Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und welche Schadenshöhe würdest du um Fall Ulvi ansetzen? Verdienstausfall in nennenswerter Höhe hat er ja nicht gehabt.

Sorry, hatte dein Post zu flüchtig gelesen. Also kein Schadensersatz, sondern Schmerzensgeld. Und wo ist da ein Verschulden eines Schädigers gegeben?
Schmerzensgeld für eine unbegründete Mordverurteilung? Schwer zu sagen. € 100.000, vielleicht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und wo ist da ein Verschulden eines Schädigers gegeben?
Verschulden des Gutachters: Grob stümperhaftes Gutachten. Das eben, müsste ein zweiter Gutachter dann belegen.

Verschulden des Freistaats Bayern: Kaum. Man müsste argumentieren, dass die Richter die Stümperhaftigkeit des Gutachtens hätten erkennen müssen.

Es gibt in der Bundesdeutschen Rechtsgeschichte - glaube ich - nicht viele Beispiele, aber von einem weiß ich sicher: Ein Gutachter hatte einen angeblichen Täter anhand eines Ohres identifiziert, dass auf einer Überwachungskamera unter einer Maske hervorlugte. Der Mann wurde auch verurteilt (wg. Bankraub). Das Ohr-Gutachten war derart daneben, dass der Gutachter für 8 Jahre unschuldig Gefängnis € 150.000,- Schmerzensgeld an den Nicht-Bankräuber zu zahlen hatte.

Schöner Fall: Wikipedia: Donald Stellwag
Zitat von AndanteAndante schrieb:Schau vielleicht auch mal in § 839 BGB, dort insbesondere Abs. 2.
Den Hinweis verstehe nicht. Der Beamte bzw. Richter haftet nicht persönlich, sondern der Freistaat Bayern für die Richter. Und?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass er wegen der Verurteilung eine ärztlich festgestellte posttraumatische Belastungsstörung oder sonstige gesundheitliche Schäden hatte, willst du aber wohl nicht sagen, oder?
Nein, wäre ich er (oder sein Betreuer) würde ich das behaupten und auf eine vom Gericht einzuholendes Sachverständigengutachten verweisen. Und damit ich hätte ich sehr gute Aussichten auf PKH.
Zitat von emzemz schrieb:Er hat also an einer Verurteilung gelitten, wegen der er nicht einen einzigen Tag im Knast war?
Das wird schwierig, könnte ich mir vorstellen.
Doch, doch. Ich bin mir sicher, seine Betreuerin wird rührseelige Geschichten erzählen, wie sie den armen Bub hat trösten müssem
Zitat von emzemz schrieb:Er missbraucht Kinder, ist aber nicht gefährlich? Darf so einer dann deiner Meinung nach frei rumlaufen?
Ich schrieb doch, falls ein zweites WAV erfolgreich wäre...

Hey, ich bin kein Mitglied im U.K.-Fanclub, ich zeige Euch nur auf, in welche Richtung ich eine Klage aufziehen würde. Mindestens bis zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe sehe ich da keine großen Probleme.


melden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 18:50
Zitat von emzemz schrieb:Ja wer hat denn da auf den armen UK gezeigt?
In welchen Situationen könnte er denn da ganz besonders arg gelitten haben?

Da stelle ich mir eine Argumentation schwer bis unmöglich vor.
stelle ich mir nicht.Freiheitsentzug einerseits,aber auch die Familie muss mit dem Vorurteil laben,dass ihr Sohn Mörder sein soll.Es gibt Anwälte,die auf Provisionbasis arbeiten.Macht euch keine Gedanken.Aus euren Steuergeldern wird der Prozess nicht finanziert.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:02
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:Macht euch keine Gedanken.Aus euren Steuergeldern wird der Prozess nicht finanziert.
Dieser Prozess interessiert mich wirklich, schon weil er einzigartig wäre. Alle anderen in vergleichbarer Situation haben bisher die Hände von so etwas gelassen, weil sie meinten, gute Gründe dafür zu haben
Vielleicht wird hier aber ja Rechtsgeschichte geschrieben. Wann geht es denn nun los?


