emz schrieb:Wie verbohrt man das mit dem Recht auf Aussageverweigerungsrecht seinerzeit nahm, mag verdeutlichen, dass nicht nur die Eltern die Aussage verweigerten. UKs Schwester sollte das Alibi bestätigen, dass Eltern samt Bruder am Nachmittag bei ihr zum Kaffeetrinken waren. Sie hat die Bestätigung des Alibis verweigert.
Das muss mE nichts mit Verbohrtheit bei der Schwester zu tun haben. Vielleicht wollte die Schwester eine (wahrheitsgemäße, denn wenn jemand trotz bestehenden Aussageverweigerungsrecht aussagt, muss er natürlich wie jeder andere Zeuge die Wahrheit sagen und darf nicht lügen) Aussage mit dem Inhalt, dass Eltern und Bruder am Nachmittag nicht bei ihr zum Kaffeetrinken waren, eben nicht tätigen.
Ich wundere mich aber auch, welche Fürsorglichkeit in Bezug auf UK und Eltern hier von Diskutanten teilweise an den Tag gelegt wird und welche Bedenken insoweit gegen Teile derjetzigen Ermittlungen, soweit sie mit Familie K. zusammenhängen, erhoben werden.
Denn es wird ja ausschließlich gegen MS wegen des Verdachts des Mordes an Peggy ermittelt. Sollte diesem derzeit einzig Beschuldigten nicht zu widerlegen sein, das er die tote Peggy lediglich verbracht hat, ist es an diesem Punkt erst mal herzlich egal, von wem er die Leiche am Bushäuschen übernommen und ob etwa derjenige, von dem er Peggy übernommen hat, diese auch getötet hat oder ob der Mörder noch jemand ganz Anderer ist.
Für das Ermittlungsverfahren gegen MS wäre nur entscheidend, dass MS lediglich die Verbringung, aber keine Tötung nachzuweisen ist. Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen ihn müsste dann eingestellt werden.
Ob und gegen wen dann ermittelt wird oder auch nicht, wäre eine ganz neue Baustelle.