3THINKER schrieb:Eigenartigerweise mass man dieser Zeugenaussage bei der ersten Verurteilung U.K.s grosse Bedeutung bei.
Wie bei diversen anderen Zeugenaussagen hat die Soko II nur das im Kopf behalten, was zur Tathergangshypothese gepasst hat. Den Rest hat man halt stehen oder fallen lassen oder wie auch immer.
Die Zeugin will ja auf dem Rückweg um 13.10 Uhr nochmals quasi die gleiche Beobachtung gemacht haben. Demnach müsste der dort Gesichtete sich da mindestens eine Viertelstunde mit dem Topf ausgeruht haben, wenn er nicht zwischenzeitlich mal aufgestanden sein sollte.
Dank des Freispruchs ist das zwar inzwischen egal, aber dass kein einziger der anderen Zeugen eine ähnliche Beobachtung gemacht hat, finde ich schon auffällig. Als Fachmann kann man sich seinen Reim darauf machen.
jaska schrieb:Wenn Peggy nicht zuhause ankam ist naheliegend
Das ist eine der vielen Behauptungen, die nachhaltig verbreitet werden, allerdings gibt es dafür zwar Anzeichen, aber keine gesicherten Erkenntnisse, zumal nicht klar ist, was mit mit "zuhause" meint, in Frage kommen der Gebäudekomplex an sich, insbesondere Haustür und Flur, dann Hof und Wohnung selbst. So eindeutig ist das nämlich nicht.
Es gibt insbesondere zahlreiche noch nicht gesicherte Sichtungen nachmittags, die meiner persönlichen Beweiswürdigung nach durchaus glaubhaft erscheinen.
Christl schrieb:Darf ich fragen, welche Gedankengänge dich dazu veranlasse, explizit NICHT von Tagen oder Wochen oder gar länger zu sprechen?
Auch für den Zeitpunkt der Verbringung der sterblichen Überreste zum Fundort gibt es meines Wissen keine gesicherten Anhaltspunkte oder gar Beweise
Ich stimme zu. Sicher ist da gar nichts, ich kann auch Monate nicht gänzlich ausschließen, halte es lediglich für überwiegend wahrscheinlich (damit ist nichts ausgeschlossen), dass der Leichnam zeitnah verbracht wurde und die Tötung auch nicht zeitlich allzu weit vom Verschwindezeitpunkt statt
Alex9247 schrieb:Vorhin war ja die Diskussion, wie die Leiche ins Bushäuschen kam
Die Frage, die man sich als Erstes stellen sollte, ist doch die, warum sie überhaupt dahin gekommen sein soll. Dies behauptet derzeit nur einer und der wird der Tat bezichtigt. Von daher frage ich mich doch erst mal, ob ich diese Aussage für plausibel halte und nach allem, was man weiß, tendiere ich dazu, diese Einlassung für das zu halten, was solche Einlassungen in solchen Situationen (Konfrontation mit dem Tatvorwurf, parallel Untersuchung diverser Anwesen, die mit einem in Bezug stehen, Sachbeweise für einen Zusammenhang mit der Tat) üblicherweise sind. Warum sollte es hier anders sein?
Andante schrieb:Vielleicht muss man mal deutlich festhalten, dass gegenwärtig nicht gegen UK wegen Mordes an Peggy ermittelt wird, sondern ausschließlich gegen MS.
Der ein oder andere versucht das ja, teilweise mehr oder weniger vergeblich, da manche Diskutanten stets wieder in alteingeübte Muster verfallen, die für die Tataufklärung nicht zielführend sind.
summerdreem schrieb:den jetzt Beschuldigten kann man doch eher einer Anklage aussetzen, als dem vorherigen, denn jetzt gibt es konkrete Spuren, die ihn mit dem Tatgeschehen in Zusammenhang bringen, als alles, was was da vorher war.
In der Tat.
Zuvor musste ja der davor Verurteilte freigesprochen werden, ein Grund dabei waren das Fehlen von Sachbeweisen. Die sind jetzt vorhanden und sogar eine Einlassung, die eine Beteiligung (wenn auch erst im Nachhinein) an der Tat sogar einräumen. Ein solches "Geständnis" ist viel mehr wert, weil es gerichtlich verwertet werden kann und zwar in jeder Hinsicht.
3THINKER schrieb am 30.09.2018:In dem Filmbeitrag vom Bayrischen Rundfunk sieht man auf dem Grundstück von M.S. eine Flagge, im beklagenswertem Zustand.
In bestimmten Kreisen ist das eine verschlüsselte Provokation, die auf den Zustand der Bundesrepublik Bezug nimmt.
Lemniskate schrieb am 30.09.2018:Und zu den Fahnen.
Ich finde deutlicher kann man eine Gesinnung nicht sichtbar machen als mit einer solchen Fahne vor der Tür.
Egal, was man mit der bzw. den Fahnen intepretiert, sie sind illegal nach §§ 124 OWiG und 90a StGB.
In der Tat deuten diese Symbole aber darauf hin, dass der Beschuldigte nicht nur im Hinblick auf Leichenverbringung eine spezielle Meinung zu haben scheint. Dass ihn Vater und Mutter decken ("alles Lügen", "stochern im Nebel") deutet auf eine enge Familienbande hin, offenbar weniger an der Aufklärung des Verbrechens als am Schutz ihres Sprösslings interessiert.
Während die Anti-K-Lobby hier ja gerne mal gegen die einen Eltern schießt, wohlgemerkt die eines Freigesprochenen, werden die Eltern des Beschuldigten (ja, was haben die eigentlich zur Tataufklärung beigeholfen?) dezent ignoriert.
Rückblick:
als ich auf den Fall stieß, wurde noch offen nach dem Täter gesucht. Später wurde ein Tatverdächtiger öffentlich benannt.
Später wurde dann berichtet, dass ein Wiederaufnahmeantrag im Raum steht. Das war der Punkt, wo ich aufmerksam wurde. Ein Wiederaufnahmeantrag, der Aussicht auf Erfolg hat, ist so etwas wie ein Lottogewinn, nämlich äußerst selten. Und wenn in einem Filmbeitrag eine Lichtenbergerin sagt, die Polizei habe den Fall versaut, dann ist das im Hinblick auf die politisch instrumentalisierte Soko II tatsächlich der Fall. Denn nur wegen derer zweifelhafter Arbeit musste (ich betone: musste!) der zuvor Verurteilte freigesprochen werden.
All diejenigen, die sich jetzt beklagen, dass er nicht mehr verurteilt werden kann, dürfen sich bei der Soko II bedanken.
Vorausblick:
Als Trost gebe ich aber zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es der Freigesprochene war, aus meiner fachlichen Sicht äußerst gering ist. Als weiterer Trost sei aber auch gesagt: es war mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein waschechter Biolichtenberger.