melden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:10
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:stelle ich mir nicht.Freiheitsentzug einerseits,aber auch die Familie muss mit dem Vorurteil laben,dass ihr Sohn Mörder sein soll.
Von welchem Freiheitsentzug sprichst du denn, den UK aufgrund der Mord-Verurteilung hatte?
Mir ist nicht ein einziger Tag bekannt, an dem ihm deswegen die Freiheit jemals entzogen worden wäre.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:20
Zitat von emzemz schrieb:Von welchem Freiheitsentzug sprichst du denn, den UK aufgrund der Mord-Verurteilung hatte?
Mir ist nicht ein einziger Tag bekannt, an dem ihm deswegen die Freiheit jemals entzogen worden wäre.
Massregelvollzug ist auch Freiheitsentzug.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:31
Zitat von damesic00damesic00 schrieb: emz schrieb:
Von welchem Freiheitsentzug sprichst du denn, den UK aufgrund der Mord-Verurteilung hatte?
Mir ist nicht ein einziger Tag bekannt, an dem ihm deswegen die Freiheit jemals entzogen worden wäre.

Massregelvollzug ist auch Freiheitsentzug.
Wie kommst du denn jetzt auf Maßregelvollzug im Zusammenhang mit seiner Mordverurteilung?

In der Psychiatrie saß er wegen schweren Kindesmissbrauchs, aber nicht wegen Mordes.

Das sollte man schon auseinanderhalten können.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:45
@damesic00


Die BI behauptet ja, UK hätte nicht soviel Zeit in der Psychiatrie verbracht, wäre da nicht der Mordvorwurf im Hintergrund. Das ist glaube deren Ansatz. Und halt die vermeintliche Fehleinschätzung Kröbers.

Die Anwältin muss ja geguckt haben was so möglich wäre... Wenn ich dies allerdings mal mit einer anderen Branche vergleiche, käme ich auf realistische 100 000-150 000. Aber Naja... Schwer nachzuweisen wann er ohne all das wirklich raus gekommen wäre.

Zumal er die vergewaltigung von Peggy ohne Druck gestand und erläuterte... Keine Ahnung was die da erreichen wollen.

Eine Entschädigung für die Eltern sollte wenn dann übrigens bei nachgewiesener Unschuld maximal UK in Rechnung gestellt werden. Er hat das ja angeleitet...


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:45
Zitat von emzemz schrieb:In der Psychiatrie saß er wegen schweren Kindesmissbrauchs, aber nicht wegen Mordes.

Das sollte man schon auseinanderhalten können.
auch in Fällen des sexuellen Missbrauchs galt er als schuldunfähig wie im Mordfall.Er wurde nach § 20 und § 63
StGB verurteilt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:54
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:auch in Fällen des sexuellen Missbrauchs galt er als schuldunfähig wie im Mordfall.Er wurde nach § 20 und § 63
StGB verurteilt.
Der galt doch nie als schuldunfähig, was den Mord anbelangt. Wo hast du denn diese Falschinfo her.

Sag mal, trollst du, oder hast du keinerlei Ahnung von diesem Fall.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:57
Zitat von emzemz schrieb:Der galt doch nie als schuldunfähig, was den Mord anbelangt. Wo hast du denn diese Falschinfo her.

Sag mal, trollst du, oder hast du keinerlei Ahnung von diesem Fall.
aus Wikipedia-Fall Peggy-aber ich korrigiere mich-im Tötungsfall ist er tatsächlich nicht für schuldunfähig verurteilt.


