Peggy Knobloch
12.10.2018 um 12:55lawine schrieb:weitere Option erkennen:Hinsichtlich der Motivlage des vermeintlichen Auftraggebers der Verbringung kann ich das bestens nachvollziehen, aber kann die Geschichte so mitleiderregend sein, dass man sich als Unbeteiligter Dritter da zum Ritter der Dunklen Seite macht?
sozialer Druck im Ort.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Mit der Verbringung entzieht man den Eltern ja auch eine ordentliche Beerdigung. So wusste niemand, was los ist, viele wurden falsch verdächtigt, 17 Jahre Ungewissheit ...
Um das alles als weniger schlimm anzusehen und dann selbst noch eine Strafverfolgung zu riskieren, da muss meiner Meinung nach mehr als eine rührige Geschichte her.
BigMäc schrieb:Das komplette Areal in Wunsiedel umfasst u.A. 2 Wohnhäuser, vermutlich wohnen im alten Haus die Schwiegereltern von M.S. . Somit könnte man die beiden getrennten Häuser als 2 verschiedene Anwesen betrachten .Vielen Dank!
Warum aber wurde das Anwesen der Schwiegereltern durchsucht? Die haben doch nun wirklich nichts damit zu tun oder glaubte man, dass er dort im Keller vielleicht den Ranzen abgestellt hat? Das wäre natürlich möglich, genauso wie andere Spuren oder Gegenstände, die man dort eventuell vermuten könnte.
Ich meine mich aber zu erinnern, in den Filmbeiträgen noch mindestens ein Haus in Marktleuthen gesehen zu haben, wo eine Armada von Einsatzfahrzeugen davor geparkt war. Ich kann mich aber irren, diese Filme fließen ja immer so schnell vorbei.
AVIOLI schrieb:welche Beweise könnten über die Jahre aufbewahrt worden sein und für MS Angaben sprechen ?Torf? Rote Decke?
In der Tat könnten dabei Gegenstände gewesen sein, die der Geschädigten zugehörig sind, jedoch am Fundort fehlten. Das wäre dann Täterwissen - jedenfalls im Hinblick auf die Verbringung.
AVIOLI schrieb:Also Beweise zum Motiv ?Die sehe ich nicht. Wurde dazu in Pressekonferenz etwas gesagt? Ich meine nicht.
BigMäc schrieb:Vielleicht hat der Übergeber ja erst abgewogen, wen er am leichtesten unter Druck setzen könnte.Wie lange wird der angebliche Übergeber wohl mit dem Leichnam in der Hand oder abgelegt neben sich wohl sinniert haben?
Und falls das so sein sollte: warum hat dann der zur Verbringung Beauftragte noch eine Wiederbelebung versucht? Als Feuerwehrmann sollte man ja wissen, dass das dann Unfug wäre.
Frau.N.Zimmer schrieb:Auffällig finde ich auch, dass bisher von keinem Anwalt die Rede ist.Das fällt mir auch auf.
Ich interpretiere das aus der Berufserfahrung heraus anders. Viele Menschen haben eine Anwaltsallergie oder meinen schlichtweg, alles besser zu wissen. Ärzte können auch ein Lied davon singen, wenn der Patient mit der Google-Diagnose kommt. Im Recht ist es ähnlich. Viele medikamentieren sich da erstmal selbst und begeben sich viel zu spät in professionelle Hilfe.
Ein Anwalt hätte ihm geraten zu schweigen. Das wäre taktisch klüger gewesen.
Ansonsten würde ich den angeblich nicht vorhandenen "dringenden" Tatverdacht nicht überbewerten.
1. wird gegen nur einen Beschuldigten wegen Mordes ermittelt und zwar nach wie vor der Einlassung, dazu bedarf es mindestens eines Anfangsverdachts, der muss aber gegeben sein.
2. ist die Bewertung diejenige der Staatsanwaltschaft und das ist keine Gottesurteil, sondern eine Ermessensentscheidung, möglicherweise hätte ein anderer Staatsanwalt die Entscheidung anders getroffen, zumindest RA Euler wundert sich ja, dass kein Haftbefehlt beantragt wurde.
Ich persönlich sehe da vor allem ermittlungstaktische Gründe.
BigMäc schrieb:Wenn der eigentliche Tatort im kernsanierten Haus oder im dahinter liegenden , von der Straße kaum bis nicht einsehbaren Garten lag und M.S. tatsächlich zufällig dazugekommen oder nach der Tat dort hingerufen worden wäre , er dann tatsächlich auch noch versucht hätte, Peggy wiederzubeleben, hätte der Übergeber schon eine stichhaltige Drohung gegen M.S. in der Hand gehabt . " Die Leiche liegt bei Dir und es sind Deine Spuren dran , also bringe sie weg , sonst wird dir nie jemand glauben, dass Du sie nicht getötet hast . "Das wäre tatsächlich ein nachvollziehbares Szenario.
Im ersten Moment vor so einer traumatischen Situation stehend, konnte das durchaus eine Verbringungsmogivation gewesen sein.
M.S. konnte ja nicht wissen , wann Peggy gefunden wird, hätte also guten Grund gehabt haben können, auch weiter zu schweigen .
Irgendwann wurde U.K. verurteilt , vielleicht schwieg er da weiter, weil er es gerecht fand .
Irgendwann wurde die Leiche gefunden , vielleicht dachte er, jetzt nach der langen Zeit würde ihm eh keiner mehr glauben .
Dennoch halte ich es nicht für wahrscheinlich.
damesic00 schrieb:Alexander Horn geht in seiner operativen Fallanalyse von einer sexuell motivierten Tat aus.Tja.
Ich würde mich darauf nicht direkt festnageln wollen, sehe aber stets aus allen Ecken und Enden eine strafbar sexuell motivierte Komponente mitspielen.