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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 17:52
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Abgesehen davon wird U.K. kaum über nenneswertes Einkommen und/oder Vermögenswerte verfügen und deshalb Prozesskostenhilfe bekommen.
Oder die BI zählt.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 17:52
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ein Betreuer benötigt nicht die "Erlaubnis" des Betreuungsgericht um Namen des Betreuten gegen irgendwen irgendeine Klage zu erheben.
Dazu geht man auch über einen Anwalt.
Wie ist es gewesen? Hat man es versucht wegen der Entschädigung?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 17:53
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Oder die BI zählt.
Warum sollte sie für U.K. etwas zahlen, wenn U.K. das auch umsonst bekommen kann?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 17:54
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Abgesehen davon wird U.K. kaum über nenneswertes Einkommen und/oder Vermögenswerte verfügen und deshalb Prozesskostenhilfe bekommen.
Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichender Erfolgsaussicht für eine Klage. Die müsste hier erst mal gegeben sein. Schadensersatzprozesse setzen unter anderem voraus, dass ein konkreter Schaden, der auch der Höhe nach sauber belegbar ist, eingetreten ist. Wie man hier auf einen Millionenschaden kommen wil, mag erst mal begründet werden.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 17:58
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Er hat nicht nur gestanden, es gibt auch Sachbeweise, die es belegen. Die Situation ist einer vollkommen andere.
Vielleicht gibt es diese Sachbeweise auch inzwischen gegen UK?
Dir ist schon klar, dass gegen ihn nicht mehr ermittelt werden darf? Wenn man seine Spuren am Tatort oder an der Leiche gefunden hat, darf das doch nicht mal veröffentlicht werden! Würde aber erklären, warum MS bisher nicht in U-Haft sitzt und so ein Eiertanz um Formulierungen auf der PK aufgeführt wurde. Schon mal drüber nachgedacht?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:07
Soweit ich weiß, muss Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt werden. Bei Klagen, welche "offensichtlich" ohne Erfolg sind, wird diese Hilfe nicht gegeben. Außerdem kann das Gericht diese Hilfe ablehnen, wenn es in keinem Verhältnis ist, also eine Klage in der Form erhebt, die man sonst nicht machen würde, wenn man es selbst bezahlen müsste.

Offensichtlich ohne Erfolg ist die Klage sicher nicht, aber die Höhe der Zahlung ist schon extrem. Aber ob das für die Ablehnung ausreichend wäre, keine Ahnung.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:13
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:heute um 18:07
Soweit ich weiß, muss Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragt werden. Bei Klagen, welche "offensichtlich" ohne Erfolg sind, wird diese Hilfe nicht gegeben. Außerdem kann das Gericht diese Hilfe ablehnen, wenn es in keinem Verhältnis ist, also eine Klage in der Form erhebt, die man sonst nicht machen würde, wenn man es selbst bezahlen müsste.
So steht es in § 114 Abs. 1 und Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO).

Prozesskostenhilfe ist nämlich eine Form der Sozialhilfe und wird aus Steuergeldern finanziert. Das heißt: der Steuerzahler soll anderen nur dann Prozesse bezahlen müssen, wenn die Betreffenden selber zuwenig Einkommen oder Vermögen für die Prozessführung haben UND wenn die beabsichtigte Klage wenigstens etwas Erfolgsaussicht hat, also nicht von vornherein sinnlos bzw. ohne ausreichende Begründung ist.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:14
Septemberlouis schrieb (Beitrag gelöscht): emz schrieb:
Magst du mal erklären, welches Ziel du mit der Frage nach der Seitenzahl verfolgst?

Ich denke, das muss ich nicht erklären.
Zitat von SeptemberlouisSeptemberlouis schrieb: emz schrieb:
Wie darf man sich denn so eine gerichtliche Ermahnung vorstellen?

Frage beim Betreuungsgericht nach.
Da würde ich fast sagen, dass du so Manches auch nur schreibst, damit die Tasten klappern, ohne einen Sinn dahinter. :D
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Kulac ist aus jetziger Sicht zu Unrecht verurteilt worden. Ich denke, wir hätten ein Unrechtsstaat, wenn ein Betreuungsgericht solche Klagen bzgl. einer Entschädigung verhindern darf, gerade wenn der Staat selber beklagt ist.
Diese Klage hat nichts mit der Verurteilung wegen Mordes und seines Freispruchs zu tun.