melden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 19:59
Zitat von emzemz schrieb:Mir ist nicht ein einziger Tag bekannt, an dem ihm deswegen die Freiheit jemals entzogen worden wäre.
Ist das nicht so, daß er anstatt in die JVA in eine psychiatrische Anstalt kam? Und dort auf der geschlossenen untergebracht war?
Drei Jahre nach dem mysteriösen Verschwinden der damals neunjährigen Peggy Knobloch aus Lichtenberg in Bayern ist der 26ährige Angeklagte Ulvi K. am Freitag wegen Mordes an dem Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich ordnete das Landgericht Hof die Unterbringung des geistig zurückgebliebenen Mannes in einer psychiatrischen Anstalt an.
. . .
Von seinem Mandanten berichtete Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer: „Er hat das regungslos aufgenommen und war sehr blaß. Ich denke aber, er hat verstanden, daß dieses Urteil ein Eingesperrtsein für die nächsten 15 Jahre bedeutet.“
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/peggy-prozess-lebenslange-haft-gericht-spricht-ulvi-k-schuldig-1156675.html
Seit gut elf Jahren ist Ulvi Kulac in der geschlossenen Abteilung untergebracht. Das Landgericht Hof hat ihn am 30. April 2004 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/mordfall-peggy-knobloch-viele-zweifel-an-einem-zweifelsfreien-urteil-12118132.html


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:00
Ich möchte kurz das Thema "Ulvi und der Topf" anschneiden.
Die Aussage das Ulvi auf einer Bank sitzend mit einem Topf gesehen wurde ist schon Recht kurios. Diese Aussage wurde von MS Mutter getroffen und nahm MS voll aus der Schusslinie.
Es wird ja kolportiert das Peggys Schädel schon Verletzungen aufwies.
Möglicherweise hat MS seiner Mutter Täterwissen gegeben, damit ihre Aussage auch Sinn macht. Möglicherweise ging MS davon aus das Peggy ohnehin bald gefunden wird und dann die Verletzungen zu einem Mordgegenstand Topf passen.

Gibt es sonst Erkenntnisse über diesen Topf? Oder lief Ulvi ohnehin öfter mit einem Topf umher?


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:10
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ist das nicht so, daß er anstatt in die JVA in eine psychiatrische Anstalt kam? Und dort auf der geschlossenen untergebracht war?
Nein.
Der war schon längst vorher in einer solchen Anstalt untergebracht. Weil er's mit Kindern trieb.


melden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:15
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb:Eigenartigerweise mass man dieser Zeugenaussage bei der ersten Verurteilung U.K.s grosse Bedeutung bei.
Wie bei diversen anderen Zeugenaussagen hat die Soko II nur das im Kopf behalten, was zur Tathergangshypothese gepasst hat. Den Rest hat man halt stehen oder fallen lassen oder wie auch immer.
Die Zeugin will ja auf dem Rückweg um 13.10 Uhr nochmals quasi die gleiche Beobachtung gemacht haben. Demnach müsste der dort Gesichtete sich da mindestens eine Viertelstunde mit dem Topf ausgeruht haben, wenn er nicht zwischenzeitlich mal aufgestanden sein sollte.
Dank des Freispruchs ist das zwar inzwischen egal, aber dass kein einziger der anderen Zeugen eine ähnliche Beobachtung gemacht hat, finde ich schon auffällig. Als Fachmann kann man sich seinen Reim darauf machen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn Peggy nicht zuhause ankam ist naheliegend
Das ist eine der vielen Behauptungen, die nachhaltig verbreitet werden, allerdings gibt es dafür zwar Anzeichen, aber keine gesicherten Erkenntnisse, zumal nicht klar ist, was mit mit "zuhause" meint, in Frage kommen der Gebäudekomplex an sich, insbesondere Haustür und Flur, dann Hof und Wohnung selbst. So eindeutig ist das nämlich nicht.
Es gibt insbesondere zahlreiche noch nicht gesicherte Sichtungen nachmittags, die meiner persönlichen Beweiswürdigung nach durchaus glaubhaft erscheinen.
Zitat von ChristlChristl schrieb:Darf ich fragen, welche Gedankengänge dich dazu veranlasse, explizit NICHT von Tagen oder Wochen oder gar länger zu sprechen?

