Peggy Knobloch
03.10.2018 um 20:26@CrimeHunter
@jaska
Danke.
Also so langsam wird man noch ganz wirr im Kopf.
Ihr habt natürlich Recht.
@jaska
Danke.
Also so langsam wird man noch ganz wirr im Kopf.
Ihr habt natürlich Recht.
bigmäc schrieb (Beitrag gelöscht):U.K. hatte in einen Telefonat ,das abgehört wurde, gegenüber seiner Mutter, den Vater als Täter ( in diesem Fall nicht als Verbringer ) benannt .Wow, also noch mehr wirreres Zeug, was da von der Seite UKs kam, mal MS der Verbringer, mal der Vater der Täter, mal der Vater der Verbringer. Also was denn nun? Ich glaube es wäre besser gewesen, wenn man UK vor diesem Hintergrund damals erst gar nicht angeklagt hätte.
emz schrieb:Du weißt, dass die Eltern seinerzeit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht haben?Ja weiß ich, aber so etwas muss nichts heißen. Ich hatte das früher auch als kritisch angesehen. Aber mittlerweile sehe ich das anders.
Und da kommst dir nicht die Idee, dass die Ermittler vielleicht die ein oder andere offene Frage haben könnten?
BigMäc schrieb:Man weiss doch gar nicht, was die Ermittler gerne wüssten, wenn man nicht mit ihnen spricht. Möglicherweise hat M.S. ja etwas gesagt, was bisher ( früher) noch gar nicht zur Sprache gekommen war und Familie K . als Bestätigung dafür genannt ( zB." Ich stand im Garten meines Elternhauses , Familie K. hat da gerade die Blumen gegossen " ) und man möchte dafür eine Bestätigung oder eben eine ( ihm ! ) nachweisbare Aussage, dass das nicht stimmt. Die Nachfragen müssen doch gar nicht mit Beschuldigungen gegen Familie K. zusammenhängen .
Andante schrieb:Eben, oder Familie K. soll im Gegenteil Gelegenheit bekommen, etwas zu ihren Gunsten klarzustellen.Naja, das sehe ich als geringeres Problem an. Da könnten die Ermittler eine höfliche Anfrage bei dem Anwalt machen, ob die Eltern dazu etwas aussagen zu wollen. Das kann man dann auch erstmal schriftlich. Eine Befragung ist da nicht wirklich erforderlich.
emz schrieb:Ich meine mich allerdings zu erinnern, dass das letzte xy Video genau diese Busfahrt beinhaltet.Ach ja, die Tachoscheibe hatte ich leider
Und war da nicht immer die Rede von einer Tachoscheibe des Busses?
Molle42 schrieb:Irgendjemend muss doch irgendetwas gesehen haben?Nur dann, wenn es auch etwas zu sehen gab.
GeorgeThorne schrieb:Mich wundert die Konzentration auf den Nachmittag.Wenn Peggy nicht zuhause ankam ist naheliegend, dass man sich auf die Zeit um 13.30 konzentriert. Was genau danach passiert ist wird sich hoffentlich bald klären.
desmodium schrieb:Mir scheint es so, dass RA Euler sich nicht mehr so ganz im Detail erinnern kann. Ist auch schon ein paar Jahre her.
Er behauptet, dass Peggys Schulbus zu spät gekommen sei. Peggy ging aber in die Grundschule in Lichtenberg und die war fußläufig zu erreichen. Mindestens dies ist so nicht richtig.
desmodium schrieb:Ach ja, die Tachoscheibe hatte ich leider vergessen verdrängt. ;)Da ich darüber nichts wußte, habe ich die Suchfunktion bemüht und zum Thema Schulbus leider keine Erklärung bzgl. "Sportplatzweg" oder dazu gefunden, daß Peggy zu Fuß zur Schule ging, aber die chronologische Entwicklung der Beiträge zum Thema Zeugin Helen C. und Tachoscheibe sind vielleicht nicht nur für mich auch interessant:
Der Bus war doch über den Sportplatzweg gefahren?! :D
Kannitverstan schrieb:Naja, das sehe ich als geringeres Problem an. Da könnten die Ermittler eine höfliche Anfrage bei dem Anwalt machen, ob die Eltern dazu etwas aussagen zu wollen. Das kann man dann auch erstmal schriftlich. Eine Befragung ist da nicht wirklich erforderlich.Du berücksichtigst da nur die eine Seite.
Kannitverstan schrieb:Ja weiß ich, aber so etwas muss nichts heißen. Ich hatte das früher auch als kritisch angesehen. Aber mittlerweile sehe ich das anders.Ich sehe da nichts kritisch. Ich stelle nur fest, wenn jemand als Angehöriger die Aussage verweigert hat, was sein gutes Recht war, dann bleiben halt Fragen offen.
