Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 13:57
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Sorry, aber was gibt es denn da zu deuten?
Allein schon, dass die Quelle der Focus ist. Der verkündet in seinem Video:
Er erhob erneut schwere Vorwürfe gegen Ulvi K. Wegen solcher Vorwürfe saß der geistig Behinderte bereits mehrere Jahre in Haft.
Mehr muss ich da gar nicht wissen, um selbiges Medium als unglaubwürdig einzustufen. Denn wie wir alle wissen, saß UK nicht einen einzigen Tag seines Lebens jemals in Haft.


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 13:59
@emz
Der Focus hat also die Aufnahmen und die Aussage von Manuel S. gefälscht? (anders wäre es ja nicht möglich)
Das hätte ich jetzt gerne von dir belegt!


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:00
Zitat von AurieleAuriele schrieb:Es wird hier ja davon geschrieben, das es am Nachmittag des 7.5.2001 geregnet hat, und Manuel S. deshalb wohl keine Blumen Umgetopft hat(am Nachmittag).Ich habe mal bei Kachelmann im Archiv geschaut, es hat am Nachmittag nicht geregnet, genau genommen hat es, nach den Radarbildern, den ganzen Tag nicht geregnet.
Es wird hier teilweise als Begründung dafür, dass UK hat sich mittags am Marteau-Platz nicht aufgehalten haben könne, angeführt, dass es geregnet habe. Der Regen ist aber offenbar nicht gesichert.

Blumen umtopfen kann man auch, wenn es regnet, zB wenn man das auf einer überdachten Terrasse oder in der Garage macht. Es gibt auch Leute, denen mit richtiger Kleidung Regen nicht viel ausmacht.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:05
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wird hier teilweise als Begründung dafür, dass UK hat sich mittags am Marteau-Platz nicht aufgehalten haben könne, angeführt, dass es geregnet habe. Der Regen ist aber offenbar nicht gesichert.

Blumen umtopfen kann man auch, wenn es regnet, zB wenn man das auf einer überdachten Terrasse oder in der Garage macht. Es gibt auch Leute, denen mit richtiger Kleidung Regen nicht viel ausmacht.
Unabhängig davon, hätte U.K. ja auch im Regen Holz geschichtet und somit wäre ein Umtopfen im Regen nicht ungewöhnlicher.


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:06
@BigMäc

Und wenn er bei Regen Holz schichten kann, kann er bei Regen vielleicht auch auf einer Bank eine rauchen....


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:@BigMäc

Und wenn er bei Regen Holz schichten kann, kann er bei Regen vielleicht auch auf einer Bank eine rauchen....
Word !


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:09
Zitat von emzemz schrieb:Was heißt denn Heimtücke. Nichts weiter, als dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzte. Das passt praktisch auf jede überraschende Tötung.

Zitat BGH 2 StR 561/05
"Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren."



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:12
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:heute um 14:09
emz schrieb:
Was heißt denn Heimtücke. Nichts weiter, als dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit ausnutzte. Das passt praktisch auf jede überraschende Tötung.

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran
Meines Wissens gelten Kinder gegenüber Erwachsenen juristisch immer als arg - und wehrlos , somit hat @emz recht.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:15
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Meines Wissens gelten Kinder gegenüber Erwachsenen juristisch immer als arg - und wehrlos , somit hat @emz recht.
nein.nur für sehr kleine Kinder gilt:
Zitat gleiches Urteil BGH
Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass einem Kleinstkind gegenüber heimtückisches Handeln in der Regel nicht möglich ist, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen. Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:18
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen
Und Du kannst sicher sagen, dass es dem Mörder Peggys nicht gelang, sie in eine arg- und wehrlose Situation zu bringen, oder sie sich in einer solchen Situation befand, als der Mörder sie überwältigte ?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:18
Zitat von damesic00damesic00 schrieb: Der Bundesgerichtshof hat es in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, die Tötung eines sehr kleinen Kindes, das infolge seiner natürlichen Arg- und Wehrlosigkeit gegen einen Angriff auf sein Leben nichts unternehmen kann, als heimtückisch anzusehen, weil seine Wahrnehmungsfähigkeit noch nicht ausgebildet ist. Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass der Begriff der Heimtücke auf etwas Heimliches hindeutet, man eine böse Absicht aber nur vor jemanden verheimlichen kann, der an sich in der Lage ist, sie wahrzunehmen
Richtig. Peggy war aber kein Kleinkind mehr. Somit hat @emz Recht :)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:27
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Und Du kannst sicher sagen, dass es dem Mörder Peggys nicht gelang, sie in eine arg- und wehrlose Situation zu bringen, oder sie sich in einer solchen Situation befand, als der Mörder sie überwältigte ?
Nein ich kann es nicht sicher sagen,denn ich war nicht dabei.Aber sobald jemand fliehen kann oder auf den Täter einreden kann,dass er ihn verschone-ist mit Heimtücke wackelig.Es ist in der Rechtssprechung sehr kompliziert und selbst erfahrene Richter eines Landgerichts verkennen die höhere Rechtssprechung.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Richtig. Peggy war aber kein Kleinkind mehr. Somit hat @emz Recht :)
Peggy wird wie eine Erwachsene gleich behandelt.Bei komplizierten Sachen ist mit Rechthaben so eine Sache!


