Sanktionen rechnen.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 10:42
Die Polizei hat den Täter ermittelt, der das Opfer vergraben hat, der 2001 / 2002 schon mal im Fokus der Ermittler stand, der damals Falschaussagen machte und nun ein Geständnis bezüglich der Verbringung abgelegt hat. Bei der Ausgangslage braucht es keine zusätzliche Legitimation in Form von weiteren Indizien, um Mord-/Tatverdacht gegen MS zu erheben und gegen ihn zu ermitteln.

Der erhobene Tatverdacht und der Zeugenaufruf implizieren, dass man MS Angaben bis dato nicht in allen Punkten validieren konnte. Das heißt nicht automatisch, dass die Sta / Polizei die Übergabe-Story intern als unglaubwürdig einstuft oder zusätzliche Ermittlungsergebnisse am Start sind, die den Tatverdacht gegen MS erhärten, denn sonst stünde er unter dringendem Tatverdacht.

Man kann den fehlenden dringenden Tatverdacht nicht einfach durch Zirkelschlüsse oder Spekulationen ersetzen und daraus dann eine hohe Tatwahrscheinlichkeit des MS oder die Existenz weiterer belastender Indizien (außer der Verbringung) gegen ihn ableiten. Das wäre im Moment ein Schritt zu weit.

Die Polizei ermittelt gegen MS wegen Mordes, da aus der kriminalistischen Erfahrung heraus eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verbringer auch der Täter ist. Diesen Sachverhalt und MS Angaben gilt es zu untersuchen, mit alten Ermittlungsergebnissen abzugleichen und zu bewerten, so "routinemäßig" und ergebnisoffen würde ich die aktuelle Lage (Stand PK) einschätzen und beschreiben.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 11:17
@Sector7
Stimmt, es ist noch total ergebnisoffen.

Ich begrenzte bislang nur auf zwei Optionen.

Ich fragte mich, wenn man M. S. den Mord nicht nachweisen kann, würde das Geständnis genügen, Verbringer der Leiche gewesen zu sein, um nochmal das Urteil über das Wiederaufnahmeverfahren gegen U. K. anzutasten?

Denn laut "Expertenmeinung" müssten zu diesem Zweck die Voraussetzungen falsch gewesen sein, unter denen das Wiederaufnahmeverfahren zu einem Freispruch U. K's führten.
Sprich M. S. müsste falsch ausgesagt haben. Was er ja getan hat. Er verschwieg, der Verbringer der Leiche gewesen zu sein. Also die damaligen Voraussetzungen wären schon mal defekt.

https://www.google.de/amp/s/m.bild.de/news/inland/news-inland/mordfall-peggy-kann-ulvi-k-40-erneut-verurteilt-werden-57395682,view=amp.bildMobile.html

Er dürfte jedoch nicht der Mörder gewesen sein.

Und wenn die Mordermittlungen nicht in einer Bestätigung des Vorwurfes münden, also kein Mord nachgewiesen wird, könnte man erwarten, unter der Voraussetzung dass das Geständnis M. S. ausreichend ist, dass doch nochmal ein Verfahren gegen U. K. in welcher Form auch immer, erfolgt.

Da aber die Ermittlungen noch laufen, und man auch die Anwesenheit/ Beteiligung Dritter noch nicht ausschließen kann, also uns bislang nicht alle Variablen vorliegen, kann man die von mir erwähnten Optionen tatsächlich erstmal bei Seite legen.