Auch für den Zeitpunkt der Verbringung der sterblichen Überreste zum Fundort gibt es meines Wissen keine gesicherten Anhaltspunkte oder gar Beweise
Ich stimme zu. Sicher ist da gar nichts, ich kann auch Monate nicht gänzlich ausschließen, halte es lediglich für überwiegend wahrscheinlich (damit ist nichts ausgeschlossen), dass der Leichnam zeitnah verbracht wurde und die Tötung auch nicht zeitlich allzu weit vom Verschwindezeitpunkt statt
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Vorhin war ja die Diskussion, wie die Leiche ins Bushäuschen kam
Die Frage, die man sich als Erstes stellen sollte, ist doch die, warum sie überhaupt dahin gekommen sein soll. Dies behauptet derzeit nur einer und der wird der Tat bezichtigt. Von daher frage ich mich doch erst mal, ob ich diese Aussage für plausibel halte und nach allem, was man weiß, tendiere ich dazu, diese Einlassung für das zu halten, was solche Einlassungen in solchen Situationen (Konfrontation mit dem Tatvorwurf, parallel Untersuchung diverser Anwesen, die mit einem in Bezug stehen, Sachbeweise für einen Zusammenhang mit der Tat) üblicherweise sind. Warum sollte es hier anders sein?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht muss man mal deutlich festhalten, dass gegenwärtig nicht gegen UK wegen Mordes an Peggy ermittelt wird, sondern ausschließlich gegen MS.
Der ein oder andere versucht das ja, teilweise mehr oder weniger vergeblich, da manche Diskutanten stets wieder in alteingeübte Muster verfallen, die für die Tataufklärung nicht zielführend sind.
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:den jetzt Beschuldigten kann man doch eher einer Anklage aussetzen, als dem vorherigen, denn jetzt gibt es konkrete Spuren, die ihn mit dem Tatgeschehen in Zusammenhang bringen, als alles, was was da vorher war.
In der Tat.
Zuvor musste ja der davor Verurteilte freigesprochen werden, ein Grund dabei waren das Fehlen von Sachbeweisen. Die sind jetzt vorhanden und sogar eine Einlassung, die eine Beteiligung (wenn auch erst im Nachhinein) an der Tat sogar einräumen. Ein solches "Geständnis" ist viel mehr wert, weil es gerichtlich verwertet werden kann und zwar in jeder Hinsicht.
Zitat von 3THINKER3THINKER schrieb am 30.09.2018:In dem Filmbeitrag vom Bayrischen Rundfunk sieht man auf dem Grundstück von M.S. eine Flagge, im beklagenswertem Zustand.
In bestimmten Kreisen ist das eine verschlüsselte Provokation, die auf den Zustand der Bundesrepublik Bezug nimmt.
Zitat von LemniskateLemniskate schrieb am 30.09.2018:Und zu den Fahnen.
Ich finde deutlicher kann man eine Gesinnung nicht sichtbar machen als mit einer solchen Fahne vor der Tür.
Egal, was man mit der bzw. den Fahnen intepretiert, sie sind illegal nach §§ 124 OWiG und 90a StGB.
In der Tat deuten diese Symbole aber darauf hin, dass der Beschuldigte nicht nur im Hinblick auf Leichenverbringung eine spezielle Meinung zu haben scheint. Dass ihn Vater und Mutter decken ("alles Lügen", "stochern im Nebel") deutet auf eine enge Familienbande hin, offenbar weniger an der Aufklärung des Verbrechens als am Schutz ihres Sprösslings interessiert.
Während die Anti-K-Lobby hier ja gerne mal gegen die einen Eltern schießt, wohlgemerkt die eines Freigesprochenen, werden die Eltern des Beschuldigten (ja, was haben die eigentlich zur Tataufklärung beigeholfen?) dezent ignoriert.

Rückblick:
als ich auf den Fall stieß, wurde noch offen nach dem Täter gesucht. Später wurde ein Tatverdächtiger öffentlich benannt.
Später wurde dann berichtet, dass ein Wiederaufnahmeantrag im Raum steht. Das war der Punkt, wo ich aufmerksam wurde. Ein Wiederaufnahmeantrag, der Aussicht auf Erfolg hat, ist so etwas wie ein Lottogewinn, nämlich äußerst selten. Und wenn in einem Filmbeitrag eine Lichtenbergerin sagt, die Polizei habe den Fall versaut, dann ist das im Hinblick auf die politisch instrumentalisierte Soko II tatsächlich der Fall. Denn nur wegen derer zweifelhafter Arbeit musste (ich betone: musste!) der zuvor Verurteilte freigesprochen werden.
All diejenigen, die sich jetzt beklagen, dass er nicht mehr verurteilt werden kann, dürfen sich bei der Soko II bedanken.