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:27
Zitat von AurieleAuriele schrieb:@emz
Der Focus hat also die Aufnahmen und die Aussage von Manuel S. gefälscht? (anders wäre es ja nicht möglich)
Das hätte ich jetzt gerne von dir belegt!
Ach du meine Güte, was heißt denn hier gefälscht :D
Aber lasst uns betrachten, was denn tatsächlich gesagt wurde:

Focus fragt, was er zu der PK meint
MS sagt, da sag ich nichts zu
Focus fragt, ob er etwas anderes zu dem Sachverhalt sagen möchte
MS sagt, dass er ohne Anwalt nichts sagt.
Focus fragt, ob sie mit dem Anwalt sprechen könnten
MS sagt, wegen was denn, das ist mein Anwalt und nicht eurer.

Zwar beruft sich MS in dem Gespräch auf einen nicht näher benannten Anwalt, um den Reporter loszuwerden, aber daraus ergibt sich nicht zwangsläufig, dass er einen solchen an seiner Seite hatte, als er von den Ermittlern befragt wurde.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:33
Zitat von emzemz schrieb:Zwar beruft sich MS in dem Gespräch auf einen nicht näher benannten Anwalt, um den Reporter loszuwerden, aber daraus ergibt sich nicht zwangsläufig, dass er einen solchen an seiner Seite hatte, als er von den Ermittlern befragt wurde.
Sehr geschickt in seiner Kommunikation - oder wie man es noch nennen könnte - dieser M.S. Das hat er ja bewiesen. Jahrelang konnte ihm nichts nachzuweisen sein - bis man die Überreste von Peggy fand.


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es wird hier teilweise als Begründung dafür, dass UK hat sich mittags am Marteau-Platz nicht aufgehalten haben könne, angeführt, dass es geregnet habe. Der Regen ist aber offenbar nicht gesichert.
das Wetter hat ihn nur vom Sitzen auf der Bank am H.-Marteau-Platz abgehalten.
Auf der Rentnerbank in Nähe der Feuerwehr/des von MS genannten Bushäuschens war das Wetter exzellent zum Rauchen

sorry, das musste jetzt sein


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 14:52
hier ein lehrreiches Artikel über Heimtückemord aus meiner Stadt.
Der Täter wurde wegen Totschlags vom Landgericht Aachen verurteilt.
Staatsanwalt ging in Revision.
BGH sah es wie Staatsanwalt,dass Heimtücke nicht ausreichend geprüft wurde.
Bei neuem Prozess stellte das Gericht fest:" Das Opfer war arglos und wehrlos, das stimmt, beschrieb der Richter die erste Voraussetzung für einen Heimtückemord. Die zweite Voraussetzung allerdings besagt, dass auch der Täter sich völlig darüber bewusst sein müsse, diese Wehrlosigkeit des Opfers für seine Tat zu nutzen. Das aber habe man in diesem Fall nicht zweifelsfrei nachweisen können."
https://www.aachener-nachrichten.de/tod-im-selfkant-kein-mord-aus-heimtuecke-sondern-nur-totschlag_aid-24587901