Ich persönlich sehe hier nach den Erkenntnissen, welche ich in letzter Zeit gesammelt habe, eher nur als Zeichen des Vertrauensverlusts der Ermittler. Wenn man irgendwann mekt, dass man da nichts mehr erreichen kann, dann steht man nicht mehr zur Verfügung. das einfachste ist dann für die Angehörigen, die Aussage zu verweigern.Das mag man ja menschlich verstehen, aber Vertrauensverlust ist jetzt kein triftiger Grund, die Aussage zu verweigern. Das sehe ich jetzt nicht so einfach wie du, erneut die Aussage zu verweigern. Mit welcher Begründung denn?
Kannitverstan schrieb:das einfachste ist dann für die Angehörigen, die Aussage zu verweigern.Im Ermittlungsverfahren gegen Manuel S. sind die Kulacs keine Angehörigen mehr sondern Zeugen, falls die Ermittler sich von ihnen Auskünfte erhoffen.
Kannitverstan schrieb:Wow, also noch mehr wirreres Zeug, was da von der Seite UKs kam, mal MS der Verbringer, mal der Vater der Täter, mal der Vater der Verbringer. Also was denn nun? Ich glaube es wäre besser gewesen, wenn man UK vor diesem Hintergrund damals erst gar nicht angeklagt hätte.Da hätten sich in der Vergangenheit und würden sich in der Zukunft wohl nicht wenige Täter freuen, würde man sie nicht anklagen, wenn oder weil sie vorher viel " Wirres " in unterschiedlichen Varianten erzählen und
jaska schrieb:die Kulacs keine Angehörigen mehr sondern ZeugenUnd Zeugen müssen wahrheitsgemäß und vollumfänglich antworten. Es sei denn sie belasten sich selber.
GeorgeThorne schrieb:Das Verbringen, aber auch die eigentliche Tat (Tötung) kann auch weit später erfolgt sein (dabei spreche ich nicht von Tagen oder Wochen, sondern von Stunden). Die Verbringung dagegen kann auch zeitnah noch in ein paar Tagen erfolgt sein, zumindest sehe ich nicht, was derzeit dagegen sprechen soll.Diese Überlegungen hatte ich auch bereits angestellt. Allerdings würde eine Tage spätere Verbringung bedeuten, dass eine Leiche mit bereits erheblicher Geruchsentwicklung im Auto transportiert worden wäre. Der Audi von M.S. wurde untersucht (zumindest liegt dies nahe, wenn doch gegen ihn bereits ermittelt wurde). Es wurde damals offenbar kein Hinweis auf einen Transport der Leiche in dem Audi gefunden. Ich weiß allerdings nicht, ob dabei damals Leichenhunde eingesetzt wurden. Andererseits kann M.S. auch mehrere Autos zur Verfügung gehabt haben – viele haben ja Zugang zu Autos von Eltern oder Geschwistern, Bekannten etc. Es ist halt die Frage, ob M.S. mit seinen jetzigen Einlassungen auch noch ein paar Nebelkerzen gezündet hat. Vielleicht wird es noch ans Licht kommen.
BigMäc schrieb:@3THINKEREs gab in Lichtenberg angeblich 2 Standorte für "Kaugummiautomaten.
Der Kaugummiautomat an dem Peggy und ihre Heimwegfreundin gesehen wurden,dürfte in der Nailaer Strasse gewesen sein ,denn L& J schreiben dazu ,
die Hausmeisterin hätte den Mädchen noch nachgesehen wie sie den Spirtplatzweg Richtung Nailaer Strasse liefen .
3THINKER schrieb:was mit einer Skizze illustriert ist, aus der hervorgeht, dass P.K. Gar nicht den Sportplatzweg entlang lief.Im Gegenteil. In der Skizze ist eindeutig in braun der Weg von der Schule über den Sportplatzweg eingezeichnet:
GeorgeThorne schrieb:Das Verbringen, aber auch die eigentliche Tat (Tötung) kann auch weit später erfolgt sein (dabei spreche ich nicht von Tagen oder Wochen, sondern von Stunden). Die Verbringung dagegen kann auch zeitnah noch in ein paar Tagen erfolgt sein, zumindest sehe ich nicht, was derzeit dagegen sprechen soll.Darf ich fragen, welche Gedankengänge dich dazu veranlasse, explizit NICHT von Tagen oder Wochen oder gar länger zu sprechen?
Das gefundene Skelett war nicht vollständig, es fehlten zudem Kleidungsstücke sowie jede Spur vom Schulranzen. ... Es ist ungeklärt, wie lange die Leiche am Fundort lag und wie lange Peggy Knobloch lebte; die gefundenen Knochen sind die einer Neunjährigen.Wikipedia: Fall Peggy Knobloch#Fund der Leiche im Juli 2016
Christl schrieb:Auch für den Zeitpunkt der Verbringung der sterblichen Überreste zum Fundort gibt es meines Wissen keine gesicherten Anhaltspunkte oder gar Beweise:Inzwischen dürfte es Anhaltspunkte geben, nämlich die Aussage von MS. Wir wissen bloß nicht, was er zum Zeitpunkt und den weiteren Umständen der Verbringung ausgesagt hat.