Mach mal einen Schritt nach dem anderen.
Zunächst einmal ist ein WAV wegen des schweren Missbrauchs der Peggy sowie der anderen Kinder angedacht.
Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist, dann soll auf Entschädigung für die Zeit, die er wegen Missbrauchs in der Psychiatrie saß, geklagt werden.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichender Erfolgsaussicht für eine Klage. Die müsste hier erst mal gegeben sein.
Theoretisch ja, praktisch genügt eine halbwegs nachvollziehbare Begründung mit einem Verweis auf ein (vom Gericht in Auftrag zu gebendes, also noch einzuholendes) Sachverständigengutachten verbunden mit dem Hinweis auf die mangelnde Postulationsfähigkeit des Klägers (und seiner Betreuerin) vor dem Landgericht (für die Klage herrscht Anwaltszwang, für das PKH-Verfahren nicht).

Sinngemäß müsste er also nur leidlich begründet vortragen, dass er unter der Verureteilung gar schrecklich gelitten hat (Beweis: vom Gericht einzuholendes Gutachten), dass es zu der Verurteilung nicht gekommen wäre, hätte der Gutachte rnur ein vernünftiges Gutachten erstellt (Beweis: noch ein Gutachten) und dass er das alles noch viel besser zu Papier bringen könnte, wenn er denn nur einen Anwalt hätte.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Schadensersatzprozesse setzen unter anderem voraus, dass ein konkreter Schaden, der auch der Höhe nach sauber belegbar ist, eingetreten ist. Wie man hier auf einen Millionenschaden kommen wil, mag erst mal begründet werden.
Manges materiellem Schaden würde eine Klage von U.K. sicher auch auf Schmerzensgeld und nicht auf Schadensersatz hinauslaufen.

Posttraumatische Belastungsstörznegn nach Verkehrsunfall können da schonmal € 30.000,- bringen (OLG Schleswig, 2009, Az. 7 U 76/07) Beispiel: https://openjur.de/u/167652.html

Was meinst Du, wie teuer dann erst das Schmerzengeld für den erlittenen seelischen Schmerz durch eine falsche Mordverurteilung werden kann?!
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Offensichtlich ohne Erfolg ist die Klage sicher nicht, aber die Höhe der Zahlung ist schon extrem. Aber ob das für die Ablehnung ausreichend wäre, keine Ahnung.
Nein, dass Gericht würde deswegen PKH nicht ablehnen, sonder deckeln. Meint: Es würde PKH für einen sinnvollen Streitwert bewilligen, aber nicht für eine erkennbar völlig überzogene Forderung.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:17
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Nein, dass Gericht würde deswegen PKH nicht ablehnen, sonder deckeln. Meint: Es würde PKH für einen sinnvollen Streitwert bewilligen, aber nicht für eine erkennbar völlig überzogene Forderung.
Und welche Schadenshöhe würdest du um Fall Ulvi ansetzen? Verdienstausfall in nennenswerter Höhe hat er ja nicht gehabt.

Sorry, hatte dein Post zu flüchtig gelesen. Also kein Schadensersatz, sondern Schmerzensgeld. Und wo ist da ein Verschulden eines Schädigers gegeben?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:23
Zitat von emzemz schrieb:Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist, dann soll auf Entschädigung für die Zeit, die er wegen Missbrauchs in der Psychiatrie saß, geklagt werden.
Ach so? Das hatte ich dann falsch verstanden. Falls man in einem WAV bzgl. der Missbrauchshandlungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er nie gefährlich war, dann könnte er schon Schadensersatz geltend machen.

Seine Berufsangabe war "Gaststättemhelfer". Was verdient ein solcher? € 1.500,- brutto, höchstens? € 1.500,- pro Monat mal 12 Monate pro Jahr mal 12 Jahre = € 180.000,-. Davon wäre ersparte Aufwendungen für Kost & Logis abzuziehen. Bleibt? Etwa Null.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:23
@Andante
Die Klage dürfte nicht von vornherein ohne Erfolg sein. Hier sind erst schwierige Rechtsfragen zu beantworten. Du meinst sie für sinnlos zu halten, aber die Sinnlosigkeit müsste quasi auf den ersten Blick erkennbar sein.