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 15:00
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:hier ein lehrreiches Artikel über Heimtückemord aus meiner Stadt.
Der Täter wurde wegen Totschlags vom Landgericht Aachen verurteilt.
Staatsanwalt ging in Revision.
In deinem Fall wurde der Täter nur deshalb wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt, weil er aufgrund des Alkoholkonsums (2 Promille) selbst nicht in der Lage war „heimtückisch“ zu handeln! Der war einfach „dicht“!
Was hat das denn nun alles mit dem Mord an Peggy zu tun??


melden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 15:20
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Jedoch erschließt sich mir nicht, wo doch so unglaublich viel bekannt war über Orte an denen keine Zeugen waren, warum dann ein LÜGNER eine Bushaltestelle erwähnt.
Diese wurde doch noch gar nicht ausgeschlossen... Heißt wenn irgendwann eine Tatzeit bekannt wird und jemand sagt: Moment mal, ich hatte doch an dem Tag ein Vorstellungsgespräch und bin von dieser Haltestelle abgefahren, da stand ich doch eine halbe Stunde...Da war doch niemand
Ich glaube das der Manuel S. den Ermittlern schon ungefähre Zeiten genannt hat wann das Ganze passiert sein soll. Das die Ermittler nicht restlos überzeugt sind ergibt sich daraus, daß U. Ebner in der PK sagt „wir haben eine Schilderung mit der wir arbeiten müssen, für diese müssen wir versuchen Hinweise zu bekommen die diese stützen...“ und/oderauf die Frage für wie glaubhaft er die Aussage hält antwortet er ebenfalls das es keine Rolle spielt für wie glaubhaft er die Aussage (Übergabe d. toten Peggy) hält, er muß das veri -bzw. falsifizieren.
Zitat von jaskajaska schrieb:Auffällig ist echt, dass diese Tat schon früh getrennt wurde in Tötung/Unfallgeschehen und Verbringung. Dass da ein Unterschied gemacht wurde.
Eigentlich liegt ja bei einem solchen Ereignis nahe, dass man einen Einzeltäter sucht, der das Kind getötet und selbst verbracht hat.
Diese Splittung wirft die Frage auf, warum sie so früh schon feststand?
Das wurde sie m. E. noch nicht, es ist/war ja so, daß man einen (Einzel)täter gesucht hatte; das Manuel S. den man anhand der Ermittlungen wohl als diesen dachte festgestellt zu haben nun mit dem „Teil“geständnis kam, führte ja nur dazu. Dieses soll oder wird ja erstmal auf den Wahrheitsgehalt überprüft.
Zitat von VentilVentil schrieb:selbst wenn er nur! der Verbringer wäre und 17 jahre geschwiegen hätte...es ist schändlich, er hat leid über alle beteiligten gebracht.
Ja, das ist schon extremst ekelhaft. Man stelle sich mal vor der beteiligte sich scheinheilig an der Suche nach dem Mädchen dessen Leiche er tags zuvor im Wald abgelegt hat, dann renovierte er zu dieser Zeit 3 Häuser neben der Knobloch'schen Wohnung sein Haus und hat mit Sicherheit auch miterlebt wie die Mutter leidet. Er hätte in den 15 Jahren bis zum Leichenfund jederzeit die Möglichkeit gehabt anonym der Polizei den Ablageort mitzuteilen und wenigstens die Ungewissheit für die Familie Knobloch zu beenden.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Zurückgehend dazu, dass es für M.S. strafrechtlich keinen Unterschied gemacht hätte, den Namen des Übergeber nicht zu nennen , stellt sich die Frage, weshalb er es dennoch gemacht hat.
Und hier glaube ich, er hatte einen Beleg dafür, von wem er das tote Kind übernahm . Möglicherweise handelt es sich hier um einen der Beweise, zu denen er selbst die Ermittler führte .
Das kann gut möglich sein, an was für Beweise denkst Du? Schlüssel? Geldbeutel?
Eine Hypothese wäre auch, er weiß ja zum Einen vermutlich alles über den Fall (Prozess) und auch um den Geisteszustand vom U. K. und könnte um sich selbst zu schützen den U.K. angegeben haben weil er weiß das man da dann evtl. nicht weiterkommen könnte.
Ich glaube aber an das Einfachste, daß er nachdem er gesagt hatte er hätte das Kind von XY an der Haltestelle übernommen gefragt wurde von wem.