So schlussfolgere ich das für mich erst mal.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 11:45
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Denn laut "Expertenmeinung" müssten zu diesem Zweck die Voraussetzungen falsch gewesen sein, unter denen das Wiederaufnahmeverfahren zu einem Freispruch U. K's führten.
Sprich M. S. müsste falsch ausgesagt haben. Was er ja getan hat. Er verschwieg, der Verbringer der Leiche gewesen zu sein. Also die damaligen Voraussetzungen wären schon mal defekt.
MS‘ damalige Falschaussage war aber im WAV nicht ausschlaggebend für das Urteil.
Ich seh da keine Möglichkeiten, UK nochmals anzuklagen. Aber wenn er es tatsächlich war, hätten zumindest Peggys Familie und auch alle ehemals Verdächtigen das Recht auf Veröffentlichung.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 11:54
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Familie S. hatte damals mehere Anwesen in Lichtenberg. Ich denke schon alleine deshalb untersuchte die Polizei neulichst mehrere Anwesen in Lichtenberg. Evtl. ging / geht es der Polizei auch um etwaige Verwandtschaft?
Und natürlich suchten sie auch auf den Anwesen um den derzeitigen Tatverdächtigen MS in - und um dessen Wohnraum herum.
Die Ermittler wollen bestimmt einiges Ein- bzw. Ausschliessen.
Ich habe auch schon überlegt um wieviele anwesen es sich handeln mag die im Bsitz der Familie Sch. waren und sind und wie diese bewirtschaftet werden. Ob sie z.B. vermietet werden o. a.
Laut Wikipedia wurden 2 Anwesen durchsucht.
Am 12. September 2018 wurden zwei Anwesen eines Mannes durchsucht,
Wikipedia: Fall Peggy Knobloch#Ermittlungen gegen einen Tatverdächtigen im September 2018
Zitat von HecastHecast schrieb:Vielleicht sucht die Polizei nach Personen, die bezeugen können, dass in dem von ihm renovierten Haus, Marktplatz 2, diese Farben ursprünglich an den Wänden vorhanden waren. Personen, die ihm evtl. beim Renovieren geholfen haben, oder frühere Bewohner des Hauses. Weiß jemand, wie M.S. in den Besitz des Hauses kam? Hat er das Haus käuflich erworben, der Vorbesitzer könnte sich daran erinnern. Sollte er das Haus geerbt haben, dürfte – muss aber nicht - es eher unwahrscheinlich sein, dass der Erblasser, der ein naher Verwandter sein dürfte, dazu etwas aussagen würde.
Die Polizei ermittelt in alle Richtungen. Auch nach dem was Manuel S. entlasten könnte.
Wenn die Farbpartikel nicht zweifelsfrei den von Manuel S. durchgeführten Renovierungsarbeiten zugeordnet werden können, können sie vielleicht Hinweise auf den Überbringer der Leiche sein.
Ob der tatsächliche Überbringer (wenn es ihn gegeben hat) mit dem von Manuel S. genannten übereinstimmt gilt es auch auf diesem Wege zu ermitteln. Vielleicht hat auch Manuel S. jemandem beim Streichen geholfen in einem Objekt, das uns bisher nicht bekannt ist.
Möglich ist vieles im Moment.

Laut mehreren Zeitungsberichten soll das Vermögen der Familie S. aus einem Erbe stammen.
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Der "dringende" Tatverdacht ist lediglich für die Untersuchungshaft relevant, für die Durchsuchung reicht der "Anfangsverdacht". Was dann im Rahmen des Beschlusses alles passieren kann, hängt davon ab, was der Staatsanwalt beantragt und der Richter dann anordnet.
"Bei anderen Personen sind Durchsuchungen ... zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte ... Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet." (§ 103 I 1 StPO).
Das heißt, dass man konkret nach bestimmten Spuren oder Sachen gesucht haben muss und dann logischerweise nur dort suchen durfte, wo man diese Spuren oder Sachen vernünftigerweise vermuten durfte, auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit finden zu können.
Tatsächlich hat man ja anscheinend die Torfspuren ausfindig machen können, vermutlich auch noch andere Dinge.
So gesehen könnte es durchaus sein, dass das Haus am Marktplatz 2 nicht zu den Anwesen gehörte die von den Durchsuchungen betroffen waren.
Schließlich wissen wir nicht wer zur Zeit das Haus bewohnt. Und die Polizei nicht eben alle Wände nach kleinsten Farbresten durchsuchen kann ohne zu wissen an welcher Wand sich diese tatsächlich befinden. Diese können auch von einer bestimmten Teilfläche sein.

Das würde auch die Frage nach den Renovierungsarbeiten an die Bevölkerung erklären. Denn wenn sich jemand finden würde, der bezeugen kann, dass diese Farben im Raum x an Stelle y im besagten Haus zu finden sind, könnte ein entsprechend begründeter Dursuchungsbeschluss für das Haus am Markt 2 beantragt werden.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:10
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Vielleicht hat auch Manuel S. jemandem beim Streichen geholfen in einem Objekt, das uns bisher nicht bekannt ist.
das wäre ein interessanter Gedanke, der in verschiedene Richtungen weitergesponnen werden kann: wenn S. so geschickt und handwerklich begabt war, sein Haus dort in Eigenarbeit zu renovieren, dann liegt der Gedanke nahe, dass er auch bei Verwandten, Freunden bei Renovierungsarbeiten geholfen hat, oder aber vielleicht auch in Schwarzarbeit bei Renovierung mitgearbeitet hat. Oder aber umgekehrt, vielleicht war er nicht so geschickt und brauchte jemanden, der ihm dabei half, vielleicht hat ein Verwandter, Freund oder auch jemand in Schwarzarbeit bei der Renovierung des Hauses mitgearbeitet?


