jaska schrieb:Den Ermittlern dürften jetzt ja die Uhrzeiten der Verbringung und damit auch das Zeitfenster für den Mord vorliegen.
Diese Aussage unterstellt, dass der Beschuldigte die Wahrheit gesagt hat.
Ich glaube das nicht und ich glaube auch nicht, dass die derzeitigen Ermittler das glauben.
Die Experten-Ermittler der Soko II hätten es wahrscheinlich geglaubt.
In der Pressekonferenz wurde geflissentlich nur gesagt, dass man sich sicher sei, den Verbringer ermittelt zu haben, nicht wann und wie die Verbringung genau gelaufen ist.
Valentino schrieb (Beitrag gelöscht):Vielleicht hat die Entscheidung, ihn auf freiem Fuß zu lassen, auch ermittlungstaktische Gründe.
Das ist möglich. Die Staatsanwaltschaft ist ja nicht verpflichtet, einen Antrag auf Erteilung des Haftbefehls zu stellen, es ist eine Ermessensentscheidung.
Valentino schrieb (Beitrag gelöscht):„Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Erkenntnisse“
ist genau das, was aktuell notwendig ist.
Die Soko II hat eine Bewertung vorgenommen, die letztendlich zum zwangsläufigen Freispruch führte. Diese Berwertung war fehlerhaft. Daher muss man die Aktenlage neu bewerten, wenn man den Fall lösen will. Man muss sich von den damaligen Dogmen, die aufs falsche Gleis führten, lösen und offenbar tut man das zumindest ansatzweise, wenn auch jedenfalls öffentlich noch nicht vollständig.
traces schrieb:Mal eine Frage an den Experten:
Ermittler arbeiten im Auftrag einer Staatsanwaltschaft.
In wessen Auftrag arbeitet eine Staatsanwaltschaft?
Der Satz vor der Frage ist falsch und die Frage impliziert etwas, was auch nicht stimmt.
traces schrieb: deutlich verkürzt
Der Begriff "Soko II" ist in der Tat deutlich verkürzt, ich halte die Hauptverantwortlichen aber tatsächlich für innerhalb der Begrifflichkeit treffend umschrieben.
Gewisse Unterstellungen weise ich zurück, dies sind Fehlinterpretationen anhand von Dingen, die ich nicht gesagt habe und das mit gutem Grund.
jaska schrieb:Zumal die Richter das Urteil sprechen.
Wer da aufmerksam den Fall studiert hat, dem ist sicherlich nicht entgangen, dass das Urteil, das auf der Tathergangshypothese der Soko II basierte, später kassiert werden musste. Und nochmal: genau deswegen kann der seitdem Freigesprochene nicht mehr verurteilt werden.
Luminella schrieb:Warum hat der Staatsanwalt (re,außen) den Namen des Beschuldigten ein mal deutlich ganz ausgesprochen und kurz darauf genau einmal mit seinem rechten Auge auffällig gezwinkert? Ich kann diese Aktion gar nicht einordnen!
Ersteres war ein Versehen und Letzteres eine nervöse Zuckung, weil ihm das Versehen sehr unangenehm war.
Letztendlich war es egal, da sowieso alle Journalisten vor Ort den Namen schon kannten, ich übrigens auch, das war kein Hexenwerk, das zu recherchieren.