Oder so wie @Dwarf schreibt:
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Vielleicht wollte M.S. die Schuld einfach von sich weisen. Das ist ja ein ganz verbreitetes Verhalten. Man beschuldigt eine andere Person um selbst besser dazustehen.
Wenn man sich selbst "nur" als Verbringer beschuldigt und mit dem Finger auf eine andere Person zeigt die der Mörder sein soll, dann steht man doch aus Sicht des Beschuldigten schon etwas besser da.
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:. Der Torf der gesichert wurde fand sich am Boden 2018 und nicht in Blumentöpfen 2001.
Das stimmt so glaube ich nicht, die Bodenproben im Anwesen der Familie S. wurde doch im Rahmen der Razzia gemacht und parallel zu den Razzien wurde der Manuel S. vernommen, ergo da waren noch keine Befunde aus 2018 bekannt. Und soweit ich weiß sind die Analysen der letztgenommen Bodenproben vom September noch nicht veröffentlicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Bushäuschen als Übergabeort sieht für mich auch wie vorher vereinbart aus: Etwas außerhalb gelegen und in direkter Richtung zum späteren Fundort.

Ich finde das jetzt alles andere als außerhalb gelegen
https://www.google.com/maps/place/Poststra%C3%9Fe,+95192+Lichtenberg/@50.3838868,11.6742867,65m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47a16afd8693478f:0x8f2ef0992640ec29!8m2!3d50.383791!4d11.6742981?shorturl=1
https://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/haltestelle-peggy-101~_v-videowebl.jpg
https://www.youtube.com/watch?v=_oCrj1XgS5M (Video: Polizei weiß wer Peggy verscharrt hat)
Zitat von lawinelawine schrieb:zu allererst sehe ich darin das Motiv, nicht aufzufallen. hätte er nicht mitgesucht als Feuerwehrler, hätte man Verdacht geschöpft!
Ja, ich denke auch das dies mit der Hauptgrund war „bloß nicht auffallen“, positiver Nebeneffekt ist natürlich das er auf dem aktuellen Stand der Ermittlungen ist je näher er an den Einsatzkräften ist.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ich gehe ja davon aus, dass das Bushäuschen als Übernahmeort eine bewusst falsche Angabe von M.S. ist. Deshalb ergänze ich mal mit einer Spekulation:
Wenn der eigentliche Tatort im kernsanierten Haus oder im dahinter liegenden , von der Straße kaum bis nicht einsehbaren Garten lag und M.S. tatsächlich zufällig dazugekommen oder nach der Tat dort hingerufen worden wäre , er dann tatsächlich auch noch versucht hätte, Peggy wiederzubeleben, hätte der Übergeber schon eine stichhaltige Drohung gegen M.S. in der Hand gehabt . " Die Leiche liegt bei Dir und es sind Deine Spuren dran , also bringe sie weg , sonst wird dir nie jemand glauben, dass Du sie nicht getötet hast . "
Im ersten Moment vor so einer traumatischen Situation stehend, konnte das durchaus eine Verbringungsmogivation gewesen sein.
Dieses Szenario erscheint mir irgendwie am wahrscheinlichsten, denn damit könnte man auch erklären warum Peggy nie daheim ankam und warum er die Jacke und den Schulranzen verbrannte. Weshalb Renovierungsmüll an ihren sterblichen Überresten gefunden wurde,usw.
Und die Rückseite wäre so anzufahren, daß niemand was mitbekommt, und v. a. wenn sie in eine Decke o. Plane gewickelt war, wer schöpft Verdacht während er renoviert.
Hier das Bild wo man die Rückseite sieht:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d1/Lichtenberg_-_aerial_view_1.jpg


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

12.10.2018 um 15:46
@margaretha
Guter Beitrag. fragt sich nur, ob das Szenarion wirklich so war? Ich meine - wer war der Täter?
Dass Peggy in das Haus Nr. 2 gerannt/gegangen ist, egal aus welchem Grund - das halte ich für möglich. Konnte sein - die Tür war offen, nicht fest "verbaut", ist da wohl auch mal aus Neugierde gewesen. War zwar ein unausweislicher Ort, aber das überlegt sich ein Kind nicht.
Müllreste, Farbpartikel, Torfpartikel - weisen darauf hin . lassen noch mehr vermuten.
Trotz allem - den "Freundschaftsdienst" kann ich nicht nachvollzieghen. Auf einen Ulvi konnte man sich nicht verlassen,


1x zitiertmelden