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:12
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:MS‘ damalige Falschaussage war aber im WAV nicht ausschlaggebend für das Urteil.
ja, ausschlaggebend für das WAF waren die Beeinflussungen seitens der Ermittler.
Mit dem WAF ist das erste Verfahren gegen U. K. in Revision gegangen. Der damalige Schuldspruch wurde wieder revidiert weil für das Geständnis falsche Voraussetzungen vorlagen, so falsch dass das Geständnis als Gültigkeit verlor.

Das WAF wiederum wurde nach meiner Ausführung auch unter falscher Voraussetzung geführt.

D. H. die Staatsanwaltschaft müsste nun ein neues Verfahren ansetzen, das theoretisch am ersten Verfahren ansetzt. Eigentlich so gesehen, in zweite Revision gehen.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:16
@Blaubeeren
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:ja, ausschlaggebend für das WAF waren die Beeinflussungen seitens der Ermittler.
Kannst das bitte nochmal prüfen und zeigen?


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:30
@jaska

Ich hab mir jetzt einen der viel Artikel rausgefischt und nehme mal den hier (siehe 2.Unterpunkt).

https://www.google.de/amp/s/amp.n-tv.de/panorama/Der-Fall-Peggy-Ulvi-K-und-viele-Fragen-article12598996.html

Hieraus schließe ich das von mir gesagte.

Hinzukommend, falsche Zeugenaussagen, und fehlende Beweise, welche zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen führte.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:41
@Blaubeeren
Kannst mal die Textstelle zitieren?


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:50
@jaska


Doch Euler findet in dem Gutachten zahlreiche Mängel. "Es scheint fast so, als hätte der Gutachter die Akten nicht gelesen." Denn Kröber geht davon aus, dass die Polizei keine Hypothese zum Tathergang hatte und also K. kein Geständnis habe einreden können. Doch dies ist falsch, wie Polizeidokumente belegen, und K. hat schließlich genau den Tatablauf gestanden, wie ihn sich die Ermittler zuvor zurecht gelegt hatten.

Und noch am Schluss des Artikels.

Für Ulvi K.s Anwalt Michael Euler steht zunächst die Wiederherstellung der Ehre seines Mandanten im Vordergrund.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 12:56
@Blaubeeren
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:ja, ausschlaggebend für das WAF waren die Beeinflussungen seitens der Ermittler.
Diese Aussage von Dir wird durch Dein Zitat nicht belegt.

Entscheidungsgründe des LG Bayreuth für die Anordnung eines Wiederaufnahmeverfahrens (WAV) waren:
1. Widerrufene belastende Aussage von Peter H.
2. dem Gutachter Dr. Kröber nicht bekannte Tathergangshypothese


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 13:08
@jaska
Danke für die exakte Darstellung.

Wonach im 2. Punkt hervorgeht, dass das WAF deswegen aufgesetzt wurde, dass das Geständnis von U. K. demnach dem Gericht nicht mehr glaubwürdig erschien, weil das Gutachten ohne die Kenntnis der Tathergangshypothese nicht mehr als stichfest galt.

Dieser Punkt setzt das Geständnis U. K's in Frage, weil auf Basis der Tathergangshypothese verhört wurde.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 13:54
@Blaubeeren
Du schriebst aber:
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:ja, ausschlaggebend für das WAF waren die Beeinflussungen seitens der Ermittler.
Also wo genau wurde denn UK zweifelsfrei beeinflusst?
Man konnte nicht mit Sicherheit AUSSCHLIESSEN, dass Teile seines Geständnisses durch Suggestion entstanden sind und daher in dubio pro reo.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 14:18
@Blaubeeren
Nicht ganz.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:dass das WAF deswegen aufgesetzt wurde, dass das Geständnis von U. K. demnach dem Gericht nicht mehr glaubwürdig erschien, weil das Gutachten ohne die Kenntnis der Tathergangshypothese nicht mehr als stichfest galt
Dem Gutachter hatten nicht alle Informationen vorgelegen. Deshalb konnte nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Geständnisses bei Kenntnis der Tathergangshypothese anders ausgefallen wäre.