Vorausblick:
Als Trost gebe ich aber zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es der Freigesprochene war, aus meiner fachlichen Sicht äußerst gering ist. Als weiterer Trost sei aber auch gesagt: es war mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein waschechter Biolichtenberger.


7x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:22
@behind_eyes
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Diese Aussage wurde von MS Mutter getroffen und nahm MS voll aus der Schusslinie.
Er war doch schon aus der Schusslinie, weil der Tatverdacht gegen ihn zu diesem Zeitpunkt schon fallen gelassen war.

@GeorgeThorne
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Es gibt insbesondere zahlreiche noch nicht gesicherte Sichtungen nachmittags, die meiner persönlichen Beweiswürdigung nach durchaus glaubhaft erscheinen.
Ich teile da die Einschätzung der Experten und sehe keine Anzeichen dafür, dass Peggy zuhause ankam. Meinetwegen einigen wir uns auf die Wohnungstüre, die am 7. Mai nach der Schule nimmer geöffnet wurde.

Den Ermittlern dürften jetzt ja die Uhrzeiten der Verbringung und damit auch das Zeitfenster für den Mord vorliegen. Also warten wir ab, wie glaubwürdig diese Nachmittagssichtungen sind.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:40
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Eine Entschädigung für die Eltern sollte wenn dann übrigens bei nachgewiesener Unschuld maximal UK in Rechnung gestellt werden. Er hat das ja angeleitet...
Eigentlich nicht. Wenn sich herausstellt, dass UK bzgl. des Mordes unschuldig war, sollte man sich mal Kröbers Gutachten ansehen. Dann ist es die SOKO II gewesen, die das bewirkt hat.


melden

Peggy Knobloch

05.10.2018 um 20:56
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Egal, was man mit der bzw. den Fahnen intepretiert, sie sind illegal nach §§ 124 OWiG und 90a StGB.
In der Tat deuten diese Symbole aber darauf hin, dass der Beschuldigte nicht nur im Hinblick auf Leichenverbringung eine spezielle Meinung zu haben scheint. Dass ihn Vater und Mutter decken ("alles Lügen", "stochern im Nebel") deutet auf eine enge Familienbande hin, offenbar weniger an der Aufklärung des Verbrechens als am Schutz ihres Sprösslings interessiert.
Während die Anti-K-Lobby hier ja gerne mal gegen die einen Eltern schießt, wohlgemerkt die eines Freigesprochenen, werden die Eltern des Beschuldigten (ja, was haben die eigentlich zur Tataufklärung beigeholfen?) dezent ignoriert.

Rückblick:
als ich auf den Fall stieß, wurde noch offen nach dem Täter gesucht. Später wurde ein Tatverdächtiger öffentlich benannt.
Später wurde dann berichtet, dass ein Wiederaufnahmeantrag im Raum steht. Das war der Punkt, wo ich aufmerksam wurde. Ein Wiederaufnahmeantrag, der Aussicht auf Erfolg hat, ist so etwas wie ein Lottogewinn, nämlich äußerst selten. Und wenn in einem Filmbeitrag eine Lichtenbergerin sagt, die Polizei habe den Fall versaut, dann ist das im Hinblick auf die politisch instrumentalisierte Soko II tatsächlich der Fall. Denn nur wegen derer zweifelhafter Arbeit musste (ich betone: musste!) der zuvor Verurteilte freigesprochen werden.
All diejenigen, die sich jetzt beklagen, dass er nicht mehr verurteilt werden kann, dürfen sich bei der Soko II bedanken.

Vorausblick:
Als Trost gebe ich aber zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass es der Freigesprochene war, aus meiner fachlichen Sicht äußerst gering ist. Als weiterer Trost sei aber auch gesagt: es war mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein waschechter Biolichtenberger.
deinen Ausführungen kann ich nur beipflichten.Du hast es auf den Punkt gebracht.Genau so sehe ich es auch.


melden