Dwarf schrieb:Mir ist unverständlich warum die geistige Behinderung von U.K. immer wieder bestritten wird.
Da kann ich
@lawine nur beipflichten, wenn sie schreibt:
lawine schrieb:Das kommt aus einer anderen Richtung. Angezweifelt wurde und wird die Darstellung der Frau G. Rödel und ihrer nahen Unterstützer.
Diese Frage hatten wir hier schon mal im Thread und konnten sie auch weitegehend belegbar aufdecken, siehe folgenden Diskussionsstrang:
Beitrag von traces (Seite 2.472)Beitrag von traces (Seite 2.472)Jetzt verstehst du womöglich auch, weswegen ich gestern nach den konkreten ICD-Diagnosen fragte, denn eine Intelligenzminderung mittels eines Tests zu untersuchen, zieht nicht gleichzeitig nach sich, diese als Diagnose festzuhalten. Öffentlich und gutachterlich tradiert - insbesondere seitens der BI - wurden NUR die Ergebnisse (!) aus diesen Tests - tradiert wurde allerdings NICHT (!), wie die Gutachter dieses IQ-Testergebnis kontextuell eingeschätzt haben (^^). In dem damaligen Verriss der Gutachten von Kröber und Blocher durch Sponsel, der seine "Analyse" im Auftrag der BI durchführte, wurde jedoch sehr schön deutlich, WARUM es der Initiative um UK so wichtig war, auf den IQ-Werten herumzureiten.
Denn:
Blocher erhob auch einen IQ, ABER: in seinem Ergebnis kam er zu folgender Diagnose, die ich gestern bereits erwähnte:
F07.0
Organische Persönlichkeitsstörung
Info:
Diese Störung ist charakterisiert durch eine auffällige Veränderung des gewohnten prämorbiden Verhaltensmusters und betrifft die Äußerung von Affekten, Bedürfnissen und Impulsen. Eine Beeinträchtigung der kognitiven Fähigkeiten, des Denkvermögens und ein verändertes Sexualverhalten können ebenfalls Teil des klinischen Bildes sein.
http://www.icd-code.de/icd/code/F07.0.htmlHat jemand "nur" eine Intelligenzminderung - und mit UKs IQ-Werten würde er im ICD auch "nur" bei einer "Leichten Intelligenzminderung" (F70) rangieren, dann impliziert das i.d.R. IMMER auch, dass eine Förderung mit dem Ergebnis einer Veränderbarkeit bis zu einem gewissen Grad möglich ist.
Werden die Auffälligkeiten im Intelligenzniveau jedoch, wie Blocher es tat, auf eine organische Persönlichkeitsstörung zurückgeführt und lediglich als ein Symptom dieser Störung diagnostisch eingeordnet, dann wird recht deutlich, dass eine Veränderbarkeit des Problemverhaltens, das daraus resultiert, kaum möglich ist.
Das, was manche vielleicht als diagnostische Haarspalterei betrachten, hat strafrechtlich jedoch eine enorme Relevanz. Insbesondere, wenn es um die Würdigung der Wiederholungsgefahr geht. Diese würde bei einer "bloßen" Intelligenzminderung so eingeschätzt, dass man davon ausgehen würde, dass sie unter Förderung eher gering wäre.
Bei einer organischen Persönlichkeitsstörung allerdings würde man eher davon ausgehen, dass besondere Maßregeln der Sicherung (!) ergreifen müsste, da von einem solchen Menschen - egal ob er gefördert wird oder nicht - immer eine erhöhte Gefahr ausgehen würde.
Letzteres war das, was GR unbedingt zu verhindern suchte.
@allIst dann auch das letzte, was ich zum Thema IQ beitrage. Danke fürs Verständnis.