Das Gericht hatte zu diesem Zeitpunkt keine Information/Einschätzung zur Glaubwürdigkeit des Geständnisses.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 14:31
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Wonach im 2. Punkt hervorgeht, dass das WAF deswegen aufgesetzt wurde, dass das Geständnis von U. K. demnach dem Gericht nicht mehr glaubwürdig erschien, weil das Gutachten ohne die Kenntnis der Tathergangshypothese nicht mehr als stichfest galt.
Nein. Das Wiederaufnahmegericht hat sich zum Gutachten inhaltlich nicht geäußert. Ein Wiederaufnahmegericht hat nur zu prüfen, ob das, was als Wiederaufnahme vom Verurteilten angeführt wird, möglicherweise, wenn es dem Erstgericht bekannt gewesen wäre (hier die widerrufene belastende Aussage von Peter H. und die dem Gutachter Dr. Kröber nicht bekannte Tathergangshypothese) zu einer anderen Entscheidung geführt hätte.

Diese Möglichkeit hat das Wiederaufnahmegericht hier bejaht. Deshalb wurde die Hauptverhandlung erneuert, aber nicht vor dem Wiederaufnahmegericht, sondern, wie es die StPO bestimmt, vor einem anderen Gericht. Von diesem anderen Gericht stammt dann der Freispruch in dubio pro reo.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Doch Euler findet in dem Gutachten zahlreiche Mängel. "Es scheint fast so, als hätte der Gutachter die Akten nicht gelesen." Denn Kröber geht davon aus, dass die Polizei keine Hypothese zum Tathergang hatte und also K. kein Geständnis habe einreden können. Doch dies ist falsch, wie Polizeidokumente belegen, und K. hat schließlich genau den Tatablauf gestanden, wie ihn sich die Ermittler zuvor zurecht gelegt hatten.
RA Euler ist natürlich nicht unparteiisch und schildert halt seine Sicht der Dinge. Würde man die StA fragen, sähe die das wohl ganz anders. Dass UK zweifelsfrei „genau“ (?) den Tatablauf gestanden haben soll, wie ihn sich die Ermittler vorher zurechtgelegt hatten, ist offenbar eine Annahme von RA Euler, aber keineswegs bewiesen.

Zum Freispruch hat geführt, dass, wie einige hier schon geschrieben haben, lediglich vom Gericht in der erneuerten Hauptverhandlung nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Teile des Geständnisses von UK durch bewusste oder unbewusste Beeinflussung durch die Ermittler auf der Basis der im ersten Verfahren dem Gutachter Dr. Kröber nicht bekannten Tathergangshypothese erfolgt sein können.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 15:10
@Andante
@MaryPoppins
@jaska

Das ist alles bestimmt sehr zutreffend beschrieben. Jedoch bringen mich diese differenzierten Ausformulierungen nicht der Erkenntnis näher, warum U. K. nicht mehr angeklagt werden könnte bzw ein Strafverfahren weiter geführt werden könnte.
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Ich seh da keine Möglichkeiten, UK nochmals anzuklagen.
Anscheinend ist dies doch noch möglich wie oben in erwähntem Bildartikel beschrieben wird.


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 15:36
@Blaubeeren
Aus deinem Bildartikel:
ABER: Der Freispruch aus dem Wiederaufnahmeverfahren 2014 könnte angefochten werden. Denn damals sagte bereits Manuel S. aus – und belastete Ulvi K. offenbar NICHT. Damit aber hätte er unvollständig ausgesagt.
Der Anwalt und Strafrechtsexperte Dr. Adam Ahmed (47) zu BILD: „Damit würde eine uneidliche Falschaussage vorliegen.
Denn eine unvollständige Aussage stellt auch eine Falschaussage dar. In diesem Falle hätte die Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmegrund.“
DAS BEDEUTET: Der Freispruch könnte zurückgenommen werden. Dann müsste Ulvi K., der heute in einer betreuten Einrichtung lebt, vielleicht doch noch als Mörder ins Gefängnis.
Das wäre mir neu, dass MS im WAV überhaupt geladen und (falsch) ausgesagt hätte?


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Peggy Knobloch

02.11.2018 um 15:38
@Blaubeeren
ABER: Der Freispruch aus dem Wiederaufnahmeverfahren 2014 könnte angefochten werden. Denn damals sagte bereits Manuel S. aus – und belastete Ulvi K. offenbar NICHT. Damit aber hätte er unvollständig ausgesagt.

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/mordfall-peggy-kann-ulvi-k-40-erneut-verurteilt-werden-57395682.bild.html (Archiv-Version vom 24.09.2018)
da steht dass UK damals durch MS NICHT belastet wurde.. demnach setzt BiLD wieder voraus dass UK jetzt von MS belastet worden sein müsste..


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