Entschädigung steht Kulac sogar sicher zu, denn schließlich musste er lange Zeit als rechtskräftig verurteilter Mörder leben. Es geht hier mehr um die Höhe und die Frage des Anteils des Gutachters, schließlich hatte er die Diagnose im WAV geändert. Ob er hier aber im 1. Verfahren eine unhaltbare Diagnose gestellt hatte, muss erst durch eine Verhandlung ermittelt werden, das ist alles andere als trivial. Da sind Gutachten zu erstellen etc.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:24
@OpLibelle

Schau vielleicht auch mal in § 839 BGB, dort insbesondere Abs. 2.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:28
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Entschädigung steht Kulac sogar sicher zu, denn schließlich musste er lange Zeit als rechtskräftig verurteilter Mörder leben.
Dass er wegen der Verurteilung eine ärztlich festgestellte posttraumatische Belastungsstörung oder sonstige gesundheitliche Schäden hatte, willst du aber wohl nicht sagen, oder?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:30
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Sinngemäß müsste er also nur leidlich begründet vortragen, dass er unter der Verureteilung gar schrecklich gelitten hat
Er hat also an einer Verurteilung gelitten, wegen der er nicht einen einzigen Tag im Knast war?
Das wird schwierig, könnte ich mir vorstellen.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb: Falls man in einem WAV bzgl. der Missbrauchshandlungen zu dem Ergebnis kommen sollte, dass er nie gefährlich war, dann könnte er schon Schadensersatz geltend machen.
Er missbraucht Kinder, ist aber nicht gefährlich? Darf so einer dann deiner Meinung nach frei rumlaufen?
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Entschädigung steht Kulac sogar sicher zu, denn schließlich musste er lange Zeit als rechtskräftig verurteilter Mörder leben.
Und welche Nachteile sind ihm dadurch erwachsen?


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:31
Sich um die Schadenshöhe Gedanken zu machen, ist hier etwas deplatziert.
Damit die Debatte nicht völlig aus dem Thema driftet, werfe ich eine Frage ein.
Weshalb wurde U.K. für die Ermittler interessant?

Die BILD schreibt:

"Als sich die Ermittlungen zunehmend auf S. konzentrierten, meldete sich dessen Mutter plötzlich bei der Polizei. Dort sagte sie aus, sie habe Ulvi K. am Tag von Peggys Verschwinden gegen 12.55 Uhr auf einer Bank am Henri-Marteau-Platz sitzen sehen, neben sich einen Topf."

https://m.bild.de/news/inland/news-inland/warum-manuel-s-gerade-jetzt-von-der-soko-vernommen-wurde-neue-heisse-spur-im-mor-57224346.bildMobile.html

", neben sich einen Topf."

Wurde der Topf bei der mutmaßlichen Verfolgung P.K. dort zurückgelassen?
Oder wurde der Topf mitgeführt?
Eigenartigerweise mass man dieser Zeugenaussage bei der ersten Verurteilung U.K.s grosse Bedeutung bei.
Doch der Topf spielte dann keine Rolle mehrt.
Diese Aussage von der Mutter ist ebenso wackelig, wie alles andere auch.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:31
Zitat von emzemz schrieb:Erst wenn das erfolgreich verlaufen ist, dann soll auf Entschädigung für die Zeit, die er wegen Missbrauchs in der Psychiatrie saß, geklagt werden.
Vorlleicht ist es gar nicht so schlecht, wenn er ein bisschen Entschädigung bekommt. Die kann er dann gleich an die von ihm missbrauchten Kinder zur Wiedergutmachung weiterreichen.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:34
Überlege Dir Mal, wenn Du selber lange als verurteilter Mörder giltst und alle auf Dich zeigen, wäre Dir das egal? Ich glaube, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren, wie das für Dich wäre.

Eine Entschädigung steht ihm jedenfalls zu. Es ist nur eine Frage der Höhe.


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:43
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:", neben sich einen Topf."

Wurde der Topf bei der mutmaßlichen Verfolgung P.K. dort zurückgelassen?
Oder wurde der Topf mitgeführt?
Doch der Topf spielte dann keine Rolle mehrt.
Diese Aussage von der Mutter ist ebenso wackelig, wie alles andere auch.
@3THINKER
Die sah ihn um 13.10 mit Topf, Peggy soll nach den damaligen Ermittlungen um 13.15 letztmals lebend gesehen worden sein, auch hat niemand sonst den Ulvi um diese Zeit(en) am H-M-Platz sitzen sehen. Irgendwo las ich das damit begründet wurde das Ulvi in der Zeit den Topf weggebracht hat. (Evtl. findest Du das sogar hier im Forum über die SuFu)


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Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:44
Zitat von KannitverstanKannitverstan schrieb:Überlege Dir Mal, wenn Du selber lange als verurteilter Mörder giltst und alle auf Dich zeigen, wäre Dir das egal? Ich glaube, darüber brauchen wir hier nicht zu diskutieren, wie das für Dich wäre.
Ja wer hat denn da auf den armen UK gezeigt?
In welchen Situationen könnte er denn da ganz besonders arg gelitten haben?

Da stelle ich mir eine Argumentation schwer bis unmöglich vor.


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