Peggy Knobloch
05.10.2018 um 17:52Oder die BI zählt.OpLibelle schrieb:Abgesehen davon wird U.K. kaum über nenneswertes Einkommen und/oder Vermögenswerte verfügen und deshalb Prozesskostenhilfe bekommen.
Oder die BI zählt.OpLibelle schrieb:Abgesehen davon wird U.K. kaum über nenneswertes Einkommen und/oder Vermögenswerte verfügen und deshalb Prozesskostenhilfe bekommen.
Dazu geht man auch über einen Anwalt.OpLibelle schrieb:Ein Betreuer benötigt nicht die "Erlaubnis" des Betreuungsgericht um Namen des Betreuten gegen irgendwen irgendeine Klage zu erheben.
Warum sollte sie für U.K. etwas zahlen, wenn U.K. das auch umsonst bekommen kann?Kannitverstan schrieb:Oder die BI zählt.
Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichender Erfolgsaussicht für eine Klage. Die müsste hier erst mal gegeben sein. Schadensersatzprozesse setzen unter anderem voraus, dass ein konkreter Schaden, der auch der Höhe nach sauber belegbar ist, eingetreten ist. Wie man hier auf einen Millionenschaden kommen wil, mag erst mal begründet werden.OpLibelle schrieb:Abgesehen davon wird U.K. kaum über nenneswertes Einkommen und/oder Vermögenswerte verfügen und deshalb Prozesskostenhilfe bekommen.
Vielleicht gibt es diese Sachbeweise auch inzwischen gegen UK?Kannitverstan schrieb:Er hat nicht nur gestanden, es gibt auch Sachbeweise, die es belegen. Die Situation ist einer vollkommen andere.
So steht es in § 114 Abs. 1 und Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).Kannitverstan schrieb:heute um 18:07
Soweit ich weiß, muss Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt werden. Bei Klagen, welche "offensichtlich" ohne Erfolg sind, wird diese Hilfe nicht gegeben. Außerdem kann das Gericht diese Hilfe ablehnen, wenn es in keinem Verhältnis ist, also eine Klage in der Form erhebt, die man sonst nicht machen würde, wenn man es selbst bezahlen müsste.
Septemberlouis schrieb (Beitrag gelöscht): emz schrieb:
Magst du mal erklären, welches Ziel du mit der Frage nach der Seitenzahl verfolgst?
Ich denke, das muss ich nicht erklären.
Da würde ich fast sagen, dass du so Manches auch nur schreibst, damit die Tasten klappern, ohne einen Sinn dahinter. :DSeptemberlouis schrieb: emz schrieb:
Wie darf man sich denn so eine gerichtliche Ermahnung vorstellen?
Frage beim Betreuungsgericht nach.
Diese Klage hat nichts mit der Verurteilung wegen Mordes und seines Freispruchs zu tun.Kannitverstan schrieb:Kulac ist aus jetziger Sicht zu Unrecht verurteilt worden. Ich denke, wir hätten ein Unrechtsstaat, wenn ein Betreuungsgericht solche Klagen bzgl. einer Entschädigung verhindern darf, gerade wenn der Staat selber beklagt ist.
Theoretisch ja, praktisch genügt eine halbwegs nachvollziehbare Begründung mit einem Verweis auf ein (vom Gericht in Auftrag zu gebendes, also noch einzuholendes) Sachverständigengutachten verbunden mit dem Hinweis auf die mangelnde Postulationsfähigkeit des Klägers (und seiner Betreuerin) vor dem Landgericht (für die Klage herrscht Anwaltszwang, für das PKH-Verfahren nicht).Andante schrieb:Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichender Erfolgsaussicht für eine Klage. Die müsste hier erst mal gegeben sein.
Manges materiellem Schaden würde eine Klage von U.K. sicher auch auf Schmerzensgeld und nicht auf Schadensersatz hinauslaufen.Andante schrieb:Schadensersatzprozesse setzen unter anderem voraus, dass ein konkreter Schaden, der auch der Höhe nach sauber belegbar ist, eingetreten ist. Wie man hier auf einen Millionenschaden kommen wil, mag erst mal begründet werden.
Nein, dass Gericht würde deswegen PKH nicht ablehnen, sonder deckeln. Meint: Es würde PKH für einen sinnvollen Streitwert bewilligen, aber nicht für eine erkennbar völlig überzogene Forderung.Kannitverstan schrieb:Offensichtlich ohne Erfolg ist die Klage sicher nicht, aber die Höhe der Zahlung ist schon extrem. Aber ob das für die Ablehnung ausreichend wäre, keine Ahnung.
Und welche Schadenshöhe würdest du um Fall Ulvi ansetzen? Verdienstausfall in nennenswerter Höhe hat er ja nicht gehabt.OpLibelle schrieb:Nein, dass Gericht würde deswegen PKH nicht ablehnen, sonder deckeln. Meint: Es würde PKH für einen sinnvollen Streitwert bewilligen, aber nicht für eine erkennbar völlig überzogene Forderung.
Ach so? Das hatte ich dann falsch verstanden. Falls man in einem WAV bzgl. der Missbrauchshandlungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er nie gefährlich war, dann könnte er schon Schadensersatz geltend machen.emz schrieb:Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist, dann soll auf Entschädigung für die Zeit, die er wegen Missbrauchs in der Psychiatrie saß, geklagt werden.
Dass er wegen der Verurteilung eine ärztlich festgestellte posttraumatische Belastungsstörung oder sonstige gesundheitliche Schäden hatte, willst du aber wohl nicht sagen, oder?Kannitverstan schrieb:Entschädigung steht Kulac sogar sicher zu, denn schließlich musste er lange Zeit als rechtskräftig verurteilter Mörder leben.
Er hat also an einer Verurteilung gelitten, wegen der er nicht einen einzigen Tag im Knast war?OpLibelle schrieb:Sinngemäß müsste er also nur leidlich begründet vortragen, dass er unter der Verureteilung gar schrecklich gelitten hat
Er missbraucht Kinder, ist aber nicht gefährlich? Darf so einer dann deiner Meinung nach frei rumlaufen?OpLibelle schrieb: Falls man in einem WAV bzgl. der Missbrauchshandlungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er nie gefährlich war, dann könnte er schon Schadensersatz geltend machen.
Und welche Nachteile sind ihm dadurch erwachsen?Kannitverstan schrieb:Entschädigung steht Kulac sogar sicher zu, denn schließlich musste er lange Zeit als rechtskräftig verurteilter Mörder leben.
Vorlleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn er ein bisschen Entschädigung bekommt. Die kann er dann gleich an die von ihm missbrauchten Kinder zur Wiedergutmachung weiterreichen.emz schrieb:Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist, dann soll auf Entschädigung für die Zeit, die er wegen Missbrauchs in der Psychiatrie saß, geklagt werden.
@3THINKER3THINKER schrieb:", neben sich einen Topf."
Wurde der Topf bei der mutmaßlichen Verfolgung P.K. dort zurückgelassen?
Oder wurde der Topf mitgeführt?
Doch der Topf spielte dann keine Rolle mehrt.
Diese Aussage von der Mutter ist ebenso wackelig, wie alles andere auch.
Ja wer hat denn da auf den armen UK gezeigt?Kannitverstan schrieb:Überlege Dir Mal, wenn Du selber lange als verurteilter Mörder giltst und alle auf Dich zeigen, wäre Dir das egal? Ich glaube, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren, wie das für Dich wäre.